Jahresabschluss 20 ANLAGE ZUM ANhANG ÜbErschUssbEtEiLiGUNG Bestandsgruppe Rentenversicherungen (Fortsetzung) jährlicher Überschussanteil Schluss- überschussanteil Grundüberschuss- Zusatzüber- Zinsüberschuss- <strong>zum</strong> Rentenanteil in % des schussanteil in % anteil in % beginn in ‰ der Vielfachen der der Bemessungs- des Deckungs- garantierten Gewinnverband Monatsrente 1 ) größe 2 ) kapitals Kapitalabfindung 3 ) DANV-Renten (94) vor Rentenbeginn: Für Tarif PARK: 1,1*) Für Tarif PARE: 1,1*) Für Tarif PAR, PA: 1,1*) <strong>Hamburg</strong>-<strong>Mannheimer</strong> Versicherungs-AG <strong>2009</strong> 0,01*) 0,01*) 0,01*) ab Rentenbeginn: – – sofortbeginnende Rententarife: 0,5*) sonst: 0,6*) Bestandsgruppe Rentenversicherungen nach AltZertG – – – Für Männer: 2 · n + 1 · max(0;n-5); höchstens 49 Für Frauen: 1,7 · n + 1,3 · max(0;n-5); höchstens 47,5 Für Männer: 2 · n + 1 · max(0;n-10); höchstens 44 Für Frauen: 1,7 · n + 1,3 · max(0;n-10); höchstens 41 Für Männer: 2,1 · n + 0,9 · max(0;n-12) + 0,4 · max(0;n-24); höchstens 81,6 Für Frauen: 1,7 · n + 1,3 · max(0;n-12) + 0,4 · max(0;n-18); höchstens 79,2 jährlicher Überschussanteil Schlussüberschussanteil Zinsüberschussanteil in % des Zuführung in % des Deckungskapitals Gewinnverband Deckungskapitals <strong>zum</strong> Zuteilungstermin 5 ) KR (08) vor Rentenbeginn: 1,75 verz. Ansammlung: 4,0 4 ) ab Rentenbeginn: 2,85 Erwerbsminderungszusatzversicherung: 107 ) 3,64 ) 128 ) ab Rentenbeginn: 1,9 – 0,275 <strong>Anlage</strong>versicherung: 17 6 ) Sonst: 0 *) Wenn und soweit eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen werden muss, erhält die einzelne Versicherung an Stelle der sich aus den genannten Überschussanteilsätzen ergebenden Überschussanteile zusätzliche Zuführungen zur Deckungsrückstellung. 1 ) mindestens 9-fache Monatsrente und höchstens 24-fache Monatsrente, der jeweils für die Versicherung gültige Wert wird in der Versicherungsurkunde genannt 2 ) Die mit der abgelaufenen Dauer steigende Bemessungsgröße wird in der Versicherungsurkunde genannt. Der Zusatzüberschuss anteilsatz wird auch als Ansammlungsüberschussanteilsatz auf das angesammelte Überschussguthaben gewährt. 3 ) Bei Tod wird n durch die Anzahl m der seit Versicherungsbeginn vollendeten Kalenderjahre ersetzt und der so berechnete Wert mit m/n multipliziert. 4 ) in % des angesammelten Überschussguthabens 5 ) Der Schlussüberschussanteil wird bei Tod, Ablauf oder vereinbartem Rentenbeginn fällig, sofern die Versicherung mindestens zehn Jahre oder ein Drittel der Versicherungsdauer bestanden hat. Bei Tod wird ein verminderter Schlussüberschussanteil gezahlt. 6 ) in % der verzinslich angesammelten rechnungsmäßig aufgezinsten Risikobeiträge für die <strong>Anlage</strong>versicherung 7 ) in % des Jahresbeitrags multipliziert mit dem Quotienten aus Beitragszahlungsdauer und Versicherungsdauer bei Überschussverwendung verz. Ansammlung und Verrechnung 8 ) in % des Jahresbeitrags multipliziert mit dem Quotienten aus Beitragszahlungsdauer und Versicherungsdauer bei Überschussverwendung <strong>Anlage</strong>versicherung und Fondsanlage –
Bestandsgruppe Rentenversicherungen nach AltZertG (Fortsetzung) KR (07) vor Rentenbeginn: 1,75 verz. Ansammlung: 4,0 3 ) ab Rentenbeginn: 2,85 KR (06) vor Rentenbeginn: 1,25 verz. Ansammlung: 4,0 3 ) ab Rentenbeginn: 2,55 KR (05) vor Rentenbeginn: für m