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Sitzungsprotokoll 18.10.2011 - rdts AG - Multi-CMS - herzlich ...

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N I E D E R S C H R I F T<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem<br />

am <strong>18.10.2011</strong> in Badem<br />

Beginn: 19:00 Uhr<br />

Ende: 22:00 Uhr<br />

Zahl der Mitglieder: 17<br />

Anwesend waren:<br />

a) als Vorsitzende/r: BmO Reinhard Meyer<br />

b) als Mitglieder: Ralf Becker<br />

Katharina Bures<br />

Günter Dimmer<br />

Kerstin Emonts<br />

Wolfgang Engel ab 19:40 Uhr, TOP 2<br />

Werner Franzen<br />

Alois Hoffmann<br />

Bernhard Klein<br />

Frank Lichter<br />

Jürgen Marbach ab 19:26 Uhr, TOP 1<br />

Hans-Leo Müller<br />

Benno Nosbüsch<br />

Reinhold Pritzen<br />

Richard Schleder<br />

c) es fehlte: Gisela Poltorak<br />

Michael Hansen<br />

d) auf Einladung: Revierleiter Richard Wagner, zu TOP 1<br />

VfW Peter Weis<br />

VA Marita Emontspohl<br />

Tagesordnung:<br />

A) Öffentliche Sitzung:<br />

Seite 1<br />

1. Beratung und Beschluss des Forstwirtschaftsplanes 2012<br />

2. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Merzerweg“<br />

2.1 Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der vorgezogenen Beteiligung<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

2.2 Beschluss zu den während der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen<br />

Anregungen<br />

2.3 Beschluss über die weitere Vorgehensweise<br />

3. Dritte Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Zwischen Dudeldorfer Straße<br />

und Pickließemer Straße“<br />

3.1 Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB<br />

3.2 Beschluss zu den während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2<br />

BauGB eingegangenen Anregungen<br />

3.3 Beschluss der Dritten Änderung des Bebauungsplanes als Satzung<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 2<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

4. Antrag auf Vierte Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Zwischen Dudeldorfer<br />

Straße und Pickließemer Straße“<br />

5. Ausbau der K 91 Pickließemer Straße<br />

6. Anfragen, Mitteilungen<br />

B) Nichtöffentliche Sitzung:<br />

1. Bauanträge<br />

2. Grundstücksangelegenheiten<br />

3. Anfragen, Mitteilungen<br />

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß<br />

eingeladen wurde und die Mitglieder in beschlussfähiger Zahl erschienen sind.<br />

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird diese wie folgt geändert:<br />

Der TOP 4: Antrag auf Vierte Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Zwischen<br />

Dudeldorfer Straße und Pickließemer Straße“ wird vertagt.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

Beratungsergebnis:<br />

TOP 1: Beratung und Beschluss des Forstwirtschaftsplanes<br />

Mit der Sitzungseinladung wurde den Ratsmitgliedern der Entwurf des Forstwirtschaftsplanes<br />

für 2012 zugestellt. Die Ansätze wurden von dem anwesenden Vertreter des Forstamtes vorgetragen<br />

und erläutert.<br />

Es wurde ein Überschuss von 4.648,00 Euro veranschlagt.<br />

Nach Beratung beschließt der Rat den Forstwirtschaftsplan 2012 wie im Entwurf vorgetragen.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

TOP 2: Bebauungsplan für den Teilbereich „Merzerweg“;<br />

2.1 Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen der vorgezogenen<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

2.2 Beschluss zu den Anregungen während der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

2.3 Beschluss über die weitere Vorgehensweise<br />

Vor Eintritt in die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt stellte der Rat fest, dass bei dem<br />

Ratsmitglied Alois Hoffmann Sonderinteresse gemäß § 22 GemO besteht. Das Ratsmitglied<br />

war von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Er rückte freiwillig vom Sitzungstisch<br />

ab und nahm im Zuhörerraum Platz.<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 3<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

Vor Eintritt in die weitere Erörterung beschließt der Rat einstimmig, zu diesem Tagesordnungspunkt<br />

Herrn Dipl.-Ing. Ralf Karst vom Büro KarstGeoData, Bitburg, gemäß § 35 Abs. 2<br />

GemO zu hören und mit diesem die Beratungsgegenstände zu erörtern.<br />

Der Ortsgemeinderat Badem stimmte in seiner Sitzung am 16.05.2011 und 21.06.2011 dem<br />

Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich seiner Anlagen zu, mit dem in diesem Bereich<br />

Wohnbauflächen ausgewiesen werden sollen. Weiterhin fasste der Ortsgemeinderat in der<br />

Sitzung am 16.05.2011 den Beschluss, gemäß § 4a Abs. 2 Satz 1 BauGB gleichzeitig die vorgezogene<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4<br />

Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB<br />

durchzuführen.<br />

2.1 Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen der vorgezogenen Beteiligung<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben<br />

der Verbandsgemeindeverwaltung Kyllburg vom 19.07.2011 unter Beifügung der erforderlichen<br />

Unterlagen zur Stellungnahme aufgefordert bis spätestens zum 07.09.2011. Auf Grund<br />

dessen sind die nachfolgenden Stellungnahmen eingegangen.<br />

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der heutigen Sitzung im Wortlaut vorgetragen.<br />

Zusätzlich wurde jedem Ratsmitglied mit der Sitzungseinladung eine vollständige Kopie<br />

der zur heutigen Ratssitzung seitens der Verwaltung gefertigten Beratungs- und Beschlussvorlage<br />

zugestellt. Nach Erörterung und Beratung fasste der Ortsgemeinderat zu den einzelnen<br />

Stellungnahmen jeweils wie nachfolgend Beschluss.<br />

Hinweis:<br />

Die einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in Fettdruck (ggf.)<br />

Abschnittweise wiedergegeben.<br />

Die hierzu gefassten Beschlüsse des Ortsgemeinderates sind in Normaldruck geschrieben.<br />

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 54634 Bitburg, vom 02.09.2011<br />

Zu dem von Ihnen mit Schreiben vom 19.07.2011, Az.: 2.1/610-130/01, übersandten<br />

Entwurf des oben genannten Bebauungsplanes geben wir nach Anhörung der betroffenen<br />

Ämter unseres Hauses für die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm folgende<br />

zusammengefasste Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ab:<br />

Bauwesen<br />

Allgemeines<br />

Aus städtebaulicher Sicht wäre es unseres Erachtens sinnvoll das Grundstück Flur 39,<br />

Flurstück Nr. 12 in die Grenzen des Bebauungsplanes mit einzubeziehen. Im Flächennutzungspan<br />

ist auch dieser Bereich als Wohnbauflächen ausgewiesen, so dass ein fließender<br />

Übergang der bestehenden Bebauung zu der nun geplanten Bebauung gewährleistet<br />

wäre. Derzeit gestaltet sich jedoch die Planung derart, dass zwischen bestehender<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 4<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

Bebauung und dem Bebauungsplan ein Grünstreifen liegt. Wir bitten um entsprechende<br />

Erläuterung und Begründung.<br />

Kommentierung:<br />

Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde im Vorfeld der Planaufstellung ergaben, dass<br />

der Streuobstbestand auf dem Flurstück 12 der Flur 39 aufgrund seines Alters und<br />

sichtbarer Höhlen eine derart hohe ökologische Bedeutung besitzt, dass bei Einplanen der<br />

Fläche tierökologische Gutachten erforderlich gewesen wären. Die hierfür erforderliche<br />

Zeit in Verbindung mit den Kosten und der sehr hohen Wahrscheinlichkeit des Vorkommens<br />

geschützter Vogel- und Fledermausarten waren Grund, das Flurstück in die jetzige Planung<br />

nicht mit einzubeziehen.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

An der vorgesehenen Planung wird aufgrund der in der Kommentierung aufgeführten Erläuterungen<br />

festgehalten. Die Begründung zum Bebauungsplan ist durch das Planungsbüro um<br />

diesen Punkt zu ergänzen.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

Textfestsetzungen / Begründung<br />

Unter Ziffer 1.4 der Textlichen Festsetzungen werden Nebenanlagen u.a. auch Garagen<br />

und Stellplätze außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen, so dass<br />

eine Beschränkung diesbezüglich nicht gegeben ist. Unter Ziffer 7.2.1 Grundflächenzahl<br />

(GRZ), Seite 5 der Begründung, heißt es jedoch, dass eine zusätzliche Bodenversiegelung<br />

im Plangebiet durch die Beschränkung von Nebenanlagen und Garagen erfolge. Diesbezüglich<br />

bitten wir um Erläuterung.<br />

Kommentierung:<br />

Punkt 7.2.1 der Begründung wird an die Festsetzungen angepasst.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Wie angeregt, wird der entsprechende Punkt der Begründung an die Festsetzung angepasst.<br />

Das Planungsbüro wird mit der entsprechenden Überarbeitung beauftragt.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

Die angegebenen Rechtsgrundlagen in Begründung und Umweltbericht sind offensichtlich<br />

aufgrund des Zeitraumes ab Planaufstellung bis Abgabe der Stellungnahmen i.R.<br />

der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange z.T. nicht<br />

mehr auf dem neuesten Stand. Um bei den Rechtsgrundlagen stets auf dem aktuellen<br />

Stand zu sein, kann anstelle „zuletzt geändert durch…“ angegeben werden: „in der derzeit<br />

gültigen Fassung“.<br />

Kommentierung:<br />

Der Vorschlag zur Aktualitätsangabe der Rechtsgrundlagen wird übernommen.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Der Anregung wird stattgegeben und das Planungsbüro beauftragt, die entsprechende Aktualisierung<br />

vorzunehmen.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 5<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Zum oben genannten Planungsvorhaben geben wir als untere Naturschutzbehörde folgende<br />

