Sitzungsprotokoll 18.10.2011 - rdts AG - Multi-CMS - herzlich ...
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Seite 18<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich somit.<br />
Kommunale Netz Eifel AöR, 54595 Prüm, vom 24.08.2011<br />
Im Bereich der o. a. Ergänzungssatzung sind keine Versorgungsleitungen der KNE vorhanden.<br />
Seitens der KNE bestehen keine Bedenken gegenüber diesem Bebauungsplan.<br />
Bei der Durchführung der Erschließungsmaßnahme sind die Trinkwasserleitungen innerhalb<br />
des Gebiets zu verlegen.<br />
Zwecks gemeinsamer Ausschreibung bitten wir um rechtzeitige Rücksprache, damit die<br />
Leitungspositionen für die Trinkwasserleitungen im gemeinsamen LV mit ausgeschrieben<br />
werden können.<br />
Kommentierung:<br />
Zur Kenntnisnahme. Im Zuge der weiteren Planungen und späteren Ausschreibungen wird der<br />
Hinweis berücksichtigt.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
Planungsgemeinschaft Region Trier, 54224 Trier, vom 25.08.2011<br />
Im Rahmen der Umweltplanung zu o. g. Planung bitten wir folgende regionalbedeutsamen<br />
Umweltbelange zu berücksichtigen:<br />
Das Plangebiet liegt gemäß dem regionalen Raumordnungsplan (ROGl) in landwirtschaftlichen<br />
Vorranggebieten. Bei Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Vorranggebiete<br />
soll die Verfahrensregelung Anwendung finden, welche die Struktur- und Gemehmigungsdirektion<br />
Nord im Nachgang zu dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz verfügt hat<br />
(„Auswirkungen des Urteils des OVG Rheinland-Pfalz vom 31.01.2001 – 8 C<br />
10001/98.OVG – wegen landwirtschaftlicher Vorranggebiete“). Diese besagt, dass Vorranggebiete<br />
für die Landwirtschaft im Rahmen der Bauleitplanung entsprechend ihrem<br />
Gewicht zu bewerten und zu behandeln sind. Hierbei darf es nicht zu planungsbedingten<br />
Nachteilen für die Landwirtschaft kommen. Insofern ist eine enge Fühlungnahme<br />
des Planungsträgers mit der Landwirtschaftskammer und gegebenenfalls auch direkt<br />
mit den betroffenen Landwirten erforderlich.<br />
Kommentierung:<br />
Zur Kenntnisnahme<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Der Rat stellt fest, dass bereits in diesem Verfahrensschritt, aber auch in dem Verfahrensschritt<br />
gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch die Landwirtschaftskammer beteiligt wurde bzw. wird.<br />
Darüber hinaus ist im Vorfeld mit den betroffenen Landwirten eine enge Abstimmung erfolgt.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
(Vorsitzende/r)