Die neuen Landstraßenquerschnitte und ihre ... - FGSV
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Festlegung von Teilstrecken<br />
Durchgängig / abschnittsweise dreistreifige Strecken:<br />
• neue Teilstrecke bei Änderung der Fahrstreifenanzahl<br />
• ggf. zusätzliche Unterteilung aufgr<strong>und</strong> der Längsneigung<br />
Zweistreifige Strecken:<br />
• Unterteilung aufgr<strong>und</strong> der Längsneigung (mittlere Längsneigung<br />
ohne Berücksichtigung von Kuppen- <strong>und</strong> Wannenausr<strong>und</strong>ungen)<br />
außerdem gilt:<br />
• <strong>Die</strong> Mindestlänge von Teilstrecken beträgt 300 m<br />
• Tunnel (L ≥ 300 m) bilden stets eigene Teilstrecken<br />
Kolloquium Richtlinien für die Anlage von<br />
Landstraßen (RAL)<br />
18. Juni 2013 in Köln<br />
Dr.-Ing. Frank Weiser<br />
Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für<br />
Verkehrswesen mbH, Bochum 28