Sitzungsprotokoll 18.10.2011 - rdts AG - Multi-CMS - herzlich ...
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N I E D E R S C H R I F T<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem<br />
am <strong>18.10.2011</strong> in Badem<br />
Beginn: 19:00 Uhr<br />
Ende: 22:00 Uhr<br />
Zahl der Mitglieder: 17<br />
Anwesend waren:<br />
a) als Vorsitzende/r: BmO Reinhard Meyer<br />
b) als Mitglieder: Ralf Becker<br />
Katharina Bures<br />
Günter Dimmer<br />
Kerstin Emonts<br />
Wolfgang Engel ab 19:40 Uhr, TOP 2<br />
Werner Franzen<br />
Alois Hoffmann<br />
Bernhard Klein<br />
Frank Lichter<br />
Jürgen Marbach ab 19:26 Uhr, TOP 1<br />
Hans-Leo Müller<br />
Benno Nosbüsch<br />
Reinhold Pritzen<br />
Richard Schleder<br />
c) es fehlte: Gisela Poltorak<br />
Michael Hansen<br />
d) auf Einladung: Revierleiter Richard Wagner, zu TOP 1<br />
VfW Peter Weis<br />
VA Marita Emontspohl<br />
Tagesordnung:<br />
A) Öffentliche Sitzung:<br />
Seite 1<br />
1. Beratung und Beschluss des Forstwirtschaftsplanes 2012<br />
2. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Merzerweg“<br />
2.1 Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der vorgezogenen Beteiligung<br />
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
2.2 Beschluss zu den während der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen<br />
Anregungen<br />
2.3 Beschluss über die weitere Vorgehensweise<br />
3. Dritte Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Zwischen Dudeldorfer Straße<br />
und Pickließemer Straße“<br />
3.1 Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB<br />
3.2 Beschluss zu den während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2<br />
BauGB eingegangenen Anregungen<br />
3.3 Beschluss der Dritten Änderung des Bebauungsplanes als Satzung<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 2<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
4. Antrag auf Vierte Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Zwischen Dudeldorfer<br />
Straße und Pickließemer Straße“<br />
5. Ausbau der K 91 Pickließemer Straße<br />
6. Anfragen, Mitteilungen<br />
B) Nichtöffentliche Sitzung:<br />
1. Bauanträge<br />
2. Grundstücksangelegenheiten<br />
3. Anfragen, Mitteilungen<br />
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß<br />
eingeladen wurde und die Mitglieder in beschlussfähiger Zahl erschienen sind.<br />
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird diese wie folgt geändert:<br />
Der TOP 4: Antrag auf Vierte Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Zwischen<br />
Dudeldorfer Straße und Pickließemer Straße“ wird vertagt.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
Beratungsergebnis:<br />
TOP 1: Beratung und Beschluss des Forstwirtschaftsplanes<br />
Mit der Sitzungseinladung wurde den Ratsmitgliedern der Entwurf des Forstwirtschaftsplanes<br />
für 2012 zugestellt. Die Ansätze wurden von dem anwesenden Vertreter des Forstamtes vorgetragen<br />
und erläutert.<br />
Es wurde ein Überschuss von 4.648,00 Euro veranschlagt.<br />
Nach Beratung beschließt der Rat den Forstwirtschaftsplan 2012 wie im Entwurf vorgetragen.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
TOP 2: Bebauungsplan für den Teilbereich „Merzerweg“;<br />
2.1 Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen der vorgezogenen<br />
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
2.2 Beschluss zu den Anregungen während der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
2.3 Beschluss über die weitere Vorgehensweise<br />
Vor Eintritt in die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt stellte der Rat fest, dass bei dem<br />
Ratsmitglied Alois Hoffmann Sonderinteresse gemäß § 22 GemO besteht. Das Ratsmitglied<br />
war von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Er rückte freiwillig vom Sitzungstisch<br />
ab und nahm im Zuhörerraum Platz.<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 3<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
Vor Eintritt in die weitere Erörterung beschließt der Rat einstimmig, zu diesem Tagesordnungspunkt<br />
Herrn Dipl.-Ing. Ralf Karst vom Büro KarstGeoData, Bitburg, gemäß § 35 Abs. 2<br />
GemO zu hören und mit diesem die Beratungsgegenstände zu erörtern.<br />
Der Ortsgemeinderat Badem stimmte in seiner Sitzung am 16.05.2011 und 21.06.2011 dem<br />
Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich seiner Anlagen zu, mit dem in diesem Bereich<br />
Wohnbauflächen ausgewiesen werden sollen. Weiterhin fasste der Ortsgemeinderat in der<br />
Sitzung am 16.05.2011 den Beschluss, gemäß § 4a Abs. 2 Satz 1 BauGB gleichzeitig die vorgezogene<br />
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4<br />
Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB<br />
durchzuführen.<br />
2.1 Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen der vorgezogenen Beteiligung<br />
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben<br />
der Verbandsgemeindeverwaltung Kyllburg vom 19.07.2011 unter Beifügung der erforderlichen<br />
Unterlagen zur Stellungnahme aufgefordert bis spätestens zum 07.09.2011. Auf Grund<br />
dessen sind die nachfolgenden Stellungnahmen eingegangen.<br />
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der heutigen Sitzung im Wortlaut vorgetragen.<br />
Zusätzlich wurde jedem Ratsmitglied mit der Sitzungseinladung eine vollständige Kopie<br />
der zur heutigen Ratssitzung seitens der Verwaltung gefertigten Beratungs- und Beschlussvorlage<br />
zugestellt. Nach Erörterung und Beratung fasste der Ortsgemeinderat zu den einzelnen<br />
Stellungnahmen jeweils wie nachfolgend Beschluss.<br />
Hinweis:<br />
Die einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in Fettdruck (ggf.)<br />
Abschnittweise wiedergegeben.<br />
Die hierzu gefassten Beschlüsse des Ortsgemeinderates sind in Normaldruck geschrieben.<br />
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 54634 Bitburg, vom 02.09.2011<br />
Zu dem von Ihnen mit Schreiben vom 19.07.2011, Az.: 2.1/610-130/01, übersandten<br />
Entwurf des oben genannten Bebauungsplanes geben wir nach Anhörung der betroffenen<br />
Ämter unseres Hauses für die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm folgende<br />
zusammengefasste Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ab:<br />
Bauwesen<br />
Allgemeines<br />
Aus städtebaulicher Sicht wäre es unseres Erachtens sinnvoll das Grundstück Flur 39,<br />
Flurstück Nr. 12 in die Grenzen des Bebauungsplanes mit einzubeziehen. Im Flächennutzungspan<br />
ist auch dieser Bereich als Wohnbauflächen ausgewiesen, so dass ein fließender<br />
Übergang der bestehenden Bebauung zu der nun geplanten Bebauung gewährleistet<br />
wäre. Derzeit gestaltet sich jedoch die Planung derart, dass zwischen bestehender<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 4<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
Bebauung und dem Bebauungsplan ein Grünstreifen liegt. Wir bitten um entsprechende<br />
Erläuterung und Begründung.<br />
Kommentierung:<br />
Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde im Vorfeld der Planaufstellung ergaben, dass<br />
der Streuobstbestand auf dem Flurstück 12 der Flur 39 aufgrund seines Alters und<br />
sichtbarer Höhlen eine derart hohe ökologische Bedeutung besitzt, dass bei Einplanen der<br />
Fläche tierökologische Gutachten erforderlich gewesen wären. Die hierfür erforderliche<br />
Zeit in Verbindung mit den Kosten und der sehr hohen Wahrscheinlichkeit des Vorkommens<br />
geschützter Vogel- und Fledermausarten waren Grund, das Flurstück in die jetzige Planung<br />
nicht mit einzubeziehen.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
An der vorgesehenen Planung wird aufgrund der in der Kommentierung aufgeführten Erläuterungen<br />
festgehalten. Die Begründung zum Bebauungsplan ist durch das Planungsbüro um<br />
diesen Punkt zu ergänzen.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
Textfestsetzungen / Begründung<br />
Unter Ziffer 1.4 der Textlichen Festsetzungen werden Nebenanlagen u.a. auch Garagen<br />
und Stellplätze außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen, so dass<br />
eine Beschränkung diesbezüglich nicht gegeben ist. Unter Ziffer 7.2.1 Grundflächenzahl<br />
(GRZ), Seite 5 der Begründung, heißt es jedoch, dass eine zusätzliche Bodenversiegelung<br />
im Plangebiet durch die Beschränkung von Nebenanlagen und Garagen erfolge. Diesbezüglich<br />
bitten wir um Erläuterung.<br />
Kommentierung:<br />
Punkt 7.2.1 der Begründung wird an die Festsetzungen angepasst.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Wie angeregt, wird der entsprechende Punkt der Begründung an die Festsetzung angepasst.<br />
Das Planungsbüro wird mit der entsprechenden Überarbeitung beauftragt.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
Die angegebenen Rechtsgrundlagen in Begründung und Umweltbericht sind offensichtlich<br />
aufgrund des Zeitraumes ab Planaufstellung bis Abgabe der Stellungnahmen i.R.<br />
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange z.T. nicht<br />
mehr auf dem neuesten Stand. Um bei den Rechtsgrundlagen stets auf dem aktuellen<br />
Stand zu sein, kann anstelle „zuletzt geändert durch…“ angegeben werden: „in der derzeit<br />
gültigen Fassung“.<br />
Kommentierung:<br />
Der Vorschlag zur Aktualitätsangabe der Rechtsgrundlagen wird übernommen.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Der Anregung wird stattgegeben und das Planungsbüro beauftragt, die entsprechende Aktualisierung<br />
