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Die neuen Landstraßenquerschnitte und ihre ... - FGSV

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Festlegung von Teilstrecken<br />

Durchgängig / abschnittsweise dreistreifige Strecken:<br />

• neue Teilstrecke bei Änderung der Fahrstreifenanzahl<br />

• ggf. zusätzliche Unterteilung aufgr<strong>und</strong> der Längsneigung<br />

Zweistreifige Strecken:<br />

• Unterteilung aufgr<strong>und</strong> der Längsneigung (mittlere Längsneigung<br />

ohne Berücksichtigung von Kuppen- <strong>und</strong> Wannenausr<strong>und</strong>ungen)<br />

außerdem gilt:<br />

• <strong>Die</strong> Mindestlänge von Teilstrecken beträgt 300 m<br />

• Tunnel (L ≥ 300 m) bilden stets eigene Teilstrecken<br />

Kolloquium Richtlinien für die Anlage von<br />

Landstraßen (RAL)<br />

18. Juni 2013 in Köln<br />

Dr.-Ing. Frank Weiser<br />

Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für<br />

Verkehrswesen mbH, Bochum 28

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