Sitzungsprotokoll 18.10.2011 - rdts AG - Multi-CMS - herzlich ...
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Seite 26<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
werden, dass die allgemeine Nutzung des Grundstückes vertraglich zwischen den Eigentümern<br />
und der Ortsgemeinde geregelt ist/wird.<br />
Darüber hinaus sollte versucht werden durch die vorhandenen Spielplätze bzw. durch<br />
Neuanlegung an anderer Stelle, eine flächendeckende Versorgung für die entsprechenden<br />
Altersgruppen von Kindern sicherzustellen.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der in unmittelbarer Nähe vorhandene<br />
Bolzplatz ist an die Gemeinde verpachtet und zumindest mittelfristig ist die Nutzung als solcher<br />
gesichert. In der Gemeinde Badem befinden sich insgesamt 3 Spielplätze, wovon sich ein<br />
Spielplatz in unmittelbarer Nähe des in Rede stehenden Baugebietes befindet (Luftlinie ca.<br />
200 m). Der Rat vertritt daher die Auffassung, dass eine flächendeckende Versorgung an<br />
Spielplätzen gewährleistet ist.<br />
Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Zur geringfügigen Änderung des B-Planes im Verfahren nach § 13a BauGB werden von<br />
der unteren Naturschutzbehörde keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
Raumordnung und Landesplanung<br />
Nachstehend geben wir aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung zum o. a. Planungsvorhaben<br />
folgende Stellungnahme ab:<br />
Dem Bebauungsplan stehen Ziele und Erfordernisse der Raumordnung nicht entgegen.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
Abfallwirtschaft<br />
Bezogen auf die Änderung des Bebauungsplanes sind abfallwirtschaftlich folgende<br />
Hinweise zu beachten:<br />
Wirtschaftswege dürfen von den Fahrzeugen der öffentlichen-rechtlichen Müllabfuhr<br />
nicht befahren werden.<br />
Anliegerstraßen mit Begegnungsverkehr müssen eine Mindestbreite von 4,75 m aufweisen.<br />
Sackgassen müssen über ausreichend dimensionierte Wendeanlagen für Müllfahrzeuge<br />
verfügen (siehe Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen RASt.06).<br />
Andernfalls kann die Abfallentsorgung des betroffenen Gebietes in direkter Nähe zum<br />
jeweiligen Grundstück nicht sichergestellt werden.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Der Rat stellt fest, dass die im Baugebiet vorhandenen Erschließungsanlagen die in der Stellungnahme<br />
aufgeführten Anforderungen erfüllen.<br />
Sonstiges<br />
(Vorsitzende/r)