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PDF-Ausgabe - Berliner Mieterverein e.V.

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14<br />

TiTel<br />

Wer kassiert, repariert!<br />

Mieter haben ein Recht auf eine mängelfreie Wohnung<br />

In der Theorie ist die Sache einfach: Wenn die<br />

Heizung nicht funktioniert, die Fenster undicht<br />

sind oder sonstige Schäden auftreten, ist der<br />

Vermieter verpflichtet, diese zu beheben. Das<br />

gilt auch bei Mängeln außerhalb der Wohnung,<br />

etwa einem verwahrlosten Treppenhaus oder<br />

Ratten im Keller. Mieter haben einen gesetzlichen<br />

Anspruch darauf, dass der Vermieter Haus<br />

und Wohnung in Schuss hält – dafür zahlt man<br />

schließlich Miete. Die Praxis sieht freilich anders<br />

aus. Oft ist es alles andere als einfach,<br />

das Recht auf die mängelfreie Wohnung auch<br />

durchzusetzen.<br />

Illustrationen: Julia Gandras<br />

Wenn es nur um einen verstopften<br />

Abfluss oder eine defekte WC-Spülung<br />

geht, lässt sich das Problem relativ<br />

einfach lösen. Reagiert der Vermieter<br />

auf die (schriftliche!) Mängelanzeige<br />

mit Fristsetzung<br />

nicht, kann man selber einen<br />

Handwerker beauftragen<br />

und<br />

sich die Kosten<br />

vom Vermieter<br />

ersetzen lassen. Notfalls zieht man<br />

den Betrag von der nächsten Miete<br />

ab. Dieses Selbstbeseitigungsrecht<br />

kann auch nicht vertraglich ausgeschlossen<br />

werden. Man muss allerdings<br />

darauf achten, nur das Nötigste<br />

reparieren zu lassen. Wer gleich<br />

beim Tischler neue Fenster bestellt,<br />

statt die alten abdichten zu lassen,<br />

bleibt höchstwahrscheinlich auf einem<br />

Teil der Auslagen sitzen. Denn<br />

der Vermieter muss nur die „erforderlichen<br />

Aufwendungen“ ersetzen,<br />

das heißt die Kosten, die notwendig<br />

sind, um den Mangel zu beseitigen.<br />

Doch was ist zu tun, wenn es um<br />

größere Reparaturen geht? Nur die<br />

wenigsten Mieter sind in der Lage,<br />

Tausende von Euro aus eigener Tasche<br />

vorzustrecken. Ein Mitglied des<br />

<strong>Berliner</strong> <strong>Mieterverein</strong>s (BMV) sah allerdings<br />

darin die einzige mögliche<br />

Lösung. Kurze Zeit, nachdem er die Ankündigung<br />

einer Mieterhöhung bekommen<br />

hatte, ging die Gastherme in<br />

seiner Wohnung kaputt. Da es für<br />

das 30 Jahre alte Modell keine Ersatzteile<br />

mehr gab, war ein neues<br />

Gerät erforderlich. Doch die Hausverwaltung<br />

weigerte sich, das Gerät<br />

zu beschaffen. „Mir wurde gesagt,<br />

wenn ich mich mit der Mieterhöhung<br />

einverstanden erkläre, würden<br />

sie mir sofort eine neue Therme<br />

einbauen“, berichtet der Mieter.<br />

Im Grunde: eine glatte Erpressung.<br />

Mo natelang zog sich der Streit hin.<br />

Schließ lich ging der Eigentümer pleite,<br />

die Hausverwaltung warf das<br />

Handtuch und der Mieter hatte gar<br />

keinen Ansprechpartner mehr. Seine<br />

Wohnung sollte zwangsversteigert<br />

Vor<br />

Glück<br />

über die<br />

neue Wohnung<br />

übersieht man<br />

schon mal Mängel<br />

Wer bei der Mängelbeseitigung<br />

auf den<br />

Beistand der Bauaufsicht<br />

hofft, sollte einen<br />

langen Atem haben<br />

werden. In dieser Situation entschied<br />

Die Rechtslage<br />

ist eindeutig<br />

sich der Mieter, auf eigene Kosten<br />

eine gebrauchte Therme einbauen<br />

zu lassen: „Sonst wäre ich weiter<br />

ohne Warmwasser und in der bald<br />

MieterMagazin 3/2013

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