Stellungnahme ab:<br />

Bei Festsetzung 1.7 ist Satz 1 dahingehend zu ändern, dass aus der Empfehlung eine<br />

verbindliche Festsetzung wird. Bei Festsetzung 2.3 ist die Formulierung „sollten…ausgeführt<br />

werden“ zu ersetzen durch „ sind …auszuführen“.<br />

Begründung:<br />

Im Sinne des Vermeidungsgebotes ist die Versiegelung, d. h. die wasserundurchlässige<br />

Befestigung von Flächen auf ein Minimum zu reduzieren. Stellplätze von Wohnhäusern,<br />

Gartenwege, Zuwegungen, Terrassen etc. können jedoch ohne Weiteres wasserdurchlässig<br />

befestigt werden, ohne in ihrer Zweckbestimmung nachhaltig eingeschränkt zu sein.<br />

Kommentierung:<br />

Da die Verwendung von wasserdurchlässigen Flächenbelägen nicht festgesetzt werden soll,<br />

wird die Empfehlung unter Punkt 3.2 aufgeführt.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Nach nochmaliger Erörterung wir der Anregung stattgegeben. Die Empfehlung zur Verwendung<br />

von wasserdurchlässigen Flächenbelägen ist entsprechend dem Vorschlag der Kreisverwaltung<br />

festzusetzen.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

Bei Festsetzung 1.9 ist der Begriff „Fertigstellung der Erschließungsmaßnahme“ in Satz<br />

1 und Satz 2 durch die Formulierung „Nutzungsfähigkeit der Erschließungsstraße“ zu<br />

ersetzen sowie der Begriff der „nächstmöglichen Pflanzzeit“ durch die Formulierung „in<br />

der nächstfolgenden Pflanzperiode (Oktober bis Anfang April)“. Dies gilt vergleichbar<br />

für die Hinweise unter 3.1.<br />

Begründung:<br />

Die im öffentlichen Grün zu pflanzenden Gehölze werden durch den Bau der Erschließungsstraße<br />

nicht tangiert und können dementsprechend auch schon zeitnah umgesetzt<br />

werden. Die „Fertigstellung“ von Erschließungsstraßen jedoch erfolgt häufig erst<br />

spät, so dass der enge funktionale Bezug Eingriff –Ausgleich zeitlich nicht gewährleistet<br />

wäre.<br />

Kommentierung:<br />

Die Formulierungen werden übernommen.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Der Anregung wird stattgegeben und das Planungsbüro beauftragt, die entsprechende redaktionelle<br />

Änderung vorzunehmen.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

Zur dauerhaften Sicherung der rechtlichen und tatsächlichen Durchführbarkeit der außerhalb<br />

des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen<br />

ist für die betroffenen Flurstücke eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 6<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

zugunsten des Eifelkreises Bitburg-Prüm (untere Naturschutzbehörde)einzutragen; sofern<br />

die OG nicht Flächeneigentümer ist zugunsten von Eifelkreis Bitburg-Prüm und<br />

Ortsgemeinde als Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB.<br />

Zur Sicherung der Maßnahmenumsetzung ist ein Städtebaulicher Vertrag zwischen<br />

Ortsgemeinde und Eifelkreis, untere Naturschutzbehörde, abzuschließen.<br />

Da im Bebauungsplan die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung abschließend zu regeln<br />

ist, weisen wir darauf hin, dass der sogenannte „33er-Stand“ erst nach Abschluss<br />

des Städtebaulichen Vertrags/ Grundbucheintrag erreicht ist. Für eine frühzeitige Abstimmung<br />

des Städtebaulichen Vertrags stehen wir gerne zur Verfügung.<br />

Kommentierung:<br />

Die Ausführungen zur dauerhaften Sicherung der Kompensationsmaßnahmen werden in die<br />

Festsetzungen unter Punkt 1.9 aufgenommen.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Der Anregung wird stattgegeben und diese ist unter Punkt 1.9 der Festsetzungen zu ergänzen.<br />

Das Planungsbüro wird mit der entsprechenden Überarbeitung beauftragt.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

Als Grundlage für die Vereinbarungen des Städtebaulichen Vertrags sind die bisher in<br />

den „Hinweisen und Empfehlungen“ skizzierten landespflegerischen Zielvorstellungen<br />

und Maßnahmen für die externen Kompensationsflächen weiter zu präzisieren und kartenmäßig<br />

nachvollziehbar aufzubereiten (Luftbildgrundlage?).<br />

Kommentierung:<br />

Zur Kenntnisnahme. Die Ortsgemeinde wird in einer späteren Sitzung den Beschluss zum Abschluss<br />

des Vertrages fassen.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das Planungsbüro wird beauftragt, die Zielvorstellungen<br />

und Maßnahmen für die externen Kompensationsflächen in dem für den nächsten<br />

Verfahrensschritt zu erstellenden „Landespflegerischen Planungsbeitrag“ zu präzisieren<br />

und aufzubereiten. Dieser Planungsbeitrag dient dann als Grundlage für die in den Städtebaulichen<br />

Vertrag zu übernehmenden Vereinbarungen.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

Raumordnung und Landesplanung<br />

Der Bereich des Baugebietes ist im wirksamen FNP der VG Kyllburg als Wohnbaufläche<br />

dargestellt.<br />

Ein Problem sehen wir darin, dass das Bebauungsplangebiet nicht unmittelbar an die<br />

bestehende Siedlung anschließt. Zwischen dem neuen Baugebiet und der bestehenden<br />

Siedlungsfläche befindet sich eine Wiese mit altem Obstbaumbestand, der aus naturschutzrechtlicher<br />

Sicht einen hohen Wert für die Tierwelt (Fledermäuse u. ä.) hat. Dennoch<br />

halten wir es aus landesplanerischer Sicht für wichtig, wenn – unter Berücksichtigung<br />

der naturschutzrechtlichen Belange - die zwischen dem Plangebiet und der bestehenden<br />

Siedlungsfläche vorhandene Freifläche, die ebenfalls im FNP als Baufläche dargestellt<br />

ist, ganz oder teilweise einer Bebauung zugänglich gemacht wird, um einen Anschluss<br />

an die bestehende Siedlungsfläche herzustellen.<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 7<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

Auf Z 34 LEP IV, wonach die Ausweisung neuer Wohnbauflächen ausschließlich in räumlicher<br />

und funktionaler Anbindung an bereits bestehende Siedlungseinheiten zu erfolgen<br />

hat, wird dabei verwiesen.<br />

Wir weisen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass die vorgenannte Fläche bei<br />

künftigen Bauflächenerweiterungen der Ortsgemeinde Badem als Bauflächenpotenzial<br />

anzurechnen sein wird.<br />

Kommentierung:<br />

siehe Ausführungen zu „Bauwesen“.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Der Rat verweist auf die Kommentierung und Beschlussfassung zu der Anregung<br />

„Bauwesen-Allgemein“.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

Dorferneuerung<br />

Beim Planungsvorhaben handelt es sich um eine Gemeinde, die sich mit der Erstellung<br />

und der förmlichen Anerkennung als Dorferneuerungsgemeinde für eine Entwicklung im<br />

Sinne der Dorferneuerung entschieden hat. Dorferneuerung zielt nicht nur auf Erhalt<br />

und Entwicklung der Ortskerne ab, vielmehr ist das Dorf als Ganzes, d. h. einschließlich<br />

der Neubaugebiete, zu betrachten.<br />

Es ist deshalb bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und entsprechenden Ortssatzungen<br />

von besonderer Bedeutung, dass regionaltypische Grundsätze im Sinne der<br />

Dorferneuerung in den Festsetzungen berücksichtigt werden.<br />

Hierbei wird keinesfalls historisierendes Nachbauen des Vorhandenen, sondern vielmehr<br />

moderne Architektur in zeitgemäßen Formen unter Berücksichtigung von regionaltypischen<br />

Grundformen und landschaftstypischen Materialien empfohlen.<br />

Dies sind insbesondere:<br />

- regionaltypische Grundformen wie zwei Geschosse, steiles Satteldach (mind. 35<br />

Grad), evtl. auch Krüppelwalm, geringer Dachüberstand (Traufe max. 25 cm, Ortgang<br />

max. 10 cm), verputzte Massivbauweise, evtl. stehende Fensterformate;<br />

- landschaftstypische Materialien,<br />

bei der Dacheindeckung (Schiefer, Metall, Dachpfannen naturfarben - wenn<br />

örtlich vorhanden -, ansonsten dunkel, nicht glänzend),<br />

bei der Fassade (Putz und Holz in glatter Ausführung, kein Rundstammholz,<br />

keine Ecküberplattungen, keine übertriebenen Profilierungen).<br />

Die in den Textfestsetzungen zum Bebauungsplan „Merzerweg“ vorgesehene Gestaltungsvielfalt<br />

steht den Zielen der Dorferneuerung entgegen.<br />

Wir bitten deshalb, die vorgenannten Gestaltungsempfehlungen im Sinne der Dorferneuerung<br />

und der Gestaltung des Ortsbildes in die Festsetzungen aufzunehmen.<br />

Kommentierung<br />

Zur Kenntnisnahme. Hinsichtlich des Status einer Dorferneuerungsgemeinde und dem Vorhaben<br />

als Schwerpunktgemeinde anerkannt zu werden, sind die Festsetzungen zu Bebauungs-<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 8<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

plan „Merzerweg“ zu überdenken. Die Vielfalt der Dachformen steht im Konflikt zu den Zielen<br />

des Dorferneuerungsprogramms.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Den Anregungen wird teilweise wie folgt stattgegeben:<br />

a) Unter Ziffer 2.1 (Dachform) ist das Wort „ Mansardendächer“ zu streichen.<br />

b) Unter Ziffer 2.1 (Fassaden- und Wandgestaltung) ist aufzunehmen, dass Gebäude mit<br />

Rundstammhölzer nicht zugelassen sind.<br />

Die Beschlussfassung zu a) und b) erfolgte mit 14 Ja-Stimmen- und 1 Nein-Stimme.<br />

c) Für das gesamte Baugebiet sind 2 Vollgeschosse festzusetzen. Ziffer 1.2 (Zahl der Vollgeschosse)<br />

ist entsprechend zu ändern und die Traufhöhe ist für den gesamten Bereich auf<br />

