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MWST-Info 09 Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen

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<strong>Vorsteuerabzug</strong> <strong>und</strong> <strong>Vorsteuerkorrekturen</strong><br />

2.3 <strong>Vorsteuerabzug</strong> auf den nicht direkt zuordenbaren Aufwendungen<br />

Beispiel 1<br />

Spenden<br />

Ein steuerpflichtiges Museum für moderne Kunst erbringt sowohl von der<br />

Steuer ausgenommene Leistungen (Eintritte gem. Art. 21 Abs. 2 Ziff. 14<br />

<strong>MWST</strong>G), für die nicht optiert wird, als auch steuerbare Leistungen<br />

(Cafeteria).<br />

Die Spenden werden gleichzeitig für unternehmerische, zum <strong>Vorsteuerabzug</strong><br />

berechtigende Tätigkeiten <strong>und</strong> für unternehmerische, nicht zum <strong>Vorsteuerabzug</strong><br />

berechtigende Tätigkeiten eingesetzt:<br />

Die Museumsleitung beschliesst, die Ersatzbeschaffung der Einrichtung in<br />

der Cafeteria gleichzeitig mit der Investition in der Museumsgalerie vorzunehmen.<br />

Beide Vorhaben sollen mittels einer Spendenaktion finanziert<br />

werden. Das Total der erzielten Spenden kann folglich weder der unternehmerischen,<br />

zum <strong>Vorsteuerabzug</strong> berechtigenden Tätigkeit (Cafeteria),<br />

noch der unternehmerischen, nicht zum <strong>Vorsteuerabzug</strong> berechtigenden<br />

Tätigkeit (Eintritte für das Museum) direkt zugeordnet werden.<br />

Variante 1<br />

Die Spendenaktion wird von einem Dritten (F<strong>und</strong>raising-<br />

Unternehmen) durchgeführt.<br />

Die in Abzug gebrachte Vorsteuer auf den in Rechnung gestellten<br />

Aufwendungen für das F<strong>und</strong>raising ist im Verhältnis der Verwendung zu<br />

korrigieren. Die Korrektur kann nach Ziffer 4.2 beziehungsweise Ziffer 4.5<br />

ermittelt werden. Bei Anwendung der 3-Topf-Methode gemäss Ziffer 4.5.1 ist<br />

diese Vorsteuer dem Topf C zuzuordnen.<br />

Variante 2<br />

Die Leistungen für die Spendenaktion werden mit der eigenen<br />

Infrastruktur <strong>und</strong> mit dem eigenen Personal erbracht.<br />

Der <strong>Vorsteuerabzug</strong> ist im Verhältnis der Verwendung auf allen hierfür direkt<br />

anfallenden Aufwendungen <strong>und</strong> Investitionen zu korrigieren. Darunter fallen<br />

beispielsweise die selbst hergestellten oder zugekauften Waren zur Unterstützung<br />

der Spendenaktion (z.B. verzierte Kunstkarten). Die Korrektur kann<br />

nach Ziffer 4.2 vorgenommen werden.<br />

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