vorzunehmen.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 5<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Zum oben genannten Planungsvorhaben geben wir als untere Naturschutzbehörde folgende<br />
Stellungnahme ab:<br />
Bei Festsetzung 1.7 ist Satz 1 dahingehend zu ändern, dass aus der Empfehlung eine<br />
verbindliche Festsetzung wird. Bei Festsetzung 2.3 ist die Formulierung „sollten…ausgeführt<br />
werden“ zu ersetzen durch „ sind …auszuführen“.<br />
Begründung:<br />
Im Sinne des Vermeidungsgebotes ist die Versiegelung, d. h. die wasserundurchlässige<br />
Befestigung von Flächen auf ein Minimum zu reduzieren. Stellplätze von Wohnhäusern,<br />
Gartenwege, Zuwegungen, Terrassen etc. können jedoch ohne Weiteres wasserdurchlässig<br />
befestigt werden, ohne in ihrer Zweckbestimmung nachhaltig eingeschränkt zu sein.<br />
Kommentierung:<br />
Da die Verwendung von wasserdurchlässigen Flächenbelägen nicht festgesetzt werden soll,<br />
wird die Empfehlung unter Punkt 3.2 aufgeführt.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Nach nochmaliger Erörterung wir der Anregung stattgegeben. Die Empfehlung zur Verwendung<br />
von wasserdurchlässigen Flächenbelägen ist entsprechend dem Vorschlag der Kreisverwaltung<br />
festzusetzen.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
Bei Festsetzung 1.9 ist der Begriff „Fertigstellung der Erschließungsmaßnahme“ in Satz<br />
1 und Satz 2 durch die Formulierung „Nutzungsfähigkeit der Erschließungsstraße“ zu<br />
ersetzen sowie der Begriff der „nächstmöglichen Pflanzzeit“ durch die Formulierung „in<br />
der nächstfolgenden Pflanzperiode (Oktober bis Anfang April)“. Dies gilt vergleichbar<br />
für die Hinweise unter 3.1.<br />
Begründung:<br />
Die im öffentlichen Grün zu pflanzenden Gehölze werden durch den Bau der Erschließungsstraße<br />
nicht tangiert und können dementsprechend auch schon zeitnah umgesetzt<br />
werden. Die „Fertigstellung“ von Erschließungsstraßen jedoch erfolgt häufig erst<br />
spät, so dass der enge funktionale Bezug Eingriff –Ausgleich zeitlich nicht gewährleistet<br />
wäre.<br />
Kommentierung:<br />
Die Formulierungen werden übernommen.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Der Anregung wird stattgegeben und das Planungsbüro beauftragt, die entsprechende redaktionelle<br />
Änderung vorzunehmen.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
Zur dauerhaften Sicherung der rechtlichen und tatsächlichen Durchführbarkeit der außerhalb<br />
des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen<br />
ist für die betroffenen Flurstücke eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 6<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
zugunsten des Eifelkreises Bitburg-Prüm (untere Naturschutzbehörde)einzutragen; sofern<br />
die OG nicht Flächeneigentümer ist zugunsten von Eifelkreis Bitburg-Prüm und<br />
Ortsgemeinde als Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB.<br />
Zur Sicherung der Maßnahmenumsetzung ist ein Städtebaulicher Vertrag zwischen<br />
Ortsgemeinde und Eifelkreis, untere Naturschutzbehörde, abzuschließen.<br />
Da im Bebauungsplan die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung abschließend zu regeln<br />
ist, weisen wir darauf hin, dass der sogenannte „33er-Stand“ erst nach Abschluss<br />
des Städtebaulichen Vertrags/ Grundbucheintrag erreicht ist. Für eine frühzeitige Abstimmung<br />
des Städtebaulichen Vertrags stehen wir gerne zur Verfügung.<br />
Kommentierung:<br />
Die Ausführungen zur dauerhaften Sicherung der Kompensationsmaßnahmen werden in die<br />
Festsetzungen unter Punkt 1.9 aufgenommen.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Der Anregung wird stattgegeben und diese ist unter Punkt 1.9 der Festsetzungen zu ergänzen.<br />
Das Planungsbüro wird mit der entsprechenden Überarbeitung beauftragt.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
Als Grundlage für die Vereinbarungen des Städtebaulichen Vertrags sind die bisher in<br />
den „Hinweisen und Empfehlungen“ skizzierten landespflegerischen Zielvorstellungen<br />
und Maßnahmen für die externen Kompensationsflächen weiter zu präzisieren und kartenmäßig<br />
nachvollziehbar aufzubereiten (Luftbildgrundlage?).<br />
Kommentierung:<br />
Zur Kenntnisnahme. Die Ortsgemeinde wird in einer späteren Sitzung den Beschluss zum Abschluss<br />
des Vertrages fassen.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das Planungsbüro wird beauftragt, die Zielvorstellungen<br />
und Maßnahmen für die externen Kompensationsflächen in dem für den nächsten<br />
Verfahrensschritt zu erstellenden „Landespflegerischen Planungsbeitrag“ zu präzisieren<br />
und aufzubereiten. Dieser Planungsbeitrag dient dann als Grundlage für die in den Städtebaulichen<br />
Vertrag zu übernehmenden Vereinbarungen.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
Raumordnung und Landesplanung<br />
Der Bereich des Baugebietes ist im wirksamen FNP der VG Kyllburg als Wohnbaufläche<br />
dargestellt.<br />
Ein Problem sehen wir darin, dass das Bebauungsplangebiet nicht unmittelbar an die<br />
bestehende Siedlung anschließt. Zwischen dem neuen Baugebiet und der bestehenden<br />
Siedlungsfläche befindet sich eine Wiese mit altem Obstbaumbestand, der aus naturschutzrechtlicher<br />
Sicht einen hohen Wert für die Tierwelt (Fledermäuse u. ä.) hat. Dennoch<br />
halten wir es aus landesplanerischer Sicht für wichtig, wenn – unter Berücksichtigung<br />
der naturschutzrechtlichen Belange - die zwischen dem Plangebiet und der bestehenden<br />
Siedlungsfläche vorhandene Freifläche, die ebenfalls im FNP als Baufläche dargestellt<br />
ist, ganz oder teilweise einer Bebauung zugänglich gemacht wird, um einen Anschluss<br />
an die bestehende Siedlungsfläche herzustellen.<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 7<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
Auf Z 34 LEP IV, wonach die Ausweisung neuer Wohnbauflächen ausschließlich in räumlicher<br />
und funktionaler Anbindung an bereits bestehende Siedlungseinheiten zu erfolgen<br />
hat, wird dabei verwiesen.<br />
Wir weisen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass die vorgenannte Fläche bei<br />
künftigen Bauflächenerweiterungen der Ortsgemeinde Badem als Bauflächenpotenzial<br />
anzurechnen sein wird.<br />
Kommentierung:<br />
siehe Ausführungen zu „Bauwesen“.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Der Rat verweist auf die Kommentierung und Beschlussfassung zu der Anregung<br />
„Bauwesen-Allgemein“.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
Dorferneuerung<br />
Beim Planungsvorhaben handelt es sich um eine Gemeinde, die sich mit der Erstellung<br />
und der förmlichen Anerkennung als Dorferneuerungsgemeinde für eine Entwicklung im<br />
Sinne der Dorferneuerung entschieden hat. Dorferneuerung zielt nicht nur auf Erhalt<br />
und Entwicklung der Ortskerne ab, vielmehr ist das Dorf als Ganzes, d. h. einschließlich<br />
der Neubaugebiete, zu betrachten.<br />
Es ist deshalb bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und entsprechenden Ortssatzungen<br />
von besonderer Bedeutung, dass regionaltypische Grundsätze im Sinne der<br />
Dorferneuerung in den Festsetzungen berücksichtigt werden.<br />
Hierbei wird keinesfalls historisierendes Nachbauen des Vorhandenen, sondern vielmehr<br />
moderne Architektur in zeitgemäßen Formen unter Berücksichtigung von regionaltypischen<br />
Grundformen und landschaftstypischen Materialien empfohlen.<br />
Dies sind insbesondere:<br />
- regionaltypische Grundformen wie zwei Geschosse, steiles Satteldach (mind. 35<br />
Grad), evtl. auch Krüppelwalm, geringer Dachüberstand (Traufe max. 25 cm, Ortgang<br />
max. 10 cm), verputzte Massivbauweise, evtl. stehende Fensterformate;<br />
- landschaftstypische Materialien,<br />
bei der Dacheindeckung (Schiefer, Metall, Dachpfannen naturfarben - wenn<br />
örtlich vorhanden -, ansonsten dunkel, nicht glänzend),<br />
bei der Fassade (Putz und Holz in glatter Ausführung, kein Rundstammholz,<br />
keine Ecküberplattungen, keine übertriebenen Profilierungen).<br />
Die in den Textfestsetzungen zum Bebauungsplan „Merzerweg“ vorgesehene Gestaltungsvielfalt<br />
steht den Zielen der Dorferneuerung entgegen.<br />
Wir bitten deshalb, die vorgenannten Gestaltungsempfehlungen im Sinne der Dorferneuerung<br />
und der Gestaltung des Ortsbildes in die Festsetzungen aufzunehmen.<br />
Kommentierung<br />
Zur Kenntnisnahme. Hinsichtlich des Status einer Dorferneuerungsgemeinde und dem Vorhaben<br />
als Schwerpunktgemeinde anerkannt zu werden, sind die Festsetzungen zu Bebauungs-<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 8<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
plan „Merzerweg“ zu überdenken. Die Vielfalt der Dachformen steht im Konflikt zu den Zielen<br />
des Dorferneuerungsprogramms.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Den Anregungen wird teilweise wie folgt stattgegeben:<br />
a) Unter Ziffer 2.1 (Dachform) ist das Wort „ Mansardendächer“ zu streichen.<br />
b) Unter Ziffer 2.1 (Fassaden- und Wandgestaltung) ist aufzunehmen, dass Gebäude mit<br />
Rundstammhölzer nicht zugelassen sind.<br />
Die Beschlussfassung zu a) und b) erfolgte mit 14 Ja-Stimmen- und 1 Nein-Stimme.<br />
c) Für das gesamte Baugebiet sind 2 Vollgeschosse festzusetzen. Ziffer 1.2 (Zahl der Vollgeschosse)<br />
