Full paper (pdf) - CDC - Technische Universität Darmstadt
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Maßnahmenkatalog des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)<br />
gemacht, da sich diese schneller den neuesten Entwicklungen anpassen lassen.<br />
Kritisiert werden die (der behördlichen Kontrolle unterliegenden) hohen<br />
Anforderungen an die privaten Zertifizierungsstellen. 45<br />
2.3.4.2 USA und Europa<br />
In den USA, im Bundesstaat Utah, wurde am 1. Mai 1995 das weltweit erste Gesetz<br />
über digitale Signaturverfahren erlassen. Der ‚Utah’s Digital Signature Act’ spricht<br />
digital unterzeichneten Dokumenten die gleiche Gültigkeit wie handschriftlich<br />
unterzeichneten Dokumenten zu. 46 Jedoch gibt es ähnliche Gesetze bis jetzt nur in<br />
einzelnen US-Bundesstaaten.<br />
Anfang Dezember 1998 scheiterte eine Entscheidung über eine Signatur-Richtlinie<br />
der zuständigen EU-Minister in Brüssel. Deutschland hatte auf klaren Bestimmungen<br />
für die Sicherheit digitaler Signaturen bestanden. Die Kritiker - Großbritannien, die<br />
Niederlande, Finnland und Schweden - erhielten Rückendeckung durch den für<br />
Informationstechnik zuständigen EU-Kommissar Martin Bangemann. Er befürchtete,<br />
dass gesetzliche Regelungen den Online-Handel behindern und der schnellen<br />
technischen Entwicklung nicht folgen könnten. 45<br />
2.3.4.3 Problemfelder<br />
Generell besteht bei länderübergreifenden Techniken das Problem der uneinheitlichen<br />
Rechtsverhältnisse. So gilt das Internet zur Zeit noch als teilweise rechtsfolgenfreier<br />
Raum. 47 Die Klärung von Garantieansprüchen und Haftungsfragen bei internationalen<br />
Geschäftsvorgängen über das Internet wird wohl auch in nächster Zukunft ungeklärt<br />
bleiben. Für die Entwicklung des E-Commerce ist dies eher hinderlich: Nach einer<br />
Umfrage der KPMG sind 80% der befragten Unternehmen der Meinung, dass die<br />
unsichere Rechtssituation eine Hürde bei der Planung oder Durchführung von<br />
Ecommerce über das Internet darstellt. 48<br />
Durch die schnelle Weiterentwicklung der Technik sind gesetzliche Vorgaben, die<br />
exakte Angaben zu den Algorithmen und Parametern machen, nicht sinnvoll.<br />
Für den Kryptographie-Export von Verfahren mit ausreichender Sicherheit aus den<br />
USA galt bis vor kurzem das gleiche Gesetz, das auch den Waffenexport aus den<br />
USA regelt. Nicht nur die Kryptographie-Software, sondern auch die verschlüsselten<br />
Daten selbst wurden damit als „Kriegsmaterial“ subsumiert und der Export<br />
verboten. 49<br />
45 Vgl. Schulzki-Haddouti, 1999, S. 58<br />
46 Vgl. Häcker, 1998, S. 55-56<br />
47 Vgl. Häcker, 1998, S. 2<br />
48 Vgl. KPMG, 1998, S. 13-14<br />
49 Vgl. Häcker, 1998, S. 67-68<br />
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