6,20 m festzusetzen.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte mit 9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 4 Nein-Stimmen.<br />

Ansonsten wird an den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher<br />

Anlagen in ihrer bisherigen Form wird festgehalten. Der Rat vertritt die Auffassung, dass<br />

den Eigentümern Freiräume hinsichtlich der äußeren Gestaltung der Gebäude eingeräumt<br />

werden sollte. Die nunmehr vorgesehenen Festsetzungen entsprechen den Festsetzungen der<br />

in den letzten Jahren aufgestellten 3 Bebauungspläne, mit denen über 90 Baustellen ausgewiesen<br />

und zwischenzeitlich bebaut worden sind. Das jetzige Baugebiet schließt unmittelbar<br />

an diese Baugebiete an und aus Sicht des Rates wird dadurch die Gestaltung des Ortsbildes<br />

nicht beeinträchtigt, sondern dieses passt sich vielmehr durch die vorgesehenen gestalterischen<br />

Festsetzungen an die vorhandene Umgebungsbebauung an.<br />

Des Weiteren ist der Rat der Überzeugung, dass eine möglichst große Baufreiheit auch die<br />

Vermarktung der Baugrundstücke extrem erleichtert. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund<br />

der finanziellen Ausstattung der Gemeinden ein durchaus wichtiger Aspekt.<br />

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.<br />

Abfallwirtschaft<br />

Bezogen auf den o. g. Bebauungsplan sind abfallwirtschaftlich folgende Hinweise zu<br />

beachten:<br />

Wirtschaftswege dürfen von den Fahrzeugen der öffentlichen-rechtlichen Müllabfuhr<br />

nicht befahren werden.<br />

Anliegerstraßen mit Begegnungsverkehr müssen eine Mindestbreite von 4,75 m aufweisen.<br />

Sackgassen müssen über ausreichend dimensionierte Wendeanlagen für Müllfahrzeuge<br />

verfügen (siehe Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen RASt.06).<br />

Andernfalls kann die Abfallentsorgung des betroffenen Gebietes in direkter Nähe zum<br />

jeweiligen Grundstück nicht sichergestellt werden.<br />

Kommentierung:<br />

Zur Kenntnisnahme. Die Straßen im Planungsgebiet weisen eine Breite von 5,50 m auf.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Der Rat stellt fest, dass die im Baugebiet herzustellenden Erschließungsanlagen die in der Stellungnahme<br />

aufgeführten Anforderungen erfüllen. Nach Fertigstellung werden diese dem öffentlichen<br />

Verkehr gewidmet.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 9<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

Denkmalpflege<br />

Aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen keine Bedenken<br />

Kommentierung:<br />

Zur Kenntnisnahme.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Eine Beschlussfassung hierzu ist nicht notwendig.<br />

Sonstiges<br />

Wir bitten Sie, die vorstehenden Anregungen und Hinweise im weiteren Verfahren, insbesondere<br />

im Rahmen der erforderlichen Abwägung der öffentlichen und privaten Belange,<br />

zu beachten und zu berücksichtigen.<br />

Zur Vermeidung unnötiger Verzögerungen im weiteren Verfahren bitten wir darauf zu<br />

achten, dass die im Rahmen der Abwägung gefassten Beschlüsse vollständig in den<br />

Planunterlagen umgesetzt werden.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die vorstehenden Aussagen werden zur Kenntnis genommen und die Verbandsgemeindeverwaltung<br />

mit deren Beachtung beauftragt.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel, 54634 Bitburg, vom 06.09.2011<br />

Von dem oben genannten Bebauungsplan werden keine Planungen unseres Hauses betroffen.<br />

Im Hinblick auf die Landeskultur tragen wir folgenden Einwand vor:<br />

Durch die beabsichtige Abgrenzung ragt das Bebauungsgebiet einseitig in die freie<br />

Landschaft. Hierzu kommt es zu einer gewissen Zersiedelung der Landschaft, was aus<br />

Sicht der Landeskultur kritisch zu beurteilen ist. Aus diesem Grund ist unserer Ansicht<br />

nach zu prüfen, ob die Abgrenzung anders vorgenommen werden kann, so dass die<br />

neuen Siedlungsflächen stärker an die bestehenden Siedlungsflächen arrondiert werden<br />

können.<br />

Kommentierung:<br />

-entfällt-<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und auf den Beschluss zur Stellungnahme<br />

der Kreisverwaltung – Bauwesen-Allgemein – verwiesen.<br />

Aus Sicht der Agrarstruktur müssen wir wie folgt Bedenken vortragen:<br />

• Falls die bisher geplante Abgrenzung dennoch umgesetzt werden sollte, werden<br />

im Osten und Westen bisherige landwirtschaftliche Wirtschaftswege einbezogen.<br />

Bei Umsetzung der Planung muss gewährleistet sein, dass auch zukünftig der<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 10<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

landwirtschaftliche Verkehr die südlich gelegenen LN-Flächen über diese Wegeverbindung<br />

ungehindert und ohne Einschränkung wie bislang nutzen kann.<br />

Kommentierung:<br />

Der östlich am Neubaugebiet vorbeiführende landwirtschaftliche Wirtschaftsweg wird vom<br />

Bebauungsplan nicht berührt, d. h. er ist nicht als Zuwegung eingeplant.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Der Rat vertritt die Auffassung, dass auch weiterhin der landwirtschaftliche Verkehr ungehindert<br />

die südlich des Neubaugebietes gelegenen Landwirtschaftsflächen nutzen kann. Zum<br />

Einen befindet sich der östlich gelegene Wirtschaftweg nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

und zum Anderen wird der westlich gelegene Weg für die Nutzung des landwirtschaftlichen<br />

Verkehrs freigegeben.<br />

Der Beschluss erfolgte einstimmig.<br />

• Die Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen –die Ersatzfläche E 3- liegt gemäß<br />

der vorliegenden Planung mitten in einem landwirtschaftlich nutzbaren Block.<br />

Durch diese Anordnung wird die Möglichkeit der zusammenhängenden einheitlichen<br />

und damit rationellen Bewirtschaftbarkeit der dort gelegenen LN-Flächen unterbrochen.<br />

Aus unserer Sicht müsste deshalb eine Alternative zu dieser Planung<br />

gefunden werden, damit weitere Nachteile für die Agrarstruktur vermieden werden.<br />

• Durch Planung und Realisierung eines Baugebietes südlich der Ortslage darf der<br />

Bestand und die Weiterentwicklung landwirtschaftlicher Betriebe in der Umgebung<br />

nicht gefährdet werden. Aussagen zu diesen Belangen sind nicht Gegenstand<br />

der vorliegenden Planunterlagen.<br />

Kommentierung:<br />

Die Ersatzfläche E3 ist vorrangig für die Bewirtschaftung des Regenwassers vorgesehen und<br />

hat somit doppelte Funktion (Regenwasserbewirtschaftung + Kompensation). Ein Alternativstandort<br />

für die Regenwasserbewirtschaftung ist aus topographischen Gründen nicht gegeben.<br />

Die Schlaglänge wird bereits durch einen Wirtschaftsweg durchtrennt, der unerlaubt bewirtschaftet<br />

wird (Gemarkung Badem, Flur 15, Flurstück 36). Außerdem ist auf dem Luftbild zu<br />

erkennen, dass die Parzellen in NW-SO-Richtung bewirtschaftet werden. U. E. bedingt die Planung<br />

keine Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung.<br />

Überdies ist der Grundstückseigentümer bereit, weitere Flurstücke an die Ortsgemeinde Badem<br />

zu verkaufen, auch weil für potentielles Bauland oder Ausgleichsflächen ein höherer Preis<br />

zu erzielen ist als für landwirtschaftliche Nutzflächen.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

In Kenntnis der örtlichen Verhältnisse, hier insbesondere hinsichtlich der Landwirtschaft, vertritt<br />

der Rat die Meinung; dass durch die vorgesehene Planung nur unwesentliche Nachteile<br />

für die Agrarstruktur entstehen. Die Ersatzfläche E3 soll daher für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

sowie für die Regenwasserbewirtschaftung beibehalten werden.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Ortsgemeinde Badem im wirksamen Regionalen<br />

Raumordnungsplan neben der besonderen Funktion „Landwirtschaft“ auch die Funktionen<br />

„Wohnen“ und „Gewerbe“ zugeteilt worden sind.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 11<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 54295 Trier, vom 22.08.2011<br />

Gegen die Ausweisung des Bebauungsplanes Teilgebiet „Merzerweg“ in der Gemeinde<br />

Badem, bestehen aus Sicht der Landwirtschaft keine grundsätzlichen Bedenken.<br />

Gegen die Ausweisung einer begrünten Versickerungsanlage zur Ableitung des Niederschlagswassers<br />

(E 3) auf der Fläche Gemarkung Badem, Flur 15, Nr. 5, bestehen Bedenken<br />

aus landwirtschaftlicher Sicht.<br />

Die Fläche wird derzeit als Acker genutzt und wurde im Fachbeitrag Landwirtschaft des<br />

neuen Regionalen Raumordnungsplans als landwirtschaftliche Vorrangfläche vorgeschlagen.<br />

Zusammen mit den angrenzenden Flächen bildet das Flurstück eine gut zu<br />

bewirtschaftende Schlaglänge.<br />

Nun soll im Zuge der Ausweisung des Bebauungsplans Teilgebiet „Merzerweg“ auf dieser<br />

Fläche eine begrünte Versickerungsanlage zur Ableitung von Niederschlagswasser<br />

hergestellt werden. Die Fläche ist in eine extensive Mähwiese zu entwickeln und mit<br />

feuchtliebenden Sträuchern zu bepflanzen.<br />

Durch diese Maßnahme wird die Schlaglänge durchtrennt und die landwirtschaftliche<br />