ist entsprechend zu ändern und die Traufhöhe ist für den gesamten Bereich auf<br />
6,20 m festzusetzen.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte mit 9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 4 Nein-Stimmen.<br />
Ansonsten wird an den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher<br />
Anlagen in ihrer bisherigen Form wird festgehalten. Der Rat vertritt die Auffassung, dass<br />
den Eigentümern Freiräume hinsichtlich der äußeren Gestaltung der Gebäude eingeräumt<br />
werden sollte. Die nunmehr vorgesehenen Festsetzungen entsprechen den Festsetzungen der<br />
in den letzten Jahren aufgestellten 3 Bebauungspläne, mit denen über 90 Baustellen ausgewiesen<br />
und zwischenzeitlich bebaut worden sind. Das jetzige Baugebiet schließt unmittelbar<br />
an diese Baugebiete an und aus Sicht des Rates wird dadurch die Gestaltung des Ortsbildes<br />
nicht beeinträchtigt, sondern dieses passt sich vielmehr durch die vorgesehenen gestalterischen<br />
Festsetzungen an die vorhandene Umgebungsbebauung an.<br />
Des Weiteren ist der Rat der Überzeugung, dass eine möglichst große Baufreiheit auch die<br />
Vermarktung der Baugrundstücke extrem erleichtert. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund<br />
der finanziellen Ausstattung der Gemeinden ein durchaus wichtiger Aspekt.<br />
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.<br />
Abfallwirtschaft<br />
Bezogen auf den o. g. Bebauungsplan sind abfallwirtschaftlich folgende Hinweise zu<br />
beachten:<br />
Wirtschaftswege dürfen von den Fahrzeugen der öffentlichen-rechtlichen Müllabfuhr<br />
nicht befahren werden.<br />
Anliegerstraßen mit Begegnungsverkehr müssen eine Mindestbreite von 4,75 m aufweisen.<br />
Sackgassen müssen über ausreichend dimensionierte Wendeanlagen für Müllfahrzeuge<br />
verfügen (siehe Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen RASt.06).<br />
Andernfalls kann die Abfallentsorgung des betroffenen Gebietes in direkter Nähe zum<br />
jeweiligen Grundstück nicht sichergestellt werden.<br />
Kommentierung:<br />
Zur Kenntnisnahme. Die Straßen im Planungsgebiet weisen eine Breite von 5,50 m auf.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Der Rat stellt fest, dass die im Baugebiet herzustellenden Erschließungsanlagen die in der Stellungnahme<br />
aufgeführten Anforderungen erfüllen. Nach Fertigstellung werden diese dem öffentlichen<br />
Verkehr gewidmet.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 9<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
Denkmalpflege<br />
Aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen keine Bedenken<br />
Kommentierung:<br />
Zur Kenntnisnahme.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Eine Beschlussfassung hierzu ist nicht notwendig.<br />
Sonstiges<br />
Wir bitten Sie, die vorstehenden Anregungen und Hinweise im weiteren Verfahren, insbesondere<br />
im Rahmen der erforderlichen Abwägung der öffentlichen und privaten Belange,<br />
zu beachten und zu berücksichtigen.<br />
Zur Vermeidung unnötiger Verzögerungen im weiteren Verfahren bitten wir darauf zu<br />
achten, dass die im Rahmen der Abwägung gefassten Beschlüsse vollständig in den<br />
Planunterlagen umgesetzt werden.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die vorstehenden Aussagen werden zur Kenntnis genommen und die Verbandsgemeindeverwaltung<br />
mit deren Beachtung beauftragt.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel, 54634 Bitburg, vom 06.09.2011<br />
Von dem oben genannten Bebauungsplan werden keine Planungen unseres Hauses betroffen.<br />
Im Hinblick auf die Landeskultur tragen wir folgenden Einwand vor:<br />
Durch die beabsichtige Abgrenzung ragt das Bebauungsgebiet einseitig in die freie<br />
Landschaft. Hierzu kommt es zu einer gewissen Zersiedelung der Landschaft, was aus<br />
Sicht der Landeskultur kritisch zu beurteilen ist. Aus diesem Grund ist unserer Ansicht<br />
nach zu prüfen, ob die Abgrenzung anders vorgenommen werden kann, so dass die<br />
neuen Siedlungsflächen stärker an die bestehenden Siedlungsflächen arrondiert werden<br />
können.<br />
Kommentierung:<br />
-entfällt-<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und auf den Beschluss zur Stellungnahme<br />
der Kreisverwaltung – Bauwesen-Allgemein – verwiesen.<br />
Aus Sicht der Agrarstruktur müssen wir wie folgt Bedenken vortragen:<br />
• Falls die bisher geplante Abgrenzung dennoch umgesetzt werden sollte, werden<br />
im Osten und Westen bisherige landwirtschaftliche Wirtschaftswege einbezogen.<br />
Bei Umsetzung der Planung muss gewährleistet sein, dass auch zukünftig der<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 10<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
landwirtschaftliche Verkehr die südlich gelegenen LN-Flächen über diese Wegeverbindung<br />
ungehindert und ohne Einschränkung wie bislang nutzen kann.<br />
Kommentierung:<br />
Der östlich am Neubaugebiet vorbeiführende landwirtschaftliche Wirtschaftsweg wird vom<br />
Bebauungsplan nicht berührt, d. h. er ist nicht als Zuwegung eingeplant.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Der Rat vertritt die Auffassung, dass auch weiterhin der landwirtschaftliche Verkehr ungehindert<br />
die südlich des Neubaugebietes gelegenen Landwirtschaftsflächen nutzen kann. Zum<br />
Einen befindet sich der östlich gelegene Wirtschaftweg nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
und zum Anderen wird der westlich gelegene Weg für die Nutzung des landwirtschaftlichen<br />
Verkehrs freigegeben.<br />
Der Beschluss erfolgte einstimmig.<br />
• Die Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen –die Ersatzfläche E 3- liegt gemäß<br />
der vorliegenden Planung mitten in einem landwirtschaftlich nutzbaren Block.<br />
Durch diese Anordnung wird die Möglichkeit der zusammenhängenden einheitlichen<br />
und damit rationellen Bewirtschaftbarkeit der dort gelegenen LN-Flächen unterbrochen.<br />
Aus unserer Sicht müsste deshalb eine Alternative zu dieser Planung<br />
gefunden werden, damit weitere Nachteile für die Agrarstruktur vermieden werden.<br />
• Durch Planung und Realisierung eines Baugebietes südlich der Ortslage darf der<br />
Bestand und die Weiterentwicklung landwirtschaftlicher Betriebe in der Umgebung<br />
nicht gefährdet werden. Aussagen zu diesen Belangen sind nicht Gegenstand<br />
der vorliegenden Planunterlagen.<br />
Kommentierung:<br />
Die Ersatzfläche E3 ist vorrangig für die Bewirtschaftung des Regenwassers vorgesehen und<br />
hat somit doppelte Funktion (Regenwasserbewirtschaftung + Kompensation). Ein Alternativstandort<br />
für die Regenwasserbewirtschaftung ist aus topographischen Gründen nicht gegeben.<br />
Die Schlaglänge wird bereits durch einen Wirtschaftsweg durchtrennt, der unerlaubt bewirtschaftet<br />
wird (Gemarkung Badem, Flur 15, Flurstück 36). Außerdem ist auf dem Luftbild zu<br />
erkennen, dass die Parzellen in NW-SO-Richtung bewirtschaftet werden. U. E. bedingt die Planung<br />
keine Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung.<br />
Überdies ist der Grundstückseigentümer bereit, weitere Flurstücke an die Ortsgemeinde Badem<br />
zu verkaufen, auch weil für potentielles Bauland oder Ausgleichsflächen ein höherer Preis<br />
zu erzielen ist als für landwirtschaftliche Nutzflächen.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
In Kenntnis der örtlichen Verhältnisse, hier insbesondere hinsichtlich der Landwirtschaft, vertritt<br />
der Rat die Meinung; dass durch die vorgesehene Planung nur unwesentliche Nachteile<br />
für die Agrarstruktur entstehen. Die Ersatzfläche E3 soll daher für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
sowie für die Regenwasserbewirtschaftung beibehalten werden.<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Ortsgemeinde Badem im wirksamen Regionalen<br />
Raumordnungsplan neben der besonderen Funktion „Landwirtschaft“ auch die Funktionen<br />
„Wohnen“ und „Gewerbe“ zugeteilt worden sind.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 11<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 54295 Trier, vom 22.08.2011<br />
Gegen die Ausweisung des Bebauungsplanes Teilgebiet „Merzerweg“ in der Gemeinde<br />
Badem, bestehen aus Sicht der Landwirtschaft keine grundsätzlichen Bedenken.<br />
Gegen die Ausweisung einer begrünten Versickerungsanlage zur Ableitung des Niederschlagswassers<br />
(E 3) auf der Fläche Gemarkung Badem, Flur 15, Nr. 5, bestehen Bedenken<br />
aus landwirtschaftlicher Sicht.<br />
Die Fläche wird derzeit als Acker genutzt und wurde im Fachbeitrag Landwirtschaft des<br />
neuen Regionalen Raumordnungsplans als landwirtschaftliche Vorrangfläche vorgeschlagen.<br />
Zusammen mit den angrenzenden Flächen bildet das Flurstück eine gut zu<br />
bewirtschaftende Schlaglänge.<br />
Nun soll im Zuge der Ausweisung des Bebauungsplans Teilgebiet „Merzerweg“ auf dieser<br />
Fläche eine begrünte Versickerungsanlage zur Ableitung von Niederschlagswasser<br />
hergestellt werden. Die Fläche ist in eine extensive Mähwiese zu entwickeln und mit<br />
feuchtliebenden Sträuchern zu bepflanzen.<br />
Durch diese Maßnahme wird die Schlaglänge durchtrennt und die landwirtschaftliche<br />
Nutzung stark eingeschränkt. U. E. sollte die Maßnahme zumindest an den Rand der<br />
Bewirtschaftungsfläche gelegt werden, um die Einheit nicht zu durchschneiden.<br />
