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Erfolg_Ausgabe Nr. 3 - April 2012

Die Zeitung "Erfolg" ist offizielles Organ des Schweizerischen KMU Verbandes

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ERFOLG Versicherung <strong>Ausgabe</strong> 3 <strong>April</strong> <strong>2012</strong> 27<br />

Abschaffung der Velovignette –<br />

was hat das für Auswirkungen?<br />

Das Parlament hat entschieden, dass ab 01.<br />

Januar <strong>2012</strong> keine Velovignette mehr für<br />

Velos benötigt wird. Der Versicherungsschutz<br />

der Vignetten von 2011 endet am<br />

31.05.<strong>2012</strong>. Ab 01.06.<strong>2012</strong> wird die Privathaftpflichtversicherung<br />

für Schäden aufkommen,<br />

welche durch Fahrradfahrende<br />

verursacht werden, sofern ein solcher Vertrag<br />

besteht. Wer keine Privathaftpflicht-<br />

Versicherung abgeschlossen hat, muss allfällige<br />

Schadenfälle aus der eigenen Tasche<br />

bezahlen. Solche Schäden, vor allem Personenschäden,<br />

können die Existenz des Schädigers<br />

gefährden.<br />

Hier ein Beispiel: Ein Velofahrer – ohne Privathaftpflicht<br />

– fährt am 15.06.<strong>2012</strong> einen Fussgänger<br />

an, welcher sich sehr schwer verletzt<br />

und teilinvalid wird. In einem sollen Fall bezahlt<br />

der Nationale Garantiefond (NGF) oder<br />

die Unfallversicherung des Geschädigten. Diese<br />

Versicherer verlangen die Kosten in der Regel<br />

vom Schadenverursacher retour.<br />

Anzeigen<br />

Da es sich um eine Gesetzesänderung handelt,<br />

sind die Fahrräder in der Privathaftpflicht<br />

automatisch mitversichert. Die Deckung beruht<br />

auf der gesetzlichen Haftpflicht.<br />

Die Velovignette 2011 hat nur Gültigkeit bis<br />

zum 31.05.<strong>2012</strong>, wenn sie auf das entsprechende<br />

Fahrrad geklebt ist. Wenn sie im Portemonnaie<br />

mitgeführt wird oder zu Hause<br />

liegt, besteht keine Deckung über die Vignettenhaftpflicht.<br />

In einem solchen Fall würde<br />

die Privathaftplicht-Versicherung für den<br />

Schaden eintreten.<br />

Wenn eine Familien-Privathaftpflicht-Versicherung<br />

abgeschlossen wurde, sind alle Fahrradfahrer<br />

in der Familie versichert, egal wie viele<br />

Kinder im Haushalt wohnen. Hier muss beachtet<br />

werden, wie lange die Kinder unter der<br />

Familiendeckung mitversichert sind. Bei gewissen<br />

Versicherern sind die Kinder bis 20 Jahre<br />

oder Kinder, welche im Studium sind, 25<br />

Jahre in der Familienversicherung gedeckt.<br />

Wenn Kinder dieses Alter überschreiten, müssen<br />

sie eine eigene Privathaftpflicht abschliessen.<br />

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsberater.<br />

Dem Fahrrad gleichgestellt sind: Alle E-Bikes<br />

mit Tretunterstützung bis 25 km/h, Elektroroller<br />

bis max. 10 km/h, Motorhandwagen<br />

und gewisse Motoreinachser wie z. B. kleine<br />

Schneepflüge.<br />

Bei der Privathaftpflicht wird eine Garantiesumme<br />

von CHF 5 Mio. empfohlen.<br />

Die Privathaftpflicht versichert Schäden an<br />

fremden Personen oder Sachen wie z. B. Tötung<br />

oder Verletzung von Personen oder Tieren,<br />

Zerstörung, Beschädigung oder Verlust<br />

von Sachen.<br />

Bezüglich Selbstbehalt gibt es je nach Gesellschaft<br />

Unterschiede. Diese können von Null<br />

bis einige Hundert Franken betragen. Fragen<br />

Sie diesbezüglich auch Ihren Versicherungsbetreuer.<br />

Auf der Internetseite www.kmuverband.ch/<br />

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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:<br />

Hitz Claudio<br />

Eidg. dipl. Versicherungsfachmann<br />

UBV Lanz AG<br />

Alte Landstrasse 128, 8702 Zollikon<br />

Tel. 044 396 85 14<br />

Fax 044 396 85 99<br />

c.hitz@ubv.ch<br />

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