Magazin 197707
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Ministerialrat Dr. Ewald Andrews, Bundesministerium des Innern<br />
Auswirkungen der Neuordnung<br />
des Katastrophenschutzes auf die Ausbildung<br />
Verbund zwischen theoretischer und praktischer Ausbildung mit dem Ziel einer Steigerung<br />
des Leistungsniveaus<br />
1. Anpassung des Lernbedarfs<br />
an das umstrukturierte<br />
Aufgabenprofil des K atS<br />
Aus der angestrebten Neuordnung<br />
des KatS ergeben sich auch für das<br />
Ausbildungswesen nicht unerhebliche<br />
Konsequenzen. Es ist beabsichtigt,<br />
den Bundesbeitrag für die einzelnen<br />
Fachdienste des einheitlichen KatS<br />
aufgrund einer Bedarfsanalyse inhaltlich,<br />
organisatorisch und verfahrensmäßig<br />
künftig nach anderen Kriterien<br />
als bisher zu strukturieren, und zwar<br />
unter Berücksichtigung der durch<br />
die mittelfristige Finanzplanung gesetzten<br />
Daten.<br />
An dieser Zielvorstellung muß sich<br />
daher auch der Lernbedarf ausrichten.<br />
Das erfordert neben der Aktualisierung<br />
des Lernbedarfs auch eine Überprü<br />
"fung und Umformulierung der Lernziele,<br />
die in einem umfassenden Ausbildungssystem<br />
neu geordnet und verknüpft<br />
werden müssen. Hieraus ergeben<br />
sich wiederum unterrichts- und<br />
schulorganisatorische Folgerungen.<br />
2. Gegenwärtiger Zust and<br />
Das derzeitige Schulwesen im KatS<br />
ist letztlich auf die Ausbildungskonzeption<br />
des LSHD zurückzuführen,<br />
das in seiner organisatorischen und<br />
inhaltlichen Grundstruktur auch durch<br />
das Gesetz über die Erweiterung des<br />
Katastrophenschutzes vom 9. Juli 1968<br />
nicht durchgreifend verändert worden<br />
Ist. In der Vergangenheit wurde lediglich<br />
versucht, die Lehrinhalte durch<br />
einen empirischen Anpassungsprozeß<br />
in dem vorgegebenen organisatorischen<br />
Rahmen entsprechend den<br />
jeweiligen Bedürfnissen fortzuschreiben.<br />
Nach wie vor wird in jedem Land jedoch<br />
eine Ausbildungsstätte des KatS<br />
unterhalten und vom Bund finanziert.<br />
Diese Schulen (KSL) unterscheiden<br />
sich ganz erheblich voneinander in<br />
bezug auf<br />
- die funktionsgerechte Gestaltung<br />
der Ausbildungsstätten,<br />
- den Umfang und die Zusammensetzung<br />
des Lehrkörpers,<br />
- die Qualifikation des Lehrpersonals,<br />
- die Unterrichtsorganisation und<br />
- den Helfereinzugsbereich,<br />
Die Lehrgangsplanung der KSLn bedarf<br />
zwar der Zustimmung des Bundesamtes<br />
für Zivilschutz. Die Art und<br />
Weise der Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms<br />
bleiben jedoch weitgehend<br />
den Landesschulen überlassen.<br />
Ein institutionalisierter Koordinierungsmechanismus<br />
zum Zwecke der<br />
inhaltlichen und didaktischen Abstimmung<br />
des zu vermittelnden Wissensstoffs<br />
existiert nicht. Der Bundesrechnungshof<br />
hat unter Hinweis auf Wirtschaftlichkeitsgesichtspunktemehrfach<br />
erhebliche Bedenken gegen die<br />
Vorhaltung von 10 KSLn geäußert.<br />
Hinzu kommt, daß die zur Vertiefung<br />
des theoretischen Wissens wichtige<br />
Komponente der praktischen Ausbildung,<br />
insbesondere durch Übungen<br />
