MWST-Info 09 Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen
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<strong>MWST</strong>-<strong>Info</strong> <strong>09</strong><br />
2 Korrektur mittels eigener Berechnungen - Teilzuordnung<br />
der Vorsteuer<br />
Bei dieser Variante werden<br />
l sämtliche Vorsteuerbeträge, soweit dies möglich ist, direkt der unternehmerischen,<br />
zum <strong>Vorsteuerabzug</strong> berechtigenden Tätigkeit<br />
beziehungsweise der nicht unternehmerischen Tätigkeit <strong>und</strong> der<br />
unternehmerischen, nicht zum <strong>Vorsteuerabzug</strong> berechtigenden Tätigkeit<br />
zugeordnet (F Topf A <strong>und</strong> Topf B, Ziff. 4.5.1);<br />
l die übrigen Vorsteuern anteilsmässig aufgeteilt, analog der Zusammensetzung<br />
des Gesamtumsatzes nach den oben beschriebenen Kriterien<br />
(F Topf C, Ziff. 4.5.1).<br />
Zur Darstellung der Vorsteuerkorrektur mittels der eigenen Berechnung<br />
Teilzuordnung der Vorsteuer wird - wie bei der Vorsteuerkorrektur nach dem<br />
effektiven Verwendungszweck (F Ziff. 4.2) - das Beispiel der Motorrad AG<br />
(F Ziff. 1 im Anhang I.) verwendet.<br />
Die Umschreibung des Unternehmens <strong>und</strong> seiner Erfolgsrechnung sowie die<br />
<strong>Info</strong>rmationen zu den einzelnen Aufwendungen gelten hier sinngemäss.<br />
Die Vorsteuerkorrektur für alle dem Topf C zugeordneten Vorsteuern wird<br />
aufgr<strong>und</strong> eines Umsatzschlüssels ermittelt, anders als im Beispiel in Ziffer 1 im<br />
Anhang I., wo für jede Vorsteuerart ein spezifischer Vorsteuerschlüssel<br />
verwendet wurde.<br />
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