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Sitzungsprotokoll 18.10.2011 - rdts AG - Multi-CMS - herzlich ...

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Seite 8<br />

14. Sitzung, Gemeinderat Badem am <strong>18.10.2011</strong><br />

plan „Merzerweg“ zu überdenken. Die Vielfalt der Dachformen steht im Konflikt zu den Zielen<br />

des Dorferneuerungsprogramms.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Den Anregungen wird teilweise wie folgt stattgegeben:<br />

a) Unter Ziffer 2.1 (Dachform) ist das Wort „ Mansardendächer“ zu streichen.<br />

b) Unter Ziffer 2.1 (Fassaden- und Wandgestaltung) ist aufzunehmen, dass Gebäude mit<br />

Rundstammhölzer nicht zugelassen sind.<br />

Die Beschlussfassung zu a) und b) erfolgte mit 14 Ja-Stimmen- und 1 Nein-Stimme.<br />

c) Für das gesamte Baugebiet sind 2 Vollgeschosse festzusetzen. Ziffer 1.2 (Zahl der Vollgeschosse)<br />

ist entsprechend zu ändern und die Traufhöhe ist für den gesamten Bereich auf<br />

6,20 m festzusetzen.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte mit 9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 4 Nein-Stimmen.<br />

Ansonsten wird an den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher<br />

Anlagen in ihrer bisherigen Form wird festgehalten. Der Rat vertritt die Auffassung, dass<br />

den Eigentümern Freiräume hinsichtlich der äußeren Gestaltung der Gebäude eingeräumt<br />

werden sollte. Die nunmehr vorgesehenen Festsetzungen entsprechen den Festsetzungen der<br />

in den letzten Jahren aufgestellten 3 Bebauungspläne, mit denen über 90 Baustellen ausgewiesen<br />

und zwischenzeitlich bebaut worden sind. Das jetzige Baugebiet schließt unmittelbar<br />

an diese Baugebiete an und aus Sicht des Rates wird dadurch die Gestaltung des Ortsbildes<br />

nicht beeinträchtigt, sondern dieses passt sich vielmehr durch die vorgesehenen gestalterischen<br />

Festsetzungen an die vorhandene Umgebungsbebauung an.<br />

Des Weiteren ist der Rat der Überzeugung, dass eine möglichst große Baufreiheit auch die<br />

Vermarktung der Baugrundstücke extrem erleichtert. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund<br />

der finanziellen Ausstattung der Gemeinden ein durchaus wichtiger Aspekt.<br />

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.<br />

Abfallwirtschaft<br />

Bezogen auf den o. g. Bebauungsplan sind abfallwirtschaftlich folgende Hinweise zu<br />

beachten:<br />

Wirtschaftswege dürfen von den Fahrzeugen der öffentlichen-rechtlichen Müllabfuhr<br />

nicht befahren werden.<br />

Anliegerstraßen mit Begegnungsverkehr müssen eine Mindestbreite von 4,75 m aufweisen.<br />

Sackgassen müssen über ausreichend dimensionierte Wendeanlagen für Müllfahrzeuge<br />

verfügen (siehe Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen RASt.06).<br />

Andernfalls kann die Abfallentsorgung des betroffenen Gebietes in direkter Nähe zum<br />

jeweiligen Grundstück nicht sichergestellt werden.<br />

Kommentierung:<br />

Zur Kenntnisnahme. Die Straßen im Planungsgebiet weisen eine Breite von 5,50 m auf.<br />

Beschluss des Ortsgemeinderates hierzu:<br />

Der Rat stellt fest, dass die im Baugebiet herzustellenden Erschließungsanlagen die in der Stellungnahme<br />

aufgeführten Anforderungen erfüllen. Nach Fertigstellung werden diese dem öffentlichen<br />

Verkehr gewidmet.<br />

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.<br />

(Vorsitzende/r)

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