MWST-Info 09 Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen
MWST-Info 09 Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen
MWST-Info 09 Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>MWST</strong>-<strong>Info</strong> <strong>09</strong><br />
9.3.2 Ergänzende Berechnungsmöglichkeit für Holdinggesellschaften<br />
9.3.2.1 Begriff Holdinggesellschaft<br />
Als Holdinggesellschaft im Sinne von Artikel 29 Absatz 4 <strong>MWST</strong>G gelten<br />
Kapitalgesellschaften <strong>und</strong> Genossenschaften<br />
l deren statutarischer Zweck zur Hauptsache in der dauernden Verwaltung<br />
von Beteiligungen besteht; <strong>und</strong><br />
l die in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit ausüben; <strong>und</strong><br />
l deren Beteiligungen oder die Erträge aus den Beteiligungen längerfristig<br />
mindestens zwei Drittel der gesamten Aktiven oder Erträge ausmachen<br />
(Art. 28 Abs. 2 StHG).<br />
Durch das Verbot der Geschäftstätigkeit in der Schweiz ist es einer Holdinggesellschaft<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich nicht gestattet, mittels einer industriellen, gewerblichen<br />
oder kommerziellen Tätigkeit als Produzent oder Anbieter von<br />
Waren, Immaterialgütern oder Dienstleistungen gegen aussen am Wirtschafts<br />
verkehr teilzunehmen mit dem Ziel, daraus über einen passiven<br />
Vermögensertrag hinaus durch eigene Wertschöpfung einen Ertrag zu<br />
erzielen. Im Rahmen der Beteiligungsverwaltung sind indessen Tätigkeiten<br />
als Nebenzwecke zulässig, die ihren Ursprung zur Hauptsache im Bestreben<br />
haben, die eigenen Beteiligungen zweckmässig <strong>und</strong> erfolgreich zu verwalten.<br />
Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften, denen das Holdingprivileg von<br />
den zuständigen kantonalen Steuerverwaltungen zuerkannt wurde, werden<br />
auch für die Belange der <strong>MWST</strong> ohne weitere Überprüfung als Holdinggesellschaften<br />
anerkannt.<br />
N Unternehmen,<br />
62<br />
die obige Kriterien zur Definition der<br />
Holdinggesellschaft nicht erfüllen, haben sich an den Ausführungen<br />
unter Ziffer 9.1 - 9.3.1 zu orientieren.