Magazin 197707
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wissensOHOFT<br />
unOTeOHnlK<br />
Ablsoliermaschine<br />
für Teflondrähte<br />
Bisher war es immer recht schwierig,<br />
teflon- oder tefzelummantelte Schaltdrähte<br />
und litzen einwandfrei und<br />
ohne Beschädigung der Leiter abzuisolieren.<br />
Mit einer neuen Abisoliermaschine<br />
lassen sich gerade diese<br />
zähen und widerspenstigen Isoliermaterialien<br />
schnell und sauber von den<br />
Drähten entfernen. Das gilt selbst<br />
für dünnste Drähte bis zu 0,23 mm<br />
Leiterdurchmesser. Selbstverständlich<br />
ist die Maschine auch für die üblichen<br />
Kunststoffisolierungen, etwa<br />
PVC usw., geeignet. Da sie das Isoliermaterial<br />
kalt bearbeitet, können<br />
auch keine giftigen Dämpfe entstehen,<br />
was wiederum Absaugvorrichtungen<br />
überflüssig macht.<br />
Zum Abisolieren werden die Drähte<br />
von Hand bis zum einstellbaren Anschlag,<br />
der zugleich als Einschalthebel<br />
wirkt, eingeführt. Alles weitere<br />
geschieht automatisch : zwei Hartmetallmesser<br />
schneiden die Isolation<br />
ein und ziehen die Isolationshülse<br />
ab. Damit bei Litzen die vielen Drähtehen<br />
bis zur Weiterverarbeitung -<br />
z. B. Verzinnen - nicht auffächern<br />
und keine " Besen " bilden, kann man<br />
die Maschine so einstellen, daß die<br />
Isolationshülse auf dem Draht bleibt<br />
und erst kurz vor dem Verzinnen<br />
manuell abgestreift wird. Die Leiterstärken<br />
dürfen im Bereich von 0,23<br />
bis 2,28 mm liegen; je Leiterdurchmesser<br />
ist ein eigenes Messerpaar<br />
nötig. Die maximale Abisolierlänge<br />
beträgt 36 mm. Als Antrieb dient ein<br />
Preßluftzylinder, und gesteuert wird<br />
das Gerät pneumatisch.<br />
Ein neuer Informations-Service<br />
entsteht in Zusammenarbeit<br />
zwischen BAU und DIN<br />
Die staatlichen Regelungen für den<br />
Arbeitsschutz wurden im Laufe der<br />
letzten Jahre im Interesse des arbeitenden<br />
Menschen, aber auch der<br />
Industrie selbst ständig ausgebaut<br />
und verfeinert. Gleichzeitig wurde<br />
zwar die Arbeitsschutzgesetzgebung<br />
ständig gestrafft, aber durch ihre<br />
Vielschichtigkeit und Perfektion steilen<br />
diese Regelungen insgesamt noch<br />
immer erhebliche Ansprüche an die<br />
für Sicherheit verantwortlichen Fachkräfte<br />
der gewerblichen Wirtschaft.<br />
Doch auch die Verantwortlichen bei<br />
Behörden und Verbänden haben<br />
heute bei Entscheidungen in Arbeitsschutz-Fragen<br />
eine solche Fülle einschlägiger<br />
Bestimmungen, Verordnungen,<br />
Gesetze, Regelungen usw.<br />
zu berücksichtigen, daß die Begründung<br />
erforderlicher Maßnahmen oft<br />
ungemein zeitraubend wird . So müssen<br />
beispielsweise für Entscheidungen<br />
bei Verstößen auf dem Gebiet<br />
der gefährlichen Arbeitsstoffe herangezogen<br />
werden :<br />
a) Die Bestimmungen über die Kennzeichnung<br />
gefährlicher Stoffe mit<br />
Gefahrensymbolen und Warnhinweisen<br />
b) Die Sprengstoffgesetzgebung<br />