Nutzung stark eingeschränkt. U. E. sollte die Maßnahme zumindest an den Rand der<br />

Bewirtschaftungsfläche gelegt werden, um die Einheit nicht zu durchschneiden.<br />

Weiterhin ist von einer Bepflanzung des Beckens mit feuchtliebenden Sträuchern abzusehen,<br />

da diese die Bewirtschaftung mit großen Maschinen stark einschränkt.<br />

Kommentierung:<br />

Aus topographischen Gründen gibt es keine Alternative zum gewählten Standort. Ein Teilerwerb<br />

der Fläche war nicht möglich. Siehe auch Ausführungen zur Stellungnahme der DLR Eifel.<br />

Unter 3.1. der Festsetzungen ergeht der Hinweis, dass bei Anpflanzung von Gehölzen generell<br />

die Pflanzabstände gemäß § 44 – 46 Landesnachbarrechtsgesetz (LNRG) einzuhalten sind.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Es wird verwiesen auf den zur der Stellungnahme des DLR Eifel gefassten Beschluss. Weiterhin<br />

wird das Planungsbüro beauftragt, unter Ziffer 3.1 der Festsetzungen den in der Kommentierung<br />

aufgeführten Hinweis aufzunehmen.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

Gegen die Ausweisung der Kompensationsfläche in der Gemarkung Badem Flur 35, Nr.<br />

65 + 67 tlw. Und Flur 30, Nr. 7 bestehen aus Sicht der Landwirtschaft keine grundsätzlichen<br />

Bedenken. Hierbei handelt es sich um Flächen, die im Fachbeitrag Landwirtschaft<br />

des neuen Regionalen Raumordnungsplans als landwirtschaftliche Vorbehaltsfläche<br />

vorgeschlagen wurden.<br />

In diesem Bezug möchten wir darauf verweisen, dass mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

(in Kraft seit dem 01.03.2010) die Belange der Landwirtschaft im<br />

Rahmen der Kompensation gestärkt wurden. So wird in § 15 (3) Bundesnaturschutzgesetz<br />

die Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange gestärkt, in dem darauf verwiesen<br />

wird, dass „…für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur<br />

im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen“ sind. Demnach sind andere Maßnahmen<br />

(z. B. Maßnahmen zur Entsiegelung oder Wiedervernetzung) vorrangig zu prüfen<br />

und zu vermeiden, dass weitere Flächen aus der Nutzung genommen werden müssen.<br />

(Vorsitzende/r)


Kommentierung:<br />

Zur Kenntnisnahme.<br />

Seite 12<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, 56727 Mayen, vom 22.08.2011<br />

Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Wir weisen jedoch auf folgendes<br />

hin:<br />

Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommunikationslinien der Telekom<br />

Deutschland GmbH zur Versorgung des o. g. Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur<br />

durch die Telekom Deutschland GmbH. Daher ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien<br />

(TK-Linien) erforderlich.<br />

Kommentierung:<br />

Zur Kenntnisnahme.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Daher beantragen wir folgende sicherzustellen,<br />

− dass für den Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes im Erschließungsgebiet<br />

eine ungehinderte, unendgeldliche und kostenfreie Nutzung der künftigen Straßen<br />

und Wege möglich ist,<br />

− dass auf Privatwegen (Eigentümerwegen) ein Leitungsrecht zugunsten der Telekom<br />

Deutschland GmbH als zu belastende Fläche festzusetzen entsprechend § 9 (1) Ziffer<br />

21 BauGB eingeräumt wird,<br />

− dass eine rechtzeitige Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen<br />

vorgenommen wird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau<br />

und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt.<br />

Kommentierung:<br />

Die genannten Punkte werden im Laufe der weiteren Planung berücksichtigt.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die aufgeführten Punkte werden bei der weiteren Planung beachtet.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

Wir bitten folgenden fachlichen Hinweis in die Begründung des Bebauungsplanes auszunehmen.<br />

In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone<br />

in einer Breite von ca. 0,30 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien<br />

vorzusehen.<br />

Kommentierung:<br />

In den textlichen Festsetzungen wird Punkt 3.2 um den genannten Hinweis ergänzt.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Ziffer 3.2 der textlichen Festsetzungen ist durch das Planungsbüro entsprechend zu ergänzen.<br />

(Vorsitzende/r)


Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

Seite 13<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und<br />

unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen-<br />

und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe hier u. a. Abschnitt 3 zu beachten. Wir bitten<br />

sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung<br />

der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.<br />

Kommentierung:<br />

Ein Hinweis zu Baumpflanzungen ist in den Festsetzungen unter Punkt 3.2 bereits enthalten.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung<br />

mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig,<br />

dass für die Arbeiten der Telekom Deutschland GmbH ein mit uns abgestimmtes<br />

eigenes Zeitfenster eingeplant wird.<br />

Bitte informieren Sie uns 3 Monate vor Beginn der Erschließungsarbeiten, damit alle<br />

Koordinationsvorteile für den Aufbau der Telekommunikationsversorgung genutzt werden<br />

können.<br />

Bitte beteiligen Sie uns weiterhin im Rahmen des Bauleitplanverfahrens bei der Aufstellung<br />

von Bebauungsplänen gemäß § 4 des BauGB.<br />

Kommentierung:<br />

Zur Kenntnisnahme. Ausführungstermine und bauausführende Tiefbaufirma werden der<br />

Deutschen Telekom T-COM seitens des Straßenbaulastträgers mitgeteilt.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Der Hinweis wird beachtet. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord –Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft,<br />

Bodenschutz, 54230 Trier, vom 11.08.2011<br />

Für den von Ihnen angegebenen Bereich sind keine Altablagerungen, Rüstungsaltstandorte,<br />

militärische Altstandorte oder gewerblich-industrielle Altstandorte kartiert.<br />

Das Vorhandensein nicht registrierter Altablagerungen, Rüstungsaltstandorte, militärische<br />

Altstandorte sowie gewerblich-industrieller Altstandorte kann nicht ausgeschlossen<br />

werden. Meine Überprüfung beinhaltete lediglich die in dem jeweiligen Katatser erfassten<br />

Flächen. Ebenfalls können Auswertungsfehler oder Abweichungen (Z. B. aufgrund<br />

zwischenzeitlich geänderter Flurbezeichnungen) auftreten.<br />

Eine systematische Erhebung von bergbaulichen Altablagerungen (Halden) oder Standorten<br />

von Schadensfällen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen liegt nicht<br />

vor. Eine diesbezügliche Prüfung ist daher nicht erfolgt.<br />

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sollte sichergestellt sein, dass keine Beeinträchtigungen<br />

der Bodenfunktionen vorliegen die geeignet sind, Gefahren, erhebliche<br />

Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.<br />

(§ 2 Abs. 3 BBodSchG).<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 14<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

Ferner muss die generelle Bebaubarkeit, die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />

sowie die Belange des Umweltschutzes, im Sinne des § 1 BauGB, gewährleistet<br />

sein.<br />

Auf den „Erlass zur Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen, insbesondere<br />

Altlasten, bei der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren1“ weise ich hin.<br />

Sollten bei Baumaßnahmen Abfälle (z. B. Bauschutt, Hausmüll etc.) angetroffen werden<br />

oder sich sonstige Hinweise (z. B. geruchliche/visuelle Auffälligkeiten) ergeben, ist die<br />

SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Trier umgehend<br />

zu informieren.<br />

Ein entsprechender Hinweis wurde bereits unter den textlichen Festsetzungen aufgenommen.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Abwasserbeseitigung:<br />

Bisher wurde noch kein Entwässerungskonzept hier vorgelegt. Laut Auszug aus den<br />

bauplanungsrechtlichen Festsetzungen zum B-Plan auf Seite 7 Punkt 9.1., wird noch ein<br />

Entwässerungskonzept für die Niederschlagswasserbewirtschaftung aufgestellt und zur<br />

Abstimmung vorgelegt. Gemäß fernmündlicher Rücksprache mit Herrn Müller, IB Karst,<br />

vom 10.08.2011, werden im Entwässerungskonzept auch Aussagen bezgl. dr Abkopplung<br />

zu Entwässerungsanlagen des nordwestlich gelegenen vorhandenen Baugebiets<br />

aufgenommen. Die Beseitigung des häuslichen Schmutzwasser soll im Trennsystem über<br />

ein PW an den vorhandenen Sammler an die KA Badem angeschlossen werden.<br />

Kommentierung:<br />

Zur Kenntnisnahme.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, 54294 Trier, vom 05.08.2011<br />

Im Bereich des o. g. Bebauungsplanes befinden sich keine Versorgungsanlagen der RWE<br />

Deutschland <strong>AG</strong>.<br />

Die elektrische Versorgung der im Baugebiet zur Ansiedlung kommenden Kunden erfolgt<br />

aus dem bestehenden bzw. zu erweiternden Niederspannungsnetz.<br />

Falls in den Straßen kein Bürgersteig vorgesehen ist, bitten wir Sie, für die Legung unserer<br />

Versorgungskabel einseitig einen 1m breiten Schutzstreifen als öffentliche Fläche<br />

auszuweisen, insbesondere auch mit Rücksicht auf die geplanten Leuchten. Hier weisen<br />

wir auf die EAE (Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen), die einen seitlichen<br />

Sicherheitsraum für Kraftfahrzeuge von 0,75 m (bei Hochborden 0,50 m) fordert.<br />

Andernfalls ist es unter Umständen erforderlich, die Straßenleuchten auf Privatgelände<br />

zu errichten.<br />

Werden unsere Belange in diesem Sinne beachtet, dann bestehen aus unserer Sicht gegen<br />

den Bebauungsplan keine Bedenken.<br />

Kommentierung:<br />

Zur Kenntnisnahme.<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 15<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und die Hinweise werden beachtet. Eine<br />

Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH, 55743 Idar-Oberstein, vom 03.08.2011<br />

