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Sitzungsprotokoll 18.10.2011 - rdts AG - Multi-CMS - herzlich ...

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Seite 18<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich somit.<br />

Kommunale Netz Eifel AöR, 54595 Prüm, vom 24.08.2011<br />

Im Bereich der o. a. Ergänzungssatzung sind keine Versorgungsleitungen der KNE vorhanden.<br />

Seitens der KNE bestehen keine Bedenken gegenüber diesem Bebauungsplan.<br />

Bei der Durchführung der Erschließungsmaßnahme sind die Trinkwasserleitungen innerhalb<br />

des Gebiets zu verlegen.<br />

Zwecks gemeinsamer Ausschreibung bitten wir um rechtzeitige Rücksprache, damit die<br />

Leitungspositionen für die Trinkwasserleitungen im gemeinsamen LV mit ausgeschrieben<br />

werden können.<br />

Kommentierung:<br />

Zur Kenntnisnahme. Im Zuge der weiteren Planungen und späteren Ausschreibungen wird der<br />

Hinweis berücksichtigt.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

Planungsgemeinschaft Region Trier, 54224 Trier, vom 25.08.2011<br />

Im Rahmen der Umweltplanung zu o. g. Planung bitten wir folgende regionalbedeutsamen<br />

Umweltbelange zu berücksichtigen:<br />

Das Plangebiet liegt gemäß dem regionalen Raumordnungsplan (ROGl) in landwirtschaftlichen<br />

Vorranggebieten. Bei Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Vorranggebiete<br />

soll die Verfahrensregelung Anwendung finden, welche die Struktur- und Gemehmigungsdirektion<br />

Nord im Nachgang zu dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz verfügt hat<br />

(„Auswirkungen des Urteils des OVG Rheinland-Pfalz vom 31.01.2001 – 8 C<br />

10001/98.OVG – wegen landwirtschaftlicher Vorranggebiete“). Diese besagt, dass Vorranggebiete<br />

für die Landwirtschaft im Rahmen der Bauleitplanung entsprechend ihrem<br />

Gewicht zu bewerten und zu behandeln sind. Hierbei darf es nicht zu planungsbedingten<br />

Nachteilen für die Landwirtschaft kommen. Insofern ist eine enge Fühlungnahme<br />

des Planungsträgers mit der Landwirtschaftskammer und gegebenenfalls auch direkt<br />

mit den betroffenen Landwirten erforderlich.<br />

Kommentierung:<br />

Zur Kenntnisnahme<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Der Rat stellt fest, dass bereits in diesem Verfahrensschritt, aber auch in dem Verfahrensschritt<br />

gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch die Landwirtschaftskammer beteiligt wurde bzw. wird.<br />

Darüber hinaus ist im Vorfeld mit den betroffenen Landwirten eine enge Abstimmung erfolgt.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

(Vorsitzende/r)

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