08.10.2013 Aufrufe

Sitzungsprotokoll 18.10.2011 - rdts AG - Multi-CMS - herzlich ...

Sitzungsprotokoll 18.10.2011 - rdts AG - Multi-CMS - herzlich ...

Sitzungsprotokoll 18.10.2011 - rdts AG - Multi-CMS - herzlich ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 26<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

werden, dass die allgemeine Nutzung des Grundstückes vertraglich zwischen den Eigentümern<br />

und der Ortsgemeinde geregelt ist/wird.<br />

Darüber hinaus sollte versucht werden durch die vorhandenen Spielplätze bzw. durch<br />

Neuanlegung an anderer Stelle, eine flächendeckende Versorgung für die entsprechenden<br />

Altersgruppen von Kindern sicherzustellen.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der in unmittelbarer Nähe vorhandene<br />

Bolzplatz ist an die Gemeinde verpachtet und zumindest mittelfristig ist die Nutzung als solcher<br />

gesichert. In der Gemeinde Badem befinden sich insgesamt 3 Spielplätze, wovon sich ein<br />

Spielplatz in unmittelbarer Nähe des in Rede stehenden Baugebietes befindet (Luftlinie ca.<br />

200 m). Der Rat vertritt daher die Auffassung, dass eine flächendeckende Versorgung an<br />

Spielplätzen gewährleistet ist.<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Zur geringfügigen Änderung des B-Planes im Verfahren nach § 13a BauGB werden von<br />

der unteren Naturschutzbehörde keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Raumordnung und Landesplanung<br />

Nachstehend geben wir aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung zum o. a. Planungsvorhaben<br />

folgende Stellungnahme ab:<br />

Dem Bebauungsplan stehen Ziele und Erfordernisse der Raumordnung nicht entgegen.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Abfallwirtschaft<br />

Bezogen auf die Änderung des Bebauungsplanes sind abfallwirtschaftlich folgende<br />

Hinweise zu beachten:<br />

Wirtschaftswege dürfen von den Fahrzeugen der öffentlichen-rechtlichen Müllabfuhr<br />

nicht befahren werden.<br />

Anliegerstraßen mit Begegnungsverkehr müssen eine Mindestbreite von 4,75 m aufweisen.<br />

Sackgassen müssen über ausreichend dimensionierte Wendeanlagen für Müllfahrzeuge<br />

verfügen (siehe Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen RASt.06).<br />

Andernfalls kann die Abfallentsorgung des betroffenen Gebietes in direkter Nähe zum<br />

jeweiligen Grundstück nicht sichergestellt werden.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Der Rat stellt fest, dass die im Baugebiet vorhandenen Erschließungsanlagen die in der Stellungnahme<br />

aufgeführten Anforderungen erfüllen.<br />

Sonstiges<br />

(Vorsitzende/r)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!