Wir danken für die Beteiligung an oben genannten Vorhaben und teilen Ihnen mit, dass<br />

nach Prüfung der zugesandten Planunterlagen keine der von unserer Gesellschaft betreuten<br />

Anlagen betroffen sind.<br />

Kommentierung:<br />

-entfällt-<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Landesbetrieb Mobilität, 54568 Gerolstein, vom 04.08.2011<br />

Wir stimmen dem Bebauungsplan zu.<br />

Die verkehrliche Erschließung darf nur über die Gemeindestraße erfolgen, die bei Station<br />

ca. 0,290 an die L 38 angebunden ist.<br />

Lärmschutz ist in eigener Zuständigkeit zu prüfen.<br />

Kommentierung:<br />

Zur Kenntnisnahme<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, 63202 Langen, vom 28.07.2011<br />

Durch die oben aufgeführte Planung werden belange der DFS Deutsche Flugsicherung<br />

GmbH in Bezug auf Anlagenschutzbereiche nach § 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) nicht<br />

berührt. Es werden daher unsererseits weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.<br />

Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.<br />

Von dieser Stellungnahme bleiben die Aufgaben der Länder gemäß § 31 Luftverkehrsgesetz<br />

(LuftVG) unberührt.<br />

Kommentierung:<br />

-entfällt-<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Wehrbereichsverwaltung West, 65189 Wiesbaden, vom 28.07.2011<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 16<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

Gegen das o. a. Vorhaben bestehen keine Bedenken.<br />

Kommentierung:<br />

-entfällt-<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Forstamt Bitburg, 54634 Bitburg, vom 28.07.2011<br />

Es besteht mit einer Ausnahme Einverständnis mit dem vorliegenden Bebauungsplan<br />

und den Festlegungen.<br />

Der einzige davon abweichende Vorschlag betrifft die Kompensationsmaßnahmen E 2 a<br />

und E 2 b.<br />

Hier auf halber Fläche einen Quellsumpf anlegen zu wollen und auf der anderen Hälfte<br />

eine Mähwiese ist ziemlich unrealistisch. Denn der Graben verläuft in einer steilen Einkerbung,<br />

die eine Versumpfung reliefbedingt nicht zulässt. Durch den an drei Seiten<br />

(nach Süd, West und Nord) angrenzenden älteren Wald entsteht eine starke Schattenbildung.<br />

Dadurch wird auch die Bewirtschaftung und Offenhaltung einer Mähwiese auf<br />

Dauer in Frage gestellt, zumal wenn die Südhälfte mit Gehölzen bepflanzt wird – wie<br />

von der derzeitigen Planung vorgesehen.<br />

Ich schlage vor, diese Fläche mit standortgemäßen, einheimischen Bäumen naturnah<br />

anzupflanzen, womit gleichfalls ein Kompensationseffekt erzielt wird.<br />

Vorgeschlagene Baumarten: Buche, Traubeneiche, Vogelkirche, Bergahorn, Sommerlinde<br />

und Elsbeere.<br />

Die Reihe aus alten Pappeln entlang des Grabens sollte erhalten werden.<br />

Kommentierung:<br />

Ziel der Kompensationsmaßnahme ist nicht, einen Quellsumpf zu entwickeln, sondern in erster<br />

Linie, den gesetzlich geschützten Bereich des Quellbaches und den daran anschließenden<br />

oberen Bereich vor möglichen negativen Einflüssen der jetzigen Nutzung zu schützen (N-<br />

Eintrag, Viehtritt, Erosion). Mit einer wesentlich höheren Schattenbildung als bisher<br />

ist durch die geplante Anpflanzung nicht zu rechnen (s. Luftbild).<br />

Eine Aufforstung der kompletten Fläche wäre zudem mit höheren Kosten verbunden als die<br />

partielle Bepflanzung mit Sträuchern in Kombination mit einer Nutzungsänderung.<br />

Da der grabenartige Quellbereich tatsächlich nur temporär Wasser führt, wird von der Anpflanzung<br />

von Erlen und Weiden abgesehen und stattdessen Hasel, Holunder und Weißdorn<br />

(Corylus avellana, Sambucus nigra, Crataegus laevigata) vorgeschlagen.<br />

Die Entfernung der alten Pappeln ist nicht vorgesehen. Die Festsetzungen können um die Erhaltung<br />

der Pappeln ergänzt werden.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das mit der Planung beauftragte Büro wird<br />

beauftragt, die Festsetzungen unter Ziffer 3.1 „Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern sowie<br />

sonstigen Bepflanzungen“ um den Erhalt der Pappeln zu ergänzen. Unter 3.1 Pflanzlisten –<br />

Gehölze ist die Pflanzliste für die Ersatzmaßnahme E2a wie folgt zu ändern: Erle und Weiden<br />

werden ersetzt durch Hasel, Holunder und Weißdorn.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 17<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, 55133 Mainz, vom 27.07.2011<br />

Aus Sicht des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz werden zum oben<br />

genannten Planvorhaben folgende Anregungen, Hinweise und Bewertungen gegeben:<br />

Bergbau / Altbergbau: keine Einwände<br />

Boden und Baugrund<br />

- allgemein keine Einwände<br />

-mineralische Rohstoffe: keine Einwände<br />

Kommentierung:<br />

Zur Kenntnisnahme<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

-Radonprognose:<br />

Das Plangebiet liegt innerhalb eines Bereiches mit intensiver Bruchtektonik, in dem ein<br />

erhöhtes bis hohes Radonpotential bekannt ist bzw. nicht ausgeschlossen werden kann.<br />

Radonmessungen in der Bodenluft in Abhängigkeit von den geologischen Gegebenheiten<br />

des Bauplatzes oder Baugebietes werden dringend empfohlen.<br />

Die Ergebnisse sollten Grundlage für die Bauplaner und Bauherren sein, sich ggf. für<br />

bauliche Vorsorgemaßnahmen zu entscheiden. Werden hierbei tatsächlich Werte über<br />

100 kBq/m³ festgestellt wird angeraten, bauliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um<br />

den Eintritt des Radons ins Gebäude weitgehend zu verhindern.<br />

Fragen zur Geologie im betreffenden Baugebiet sowie zur Durchführung und Bewertung<br />

der Radonmessung in der Bodenluft beantwortet gegebenenfalls das Landesamt für<br />

Geologie und Bergbau.<br />

Weiterführende Informationen zum Thema Radonschutz von Neubauten und Radonsanierungen<br />

können dem „Radon-Handbuch“ des Bundesamtes für Strahlenschutz entnommen<br />

werden. Weiterhin stehen zu der Thematik Radon in Gebäuden bzw. in der<br />

Bodenluft die Radon-Informationsstelle im Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft<br />

und Gewerbeaufsicht zur Verfügung.<br />

Kommentierung:<br />

Aufgrund der Ausführungen des Landesamtes für Geologie und Bergbau wird empfohlen,<br />

eine Radon-Messung durchzuführen. Neben gesundheitlichen Aspekten sind in diesem Zusammenhang<br />

auch die Kosten für die Erdmassenverbringung relevant.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Der Empfehlung wird entsprochen. Das Büro soll 2 Angebote von geeigneten Fachbüros einholen.<br />

Mit der Radon-Messung kann das günstigste Büro beauftragt werden.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Archäologie, 54290 Trier, vom 22.07.2011<br />

Von der Planung sind bekannte archäologische Fundstellen nicht betroffen.<br />

Kommentierung:<br />

-entfällt-<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 18<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich somit.<br />

Kommunale Netz Eifel AöR, 54595 Prüm, vom 24.08.2011<br />

Im Bereich der o. a. Ergänzungssatzung sind keine Versorgungsleitungen der KNE vorhanden.<br />

Seitens der KNE bestehen keine Bedenken gegenüber diesem Bebauungsplan.<br />

Bei der Durchführung der Erschließungsmaßnahme sind die Trinkwasserleitungen innerhalb<br />

des Gebiets zu verlegen.<br />

Zwecks gemeinsamer Ausschreibung bitten wir um rechtzeitige Rücksprache, damit die<br />

Leitungspositionen für die Trinkwasserleitungen im gemeinsamen LV mit ausgeschrieben<br />

werden können.<br />

Kommentierung:<br />

Zur Kenntnisnahme. Im Zuge der weiteren Planungen und späteren Ausschreibungen wird der<br />

Hinweis berücksichtigt.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Planungsgemeinschaft Region Trier, 54224 Trier, vom 25.08.2011<br />

Im Rahmen der Umweltplanung zu o. g. Planung bitten wir folgende regionalbedeutsamen<br />

Umweltbelange zu berücksichtigen:<br />

Das Plangebiet liegt gemäß dem regionalen Raumordnungsplan (ROGl) in landwirtschaftlichen<br />

Vorranggebieten. Bei Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Vorranggebiete<br />

soll die Verfahrensregelung Anwendung finden, welche die Struktur- und Gemehmigungsdirektion<br />

Nord im Nachgang zu dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz verfügt hat<br />

(„Auswirkungen des Urteils des OVG Rheinland-Pfalz vom 31.01.2001 – 8 C<br />

10001/98.OVG – wegen landwirtschaftlicher Vorranggebiete“). Diese besagt, dass Vorranggebiete<br />

für die Landwirtschaft im Rahmen der Bauleitplanung entsprechend ihrem<br />

Gewicht zu bewerten und zu behandeln sind. Hierbei darf es nicht zu planungsbedingten<br />

Nachteilen für die Landwirtschaft kommen. Insofern ist eine enge Fühlungnahme<br />

des Planungsträgers mit der Landwirtschaftskammer und gegebenenfalls auch direkt<br />

mit den betroffenen Landwirten erforderlich.<br />

Kommentierung:<br />

Zur Kenntnisnahme<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Der Rat stellt fest, dass bereits in diesem Verfahrensschritt, aber auch in dem Verfahrensschritt<br />

gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch die Landwirtschaftskammer beteiligt wurde bzw. wird.<br />