Weiterhin ist von einer Bepflanzung des Beckens mit feuchtliebenden Sträuchern abzusehen,<br />
da diese die Bewirtschaftung mit großen Maschinen stark einschränkt.<br />
Kommentierung:<br />
Aus topographischen Gründen gibt es keine Alternative zum gewählten Standort. Ein Teilerwerb<br />
der Fläche war nicht möglich. Siehe auch Ausführungen zur Stellungnahme der DLR Eifel.<br />
Unter 3.1. der Festsetzungen ergeht der Hinweis, dass bei Anpflanzung von Gehölzen generell<br />
die Pflanzabstände gemäß § 44 – 46 Landesnachbarrechtsgesetz (LNRG) einzuhalten sind.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Es wird verwiesen auf den zur der Stellungnahme des DLR Eifel gefassten Beschluss. Weiterhin<br />
wird das Planungsbüro beauftragt, unter Ziffer 3.1 der Festsetzungen den in der Kommentierung<br />
aufgeführten Hinweis aufzunehmen.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
Gegen die Ausweisung der Kompensationsfläche in der Gemarkung Badem Flur 35, Nr.<br />
65 + 67 tlw. Und Flur 30, Nr. 7 bestehen aus Sicht der Landwirtschaft keine grundsätzlichen<br />
Bedenken. Hierbei handelt es sich um Flächen, die im Fachbeitrag Landwirtschaft<br />
des neuen Regionalen Raumordnungsplans als landwirtschaftliche Vorbehaltsfläche<br />
vorgeschlagen wurden.<br />
In diesem Bezug möchten wir darauf verweisen, dass mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes<br />
(in Kraft seit dem 01.03.2010) die Belange der Landwirtschaft im<br />
Rahmen der Kompensation gestärkt wurden. So wird in § 15 (3) Bundesnaturschutzgesetz<br />
die Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange gestärkt, in dem darauf verwiesen<br />
wird, dass „…für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur<br />
im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen“ sind. Demnach sind andere Maßnahmen<br />
(z. B. Maßnahmen zur Entsiegelung oder Wiedervernetzung) vorrangig zu prüfen<br />
und zu vermeiden, dass weitere Flächen aus der Nutzung genommen werden müssen.<br />
(Vorsitzende/r)
Kommentierung:<br />
Zur Kenntnisnahme.<br />
Seite 12<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, 56727 Mayen, vom 22.08.2011<br />
Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Wir weisen jedoch auf folgendes<br />
hin:<br />
Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommunikationslinien der Telekom<br />
Deutschland GmbH zur Versorgung des o. g. Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur<br />
durch die Telekom Deutschland GmbH. Daher ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien<br />
(TK-Linien) erforderlich.<br />
Kommentierung:<br />
Zur Kenntnisnahme.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
Daher beantragen wir folgende sicherzustellen,<br />
− dass für den Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes im Erschließungsgebiet<br />
eine ungehinderte, unendgeldliche und kostenfreie Nutzung der künftigen Straßen<br />
und Wege möglich ist,<br />
− dass auf Privatwegen (Eigentümerwegen) ein Leitungsrecht zugunsten der Telekom<br />
Deutschland GmbH als zu belastende Fläche festzusetzen entsprechend § 9 (1) Ziffer<br />
21 BauGB eingeräumt wird,<br />
− dass eine rechtzeitige Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen<br />
vorgenommen wird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau<br />
und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt.<br />
Kommentierung:<br />
Die genannten Punkte werden im Laufe der weiteren Planung berücksichtigt.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die aufgeführten Punkte werden bei der weiteren Planung beachtet.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
Wir bitten folgenden fachlichen Hinweis in die Begründung des Bebauungsplanes auszunehmen.<br />
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone<br />
in einer Breite von ca. 0,30 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien<br />
vorzusehen.<br />
Kommentierung:<br />
In den textlichen Festsetzungen wird Punkt 3.2 um den genannten Hinweis ergänzt.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Ziffer 3.2 der textlichen Festsetzungen ist durch das Planungsbüro entsprechend zu ergänzen.<br />
(Vorsitzende/r)
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
Seite 13<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und<br />
unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen-<br />
und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe hier u. a. Abschnitt 3 zu beachten. Wir bitten<br />
sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung<br />
der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.<br />
Kommentierung:<br />
Ein Hinweis zu Baumpflanzungen ist in den Festsetzungen unter Punkt 3.2 bereits enthalten.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung<br />
mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig,<br />
dass für die Arbeiten der Telekom Deutschland GmbH ein mit uns abgestimmtes<br />
eigenes Zeitfenster eingeplant wird.<br />
Bitte informieren Sie uns 3 Monate vor Beginn der Erschließungsarbeiten, damit alle<br />
Koordinationsvorteile für den Aufbau der Telekommunikationsversorgung genutzt werden<br />
können.<br />
Bitte beteiligen Sie uns weiterhin im Rahmen des Bauleitplanverfahrens bei der Aufstellung<br />
von Bebauungsplänen gemäß § 4 des BauGB.<br />
Kommentierung:<br />
Zur Kenntnisnahme. Ausführungstermine und bauausführende Tiefbaufirma werden der<br />
Deutschen Telekom T-COM seitens des Straßenbaulastträgers mitgeteilt.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Der Hinweis wird beachtet. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord –Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft,<br />
Bodenschutz, 54230 Trier, vom 11.08.2011<br />
Für den von Ihnen angegebenen Bereich sind keine Altablagerungen, Rüstungsaltstandorte,<br />
militärische Altstandorte oder gewerblich-industrielle Altstandorte kartiert.<br />
Das Vorhandensein nicht registrierter Altablagerungen, Rüstungsaltstandorte, militärische<br />
Altstandorte sowie gewerblich-industrieller Altstandorte kann nicht ausgeschlossen<br />
werden. Meine Überprüfung beinhaltete lediglich die in dem jeweiligen Katatser erfassten<br />
Flächen. Ebenfalls können Auswertungsfehler oder Abweichungen (Z. B. aufgrund<br />
zwischenzeitlich geänderter Flurbezeichnungen) auftreten.<br />
Eine systematische Erhebung von bergbaulichen Altablagerungen (Halden) oder Standorten<br />
von Schadensfällen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen liegt nicht<br />
vor. Eine diesbezügliche Prüfung ist daher nicht erfolgt.<br />
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sollte sichergestellt sein, dass keine Beeinträchtigungen<br />
der Bodenfunktionen vorliegen die geeignet sind, Gefahren, erhebliche<br />
Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.<br />
(§ 2 Abs. 3 BBodSchG).<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 14<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
Ferner muss die generelle Bebaubarkeit, die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />
sowie die Belange des Umweltschutzes, im Sinne des § 1 BauGB, gewährleistet<br />
sein.<br />
Auf den „Erlass zur Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen, insbesondere<br />
Altlasten, bei der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren1“ weise ich hin.<br />
Sollten bei Baumaßnahmen Abfälle (z. B. Bauschutt, Hausmüll etc.) angetroffen werden<br />
oder sich sonstige Hinweise (z. B. geruchliche/visuelle Auffälligkeiten) ergeben, ist die<br />
SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Trier umgehend<br />
zu informieren.<br />
Ein entsprechender Hinweis wurde bereits unter den textlichen Festsetzungen aufgenommen.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
Abwasserbeseitigung:<br />
Bisher wurde noch kein Entwässerungskonzept hier vorgelegt. Laut Auszug aus den<br />
bauplanungsrechtlichen Festsetzungen zum B-Plan auf Seite 7 Punkt 9.1., wird noch ein<br />
Entwässerungskonzept für die Niederschlagswasserbewirtschaftung aufgestellt und zur<br />
Abstimmung vorgelegt. Gemäß fernmündlicher Rücksprache mit Herrn Müller, IB Karst,<br />
vom 10.08.2011, werden im Entwässerungskonzept auch Aussagen bezgl. dr Abkopplung<br />
zu Entwässerungsanlagen des nordwestlich gelegenen vorhandenen Baugebiets<br />
aufgenommen. Die Beseitigung des häuslichen Schmutzwasser soll im Trennsystem über<br />
ein PW an den vorhandenen Sammler an die KA Badem angeschlossen werden.<br />
Kommentierung:<br />
Zur Kenntnisnahme.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, 54294 Trier, vom 05.08.2011<br />
Im Bereich des o. g. Bebauungsplanes befinden sich keine Versorgungsanlagen der RWE<br />
Deutschland <strong>AG</strong>.<br />
Die elektrische Versorgung der im Baugebiet zur Ansiedlung kommenden Kunden erfolgt<br />
aus dem bestehenden bzw. zu erweiternden Niederspannungsnetz.<br />
Falls in den Straßen kein Bürgersteig vorgesehen ist, bitten wir Sie, für die Legung unserer<br />
Versorgungskabel einseitig einen 1m breiten Schutzstreifen als öffentliche Fläche<br />
auszuweisen, insbesondere auch mit Rücksicht auf die geplanten Leuchten. Hier weisen<br />
wir auf die EAE (Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen), die einen seitlichen<br />
Sicherheitsraum für Kraftfahrzeuge von 0,75 m (bei Hochborden 0,50 m) fordert.<br />
Andernfalls ist es unter Umständen erforderlich, die Straßenleuchten auf Privatgelände<br />
zu errichten.<br />
