MWST-Info 09 Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen
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<strong>Vorsteuerabzug</strong> <strong>und</strong> <strong>Vorsteuerkorrekturen</strong><br />
Beispiel 2<br />
Einkaufs- <strong>und</strong> Verkaufskontrolle bei zu einem Gesamtpreis erworbenen<br />
Gegenständen:<br />
Ankauf Verkauf<br />
Datum Lieferant Gegenstand Ein- Datum K<strong>und</strong>e Verstandskaufspreiserlös<br />
CHF<br />
CHF<br />
17.1.10 Thomas 1 antiker Schrank A 12’000 2.2.10 André Jakober, Sarnen 3’200<br />
Heiniger, 1 antiker Tisch B<br />
………… ………………………… ………<br />
Zürich 4 antike Stühle C<br />
………… ……………………...... ………<br />
1 antikes Buffet D<br />
2.2.10 André Jakober, Sarnen 4’000<br />
1 antike Wanduhr<br />
25.2.10 Heidi Häner, Basel 2’800<br />
.. .. .. .. .. .. ..<br />
Die zu einem Gesamtpreis übernommenen Gegenstände sind einzeln aufzuführen.<br />
Im Beispiel 2 sind der Tisch <strong>und</strong> die 4 Stühle noch nicht verkauft<br />
worden.<br />
Es empfiehlt sich, die Lieferanten <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en im Verzeichnis mit Name,<br />
Vorname <strong>und</strong> Ort aufzuführen, damit jederzeit auf die entsprechenden<br />
Belege zugegriffen werden kann.<br />
Die Individualisierbarkeit der Gegenstände ist Voraussetzung für den fiktiven<br />
<strong>Vorsteuerabzug</strong>. Deshalb müssen die Gebrauchtgegenstände sowohl auf den<br />
Rechnungen (Einkaufs- <strong>und</strong> Verkaufsrechnung) als auch in der Einkaufs- <strong>und</strong><br />
Verkaufskontrolle detailliert gekennzeichnet <strong>und</strong> somit einwandfrei<br />
individualisierbar sein.<br />
Nebst separaten Einkaufs- <strong>und</strong> Verkaufskontrollen können auch andere<br />
Aufzeichnungsformen zu einem ordnungsgemässen Nachweis der einzelnen<br />
Verkaufsgeschäfte führen. Denkbar sind separate Buchhaltungskonti für Ein-<br />
<strong>und</strong> Verkauf, die mittels identischen Referenzen den Bezug zwischen Ein- <strong>und</strong><br />
Verkauf sicherstellen. Weitere Varianten wie die Abwicklung über eine<br />
Lagerbuchhaltung sind ebenfalls denkbar. Die gewählte Variante hat analog<br />
vorgehender Beispiele den ordnungsgemässen Nachweis (Überprüfbarkeit) zu<br />
gewährleisten.<br />
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