Darüber hinaus ist im Vorfeld mit den betroffenen Landwirten eine enge Abstimmung erfolgt.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 19<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

Industrie- und Handelskammer Trier, 54292 Trier, vom 02.09.2011<br />

Gegen den o. g. Bebauungsplan für das Teilgebiet „Merzerweg“ der Ortsgemeinde Badem<br />

bestehen seitens der Industrie- und Handelskammer Trier keine Bedenken. Von uns<br />

zu vertretende Belange werden durch die Planung nicht berührt.<br />

Kommentierung:<br />

-entfällt-<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, 54224 Trier, vom 06.09.2011<br />

Im Bereich der aufgeführten Maßnahme befinden sich keine Liegenschaften des Landes,<br />

des Bundes und der Gaststreitkräfte, die vom Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung,<br />

Niederlassung Trier, zu betreuen sind.<br />

Ich weise darauf hin, dass die Wehrbereichsverwaltung West – Außenstelle Wiesbaden,<br />

Moltkering 9, 65189 Wiesbaden, sowie der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung,<br />

Niederlassung Landau, Abt. Pipeline Maßnahmen, Postfach 1340, 76803<br />

Landau, soweit sie von der Maßnahme betroffen, von Ihnen zur Stellungnahme aufzufordern<br />

sind.<br />

Kommentierung:<br />

Zur Kenntnisnahme<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Rat weist darauf hin, dass die zuvor<br />

genannten Behörden am Verfahren beteiligt worden sind. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Vermessungs- und Katasteramt, 54595 Prüm, vom 08.09.2011<br />

Der Bebauungsplan ist auf der Grundlage der aktuellen Liegenschaftskarte erstellt.<br />

Die für die Umsetzung des Bebauungsplanes benötigten Flurstücke Flur 39 Nr. 10 und<br />

11 befinden sich derzeit im Privatbesitz (Stiren, Hoffmann). Unsere Empfehlung für die<br />

Aufteilung der Grundstücke wäre somit eine Baulandumlegung (klassisch oder vereinfacht)<br />

zur Realisierung der Planung.<br />

In Bezug auf redaktionelle Änderungen habe ich mich kurz mit dem Büro Karst unterhalten,<br />

die Flurstücksnummern sind nicht gut lesbar und der Übereinstimmungsvermerk<br />

beinhaltet als Ort „Badem“ statt Prüm.<br />

Ansonsten werden von uns keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.<br />

Kommentierung:<br />

-entfällt-<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde ist bemüht, die derzeit in<br />

Privatbesitz befindlichen Grundstücke zu erwerben und erste Verkaufsgespräche sind hierzu<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 20<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

bereits geführt worden. Nach Erwerb der Flächen ist somit kein Verfahren zur Baulandumlegung<br />

notwendig.<br />

Das mit der Planung beauftragte Büro Karst wird beauftragt, die in der Stellungnahme aufgeführten<br />

redaktionellen Änderungen vorzunehmen.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

Verbandsgemeindewerke, 54655 Kyllburg, vom 14.09.2011<br />

Gegen den uns vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes bestehen unter Beachtung<br />

der u. a. ergänzenden Hinweise aus unserer Sicht keine Bedenken.<br />

Im geplanten Neubaugebiet ist Schmutz- und Regenwasser in Trennsystem durch den<br />

Träger der Abwasserbeseitigung zu entsorgen. Die abwassertechnische Erschließung soll<br />

gem. aktueller Entscheidung des Werkausschusses für den Abwasserbeseitigungsträger<br />

kostenneutral erfolgen.<br />

Hieraus ergibt sich, dass der Bau der Abwasseranlagen im Rahmen der Gesamterschließung<br />

und in Detailabstimmung mit den VG-Werken ebenfalls durch die Ortsgemeinde<br />

Badem erfolgen muss. Die Ortsgemeinde tritt somit nach Abschluss eines Erschließungsvertrages<br />

als Erschließungsträger für die VG-Werke auf. Nach mängelfreier Abnahme<br />

werden die Abwasseranlagen kostenfrei in die Unterhaltungslast der VG-Werke übernommen.<br />

Kommentierung:<br />

Zur Kenntnisnahme<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Wegen der Abwasserbeseitigung<br />

finden derzeit noch weitere Abstimmungsgespräche statt.<br />

Folgende Details sollten aus Sicht der VG-Werke noch geprüft und soweit möglich berücksichtigt<br />

werden:<br />

1. Nach dem Ergebnis des Bodengutachtens wird Niederschlagswasser nur in vermindertem<br />

Maße oder überhaupt nicht versickern können (s. auch Ziff. 2.2.3 des<br />

Umweltberichtes). Die Anordnung dezentraler Versickerungsanlagen auf den Privatgrundstücken<br />

ist aus Sicht der VG-Werke daher nicht zielführend.<br />

Die Praxis hat auch hier gezeigt, dass die Bereitschaft der Grundstückseigentümer<br />

zur Herstellung dieser offenen Versickerungsanlagen auf den Grundstücken, auch<br />

wegen der geringen Platzverhältnisse, nur sehr zurückhaltend oder überhaupt<br />

nicht vorhanden ist.<br />

Niederschlagswasser sollte deshalb nach Möglichkeit vollständig aus dem Baugebiet<br />

herausgeführt und außerhalb des Gebietes zentral zurückgehalten und zur<br />

Versickerung gebracht werden.<br />

Bei der Bemessung der zentralen Anlagen sollte der Ansatz von dezentralen Versickerungen/Rückhaltungen<br />

auf Privatgrundstücken realistisch bewertet werden,<br />

insbesondere in Bezug auf die Frage, ob solche Anlagen auch später tatsächlich<br />

durch die Bauherren hergestellt werden. Insoweit empfehlen wir eine Berücksichtigung<br />

der Praxiserfahrungen bei den bisher erschlossenen Neubaugebieten. Sofern<br />

hier eine Rückhaltung auf den Privatgrundstücken vorzusehen ist, könnte die-<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 21<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

se aus unserer Sicht allenfalls wirksam durch Zisternen erfolgen und auch bei den<br />

Grundstückseigentümern die notwendige Akzeptanz finden.<br />

2. Vor dem Hintergrund der früher aufgetretenen Überschwemmungen im Bereich<br />

des neu auszuweisenden Baugebietes (Schadenereignis NBG „Im Betzen“) sollte<br />

auf jeden Fall auch der Einfluss von Niederschlagswasser der umliegenden landwirtschaftlichen<br />

Flächen und sonstigen Freiflächen (Außengebietswasser) bewertet<br />

werden. Das Fachbüro sollte hier eine Abschätzung des Gefährdungspotentials<br />

hinsichtlich Überstau/Überflutung vornehmen, auch vor dem Hintergrund zunehmender<br />

Starkregenereignisse.<br />

Kommentierung:<br />

Während eines gemeinsamen Besprechungstermins, an dem die VG-Werke, die Ortsgemeinde<br />

sowie Vertreter des IB Karst (für OG Badem) und Büro Hydrodat (für VG-Werke) teilnahmen,<br />

wurde folgendes festgelegt:<br />

− Eine dezentrale Rückhaltung auf den privaten Grundstücken wird als unpraktikabel und in<br />

der Realität nicht umsetzbar angesehen.<br />

− Es muss für das gesamte Gebiet eine zentrale Rückhalteanlage mit Notüberlauf in ein<br />

Gewässer errichtet werden.<br />

− Hierzu ist der Bau eines Entwässerungsgrabens bis zum Standort der Kläranlage Badem<br />

erforderlich.<br />

− Die Ortsgemeinde Badem prüft, inwieweit die Wegeparzelle aufgehoben und für den<br />

Graben zur Verfügung gestellt werden kann.<br />

Das Büro Karst hat o.g. Vorgehensweise zwischenzeitlich mit der SGD Nord abgestimmt.<br />

Demnach kann die Regenrückhaltung eine gedrosselte Ableitung über eine teilweise verrohrte<br />

Strecke (ca. 140 m) erfolgen, die dann in einen offenen Graben einmündet (ca. 420 m). Der<br />

Graben soll dann in den vorhandenen Vorfluter bei der neuen Kläranlage Badem einmünden.<br />

Die Drosselung des überstauenden Regenwassers aus der Rückhaltung soll allerdings nicht<br />

über ein Rohr, sondern eine Rigole stattfinden. Der nachfolgende Graben soll ebenfalls kaskadenartig<br />

ausgebildet werden, so dass zumindest auch dort noch Anteile des Regenwassers<br />

versickern könnten, ehe sie in das Gewässer bei der Kläranlage eingeleitet werden. Eine Mäandrierung<br />

des neuen künstlichen Gewässers ist nicht notwendig. Die geplanten Anlagen sind<br />

im Rahmen der Detailplanung des Einleitungsantrages darzustellen.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Um eine ordnungsgemäße Niederschlagsbewirtschaftung<br />

zu gewährleisten, sind weitere Untersuchungen und Abstimmungen erforderlich.<br />

3. Aus Sicht der VG-Werke müssen bei Erschließung von Neubaugebieten zukünftig<br />

Übergabeschächte am Ende der in die Grundstücke verlegten Hausanschlussleitungen<br />

installiert werden, und zwar getrennt nach Schmutz- und Regenwasser. Der<br />

Einbau hat im Baugrundstück an der Grundstücksgrenze zu erfolgen.<br />

Kommentierung:<br />

Zur Kenntnisnahme<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Der Anregung wird stattgegeben. Die Schächte werden im Rahmen der Erschließungsmaßnahme<br />

durch die Ortsgemeinde hergestellt.<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 22<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.<br />

4. Nach aktueller Planung muss die Schmutzwasserentsorgung für das Baugebiet<br />

„Merzerweg“ über ein Pumpwerk bis zum Hauptpumpwerk an der Dudeldorfer<br />

Straße erfolgen. Eine von den VG-Werken in Auftrag gegebene Studie hinsichtlich<br />

