Sitzungsprotokoll 18.10.2011 - rdts AG - Multi-CMS - herzlich ...
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Seite 10<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
landwirtschaftliche Verkehr die südlich gelegenen LN-Flächen über diese Wegeverbindung<br />
ungehindert und ohne Einschränkung wie bislang nutzen kann.<br />
Kommentierung:<br />
Der östlich am Neubaugebiet vorbeiführende landwirtschaftliche Wirtschaftsweg wird vom<br />
Bebauungsplan nicht berührt, d. h. er ist nicht als Zuwegung eingeplant.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Der Rat vertritt die Auffassung, dass auch weiterhin der landwirtschaftliche Verkehr ungehindert<br />
die südlich des Neubaugebietes gelegenen Landwirtschaftsflächen nutzen kann. Zum<br />
Einen befindet sich der östlich gelegene Wirtschaftweg nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
und zum Anderen wird der westlich gelegene Weg für die Nutzung des landwirtschaftlichen<br />
Verkehrs freigegeben.<br />
Der Beschluss erfolgte einstimmig.<br />
• Die Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen –die Ersatzfläche E 3- liegt gemäß<br />
der vorliegenden Planung mitten in einem landwirtschaftlich nutzbaren Block.<br />
Durch diese Anordnung wird die Möglichkeit der zusammenhängenden einheitlichen<br />
und damit rationellen Bewirtschaftbarkeit der dort gelegenen LN-Flächen unterbrochen.<br />
Aus unserer Sicht müsste deshalb eine Alternative zu dieser Planung<br />
gefunden werden, damit weitere Nachteile für die Agrarstruktur vermieden werden.<br />
• Durch Planung und Realisierung eines Baugebietes südlich der Ortslage darf der<br />
Bestand und die Weiterentwicklung landwirtschaftlicher Betriebe in der Umgebung<br />
nicht gefährdet werden. Aussagen zu diesen Belangen sind nicht Gegenstand<br />
der vorliegenden Planunterlagen.<br />
Kommentierung:<br />
Die Ersatzfläche E3 ist vorrangig für die Bewirtschaftung des Regenwassers vorgesehen und<br />
hat somit doppelte Funktion (Regenwasserbewirtschaftung + Kompensation). Ein Alternativstandort<br />
für die Regenwasserbewirtschaftung ist aus topographischen Gründen nicht gegeben.<br />
Die Schlaglänge wird bereits durch einen Wirtschaftsweg durchtrennt, der unerlaubt bewirtschaftet<br />
wird (Gemarkung Badem, Flur 15, Flurstück 36). Außerdem ist auf dem Luftbild zu<br />
erkennen, dass die Parzellen in NW-SO-Richtung bewirtschaftet werden. U. E. bedingt die Planung<br />
keine Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung.<br />
Überdies ist der Grundstückseigentümer bereit, weitere Flurstücke an die Ortsgemeinde Badem<br />
zu verkaufen, auch weil für potentielles Bauland oder Ausgleichsflächen ein höherer Preis<br />
zu erzielen ist als für landwirtschaftliche Nutzflächen.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
In Kenntnis der örtlichen Verhältnisse, hier insbesondere hinsichtlich der Landwirtschaft, vertritt<br />
der Rat die Meinung; dass durch die vorgesehene Planung nur unwesentliche Nachteile<br />
für die Agrarstruktur entstehen. Die Ersatzfläche E3 soll daher für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
sowie für die Regenwasserbewirtschaftung beibehalten werden.<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Ortsgemeinde Badem im wirksamen Regionalen<br />
Raumordnungsplan neben der besonderen Funktion „Landwirtschaft“ auch die Funktionen<br />
„Wohnen“ und „Gewerbe“ zugeteilt worden sind.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
(Vorsitzende/r)