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Sitzungsprotokoll 18.10.2011 - rdts AG - Multi-CMS - herzlich ...

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Seite 10<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

landwirtschaftliche Verkehr die südlich gelegenen LN-Flächen über diese Wegeverbindung<br />

ungehindert und ohne Einschränkung wie bislang nutzen kann.<br />

Kommentierung:<br />

Der östlich am Neubaugebiet vorbeiführende landwirtschaftliche Wirtschaftsweg wird vom<br />

Bebauungsplan nicht berührt, d. h. er ist nicht als Zuwegung eingeplant.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Der Rat vertritt die Auffassung, dass auch weiterhin der landwirtschaftliche Verkehr ungehindert<br />

die südlich des Neubaugebietes gelegenen Landwirtschaftsflächen nutzen kann. Zum<br />

Einen befindet sich der östlich gelegene Wirtschaftweg nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

und zum Anderen wird der westlich gelegene Weg für die Nutzung des landwirtschaftlichen<br />

Verkehrs freigegeben.<br />

Der Beschluss erfolgte einstimmig.<br />

• Die Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen –die Ersatzfläche E 3- liegt gemäß<br />

der vorliegenden Planung mitten in einem landwirtschaftlich nutzbaren Block.<br />

Durch diese Anordnung wird die Möglichkeit der zusammenhängenden einheitlichen<br />

und damit rationellen Bewirtschaftbarkeit der dort gelegenen LN-Flächen unterbrochen.<br />

Aus unserer Sicht müsste deshalb eine Alternative zu dieser Planung<br />

gefunden werden, damit weitere Nachteile für die Agrarstruktur vermieden werden.<br />

• Durch Planung und Realisierung eines Baugebietes südlich der Ortslage darf der<br />

Bestand und die Weiterentwicklung landwirtschaftlicher Betriebe in der Umgebung<br />

nicht gefährdet werden. Aussagen zu diesen Belangen sind nicht Gegenstand<br />

der vorliegenden Planunterlagen.<br />

Kommentierung:<br />

Die Ersatzfläche E3 ist vorrangig für die Bewirtschaftung des Regenwassers vorgesehen und<br />

hat somit doppelte Funktion (Regenwasserbewirtschaftung + Kompensation). Ein Alternativstandort<br />

für die Regenwasserbewirtschaftung ist aus topographischen Gründen nicht gegeben.<br />

Die Schlaglänge wird bereits durch einen Wirtschaftsweg durchtrennt, der unerlaubt bewirtschaftet<br />

wird (Gemarkung Badem, Flur 15, Flurstück 36). Außerdem ist auf dem Luftbild zu<br />

erkennen, dass die Parzellen in NW-SO-Richtung bewirtschaftet werden. U. E. bedingt die Planung<br />

keine Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung.<br />

Überdies ist der Grundstückseigentümer bereit, weitere Flurstücke an die Ortsgemeinde Badem<br />

zu verkaufen, auch weil für potentielles Bauland oder Ausgleichsflächen ein höherer Preis<br />

zu erzielen ist als für landwirtschaftliche Nutzflächen.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

In Kenntnis der örtlichen Verhältnisse, hier insbesondere hinsichtlich der Landwirtschaft, vertritt<br />

der Rat die Meinung; dass durch die vorgesehene Planung nur unwesentliche Nachteile<br />

für die Agrarstruktur entstehen. Die Ersatzfläche E3 soll daher für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

sowie für die Regenwasserbewirtschaftung beibehalten werden.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Ortsgemeinde Badem im wirksamen Regionalen<br />

Raumordnungsplan neben der besonderen Funktion „Landwirtschaft“ auch die Funktionen<br />

„Wohnen“ und „Gewerbe“ zugeteilt worden sind.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

(Vorsitzende/r)

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