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Datenschutz im Pfarrbüro - Datenschutz in der Katholischen Kirche

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<strong>Datenschutz</strong> <strong>im</strong> <strong>Pfarrbüro</strong> 20<br />

3. Hauswerbung <strong>Kirche</strong>nzeitung<br />

Die <strong>Kirche</strong>nzeitung (<strong>Kirche</strong>nbote) ersche<strong>in</strong>t <strong>im</strong> Auftrage des Bischofs. Sie hat Anteil am seel-<br />

sorgerischen Auftrag <strong>der</strong> <strong>Kirche</strong>. Zur Erfüllung ihres Auftrages muss sie Leser gew<strong>in</strong>nen und<br />

gezielt Werbung durchführen. Die hierbei genutzten Daten s<strong>in</strong>d für seelsorgerische Zwecke<br />

erhoben und gespeichert worden, so dass ke<strong>in</strong>e Durchbrechung <strong>der</strong> Zweckb<strong>in</strong>dung vorliegt.<br />

Der <strong>Kirche</strong>nzeitung (<strong>Kirche</strong>nboten) dürfen daher gemäß § 11 Abs. 1 Zi. 1 KDO Namen, Vor-<br />

namen und Anschriften von <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>demitglie<strong>der</strong>n überlassen werden. Bei e<strong>in</strong>er Wer-<br />

beaktion ist jedoch darauf zu achten, dass nur diejenigen Personen angesprochen werden,<br />

die nicht bereits Bezieher <strong>der</strong> <strong>Kirche</strong>nzeitung s<strong>in</strong>d.<br />

Soll an den Haustüren <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>demitglie<strong>der</strong> für den Bezug, <strong>der</strong> <strong>im</strong> Auftrag des Bischofs<br />

ersche<strong>in</strong>enden <strong>Kirche</strong>nzeitung geworben werden, so s<strong>in</strong>d zunächst die allgeme<strong>in</strong>en daten-<br />

schutzrechtlichen Regeln e<strong>in</strong>zuhalten, an die hier noch e<strong>in</strong>mal er<strong>in</strong>nert werden soll.<br />

1. Folgende Daten <strong>der</strong> katholischen Haushaltsvorstände können auf Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

KiZ aus dem Geme<strong>in</strong>demitglie<strong>der</strong>verzeichnis übermittelt werden: Vor- und Zuname,<br />

Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht und Familienstand. Die Daten dürfen nur für<br />

die Hauswerbung verwendet werden und s<strong>in</strong>d spätestens sechs Monate nach Ab-<br />

schluss <strong>der</strong> Werbeaktion dauerhaft physikalisch zu löschen.<br />

2. Die übermittelten Daten können mit den Bestandsdaten <strong>der</strong> Abonnentendatei abge-<br />

glichen werden.<br />

3. Die Werber erhalten, jeweils für ihren Bezirk, Listen mit den Namen und Anschriften<br />

<strong>der</strong> Personen, die sie aufsuchen wollen. Die Listen s<strong>in</strong>d nach Bearbeitung vollstän-<br />

dig an die <strong>Kirche</strong>nzeitung zurückzugeben. Den Werbern ist untersagt, sich hiervon<br />

Kopien zu fertigen o<strong>der</strong> die Daten für an<strong>der</strong>e Zwecke, als zur Durchführung <strong>der</strong><br />

Werbemaßnahme zu verwenden. Über das Datengehe<strong>im</strong>nis (§ 4 KDO) s<strong>in</strong>d sie zu<br />

belehren. Vor Aushändigung <strong>der</strong> Listen ist von ihnen die Verpflichtungserklärung<br />

nach § 4 KDO zu unterschreiben.<br />

4. Bei <strong>der</strong> E<strong>in</strong>schaltung von Fremdunternehmen ist darauf zu achten, dass diese sich<br />

schriftlich zur E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Vorschriften <strong>der</strong> Anordnung über den kirchlichen Da-<br />

tenschutz – KDO verpflichten. Die Vorschriften über die Auftragsdatenverarbeitung<br />

(§ 8 KDO) s<strong>in</strong>d zu beachten.<br />

5. Vor Durchführung <strong>der</strong> Werbeaktion ist den Pfarrämtern rechtzeitig e<strong>in</strong>e schriftliche<br />

Anzeige über die geplante Maßnahme, unter Angabe des Zeitraums <strong>in</strong> dem sie<br />

durchgeführt werden soll, zu übersenden.<br />

Probleme bestehen dann, wenn bei e<strong>in</strong>em Geme<strong>in</strong>demitglied e<strong>in</strong> Sperrvermerk wegen Ge-<br />

fahr für Leib und Leben e<strong>in</strong>getragen ist. Diese Daten können auch <strong>in</strong>nerhalb des kirchlichen<br />

Bereichs nicht ohne Rücksprache und Zust<strong>im</strong>mung <strong>der</strong> Betroffenen weitergegeben werden.<br />

Zu berücksichtigen ist dabei, dass trotz des Vertrauens <strong>in</strong> die Integrität <strong>der</strong> e<strong>in</strong>gesetzten<br />

Werber e<strong>in</strong> Missbrauch dieser Daten niemals vollständig ausgeschlossen werden kann.<br />

<strong>Datenschutz</strong>beauftragter <strong>der</strong> norddeutschen Bistümer Stand: Februar 2013

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