Baus einer Freispiegelleitung vom Baugebiet bis zur Kläranlage mit einer Länge von<br />

ca. 700 m kommt zum Ergebnis, dass dies zwar technisch machbar, wirtschaftlich<br />

aber nicht annähernd darstellbar ist. Hierzu sollen aber noch weitere Gespräche<br />

zwischen den VG-Werken, der Ortsgemeinde und den beteiligten Planern erfolgen,<br />

um weitere Möglichkeiten zu erörtern.<br />

Kommentierung:<br />

Die VG-Werke prüfen nochmals inwieweit hier ein Entgegenkommen bzgl. Einer möglichen<br />

Sammlerverlegung möglich ist. Im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung dieses gesamten<br />

Bereiches (FNP) wäre der Sammlerbau die technisch sinnvollste Lösung.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

5. Bei der Planung sollte bereits heute berücksichtigt werden, dass in unmittelbarer<br />

Nähe zum Baugebiet „Merzerweg“ weitere Neubaugebiete geplant sind. Es muss<br />

hier sichergestellt werden, dass weitere zu erschließende Neubaugebiete über die<br />

Entwässerungseinrichtungen des Neubaugebietes „Merzerweg“ entwässert werden<br />

können, soweit dies technisch und wirtschaftlich möglich ist.<br />

Kommentierung:<br />

S. o. Zukünftige Gebiete würden vom Sammlerbau profitieren. Auf lange Sicht könnte ggf.<br />

das Pumpwerk Betzen außer Betrieb genommen und über den Sammler direkt an die Kläranlage<br />

angeschlossen werden. Gleiches gilt für den Entwässerungsgraben. Hiervon könnten zukünftige<br />

Gebiete ebenfalls profitieren.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

6. Festsetzungen der „Allgemeinen Entwässerungssatzung“ der VG Kyllburg sind zu<br />

beachten. Bei weiteren Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.<br />

Kommentierung:<br />

Zur Kenntnisnahme<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Unter 3.2 der Festsetzungen wird der Hinweis<br />

aufgenommen, dass die Festsetzungen der „Allgemeinen Entwässerungssatzung“ der VG<br />

Kyllburg zu beachten ist.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 23<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

Von folgenden beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist bis zum<br />

Ablauf der Frist keine Stellungnahme abgegeben worden:<br />

Handwerkskammer Trier, SGD Nord-Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Landesbetrieb Liegenschafts-<br />

und Baubetreuung - Niederlassung Landau-Abteilung Pipelinemaßnahmen, Landesbetrieb<br />

Mobilität Rheinland-Pfalz-Autobahnamt Montabaur, Landesbetrieb Mobilität Rheinland-<br />

Pfalz Außenstelle Hahn-Referat Luftverkehr, Deutsche Post <strong>AG</strong>-Immobilienservice GmbH,<br />

Stadtverwaltung Bitburg, Verbandsgemeindeverwaltung Bitburg-Land<br />

2.2 Beschluss zu den Anregungen während der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Entsprechend dem Beschluss des Ortsgemeinderates vom 16.05.2011 erfolgte in der Zeit vom<br />

08.08. bis einschließlich 07.09.2011 die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3<br />

Abs. 1 BauGB im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kyllburg. Auf die Offenlegung<br />

wurde durch entsprechende Bekanntmachung in der Bürgerzeitung „Kyllburger Waldeifel“ Nr.<br />

30/2011 vom 30.07.2011 hingewiesen.<br />

Einsichtnahmen sind während der Offenlegung erfolgt. Zu den Anregungen der Öffentlichkeit<br />

fasst der Rat wie folgt Beschluss:<br />

Alexander Berscheid, Bischof-Arnoldy-Str. , 54657 Badem<br />

Zu der vorgelegten Planung gebe ich Anregungen wie folgt:<br />

Ich beabsichtige eventuell in dem künftigen Neubaugebiet „Merzerweg“ ein Baugrundstück<br />

und zwar in südwestlicher Richtung zur Ortslage zu erwerben.<br />

Zu der vorgelegten Planung gebe ich Anregungen wie folgt:<br />

Die Textfestsetzungen bestimmen in Ziffer 1.2, dass im Bereich 1, dies ist der Bereich, in<br />

dem ich beabsichtige ein Grundstück zu erwerben, maximal nur 1 Vollgeschoss sowie<br />

ein Vollgeschoss im Dachraum zulässig ist.<br />

Diese Festsetzung schränkt nach meinem dafürhalten die Baufreiheit des Bauherrn extrem<br />

ein. Bei gleicher GRZ und GFZ von 0,4 bzw. 0,8 und unterschiedlichen Festsetzungsbereichen<br />

betreffend die Anzahl der Vollgeschosse, erfolgt keine Gleichbehandlung.<br />

Durch die Einschränkung auf nur ein Vollgeschoss, ist nach meiner Auffassung<br />

auch eine geringere Wohnfläche baulich möglich.<br />

Anne Schmitt, Auf dem Kalkofen 18, 54657 Badem, vom 05.09.2011<br />

Zu dem offengelegten Bebauungsplan für das Baugebiet „Merzerweg“, 54657 Badem<br />

gebe ich folgende Anregung:<br />

Ich bitte Sie nochmals darüber nachzudenken, ob nicht im kompletten Baugebiet die<br />

zweigeschossige Bauweise zugelassen werden sollte. Durch die unterschiedliche Festsetzung<br />

der Geschossigkeit sehe ich eine Ungleichbehandlung der Grundstückserwerber,<br />

für die keine geeigneten bzw. überzeugenden Gründe ersichtlich sind.<br />

Der Bauherr, der eine Baustelle erwirbt, auf der die zweigeschossige Bebauung nicht<br />

zugelassen ist, ist in seinen Bauplanungen eingeschränkt. Die heutige, moderne Bauwei-<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 24<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

se zielt auf die zweigeschossige Bebauung und es wäre doch schade, wenn dies in einem<br />

Baugebiet in Badem nicht auf allen Baustellen möglich wäre.<br />

Kommentierung:<br />

Der Ortsgemeinderat Badem hat in seiner Sitzung vom 16.08.2011 nach eingehender Diskussion<br />

der Geschossigkeit im geplanten Neubaugebiet den Beschluss gefasst, zwei Bereiche mit<br />

unterschiedlicher Geschossigkeit festzusetzen.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts hat der Rat bereits vorab (Stellungnahme der<br />

Kreisverwaltung-Dorferneuerung-) beschlossen, für das gesamte Baugebiet 2 Vollgeschosse<br />

festzusetzen und somit den beiden Anregungen stattgegeben.<br />

Das Ergebnis ist den beiden Antragstellern mitzuteilen.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte 9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 4 Nein-Stimmen.<br />

2.3 Beschluss über die weitere Vorgehensweise<br />

Zur Durchführung der weiteren Schritte des Bauleitplanverfahrens beschließt der Rat wie<br />

folgt:<br />

1. Das Planungsbüro Karst wird beauftragt, die Planunterlagen mit Anlagen entsprechend<br />

den zuvor gefassten Beschlüssen zu überarbeiten.<br />

2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am<br />

Verfahren zu beteiligen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden<br />

und sonstigen Träger öffentlicher Belange umgehend nach Erhalt der hierzu benötigten<br />

Unterlagen durchzuführen.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

TOP 3: Dritte Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Zwischen Dudeldorfer<br />

Straße und Pickließemer Straße“;<br />

3.1 Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB<br />

3.2 Beschluss zu den Anregungen während der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

3.3 Beschluss der Dritten Änderung des Bebauungsplanes als Satzung<br />

Vor Eintritt in die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes stellt der Rat fest, dass bei Ortsbürgermeister<br />

Meyer und den Ratsmitgliedern Katharina Bures, Wolfgang Engel, Werner Franzen,<br />

Alois Hoffmann, Bernhard Klein, Frank Lichter, Reinhold Pritzen, Hans-Leo Müller, Benno<br />

Nosbüsch und Richard Schleder Sonderinteresse gemäß § 22 GemO besteht. Diese waren von<br />

der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Sie rückten vom Sitzungstisch ab und<br />

nahmen im Zuhörerraum Platz.<br />

Vor Eintritt in die weitere Erörterung beschließt der Rat einstimmig, zu diesem Tagesordnungspunkt<br />

Herrn Dipl.-Ing. Ralf Karst vom Büro KarstGeoData, Bitburg, gemäß § 35 Abs. 2<br />

GemO zu hören und mit diesem die Beratungsgegenstände zu erörtern.<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 25<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

Der Ortsgemeinderat Badem stimmte in seiner Sitzung am 17.08.2011 dem Entwurf des Bebauungsplanes<br />

einschließlich seiner Anlagen zu, mit dem in diesem Bereich Wohnbauflächen<br />

ausgewiesen werden sollen. Weiterhin fasste der Ortsgemeinderat in gleicher Sitzung den<br />

Beschluss, gemäß § 4a Abs. 2 Satz 1 BauGB gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

3.1 Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden<br />

und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben<br />

der Verbandsgemeindeverwaltung Kyllburg vom 25.08.2011 unter Beifügung der erforderlichen<br />

Unterlagen zur Stellungnahme aufgefordert bis spätestens zum 11.10.2011. Auf Grund<br />

dessen sind die nachfolgenden Stellungnahmen eingegangen.<br />

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung im Wortlaut vorgetragen. Aufgrund<br />

der gemäß § 22 GemO auszuschließenden Ratsmitglieder ist der Gemeinderat nicht<br />

beschlussfähig. Gemäß § 39 Abs. 2 GemO entscheidet daher der Zweite Beigeordnete nach<br />

Anhörung der nicht ausgeschlossenen anwesenden Ratsmitglieder wie folgt:<br />

Hinweis:<br />

Die einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in Fettdruck (ggf.)<br />

Abschnittweise wiedergegeben.<br />

Die hierzu gefassten Beschlüsse des Ortsgemeinderates sind in Normaldruck geschrieben.<br />

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 54634 Bitburg, vom 02.09.2011<br />