Werden unsere Belange in diesem Sinne beachtet, dann bestehen aus unserer Sicht gegen<br />
den Bebauungsplan keine Bedenken.<br />
Kommentierung:<br />
Zur Kenntnisnahme.<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 15<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und die Hinweise werden beachtet. Eine<br />
Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH, 55743 Idar-Oberstein, vom 03.08.2011<br />
Wir danken für die Beteiligung an oben genannten Vorhaben und teilen Ihnen mit, dass<br />
nach Prüfung der zugesandten Planunterlagen keine der von unserer Gesellschaft betreuten<br />
Anlagen betroffen sind.<br />
Kommentierung:<br />
-entfällt-<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
Landesbetrieb Mobilität, 54568 Gerolstein, vom 04.08.2011<br />
Wir stimmen dem Bebauungsplan zu.<br />
Die verkehrliche Erschließung darf nur über die Gemeindestraße erfolgen, die bei Station<br />
ca. 0,290 an die L 38 angebunden ist.<br />
Lärmschutz ist in eigener Zuständigkeit zu prüfen.<br />
Kommentierung:<br />
Zur Kenntnisnahme<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, 63202 Langen, vom 28.07.2011<br />
Durch die oben aufgeführte Planung werden belange der DFS Deutsche Flugsicherung<br />
GmbH in Bezug auf Anlagenschutzbereiche nach § 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) nicht<br />
berührt. Es werden daher unsererseits weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.<br />
Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.<br />
Von dieser Stellungnahme bleiben die Aufgaben der Länder gemäß § 31 Luftverkehrsgesetz<br />
(LuftVG) unberührt.<br />
Kommentierung:<br />
-entfällt-<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
Wehrbereichsverwaltung West, 65189 Wiesbaden, vom 28.07.2011<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 16<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
Gegen das o. a. Vorhaben bestehen keine Bedenken.<br />
Kommentierung:<br />
-entfällt-<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
Forstamt Bitburg, 54634 Bitburg, vom 28.07.2011<br />
Es besteht mit einer Ausnahme Einverständnis mit dem vorliegenden Bebauungsplan<br />
und den Festlegungen.<br />
Der einzige davon abweichende Vorschlag betrifft die Kompensationsmaßnahmen E 2 a<br />
und E 2 b.<br />
Hier auf halber Fläche einen Quellsumpf anlegen zu wollen und auf der anderen Hälfte<br />
eine Mähwiese ist ziemlich unrealistisch. Denn der Graben verläuft in einer steilen Einkerbung,<br />
die eine Versumpfung reliefbedingt nicht zulässt. Durch den an drei Seiten<br />
(nach Süd, West und Nord) angrenzenden älteren Wald entsteht eine starke Schattenbildung.<br />
Dadurch wird auch die Bewirtschaftung und Offenhaltung einer Mähwiese auf<br />
Dauer in Frage gestellt, zumal wenn die Südhälfte mit Gehölzen bepflanzt wird – wie<br />
von der derzeitigen Planung vorgesehen.<br />
Ich schlage vor, diese Fläche mit standortgemäßen, einheimischen Bäumen naturnah<br />
anzupflanzen, womit gleichfalls ein Kompensationseffekt erzielt wird.<br />
Vorgeschlagene Baumarten: Buche, Traubeneiche, Vogelkirche, Bergahorn, Sommerlinde<br />
und Elsbeere.<br />
Die Reihe aus alten Pappeln entlang des Grabens sollte erhalten werden.<br />
Kommentierung:<br />
Ziel der Kompensationsmaßnahme ist nicht, einen Quellsumpf zu entwickeln, sondern in erster<br />
Linie, den gesetzlich geschützten Bereich des Quellbaches und den daran anschließenden<br />
oberen Bereich vor möglichen negativen Einflüssen der jetzigen Nutzung zu schützen (N-<br />
Eintrag, Viehtritt, Erosion). Mit einer wesentlich höheren Schattenbildung als bisher<br />
ist durch die geplante Anpflanzung nicht zu rechnen (s. Luftbild).<br />
Eine Aufforstung der kompletten Fläche wäre zudem mit höheren Kosten verbunden als die<br />
partielle Bepflanzung mit Sträuchern in Kombination mit einer Nutzungsänderung.<br />
Da der grabenartige Quellbereich tatsächlich nur temporär Wasser führt, wird von der Anpflanzung<br />
von Erlen und Weiden abgesehen und stattdessen Hasel, Holunder und Weißdorn<br />
(Corylus avellana, Sambucus nigra, Crataegus laevigata) vorgeschlagen.<br />
Die Entfernung der alten Pappeln ist nicht vorgesehen. Die Festsetzungen können um die Erhaltung<br />
der Pappeln ergänzt werden.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das mit der Planung beauftragte Büro wird<br />
beauftragt, die Festsetzungen unter Ziffer 3.1 „Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern sowie<br />
sonstigen Bepflanzungen“ um den Erhalt der Pappeln zu ergänzen. Unter 3.1 Pflanzlisten –<br />
Gehölze ist die Pflanzliste für die Ersatzmaßnahme E2a wie folgt zu ändern: Erle und Weiden<br />
werden ersetzt durch Hasel, Holunder und Weißdorn.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 17<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, 55133 Mainz, vom 27.07.2011<br />
Aus Sicht des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz werden zum oben<br />
genannten Planvorhaben folgende Anregungen, Hinweise und Bewertungen gegeben:<br />
Bergbau / Altbergbau: keine Einwände<br />
Boden und Baugrund<br />
- allgemein keine Einwände<br />
-mineralische Rohstoffe: keine Einwände<br />
Kommentierung:<br />
Zur Kenntnisnahme<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
-Radonprognose:<br />
Das Plangebiet liegt innerhalb eines Bereiches mit intensiver Bruchtektonik, in dem ein<br />
erhöhtes bis hohes Radonpotential bekannt ist bzw. nicht ausgeschlossen werden kann.<br />
Radonmessungen in der Bodenluft in Abhängigkeit von den geologischen Gegebenheiten<br />
des Bauplatzes oder Baugebietes werden dringend empfohlen.<br />
Die Ergebnisse sollten Grundlage für die Bauplaner und Bauherren sein, sich ggf. für<br />
bauliche Vorsorgemaßnahmen zu entscheiden. Werden hierbei tatsächlich Werte über<br />
100 kBq/m³ festgestellt wird angeraten, bauliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um<br />
den Eintritt des Radons ins Gebäude weitgehend zu verhindern.<br />
Fragen zur Geologie im betreffenden Baugebiet sowie zur Durchführung und Bewertung<br />
der Radonmessung in der Bodenluft beantwortet gegebenenfalls das Landesamt für<br />
Geologie und Bergbau.<br />
Weiterführende Informationen zum Thema Radonschutz von Neubauten und Radonsanierungen<br />
können dem „Radon-Handbuch“ des Bundesamtes für Strahlenschutz entnommen<br />
werden. Weiterhin stehen zu der Thematik Radon in Gebäuden bzw. in der<br />
Bodenluft die Radon-Informationsstelle im Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft<br />
und Gewerbeaufsicht zur Verfügung.<br />
Kommentierung:<br />
Aufgrund der Ausführungen des Landesamtes für Geologie und Bergbau wird empfohlen,<br />
eine Radon-Messung durchzuführen. Neben gesundheitlichen Aspekten sind in diesem Zusammenhang<br />
auch die Kosten für die Erdmassenverbringung relevant.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Der Empfehlung wird entsprochen. Das Büro soll 2 Angebote von geeigneten Fachbüros einholen.<br />
Mit der Radon-Messung kann das günstigste Büro beauftragt werden.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Archäologie, 54290 Trier, vom 22.07.2011<br />
Von der Planung sind bekannte archäologische Fundstellen nicht betroffen.<br />
Kommentierung:<br />
-entfällt-<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 18<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich somit.<br />
Kommunale Netz Eifel AöR, 54595 Prüm, vom 24.08.2011<br />
Im Bereich der o. a. Ergänzungssatzung sind keine Versorgungsleitungen der KNE vorhanden.<br />
Seitens der KNE bestehen keine Bedenken gegenüber diesem Bebauungsplan.<br />
Bei der Durchführung der Erschließungsmaßnahme sind die Trinkwasserleitungen innerhalb<br />
des Gebiets zu verlegen.<br />
Zwecks gemeinsamer Ausschreibung bitten wir um rechtzeitige Rücksprache, damit die<br />
Leitungspositionen für die Trinkwasserleitungen im gemeinsamen LV mit ausgeschrieben<br />
werden können.<br />
Kommentierung:<br />
Zur Kenntnisnahme. Im Zuge der weiteren Planungen und späteren Ausschreibungen wird der<br />
Hinweis berücksichtigt.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
Planungsgemeinschaft Region Trier, 54224 Trier, vom 25.08.2011<br />
Im Rahmen der Umweltplanung zu o. g. Planung bitten wir folgende regionalbedeutsamen<br />
Umweltbelange zu berücksichtigen:<br />
Das Plangebiet liegt gemäß dem regionalen Raumordnungsplan (ROGl) in landwirtschaftlichen<br />
Vorranggebieten. Bei Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Vorranggebiete<br />
soll die Verfahrensregelung Anwendung finden, welche die Struktur- und Gemehmigungsdirektion<br />
Nord im Nachgang zu dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz verfügt hat<br />
(„Auswirkungen des Urteils des OVG Rheinland-Pfalz vom 31.01.2001 – 8 C<br />
10001/98.OVG – wegen landwirtschaftlicher Vorranggebiete“). Diese besagt, dass Vorranggebiete<br />
für die Landwirtschaft im Rahmen der Bauleitplanung entsprechend ihrem<br />
Gewicht zu bewerten und zu behandeln sind. Hierbei darf es nicht zu planungsbedingten<br />
Nachteilen für die Landwirtschaft kommen. Insofern ist eine enge Fühlungnahme<br />
des Planungsträgers mit der Landwirtschaftskammer und gegebenenfalls auch direkt<br />
mit den betroffenen Landwirten erforderlich.<br />
Kommentierung:<br />
Zur Kenntnisnahme<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Der Rat stellt fest, dass bereits in diesem Verfahrensschritt, aber auch in dem Verfahrensschritt<br />
gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch die Landwirtschaftskammer beteiligt wurde bzw. wird.<br />
Darüber hinaus ist im Vorfeld mit den betroffenen Landwirten eine enge Abstimmung erfolgt.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 19<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
Industrie- und Handelskammer Trier, 54292 Trier, vom 02.09.2011<br />
Gegen den o. g. Bebauungsplan für das Teilgebiet „Merzerweg“ der Ortsgemeinde Badem<br />
bestehen seitens der Industrie- und Handelskammer Trier keine Bedenken. Von uns<br />
zu vertretende Belange werden durch die Planung nicht berührt.<br />
Kommentierung:<br />
-entfällt-<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, 54224 Trier, vom 06.09.2011<br />
Im Bereich der aufgeführten Maßnahme befinden sich keine Liegenschaften des Landes,<br />
des Bundes und der Gaststreitkräfte, die vom Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung,<br />
Niederlassung Trier, zu betreuen sind.<br />
Ich weise darauf hin, dass die Wehrbereichsverwaltung West – Außenstelle Wiesbaden,<br />
Moltkering 9, 65189 Wiesbaden, sowie der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung,<br />
Niederlassung Landau, Abt. Pipeline Maßnahmen, Postfach 1340, 76803<br />
Landau, soweit sie von der Maßnahme betroffen, von Ihnen zur Stellungnahme aufzufordern<br />
sind.<br />
Kommentierung:<br />
Zur Kenntnisnahme<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Rat weist darauf hin, dass die zuvor<br />
genannten Behörden am Verfahren beteiligt worden sind. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
Vermessungs- und Katasteramt, 54595 Prüm, vom 08.09.2011<br />
Der Bebauungsplan ist auf der Grundlage der aktuellen Liegenschaftskarte erstellt.<br />
Die für die Umsetzung des Bebauungsplanes benötigten Flurstücke Flur 39 Nr. 10 und<br />
11 befinden sich derzeit im Privatbesitz (Stiren, Hoffmann). Unsere Empfehlung für die<br />
Aufteilung der Grundstücke wäre somit eine Baulandumlegung (klassisch oder vereinfacht)<br />
zur Realisierung der Planung.<br />
In Bezug auf redaktionelle Änderungen habe ich mich kurz mit dem Büro Karst unterhalten,<br />
die Flurstücksnummern sind nicht gut lesbar und der Übereinstimmungsvermerk<br />
beinhaltet als Ort „Badem“ statt Prüm.<br />
Ansonsten werden von uns keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.<br />
Kommentierung:<br />
-entfällt-<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde ist bemüht, die derzeit in<br />
Privatbesitz befindlichen Grundstücke zu erwerben und erste Verkaufsgespräche sind hierzu<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 20<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
bereits geführt worden. Nach Erwerb der Flächen ist somit kein Verfahren zur Baulandumlegung<br />
notwendig.<br />
Das mit der Planung beauftragte Büro Karst wird beauftragt, die in der Stellungnahme aufgeführten<br />
redaktionellen Änderungen vorzunehmen.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
Verbandsgemeindewerke, 54655 Kyllburg, vom 14.09.2011<br />
Gegen den uns vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes bestehen unter Beachtung<br />
der u. a. ergänzenden Hinweise aus unserer Sicht keine Bedenken.<br />
Im geplanten Neubaugebiet ist Schmutz- und Regenwasser in Trennsystem durch den<br />
Träger der Abwasserbeseitigung zu entsorgen. Die abwassertechnische Erschließung soll<br />
gem. aktueller Entscheidung des Werkausschusses für den Abwasserbeseitigungsträger<br />
kostenneutral erfolgen.<br />
Hieraus ergibt sich, dass der Bau der Abwasseranlagen im Rahmen der Gesamterschließung<br />
und in Detailabstimmung mit den VG-Werken ebenfalls durch die Ortsgemeinde<br />
Badem erfolgen muss. Die Ortsgemeinde tritt somit nach Abschluss eines Erschließungsvertrages<br />
als Erschließungsträger für die VG-Werke auf. Nach mängelfreier Abnahme<br />
werden die Abwasseranlagen kostenfrei in die Unterhaltungslast der VG-Werke übernommen.<br />
Kommentierung:<br />
Zur Kenntnisnahme<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Wegen der Abwasserbeseitigung<br />
finden derzeit noch weitere Abstimmungsgespräche statt.<br />
Folgende Details sollten aus Sicht der VG-Werke noch geprüft und soweit möglich berücksichtigt<br />
werden:<br />
1. Nach dem Ergebnis des Bodengutachtens wird Niederschlagswasser nur in vermindertem<br />
Maße oder überhaupt nicht versickern können (s. auch Ziff. 2.2.3 des<br />
Umweltberichtes). Die Anordnung dezentraler Versickerungsanlagen auf den Privatgrundstücken<br />
ist aus Sicht der VG-Werke daher nicht zielführend.<br />
Die Praxis hat auch hier gezeigt, dass die Bereitschaft der Grundstückseigentümer<br />
zur Herstellung dieser offenen Versickerungsanlagen auf den Grundstücken, auch<br />
wegen der geringen Platzverhältnisse, nur sehr zurückhaltend oder überhaupt<br />
nicht vorhanden ist.<br />
Niederschlagswasser sollte deshalb nach Möglichkeit vollständig aus dem Baugebiet<br />
herausgeführt und außerhalb des Gebietes zentral zurückgehalten und zur<br />
Versickerung gebracht werden.<br />
Bei der Bemessung der zentralen Anlagen sollte der Ansatz von dezentralen Versickerungen/Rückhaltungen<br />
auf Privatgrundstücken realistisch bewertet werden,<br />
insbesondere in Bezug auf die Frage, ob solche Anlagen auch später tatsächlich<br />
durch die Bauherren hergestellt werden. Insoweit empfehlen wir eine Berücksichtigung<br />
der Praxiserfahrungen bei den bisher erschlossenen Neubaugebieten. Sofern<br />
hier eine Rückhaltung auf den Privatgrundstücken vorzusehen ist, könnte die-<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 21<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
se aus unserer Sicht allenfalls wirksam durch Zisternen erfolgen und auch bei den<br />
Grundstückseigentümern die notwendige Akzeptanz finden.<br />
2. Vor dem Hintergrund der früher aufgetretenen Überschwemmungen im Bereich<br />
des neu auszuweisenden Baugebietes (Schadenereignis NBG „Im Betzen“) sollte<br />
auf jeden Fall auch der Einfluss von Niederschlagswasser der umliegenden landwirtschaftlichen<br />
Flächen und sonstigen Freiflächen (Außengebietswasser) bewertet<br />
werden. Das Fachbüro sollte hier eine Abschätzung des Gefährdungspotentials<br />
hinsichtlich Überstau/Überflutung vornehmen, auch vor dem Hintergrund zunehmender<br />
Starkregenereignisse.<br />
Kommentierung:<br />
Während eines gemeinsamen Besprechungstermins, an dem die VG-Werke, die Ortsgemeinde<br />
sowie Vertreter des IB Karst (für OG Badem) und Büro Hydrodat (für VG-Werke) teilnahmen,<br />
wurde folgendes festgelegt:<br />
− Eine dezentrale Rückhaltung auf den privaten Grundstücken wird als unpraktikabel und in<br />
der Realität nicht umsetzbar angesehen.<br />
− Es muss für das gesamte Gebiet eine zentrale Rückhalteanlage mit Notüberlauf in ein<br />
Gewässer errichtet werden.<br />
− Hierzu ist der Bau eines Entwässerungsgrabens bis zum Standort der Kläranlage Badem<br />
erforderlich.<br />
− Die Ortsgemeinde Badem prüft, inwieweit die Wegeparzelle aufgehoben und für den<br />
Graben zur Verfügung gestellt werden kann.<br />
Das Büro Karst hat o.g. Vorgehensweise zwischenzeitlich mit der SGD Nord abgestimmt.<br />
Demnach kann die Regenrückhaltung eine gedrosselte Ableitung über eine teilweise verrohrte<br />
Strecke (ca. 140 m) erfolgen, die dann in einen offenen Graben einmündet (ca. 420 m). Der<br />
Graben soll dann in den vorhandenen Vorfluter bei der neuen Kläranlage Badem einmünden.<br />
Die Drosselung des überstauenden Regenwassers aus der Rückhaltung soll allerdings nicht<br />
über ein Rohr, sondern eine Rigole stattfinden. Der nachfolgende Graben soll ebenfalls kaskadenartig<br />
ausgebildet werden, so dass zumindest auch dort noch Anteile des Regenwassers<br />
versickern könnten, ehe sie in das Gewässer bei der Kläranlage eingeleitet werden. Eine Mäandrierung<br />
des neuen künstlichen Gewässers ist nicht notwendig. Die geplanten Anlagen sind<br />
im Rahmen der Detailplanung des Einleitungsantrages darzustellen.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Um eine ordnungsgemäße Niederschlagsbewirtschaftung<br />
zu gewährleisten, sind weitere Untersuchungen und Abstimmungen erforderlich.<br />
3. Aus Sicht der VG-Werke müssen bei Erschließung von Neubaugebieten zukünftig<br />
Übergabeschächte am Ende der in die Grundstücke verlegten Hausanschlussleitungen<br />
installiert werden, und zwar getrennt nach Schmutz- und Regenwasser. Der<br />
Einbau hat im Baugrundstück an der Grundstücksgrenze zu erfolgen.<br />
Kommentierung:<br />
Zur Kenntnisnahme<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Der Anregung wird stattgegeben. Die Schächte werden im Rahmen der Erschließungsmaßnahme<br />
durch die Ortsgemeinde hergestellt.<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 22<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.<br />
4. Nach aktueller Planung muss die Schmutzwasserentsorgung für das Baugebiet<br />
„Merzerweg“ über ein Pumpwerk bis zum Hauptpumpwerk an der Dudeldorfer<br />
Straße erfolgen. Eine von den VG-Werken in Auftrag gegebene Studie hinsichtlich<br />
Baus einer Freispiegelleitung vom Baugebiet bis zur Kläranlage mit einer Länge von<br />
ca. 700 m kommt zum Ergebnis, dass dies zwar technisch machbar, wirtschaftlich<br />
aber nicht annähernd darstellbar ist. Hierzu sollen aber noch weitere Gespräche<br />
