Sitzungsprotokoll 18.10.2011 - rdts AG - Multi-CMS - herzlich ...
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Seite 8<br />
14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />
plan „Merzerweg“ zu überdenken. Die Vielfalt der Dachformen steht im Konflikt zu den Zielen<br />
des Dorferneuerungsprogramms.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Den Anregungen wird teilweise wie folgt stattgegeben:<br />
a) Unter Ziffer 2.1 (Dachform) ist das Wort „ Mansardendächer“ zu streichen.<br />
b) Unter Ziffer 2.1 (Fassaden- und Wandgestaltung) ist aufzunehmen, dass Gebäude mit<br />
Rundstammhölzer nicht zugelassen sind.<br />
Die Beschlussfassung zu a) und b) erfolgte mit 14 Ja-Stimmen- und 1 Nein-Stimme.<br />
c) Für das gesamte Baugebiet sind 2 Vollgeschosse festzusetzen. Ziffer 1.2 (Zahl der Vollgeschosse)<br />
ist entsprechend zu ändern und die Traufhöhe ist für den gesamten Bereich auf<br />
6,20 m festzusetzen.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte mit 9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 4 Nein-Stimmen.<br />
Ansonsten wird an den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher<br />
Anlagen in ihrer bisherigen Form wird festgehalten. Der Rat vertritt die Auffassung, dass<br />
den Eigentümern Freiräume hinsichtlich der äußeren Gestaltung der Gebäude eingeräumt<br />
werden sollte. Die nunmehr vorgesehenen Festsetzungen entsprechen den Festsetzungen der<br />
in den letzten Jahren aufgestellten 3 Bebauungspläne, mit denen über 90 Baustellen ausgewiesen<br />
und zwischenzeitlich bebaut worden sind. Das jetzige Baugebiet schließt unmittelbar<br />
an diese Baugebiete an und aus Sicht des Rates wird dadurch die Gestaltung des Ortsbildes<br />
nicht beeinträchtigt, sondern dieses passt sich vielmehr durch die vorgesehenen gestalterischen<br />
Festsetzungen an die vorhandene Umgebungsbebauung an.<br />
Des Weiteren ist der Rat der Überzeugung, dass eine möglichst große Baufreiheit auch die<br />
Vermarktung der Baugrundstücke extrem erleichtert. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund<br />
der finanziellen Ausstattung der Gemeinden ein durchaus wichtiger Aspekt.<br />
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.<br />
Abfallwirtschaft<br />
Bezogen auf den o. g. Bebauungsplan sind abfallwirtschaftlich folgende Hinweise zu<br />
beachten:<br />
Wirtschaftswege dürfen von den Fahrzeugen der öffentlichen-rechtlichen Müllabfuhr<br />
nicht befahren werden.<br />
Anliegerstraßen mit Begegnungsverkehr müssen eine Mindestbreite von 4,75 m aufweisen.<br />
Sackgassen müssen über ausreichend dimensionierte Wendeanlagen für Müllfahrzeuge<br />
verfügen (siehe Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen RASt.06).<br />
Andernfalls kann die Abfallentsorgung des betroffenen Gebietes in direkter Nähe zum<br />
jeweiligen Grundstück nicht sichergestellt werden.<br />
Kommentierung:<br />
Zur Kenntnisnahme. Die Straßen im Planungsgebiet weisen eine Breite von 5,50 m auf.<br />
Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />
Der Rat stellt fest, dass die im Baugebiet herzustellenden Erschließungsanlagen die in der Stellungnahme<br />
aufgeführten Anforderungen erfüllen. Nach Fertigstellung werden diese dem öffentlichen<br />
Verkehr gewidmet.<br />
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />
(Vorsitzende/r)