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Sitzungsprotokoll 18.10.2011 - rdts AG - Multi-CMS - herzlich ...

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Seite 28<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, 54294 Trier, vom 31.08.2011<br />

Gegen die o. g. Änderung des Bebauungsplanes haben wir keine Bedenken und Anregungen.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Verbandsgemeindewerke, 54655 Kyllburg, vom 06.09.2011<br />

Im Planbereich werden von den VG-Werken keine Anlagen der Abwasserbeseitigung<br />

vorgehalten. Die Entwässerung des überplanten Bereiches erfolgt in die Mischwasserkanalisation<br />

der Bischof-Arnoldy-Straße.<br />

Die im Plan dargestellten mit Leitungsrechten zu belastenden Flächen dienen der Sicherung<br />

von privaten Grundstücksanschlussleitungen.<br />

Belange der öffentlichen Abwasserbeseitigung werden durch die vorgesehene Änderung<br />

nicht berührt. Eine weitere Stellungnahme erübrigt sich daher.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Folgende beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben bis zum Ablauf<br />

der Frist keine Stellungnahme abgegeben:<br />

Landesbetrieb Mobilität Gerolstein, Vermessungs- und Katasteramt Prüm, Kommunale Netze<br />

Eifel AöR.<br />

3.2 Beschluss zu den Anregungen während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3<br />

Abs. 2 BauGB<br />

Entsprechend dem Beschluss des Ortsgemeinderates vom 17.08.2011 erfolgte in der Zeit vom<br />

12.09. bis einschließlich 11.10.2011 die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kyllburg. Auf die Offenlegung wurde durch<br />

entsprechende Bekanntmachung in der Bürgerzeitung „Kyllburger Waldeifel“ Nr. 35/2011<br />

vom 03.09.2011 hingewiesen.<br />

Einsichtnahmen sind während der Offenlegung nicht erfolgt. Eine besondere Beschlussfassung<br />

hierzu erübrigt sich daher.<br />

3.3 Beschluss der Dritten Änderung des Bebauungsplanes als Satzung<br />

Aufgrund der gemäß § 22 GemO auszuschließenden Ratsmitglieder ist der Gemeinderat nicht<br />

beschlussfähig. Gemäß § 39 Abs. 2 GemO entscheidet daher der Zweite Beigeordnete nach<br />

Anhörung der nicht ausgeschlossenen anwesenden Ratsmitglieder wie folgt:<br />

(Vorsitzende/r)

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