MWST-Info 09 Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen
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<strong>Vorsteuerabzug</strong> <strong>und</strong> <strong>Vorsteuerkorrekturen</strong><br />
1.3 Eintragung im <strong>MWST</strong>-Register als Voraussetzung<br />
für den <strong>Vorsteuerabzug</strong><br />
Der <strong>Vorsteuerabzug</strong> kann nur von Unternehmen geltend gemacht werden,<br />
die im <strong>MWST</strong>-Register eingetragen sind. Eine steuerpflichtige Person kann<br />
sowohl unternehmerische als auch nicht unternehmerische Tätigkeiten<br />
ausüben. Die Abgrenzung des unternehmerischen vom nicht unternehmerischen<br />
Bereich ist für die Frage des <strong>Vorsteuerabzug</strong>s wesentlich.<br />
F Weitere <strong>Info</strong>rmation zu diesem Thema können der <strong>MWST</strong>-<strong>Info</strong><br />
Steuerpflicht entnommen werden.<br />
1.4 Unterscheidung zwischen unternehmerischer<br />
<strong>und</strong> nicht unternehmerischer Tätigkeit<br />
1.4.1 Unternehmerische Tätigkeit<br />
Ein Unternehmen betreibt, wer<br />
l eine auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen aus Leistungen ausgerichtete<br />
berufliche oder gewerbliche Tätigkeit selbstständig ausübt; <strong>und</strong><br />
l unter eigenem Namen nach aussen auftritt.<br />
Wer ein Unternehmen betreibt <strong>und</strong> steuerpflichtig wird (obligatorisch oder<br />
durch Verzicht auf die Befreiung), kann ab diesem Zeitpunkt die im Rahmen<br />
der unternehmerischen, zum <strong>Vorsteuerabzug</strong> berechtigenden Tätigkeit<br />
angefallene Vorsteuer geltend machen. Dies gilt beispielsweise auch für<br />
Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Steuerpflicht noch keinen Umsatz<br />
erzielt haben, sog. Start-up-Unternehmen.<br />
F Nähere Erläuterungen zu den Voraussetzungen der unternehmerischen<br />
Tätigkeit finden sich in der <strong>MWST</strong>-<strong>Info</strong> Steuerpflicht.<br />
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