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Ausgabe Nr. 4/2013 - Ballrechten-Dottingen

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4 Mittwoch, 23. Januar <strong>2013</strong> Amtsblatt der Gemeinde<br />

auch der Anpassung an die für <strong>2013</strong> vorgesehene<br />

Fortschreibung des städtebaulichen<br />

Vertrags, der die naturschutzrechtliche<br />

Eingriffs-Ausgleichslächenthematik<br />

für den gesamten Gewerbepark Breisgau<br />

regelt.<br />

Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans<br />

wird mit Begründung<br />

und Umweltbericht vom 28. Januar bis<br />

einschließlich 28. Februar <strong>2013</strong><br />

• im Rathaus Heitersheim, Hauptstr. 9,<br />

Stadtbauamt, Zimmer B 11<br />

• im Rathaus Eschbach, Hauptstraße<br />

24 (Eschbacher Kastell), Erdgeschoss<br />

• im Zweckverband Gewerbepark<br />

Breisgau, Hartheimer Straße 12,<br />

Eschbach<br />

• während der üblichen Dienststunden<br />

öffentlich ausgelegt.<br />

Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung<br />

und Erörterung der Planung gegeben. Es<br />

wird gebeten, die Anregungen schriftlich<br />

oder zur Niederschrift bei der jeweiligen<br />

Verwaltung vorzutragen und dabei die<br />

volle Anschrift anzugeben.<br />

Heitersheim, den 23.01.<strong>2013</strong><br />

Martin Löfler<br />

Vorsitzender<br />

Geschwindigkeits - Messergebnisse<br />

des Landkreises<br />

Breisgau-Hochschwarzwald<br />

vom 14.01.<strong>2013</strong><br />

Meßpunkt: Alfred-Löfler-Straße<br />

- die Höchstgeschwindigkeit ist am Messpunkt<br />

auf 50 km/h begrenzt -<br />

Einsatzzeit : 6.17 Uhr bis 11.26 Uhr<br />

Zahl der gemessenen Fahrzeuge: 1267<br />

Zahl der Beanstandungen: 21<br />

Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h<br />

26.01.<strong>2013</strong> 93 Jahre<br />

Paula Mayer, Im Feldele 2<br />

26.01.<strong>2013</strong> 74 Jahre<br />

Elisabeth Grunwald, Sulzburger Str. 16<br />

Auch den Altersjubilaren,<br />

die namentlich<br />

nicht genannt<br />

werden wollen, gratulieren<br />

wir herzlich<br />

zu ihrem Geburtstag<br />

und wünschen<br />

alles Gute, vor allem<br />

Gesundheit.<br />

Aktuelles aus dem Gemeinderat<br />

vom 17. Januar <strong>2013</strong><br />

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung;<br />

Globalberechnung<br />

Beratung und Beschlussfassung über<br />

den Abwasserbeitrag und den Wasserversorgungsbeitrag<br />

im Rahmen der<br />

Globalberechnung.<br />

Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten<br />

Globalberechung der Firma<br />

Schmidt und Häuser GmbH zu. Die in<br />

der Globalberechnung angeführten Ermessensentscheidungen<br />

waren dem<br />

Gemeinderat bekannt und der Gemeinderat<br />

stimmte der korrekten Berücksichtigung<br />

in der Gebührenkalkulation<br />

zu. Der Gemeinderat hat folgende Beitragssätze<br />

ab 01.01.<strong>2013</strong> beschlossen:<br />

• Kanalbeitrag: 3,30 € pro m² Nutzungsläche<br />

• Klärbeitrag: 0,75 € pro m² Nutzungsläche<br />

• Wasserversorgungsbeitrag (ohne<br />

MwSt): 2,25 € pro m² Nutzungsläche.<br />

Im Januar 2008 wurde die Firma Schmidt<br />

und Häusler beauftragt eine aktuelle Globalberechnung<br />

für die Abwasser- und<br />

Wasserversorgungsbeiträge zu erstellen.<br />

Grundlage für die Arbeiten war die 2003<br />

erstellte Globalberechnung, auf die aufgebaut<br />