zwischen den VG-Werken, der Ortsgemeinde und den beteiligten Planern erfolgen,<br />
um weitere Möglichkeiten zu erörtern.<br />
Kommentierung:<br />
Die VG-Werke prüfen nochmals inwieweit hier ein Entgegenkommen bzgl. Einer möglichen<br />
Sammlerverlegung möglich ist. Im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung dieses gesamten<br />
Bereiches (FNP) wäre der Sammlerbau die technisch sinnvollste Lösung.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
5. Bei der Planung sollte bereits heute berücksichtigt werden, dass in unmittelbarer<br />
Nähe zum Baugebiet „Merzerweg“ weitere Neubaugebiete geplant sind. Es muss<br />
hier sichergestellt werden, dass weitere zu erschließende Neubaugebiete über die<br />
Entwässerungseinrichtungen des Neubaugebietes „Merzerweg“ entwässert werden<br />
können, soweit dies technisch und wirtschaftlich möglich ist.<br />
Kommentierung:<br />
S. o. Zukünftige Gebiete würden vom Sammlerbau profitieren. Auf lange Sicht könnte ggf.<br />
das Pumpwerk Betzen außer Betrieb genommen und über den Sammler direkt an die Kläranlage<br />
angeschlossen werden. Gleiches gilt für den Entwässerungsgraben. Hiervon könnten zukünftige<br />
Gebiete ebenfalls profitieren.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
6. Festsetzungen der „Allgemeinen Entwässerungssatzung“ der VG Kyllburg sind zu<br />
beachten. Bei weiteren Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.<br />
Kommentierung:<br />
Zur Kenntnisnahme<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Unter 3.2 der Festsetzungen wird der Hinweis<br />
aufgenommen, dass die Festsetzungen der „Allgemeinen Entwässerungssatzung“ der VG<br />
Kyllburg zu beachten ist.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 23<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
Von folgenden beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist bis zum<br />
Ablauf der Frist keine Stellungnahme abgegeben worden:<br />
Handwerkskammer Trier, SGD Nord-Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Landesbetrieb Liegenschafts-<br />
und Baubetreuung - Niederlassung Landau-Abteilung Pipelinemaßnahmen, Landesbetrieb<br />
Mobilität Rheinland-Pfalz-Autobahnamt Montabaur, Landesbetrieb Mobilität Rheinland-<br />
Pfalz Außenstelle Hahn-Referat Luftverkehr, Deutsche Post <strong>AG</strong>-Immobilienservice GmbH,<br />
Stadtverwaltung Bitburg, Verbandsgemeindeverwaltung Bitburg-Land<br />
2.2 Beschluss zu den Anregungen während der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Entsprechend dem Beschluss des Ortsgemeinderates vom 16.05.2011 erfolgte in der Zeit vom<br />
08.08. bis einschließlich 07.09.2011 die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3<br />
Abs. 1 BauGB im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kyllburg. Auf die Offenlegung<br />
wurde durch entsprechende Bekanntmachung in der Bürgerzeitung „Kyllburger Waldeifel“ Nr.<br />
30/2011 vom 30.07.2011 hingewiesen.<br />
Einsichtnahmen sind während der Offenlegung erfolgt. Zu den Anregungen der Öffentlichkeit<br />
fasst der Rat wie folgt Beschluss:<br />
Alexander Berscheid, Bischof-Arnoldy-Str. , 54657 Badem<br />
Zu der vorgelegten Planung gebe ich Anregungen wie folgt:<br />
Ich beabsichtige eventuell in dem künftigen Neubaugebiet „Merzerweg“ ein Baugrundstück<br />
und zwar in südwestlicher Richtung zur Ortslage zu erwerben.<br />
Zu der vorgelegten Planung gebe ich Anregungen wie folgt:<br />
Die Textfestsetzungen bestimmen in Ziffer 1.2, dass im Bereich 1, dies ist der Bereich, in<br />
dem ich beabsichtige ein Grundstück zu erwerben, maximal nur 1 Vollgeschoss sowie<br />
ein Vollgeschoss im Dachraum zulässig ist.<br />
Diese Festsetzung schränkt nach meinem dafürhalten die Baufreiheit des Bauherrn extrem<br />
ein. Bei gleicher GRZ und GFZ von 0,4 bzw. 0,8 und unterschiedlichen Festsetzungsbereichen<br />
betreffend die Anzahl der Vollgeschosse, erfolgt keine Gleichbehandlung.<br />
Durch die Einschränkung auf nur ein Vollgeschoss, ist nach meiner Auffassung<br />
auch eine geringere Wohnfläche baulich möglich.<br />
Anne Schmitt, Auf dem Kalkofen 18, 54657 Badem, vom 05.09.2011<br />
Zu dem offengelegten Bebauungsplan für das Baugebiet „Merzerweg“, 54657 Badem<br />
gebe ich folgende Anregung:<br />
Ich bitte Sie nochmals darüber nachzudenken, ob nicht im kompletten Baugebiet die<br />
zweigeschossige Bauweise zugelassen werden sollte. Durch die unterschiedliche Festsetzung<br />
der Geschossigkeit sehe ich eine Ungleichbehandlung der Grundstückserwerber,<br />
für die keine geeigneten bzw. überzeugenden Gründe ersichtlich sind.<br />
Der Bauherr, der eine Baustelle erwirbt, auf der die zweigeschossige Bebauung nicht<br />
zugelassen ist, ist in seinen Bauplanungen eingeschränkt. Die heutige, moderne Bauwei-<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 24<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
se zielt auf die zweigeschossige Bebauung und es wäre doch schade, wenn dies in einem<br />
Baugebiet in Badem nicht auf allen Baustellen möglich wäre.<br />
Kommentierung:<br />
Der Ortsgemeinderat Badem hat in seiner Sitzung vom 16.08.2011 nach eingehender Diskussion<br />
der Geschossigkeit im geplanten Neubaugebiet den Beschluss gefasst, zwei Bereiche mit<br />
unterschiedlicher Geschossigkeit festzusetzen.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts hat der Rat bereits vorab (Stellungnahme der<br />
Kreisverwaltung-Dorferneuerung-) beschlossen, für das gesamte Baugebiet 2 Vollgeschosse<br />
festzusetzen und somit den beiden Anregungen stattgegeben.<br />
Das Ergebnis ist den beiden Antragstellern mitzuteilen.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte 9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 4 Nein-Stimmen.<br />
2.3 Beschluss über die weitere Vorgehensweise<br />
Zur Durchführung der weiteren Schritte des Bauleitplanverfahrens beschließt der Rat wie<br />
folgt:<br />
1. Das Planungsbüro Karst wird beauftragt, die Planunterlagen mit Anlagen entsprechend<br />
den zuvor gefassten Beschlüssen zu überarbeiten.<br />
2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am<br />
Verfahren zu beteiligen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden<br />
und sonstigen Träger öffentlicher Belange umgehend nach Erhalt der hierzu benötigten<br />
Unterlagen durchzuführen.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
TOP 3: Dritte Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Zwischen Dudeldorfer<br />
Straße und Pickließemer Straße“;<br />
3.1 Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB<br />
3.2 Beschluss zu den Anregungen während der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
3.3 Beschluss der Dritten Änderung des Bebauungsplanes als Satzung<br />
Vor Eintritt in die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes stellt der Rat fest, dass bei Ortsbürgermeister<br />
Meyer und den Ratsmitgliedern Katharina Bures, Wolfgang Engel, Werner Franzen,<br />
Alois Hoffmann, Bernhard Klein, Frank Lichter, Reinhold Pritzen, Hans-Leo Müller, Benno<br />
Nosbüsch und Richard Schleder Sonderinteresse gemäß § 22 GemO besteht. Diese waren von<br />
der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Sie rückten vom Sitzungstisch ab und<br />
nahmen im Zuhörerraum Platz.<br />
Vor Eintritt in die weitere Erörterung beschließt der Rat einstimmig, zu diesem Tagesordnungspunkt<br />
Herrn Dipl.-Ing. Ralf Karst vom Büro KarstGeoData, Bitburg, gemäß § 35 Abs. 2<br />
GemO zu hören und mit diesem die Beratungsgegenstände zu erörtern.<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 25<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
Der Ortsgemeinderat Badem stimmte in seiner Sitzung am 17.08.2011 dem Entwurf des Bebauungsplanes<br />
einschließlich seiner Anlagen zu, mit dem in diesem Bereich Wohnbauflächen<br />
ausgewiesen werden sollen. Weiterhin fasste der Ortsgemeinderat in gleicher Sitzung den<br />
Beschluss, gemäß § 4a Abs. 2 Satz 1 BauGB gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />
3.1 Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden<br />
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB<br />
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben<br />
der Verbandsgemeindeverwaltung Kyllburg vom 25.08.2011 unter Beifügung der erforderlichen<br />
Unterlagen zur Stellungnahme aufgefordert bis spätestens zum 11.10.2011. Auf Grund<br />
dessen sind die nachfolgenden Stellungnahmen eingegangen.<br />
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung im Wortlaut vorgetragen. Aufgrund<br />
der gemäß § 22 GemO auszuschließenden Ratsmitglieder ist der Gemeinderat nicht<br />
beschlussfähig. Gemäß § 39 Abs. 2 GemO entscheidet daher der Zweite Beigeordnete nach<br />
Anhörung der nicht ausgeschlossenen anwesenden Ratsmitglieder wie folgt:<br />
Hinweis:<br />
Die einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in Fettdruck (ggf.)<br />
Abschnittweise wiedergegeben.<br />
Die hierzu gefassten Beschlüsse des Ortsgemeinderates sind in Normaldruck geschrieben.<br />
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 54634 Bitburg, vom 02.09.2011<br />
Zu dem von Ihnen mit Schreiben vom 25.08.2011, Az.: 2.1/610-130/01, übersandten<br />
Entwurf des oben genannten Bebauungsplanes geben wir nach Anhörung der betroffenen<br />
Ämter unseres Hauses für die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm folgende<br />
zusammengefasste Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ab:<br />