auf regionaler sowie auf Länder- und<br />
Bundesebene, nur in Ansätzen vorhanden<br />
ist und sehr unterschiedlich<br />
gehandhabt wird.<br />
3 . Em pirische Erkenntnisse<br />
Die Diskussion über die Erfahrungen,<br />
die aus den Großschadensereignissen<br />
der letzten Jahre (Waldbrand in Niedersachsen<br />
1975, Sturmflut im norddeutschen<br />
Küstenbereich und Bruch<br />
des Elbe-Seiten-Kanals 1976) gewonnen<br />
wurden, hat wesentliche Impulse<br />
in bezug auf eine Reform des KatS<br />
generell und des Ausbildungswesens<br />
im besonderen ausgelöst.<br />
Der sehr umfassende und in erfreulicher<br />
Offenheit alle Mängel und Lücken<br />
aufzeigende Erfahrungsbericht des<br />
Landes Niedersachsen über die Waldbrandkatastrophe<br />
im Regierungsbezirk<br />
Lüneburg im August 1975 führt zur<br />
theoretischen und praktischen Ausbildung<br />
folgendes aus:<br />
" Lehrgänge:<br />
Für die Führungskräfte und Stabsmitglieder<br />
im Katastrophenschutz besteht<br />
schon seit vielen Jahren die Möglichkeit,<br />
sich durch Teilnahme an Lehrgängen<br />
der Akademie für zivile Verteidigung,<br />
des Bundesamtes für Zivil-<br />
schutz, der Feuerwehrschulen und<br />
der Katastrophenschutzschulen für<br />
ihre besonderen Aufgaben aus- und<br />
fortbilden zu lassen. Hiervon wurde<br />
jedoch im allgemeinen nur wenig Gebrauch<br />
gemacht. Auch nach der<br />
Waldbrandkatastrophe ist ein verstärktes<br />
Interesse an diesen Ausbildungsveranstaltungen<br />
leider noch nicht<br />
erkennbar geworden.<br />
Die Hauptverwaltungsbeamten werden<br />
die ihnen als Leiter ihres Katastrophenschutzstabes<br />
obliegenden Aufgaben<br />
nur dann überzeugend erfüllen<br />
können, wenn sie auch selbst an dafür<br />
vorgesehenen Lehrveranstaltungen<br />
teilnehmen."<br />
"Übungen:<br />
Stabsrahmenübungen auf Kreis-, Bezirks-,<br />
Landes- und Bundesebene<br />
sollten vorrangig das Zusammenwirken<br />
von Einheiten des Katastrophenschutzes,<br />
der Polizei, der Bundeswehr<br />
und des Bundesgrenzschutzes zum<br />
Übungsziel haben. , , dabei (sollen)<br />
vor allem der Hauptverwaltungsbeamte<br />
mit seinem Stab und die Einsatzleitung<br />
gefordert werden."<br />
Nach diesen Erfahrungen erscheint<br />
es notwendig, die Ausbildung vor allem<br />
auf die Leitungs- und Führungskräfte<br />
zu konzentrieren. Die Bereitschaft<br />
dieser Zielgruppen, sich ausbilden<br />
zu lassen, hängt allerdings entscheidend<br />
davon ab, ob es gelingt,<br />
das Lehrangebot optimal auf diesen<br />
Personen kreis zuzuschneiden. Wegen<br />
der in der Regel starken beruflichen<br />
Belastung ist eine intensivere Beteiligung<br />
dieser Zielgruppen nur dann<br />
zu erwarten, wenn die Ausbildungsmaßnahmen<br />
in kurze Zeitabschnitte<br />
gegliedert und praxisnah angelegt<br />
sind, den aktuellen Wissens- und Erkenntnisstand<br />
vermitteln und sich<br />
außerdem durch mitarbeitsintensive<br />
Lehrmethoden auszeichnen.<br />
4. Umsetzung des Bedarfs<br />
an theoretischer Ausbildung<br />
Die angestrebte Beseitigung der Mängel<br />
und Lücken im Ausbildungssystem<br />
und die Notwendigkeit der Anpassung<br />
an die neuen Bedürfnisstrukturen<br />
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