werden konnte. Im Rahmen der<br />

Globalberechnung werden die Beitragsobergrenzen<br />

des Wasserversorgungsbeitrags<br />

und des Abwasserbeitrags ermittelt.<br />

Dazu werden die Kosten der öffentlichen<br />

Einrichtung sowie die im Kalkulationszeitraum<br />

zusätzlich geplanten Neuinvestitionen<br />

den beitragsplichtigen Grundstücken<br />

sowohl aller bereits angeschlossenen<br />

Grundstücke als auch aller im Kalkulationszeitraum<br />

geplanten Grundstücke gegenübergestellt.<br />

Aufgrund der durchgeführten Globalberechnung<br />

ergaben sich folgende Beitragssätze:<br />

Verwaltung der Jagdgenossenschaft<br />

<strong>Ballrechten</strong>-<strong>Dottingen</strong>:<br />

1. Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung<br />

2. Billigung des Entwurfs einer Jagdgenossenschaftssatzung<br />

Der Gemeinderat hat beschlossen:<br />

1. Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft<br />

<strong>Ballrechten</strong>-<strong>Dottingen</strong> werden<br />

durch ortsübliche Bekanntgabe zur<br />

Jagdgenossenschaftsversammlung<br />

am 14. Februar <strong>2013</strong>, 19.00 Uhr, im<br />

Bürgersaal des Rathauses eingeladen.<br />

2. Der Entwurf einer (neuen) Jagdgenossenschaftssatzung<br />

wird vom<br />

Gemeinderat gebilligt und den Jagdgenossen<br />

zur Beschlussfassung empfohlen.<br />

Am 12. März 1981 konstituierte sich die<br />

Jagdgenossenschaft <strong>Ballrechten</strong>-<strong>Dottingen</strong>.<br />

Dabei haben die Jagdgenossen<br />

beschlossen, die Verwaltung des gemeinschaftlichen<br />

Jagdbezirks <strong>Ballrechten</strong>-<strong>Dottingen</strong><br />

der Gemeinde zu übertragen.<br />

Außerdem wurde festgelegt, den<br />

Reinertrag der Jagdnutzung dem landwirtschaftlichen<br />

Wegebau zuzuführen.<br />

Mit der Neufassung des Landesjagdgesetzes<br />

zum 1. Juni 1996 traten Änderungen<br />

in Kraft, die auch die Jagdgenossenschaften<br />

und deren Verwaltung betreffen.<br />

Es müssen nun für alle Jagdgenossenschaften,<br />

also auch diejenigen, die von<br />

der Gemeinde verwaltet werden, entsprechende<br />

Satzungen aufgestellt werden.<br />

Darüber hinaus wurde der Mindestinhalt<br />

von Satzungen der Jagdgenossenschaften<br />

erweitert. Die Führung eines Jagdkatasters<br />

(Verzeichnis aller Mitglieder der<br />

Jagdgenossenschaft mit den entsprechenden<br />

Flächenanteilen) und dessen<br />

Fortschreibung ist seither für alle Jagdgenossenschaften<br />

obligatorisch. In den<br />

Satzungen der Jagdgenossenschaften<br />

müssen außerdem auch die Jagdverpachtungsmodalitäten<br />

geregelt werden.<br />

Bisher existiert weder eine Jagdgenossenschaftssatzung<br />

noch ein Jagdkataster.<br />

Zum 1. April <strong>2013</strong> steht nun die Neuverpachtung<br />

des Jagdbezirkes an. Spätestens<br />

bis zu diesem Zeitpunkt muss den<br />

Änderungen im Landesjagdgesetz Rechnung<br />

getragen werden. Die Aufstellung<br />

einer Satzung kann nur durch entspre-<br />

Kanalbeitrag pro m² Klärbeitragpro m² Wasserversorgungs-<br />

Nutzungsläche Nutzungsläche beitrag (ohne Mwst)<br />

in € in € pro m² Nutzungsläche<br />

in €<br />

Beitragsobergrenzen 3,32 0,78 2,28<br />

Beitragssätze<br />

ab 01.01.<strong>2013</strong> 3,30 0,75 2,25<br />

bisherige Beitragssätze 4,55 2,37

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