Sitzungsprotokoll 18.10.2011 - rdts AG - Multi-CMS - herzlich ...
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Seite 16<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
Gegen das o. a. Vorhaben bestehen keine Bedenken.<br />
Kommentierung:<br />
-entfällt-<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
Forstamt Bitburg, 54634 Bitburg, vom 28.07.2011<br />
Es besteht mit einer Ausnahme Einverständnis mit dem vorliegenden Bebauungsplan<br />
und den Festlegungen.<br />
Der einzige davon abweichende Vorschlag betrifft die Kompensationsmaßnahmen E 2 a<br />
und E 2 b.<br />
Hier auf halber Fläche einen Quellsumpf anlegen zu wollen und auf der anderen Hälfte<br />
eine Mähwiese ist ziemlich unrealistisch. Denn der Graben verläuft in einer steilen Einkerbung,<br />
die eine Versumpfung reliefbedingt nicht zulässt. Durch den an drei Seiten<br />
(nach Süd, West und Nord) angrenzenden älteren Wald entsteht eine starke Schattenbildung.<br />
Dadurch wird auch die Bewirtschaftung und Offenhaltung einer Mähwiese auf<br />
Dauer in Frage gestellt, zumal wenn die Südhälfte mit Gehölzen bepflanzt wird – wie<br />
von der derzeitigen Planung vorgesehen.<br />
Ich schlage vor, diese Fläche mit standortgemäßen, einheimischen Bäumen naturnah<br />
anzupflanzen, womit gleichfalls ein Kompensationseffekt erzielt wird.<br />
Vorgeschlagene Baumarten: Buche, Traubeneiche, Vogelkirche, Bergahorn, Sommerlinde<br />
und Elsbeere.<br />
Die Reihe aus alten Pappeln entlang des Grabens sollte erhalten werden.<br />
Kommentierung:<br />
Ziel der Kompensationsmaßnahme ist nicht, einen Quellsumpf zu entwickeln, sondern in erster<br />
Linie, den gesetzlich geschützten Bereich des Quellbaches und den daran anschließenden<br />
oberen Bereich vor möglichen negativen Einflüssen der jetzigen Nutzung zu schützen (N-<br />
Eintrag, Viehtritt, Erosion). Mit einer wesentlich höheren Schattenbildung als bisher<br />
ist durch die geplante Anpflanzung nicht zu rechnen (s. Luftbild).<br />
Eine Aufforstung der kompletten Fläche wäre zudem mit höheren Kosten verbunden als die<br />
partielle Bepflanzung mit Sträuchern in Kombination mit einer Nutzungsänderung.<br />
Da der grabenartige Quellbereich tatsächlich nur temporär Wasser führt, wird von der Anpflanzung<br />
von Erlen und Weiden abgesehen und stattdessen Hasel, Holunder und Weißdorn<br />
(Corylus avellana, Sambucus nigra, Crataegus laevigata) vorgeschlagen.<br />
Die Entfernung der alten Pappeln ist nicht vorgesehen. Die Festsetzungen können um die Erhaltung<br />
der Pappeln ergänzt werden.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das mit der Planung beauftragte Büro wird<br />
beauftragt, die Festsetzungen unter Ziffer 3.1 „Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern sowie<br />
sonstigen Bepflanzungen“ um den Erhalt der Pappeln zu ergänzen. Unter 3.1 Pflanzlisten –<br />
Gehölze ist die Pflanzliste für die Ersatzmaßnahme E2a wie folgt zu ändern: Erle und Weiden<br />
werden ersetzt durch Hasel, Holunder und Weißdorn.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
(Vorsitzende/r)