MWST-Info 09 Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen
MWST-Info 09 Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen
MWST-Info 09 Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Vorsteuerabzug</strong> <strong>und</strong> <strong>Vorsteuerkorrekturen</strong><br />
2.3 <strong>Vorsteuerabzug</strong> auf den nicht direkt zuordenbaren Aufwendungen<br />
Beispiel 1<br />
Spenden<br />
Ein steuerpflichtiges Museum für moderne Kunst erbringt sowohl von der<br />
Steuer ausgenommene Leistungen (Eintritte gem. Art. 21 Abs. 2 Ziff. 14<br />
<strong>MWST</strong>G), für die nicht optiert wird, als auch steuerbare Leistungen<br />
(Cafeteria).<br />
Die Spenden werden gleichzeitig für unternehmerische, zum <strong>Vorsteuerabzug</strong><br />
berechtigende Tätigkeiten <strong>und</strong> für unternehmerische, nicht zum <strong>Vorsteuerabzug</strong><br />
berechtigende Tätigkeiten eingesetzt:<br />
Die Museumsleitung beschliesst, die Ersatzbeschaffung der Einrichtung in<br />
der Cafeteria gleichzeitig mit der Investition in der Museumsgalerie vorzunehmen.<br />
Beide Vorhaben sollen mittels einer Spendenaktion finanziert<br />
werden. Das Total der erzielten Spenden kann folglich weder der unternehmerischen,<br />
zum <strong>Vorsteuerabzug</strong> berechtigenden Tätigkeit (Cafeteria),<br />
noch der unternehmerischen, nicht zum <strong>Vorsteuerabzug</strong> berechtigenden<br />
Tätigkeit (Eintritte für das Museum) direkt zugeordnet werden.<br />
Variante 1<br />
Die Spendenaktion wird von einem Dritten (F<strong>und</strong>raising-<br />
Unternehmen) durchgeführt.<br />
Die in Abzug gebrachte Vorsteuer auf den in Rechnung gestellten<br />
Aufwendungen für das F<strong>und</strong>raising ist im Verhältnis der Verwendung zu<br />
korrigieren. Die Korrektur kann nach Ziffer 4.2 beziehungsweise Ziffer 4.5<br />
ermittelt werden. Bei Anwendung der 3-Topf-Methode gemäss Ziffer 4.5.1 ist<br />
diese Vorsteuer dem Topf C zuzuordnen.<br />
Variante 2<br />
Die Leistungen für die Spendenaktion werden mit der eigenen<br />
Infrastruktur <strong>und</strong> mit dem eigenen Personal erbracht.<br />
Der <strong>Vorsteuerabzug</strong> ist im Verhältnis der Verwendung auf allen hierfür direkt<br />
anfallenden Aufwendungen <strong>und</strong> Investitionen zu korrigieren. Darunter fallen<br />
beispielsweise die selbst hergestellten oder zugekauften Waren zur Unterstützung<br />
der Spendenaktion (z.B. verzierte Kunstkarten). Die Korrektur kann<br />
nach Ziffer 4.2 vorgenommen werden.<br />
27