Bauwesen<br />
Gegen die vorgelegte Planung bestehen unsererseits keine grundsätzlichen Bedenken.<br />
Die geforderte Baulast hinsichtlich der Leitungsrechte über das Flurstück Nr. 43, Flur 37,<br />
Gemarkung Badem, wurde bereits unter dem Baulastblatt Badem-0014 eingetragen.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
Die Ausweisung eines zusätzlichen Baugrundstückes unter gleichzeitiger Auflösung des<br />
dortigen gemeindlichen Spielplatzes wurde neben finanziellen Erwägungen auch damit<br />
begründet, dass sich in unmittelbarer Nähe ein Bolzplatz befindet. Inwieweit dieser allerdings<br />
im Privateigentum stehende Bolzplatz auf dem Grundstück der Gemarkung Badem,<br />
Flur 37, Flurstück Nr. 92 der Öffentlichkeit uneingeschränkt zur Verfügung steht ist<br />
nicht nachvollziehbar. Ggf. sollte diesbezüglich die Begründung dahingehend ergänzt<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 26<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
werden, dass die allgemeine Nutzung des Grundstückes vertraglich zwischen den Eigentümern<br />
und der Ortsgemeinde geregelt ist/wird.<br />
Darüber hinaus sollte versucht werden durch die vorhandenen Spielplätze bzw. durch<br />
Neuanlegung an anderer Stelle, eine flächendeckende Versorgung für die entsprechenden<br />
Altersgruppen von Kindern sicherzustellen.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der in unmittelbarer Nähe vorhandene<br />
Bolzplatz ist an die Gemeinde verpachtet und zumindest mittelfristig ist die Nutzung als solcher<br />
gesichert. In der Gemeinde Badem befinden sich insgesamt 3 Spielplätze, wovon sich ein<br />
Spielplatz in unmittelbarer Nähe des in Rede stehenden Baugebietes befindet (Luftlinie ca.<br />
200 m). Der Rat vertritt daher die Auffassung, dass eine flächendeckende Versorgung an<br />
Spielplätzen gewährleistet ist.<br />
Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Zur geringfügigen Änderung des B-Planes im Verfahren nach § 13a BauGB werden von<br />
der unteren Naturschutzbehörde keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
Raumordnung und Landesplanung<br />
Nachstehend geben wir aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung zum o. a. Planungsvorhaben<br />
folgende Stellungnahme ab:<br />
Dem Bebauungsplan stehen Ziele und Erfordernisse der Raumordnung nicht entgegen.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
Abfallwirtschaft<br />
Bezogen auf die Änderung des Bebauungsplanes sind abfallwirtschaftlich folgende<br />
Hinweise zu beachten:<br />
Wirtschaftswege dürfen von den Fahrzeugen der öffentlichen-rechtlichen Müllabfuhr<br />
nicht befahren werden.<br />
Anliegerstraßen mit Begegnungsverkehr müssen eine Mindestbreite von 4,75 m aufweisen.<br />
Sackgassen müssen über ausreichend dimensionierte Wendeanlagen für Müllfahrzeuge<br />
verfügen (siehe Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen RASt.06).<br />
Andernfalls kann die Abfallentsorgung des betroffenen Gebietes in direkter Nähe zum<br />
jeweiligen Grundstück nicht sichergestellt werden.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Der Rat stellt fest, dass die im Baugebiet vorhandenen Erschließungsanlagen die in der Stellungnahme<br />
aufgeführten Anforderungen erfüllen.<br />
Sonstiges<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 27<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
Darüber hinaus haben weder Denkmalpflege, Kreisstraßenbau noch Brandschutz Bedenken<br />
gegen die Änderung des Bebauungsplanes geäußert.<br />
Wir bitten Sie, die vorstehenden Anregungen und Hinweise im weiteren Verfahren, insbesondere<br />
im Rahmen der erforderlichen Abwägung der öffentlichen und privaten Belange,<br />
zu beachten und zu berücksichtigen.<br />
Zur Vermeidung unnötiger Verzögerungen im weiteren Verfahren bitten wir darauf zu<br />
achten, dass die im Rahmen der Abwägung gefassten Beschlüsse vollständig in den<br />
Planunterlagen umgesetzt werden.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die vorstehenden Aussagen werden zur Kenntnis genommen und die Verbandsgemeindeverwaltung<br />
mit deren Beachtung beauftragt.<br />
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel, 54634 Bitburg, vom 29.08.2011<br />
Von der Änderung des oben genannten Bebauungsplanes werden keine Planungen unseres<br />
Hauses betroffen.<br />
Weder von Seiten der Agrarstruktur, noch von Seiten der Landeskultur bestehen Bedenken<br />
gegen die besagte Änderung.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 54295 Trier, vom 19.09.2011<br />
Gegen die o. g. Planungen bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, 56727 Mayen, vom 13.09.2011<br />
Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord –Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft,<br />
Bodenschutz, 54230 Trier, vom 08.09.2011<br />
Gegen die 3. Bebauungsplanänderung bestehen keine Einwendungen.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 28<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, 54294 Trier, vom 31.08.2011<br />
Gegen die o. g. Änderung des Bebauungsplanes haben wir keine Bedenken und Anregungen.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
Verbandsgemeindewerke, 54655 Kyllburg, vom 06.09.2011<br />
Im Planbereich werden von den VG-Werken keine Anlagen der Abwasserbeseitigung<br />
vorgehalten. Die Entwässerung des überplanten Bereiches erfolgt in die Mischwasserkanalisation<br />
der Bischof-Arnoldy-Straße.<br />
Die im Plan dargestellten mit Leitungsrechten zu belastenden Flächen dienen der Sicherung<br />
von privaten Grundstücksanschlussleitungen.<br />
Belange der öffentlichen Abwasserbeseitigung werden durch die vorgesehene Änderung<br />
nicht berührt. Eine weitere Stellungnahme erübrigt sich daher.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
Folgende beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben bis zum Ablauf<br />
der Frist keine Stellungnahme abgegeben:<br />
Landesbetrieb Mobilität Gerolstein, Vermessungs- und Katasteramt Prüm, Kommunale Netze<br />
Eifel AöR.<br />
3.2 Beschluss zu den Anregungen während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3<br />
Abs. 2 BauGB<br />
Entsprechend dem Beschluss des Ortsgemeinderates vom 17.08.2011 erfolgte in der Zeit vom<br />
12.09. bis einschließlich 11.10.2011 die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kyllburg. Auf die Offenlegung wurde durch<br />
entsprechende Bekanntmachung in der Bürgerzeitung „Kyllburger Waldeifel“ Nr. 35/2011<br />
vom 03.09.2011 hingewiesen.<br />
Einsichtnahmen sind während der Offenlegung nicht erfolgt. Eine besondere Beschlussfassung<br />
hierzu erübrigt sich daher.<br />
3.3 Beschluss der Dritten Änderung des Bebauungsplanes als Satzung<br />
Aufgrund der gemäß § 22 GemO auszuschließenden Ratsmitglieder ist der Gemeinderat nicht<br />
beschlussfähig. Gemäß § 39 Abs. 2 GemO entscheidet daher der Zweite Beigeordnete nach<br />
Anhörung der nicht ausgeschlossenen anwesenden Ratsmitglieder wie folgt:<br />
(Vorsitzende/r)
Seite 29<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
Der Ortsgemeinderat stellt fest, dass das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes<br />
entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt wurde und mit der heutigen<br />
Beschlussfassung nunmehr insoweit abgeschlossen ist.<br />
Der Ortsgemeinderat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet<br />
„Zwischen Dudeldorfer Straße und Pickließemer Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als<br />
Satzung. Der Bebauungsplan ist durch den Vorsitzenden auszufertigen.<br />
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und daher<br />
nicht genehmigungspflichtig. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Bekanntmachung<br />
über den Satzungsbeschluss in der Bürgerzeitung zu veranlassen. Damit tritt der<br />
Bebauungsplan in Kraft.<br />
Das Planungsbüro wir beauftragt, das Original des Bebauungsplanes mit zugehörigen Anlagen<br />
entsprechend der vorauf gegangenen Beschlussfassung zu überarbeiten und fertig zu<br />
stellen mit Mehrausfertigungen für<br />
• Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Verbandsgemeindeverwaltung Kyllburg, Ortsgemeinde<br />
Badem sowie<br />
• Finanzamt Bitburg.<br />
Die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm wird eine Ausfertigung des Bebauungsplanes mit zugehörigen<br />
Anlagen sowie ein Exemplar der Bürgerzeitung mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses<br />
erhalten.<br />
TOP 4: Ausbau der K 91 Pickließemer Straße<br />
Der Rat wurde bereits in der letzten Sitzung über den geplanten Ausbau der K 91, Pickließemer<br />
Straße, informiert. Die Ortsgemeinde sollte möglichst bis Ende des Jahres dem Straßenbaulastträger<br />
(Eifelkreis Bitburg-Prüm) mitteilen, ob die Gehwege im Zuge dieser Maßnahme<br />
neu ausgebaut werden sollen.<br />
Die Entscheidung wird vorerst noch zurückgestellt, bis weitere Informationen über die Kosten<br />
vorliegen.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
TOP 5: Anfragen, Mitteilungen<br />
Der Vorsitzende informierte über das Schreiben der Verwaltung vom 07.10.2011 betreffend<br />
der Vorbereitung von Beschlüssen.<br />
(Vorsitzende/r)
Der Vorsitzende:<br />
gez.: Reinhard Meyer, BmO.<br />
Seite 30<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
Der Schriftführer:<br />
gez.: Marita Emontspohl, VA<br />
(Vorsitzende/r)