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Sitzungsprotokoll 18.10.2011 - rdts AG - Multi-CMS - herzlich ...

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Seite 16<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

Gegen das o. a. Vorhaben bestehen keine Bedenken.<br />

Kommentierung:<br />

-entfällt-<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Forstamt Bitburg, 54634 Bitburg, vom 28.07.2011<br />

Es besteht mit einer Ausnahme Einverständnis mit dem vorliegenden Bebauungsplan<br />

und den Festlegungen.<br />

Der einzige davon abweichende Vorschlag betrifft die Kompensationsmaßnahmen E 2 a<br />

und E 2 b.<br />

Hier auf halber Fläche einen Quellsumpf anlegen zu wollen und auf der anderen Hälfte<br />

eine Mähwiese ist ziemlich unrealistisch. Denn der Graben verläuft in einer steilen Einkerbung,<br />

die eine Versumpfung reliefbedingt nicht zulässt. Durch den an drei Seiten<br />

(nach Süd, West und Nord) angrenzenden älteren Wald entsteht eine starke Schattenbildung.<br />

Dadurch wird auch die Bewirtschaftung und Offenhaltung einer Mähwiese auf<br />

Dauer in Frage gestellt, zumal wenn die Südhälfte mit Gehölzen bepflanzt wird – wie<br />

von der derzeitigen Planung vorgesehen.<br />

Ich schlage vor, diese Fläche mit standortgemäßen, einheimischen Bäumen naturnah<br />

anzupflanzen, womit gleichfalls ein Kompensationseffekt erzielt wird.<br />

Vorgeschlagene Baumarten: Buche, Traubeneiche, Vogelkirche, Bergahorn, Sommerlinde<br />

und Elsbeere.<br />

Die Reihe aus alten Pappeln entlang des Grabens sollte erhalten werden.<br />

Kommentierung:<br />

Ziel der Kompensationsmaßnahme ist nicht, einen Quellsumpf zu entwickeln, sondern in erster<br />

Linie, den gesetzlich geschützten Bereich des Quellbaches und den daran anschließenden<br />

oberen Bereich vor möglichen negativen Einflüssen der jetzigen Nutzung zu schützen (N-<br />

Eintrag, Viehtritt, Erosion). Mit einer wesentlich höheren Schattenbildung als bisher<br />

ist durch die geplante Anpflanzung nicht zu rechnen (s. Luftbild).<br />

Eine Aufforstung der kompletten Fläche wäre zudem mit höheren Kosten verbunden als die<br />

partielle Bepflanzung mit Sträuchern in Kombination mit einer Nutzungsänderung.<br />

Da der grabenartige Quellbereich tatsächlich nur temporär Wasser führt, wird von der Anpflanzung<br />

von Erlen und Weiden abgesehen und stattdessen Hasel, Holunder und Weißdorn<br />

(Corylus avellana, Sambucus nigra, Crataegus laevigata) vorgeschlagen.<br />

Die Entfernung der alten Pappeln ist nicht vorgesehen. Die Festsetzungen können um die Erhaltung<br />

der Pappeln ergänzt werden.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das mit der Planung beauftragte Büro wird<br />

beauftragt, die Festsetzungen unter Ziffer 3.1 „Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern sowie<br />

sonstigen Bepflanzungen“ um den Erhalt der Pappeln zu ergänzen. Unter 3.1 Pflanzlisten –<br />

Gehölze ist die Pflanzliste für die Ersatzmaßnahme E2a wie folgt zu ändern: Erle und Weiden<br />

werden ersetzt durch Hasel, Holunder und Weißdorn.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

(Vorsitzende/r)

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