Zu dem von Ihnen mit Schreiben vom 25.08.2011, Az.: 2.1/610-130/01, übersandten<br />

Entwurf des oben genannten Bebauungsplanes geben wir nach Anhörung der betroffenen<br />

Ämter unseres Hauses für die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm folgende<br />

zusammengefasste Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ab:<br />

Bauwesen<br />

Gegen die vorgelegte Planung bestehen unsererseits keine grundsätzlichen Bedenken.<br />

Die geforderte Baulast hinsichtlich der Leitungsrechte über das Flurstück Nr. 43, Flur 37,<br />

Gemarkung Badem, wurde bereits unter dem Baulastblatt Badem-0014 eingetragen.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Die Ausweisung eines zusätzlichen Baugrundstückes unter gleichzeitiger Auflösung des<br />

dortigen gemeindlichen Spielplatzes wurde neben finanziellen Erwägungen auch damit<br />

begründet, dass sich in unmittelbarer Nähe ein Bolzplatz befindet. Inwieweit dieser allerdings<br />

im Privateigentum stehende Bolzplatz auf dem Grundstück der Gemarkung Badem,<br />

Flur 37, Flurstück Nr. 92 der Öffentlichkeit uneingeschränkt zur Verfügung steht ist<br />

nicht nachvollziehbar. Ggf. sollte diesbezüglich die Begründung dahingehend ergänzt<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 26<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

werden, dass die allgemeine Nutzung des Grundstückes vertraglich zwischen den Eigentümern<br />

und der Ortsgemeinde geregelt ist/wird.<br />

Darüber hinaus sollte versucht werden durch die vorhandenen Spielplätze bzw. durch<br />

Neuanlegung an anderer Stelle, eine flächendeckende Versorgung für die entsprechenden<br />

Altersgruppen von Kindern sicherzustellen.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der in unmittelbarer Nähe vorhandene<br />

Bolzplatz ist an die Gemeinde verpachtet und zumindest mittelfristig ist die Nutzung als solcher<br />

gesichert. In der Gemeinde Badem befinden sich insgesamt 3 Spielplätze, wovon sich ein<br />

Spielplatz in unmittelbarer Nähe des in Rede stehenden Baugebietes befindet (Luftlinie ca.<br />

200 m). Der Rat vertritt daher die Auffassung, dass eine flächendeckende Versorgung an<br />

Spielplätzen gewährleistet ist.<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Zur geringfügigen Änderung des B-Planes im Verfahren nach § 13a BauGB werden von<br />

der unteren Naturschutzbehörde keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Raumordnung und Landesplanung<br />

Nachstehend geben wir aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung zum o. a. Planungsvorhaben<br />

folgende Stellungnahme ab:<br />

Dem Bebauungsplan stehen Ziele und Erfordernisse der Raumordnung nicht entgegen.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Abfallwirtschaft<br />

Bezogen auf die Änderung des Bebauungsplanes sind abfallwirtschaftlich folgende<br />

Hinweise zu beachten:<br />

Wirtschaftswege dürfen von den Fahrzeugen der öffentlichen-rechtlichen Müllabfuhr<br />

nicht befahren werden.<br />

Anliegerstraßen mit Begegnungsverkehr müssen eine Mindestbreite von 4,75 m aufweisen.<br />

Sackgassen müssen über ausreichend dimensionierte Wendeanlagen für Müllfahrzeuge<br />

verfügen (siehe Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen RASt.06).<br />

Andernfalls kann die Abfallentsorgung des betroffenen Gebietes in direkter Nähe zum<br />

jeweiligen Grundstück nicht sichergestellt werden.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Der Rat stellt fest, dass die im Baugebiet vorhandenen Erschließungsanlagen die in der Stellungnahme<br />

aufgeführten Anforderungen erfüllen.<br />

Sonstiges<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 27<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

Darüber hinaus haben weder Denkmalpflege, Kreisstraßenbau noch Brandschutz Bedenken<br />

gegen die Änderung des Bebauungsplanes geäußert.<br />

Wir bitten Sie, die vorstehenden Anregungen und Hinweise im weiteren Verfahren, insbesondere<br />

im Rahmen der erforderlichen Abwägung der öffentlichen und privaten Belange,<br />

zu beachten und zu berücksichtigen.<br />

Zur Vermeidung unnötiger Verzögerungen im weiteren Verfahren bitten wir darauf zu<br />

achten, dass die im Rahmen der Abwägung gefassten Beschlüsse vollständig in den<br />

Planunterlagen umgesetzt werden.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die vorstehenden Aussagen werden zur Kenntnis genommen und die Verbandsgemeindeverwaltung<br />

mit deren Beachtung beauftragt.<br />

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel, 54634 Bitburg, vom 29.08.2011<br />

Von der Änderung des oben genannten Bebauungsplanes werden keine Planungen unseres<br />

Hauses betroffen.<br />

Weder von Seiten der Agrarstruktur, noch von Seiten der Landeskultur bestehen Bedenken<br />

gegen die besagte Änderung.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 54295 Trier, vom 19.09.2011<br />

Gegen die o. g. Planungen bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, 56727 Mayen, vom 13.09.2011<br />

Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord –Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft,<br />

Bodenschutz, 54230 Trier, vom 08.09.2011<br />

Gegen die 3. Bebauungsplanänderung bestehen keine Einwendungen.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 28<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, 54294 Trier, vom 31.08.2011<br />

Gegen die o. g. Änderung des Bebauungsplanes haben wir keine Bedenken und Anregungen.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Verbandsgemeindewerke, 54655 Kyllburg, vom 06.09.2011<br />

Im Planbereich werden von den VG-Werken keine Anlagen der Abwasserbeseitigung<br />

vorgehalten. Die Entwässerung des überplanten Bereiches erfolgt in die Mischwasserkanalisation<br />

der Bischof-Arnoldy-Straße.<br />

Die im Plan dargestellten mit Leitungsrechten zu belastenden Flächen dienen der Sicherung<br />

von privaten Grundstücksanschlussleitungen.<br />

Belange der öffentlichen Abwasserbeseitigung werden durch die vorgesehene Änderung<br />

nicht berührt. Eine weitere Stellungnahme erübrigt sich daher.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Folgende beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben bis zum Ablauf<br />

der Frist keine Stellungnahme abgegeben:<br />

Landesbetrieb Mobilität Gerolstein, Vermessungs- und Katasteramt Prüm, Kommunale Netze<br />

Eifel AöR.<br />

3.2 Beschluss zu den Anregungen während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3<br />

Abs. 2 BauGB<br />

Entsprechend dem Beschluss des Ortsgemeinderates vom 17.08.2011 erfolgte in der Zeit vom<br />

12.09. bis einschließlich 11.10.2011 die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kyllburg. Auf die Offenlegung wurde durch<br />

entsprechende Bekanntmachung in der Bürgerzeitung „Kyllburger Waldeifel“ Nr. 35/2011<br />

vom 03.09.2011 hingewiesen.<br />

Einsichtnahmen sind während der Offenlegung nicht erfolgt. Eine besondere Beschlussfassung<br />

hierzu erübrigt sich daher.<br />

3.3 Beschluss der Dritten Änderung des Bebauungsplanes als Satzung<br />

Aufgrund der gemäß § 22 GemO auszuschließenden Ratsmitglieder ist der Gemeinderat nicht<br />

beschlussfähig. Gemäß § 39 Abs. 2 GemO entscheidet daher der Zweite Beigeordnete nach<br />

Anhörung der nicht ausgeschlossenen anwesenden Ratsmitglieder wie folgt:<br />

(Vorsitzende/r)


Seite 29<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

Der Ortsgemeinderat stellt fest, dass das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes<br />

entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt wurde und mit der heutigen<br />

Beschlussfassung nunmehr insoweit abgeschlossen ist.<br />

Der Ortsgemeinderat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet<br />

„Zwischen Dudeldorfer Straße und Pickließemer Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als<br />

Satzung. Der Bebauungsplan ist durch den Vorsitzenden auszufertigen.<br />

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und daher<br />

nicht genehmigungspflichtig. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Bekanntmachung<br />

über den Satzungsbeschluss in der Bürgerzeitung zu veranlassen. Damit tritt der<br />

Bebauungsplan in Kraft.<br />

Das Planungsbüro wir beauftragt, das Original des Bebauungsplanes mit zugehörigen Anlagen<br />

entsprechend der vorauf gegangenen Beschlussfassung zu überarbeiten und fertig zu<br />

stellen mit Mehrausfertigungen für<br />

• Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Verbandsgemeindeverwaltung Kyllburg, Ortsgemeinde<br />

Badem sowie<br />

• Finanzamt Bitburg.<br />

Die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm wird eine Ausfertigung des Bebauungsplanes mit zugehörigen<br />

Anlagen sowie ein Exemplar der Bürgerzeitung mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses<br />

erhalten.<br />

TOP 4: Ausbau der K 91 Pickließemer Straße<br />

Der Rat wurde bereits in der letzten Sitzung über den geplanten Ausbau der K 91, Pickließemer<br />

Straße, informiert. Die Ortsgemeinde sollte möglichst bis Ende des Jahres dem Straßenbaulastträger<br />

(Eifelkreis Bitburg-Prüm) mitteilen, ob die Gehwege im Zuge dieser Maßnahme<br />

neu ausgebaut werden sollen.<br />

Die Entscheidung wird vorerst noch zurückgestellt, bis weitere Informationen über die Kosten<br />

vorliegen.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

TOP 5: Anfragen, Mitteilungen<br />

Der Vorsitzende informierte über das Schreiben der Verwaltung vom 07.10.2011 betreffend<br />

der Vorbereitung von Beschlüssen.<br />

(Vorsitzende/r)


Der Vorsitzende:<br />

gez.: Reinhard Meyer, BmO.<br />

Seite 30<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

Der Schriftführer:<br />

gez.: Marita Emontspohl, VA<br />

(Vorsitzende/r)

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