c) Die Verordnung über brennbare<br />
Flüssigkeiten<br />
d) Die Gift-Handelsverordnungen<br />
der Bundesländer<br />
e) Die Transport-Vorschriften für<br />
Eisenbahn-, Straßen-, Seefahrtsund<br />
Luftverkehr.<br />
Generell zu berücksichtigen sind<br />
ferner die in a) bis e) enthaltenen<br />
weiteren zahlreichen Regeln, die<br />
zu den einzelnen Rahmenvorschriften<br />
erlassen worden sind .<br />
Das mag als Beispiel genügen, um<br />
die immense praktische Bedeutung<br />
des sofortigen Zugriffes zu einer<br />
komplexen Information aufzuzeigen,<br />
wie sie mit SIDOK zur Verfügung<br />
steht.<br />
SIDOK, die SICHERHEITSTECHNI<br />
SCHE DOKUMENTATION, die von<br />
DIN , Deutsches Institut für Normung,<br />
Berlin, und von der BAU , Bundesanstalt<br />
für Arbeitsschutz und Unfallforschung,<br />
Dortmund, gemeinsam aufgebaut<br />
wird, umfaßt heute bereits<br />
rund 1000 sicherheitstechnische Regeln.<br />
Mit anderen Worten: Schon jetzt kann<br />
SIDOK mit seinen sofort abrufbaren<br />
Informationen eine wichtige Orientierungshilfe<br />
für alle verantwortlichen<br />
Kräfte werden, die in Behörden, Organisationen,<br />
Betrieben und Verbänden<br />
mit Arbeitsschutz befaßt sind<br />
bzw. die auf diesem Gebiet Entscheidungen<br />
zu treffen h.aben .<br />
Die Betonung liegt hierbei auf dem<br />
Begriff " Orientierungshilfe" im Sinne<br />
einer höchst wirksamen Dienstleistung,<br />
die jedoch das Denken nicht<br />
ersetzen kann oder soll ; sie kann<br />
aber Zeit sparen helfen, die damit<br />
für die Entscheidungsfindung zur<br />
Verfügung steht.<br />
Wichtig zu wissen ist dabei: Das bisher<br />
eingegebene Datenmaterial wird<br />
ständig aktualisiert und ergänzt, wie<br />
es die fortschreitende EntwiCklung<br />
der Technik verlangt, der sich die<br />
Regelwerke stets anpassen müssen .<br />
Technische Regeln sollen bekanntlich<br />
dem " neuesten Stand der Technik"<br />
entsprechen , damit sich Gesetze und<br />
Verordnungen im Bereiche des Arbeitssch<br />
utzes auf sie stützen können .<br />
In diesem Sinne ist das, was SIDOK<br />
auf den Datensichtgeräten zeigt, ein<br />
Blick in die Zukunft, in eine hoffentlich<br />
nahe Zukunft. Die datengestützte<br />
Dokumentation ist der vielleicht wichtigste<br />
Weg, die Arbeitsschutzgesetzgebung<br />
künftig noch wirksamer zur<br />
Geltung zu bringen und damit dem<br />
arbeitenden Menschen schneller helfen,<br />
aber nicht zuletzt auch erhebliche<br />
betriebs- und volkswirtschaftliche<br />
Kosten einsparen zu können .<br />
Batteriebetriebener<br />
Lötkolben<br />
Ein neu entwickelter Lötkolben wird<br />
von zwei wiederaufladbaren Nickel<br />
Cadmium-Akkumulatoren gespeist.<br />
Das Gerät ist mit einer Lampe ausgestattet,<br />
die direkt auf den Lötpunkt<br />
ausgerichtet ist. Die Akkus ermöglichen<br />
bis zu 300 Lötstellen ohne Wiederaufladung.<br />
Die Lötspitze erreicht<br />
maximal 400° C, die innerhalb von<br />
sechs Sekunden nach dem Einschalten<br />
gemessen werden.<br />
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