Datenschutz im Pfarrbüro - Datenschutz in der Katholischen Kirche
Datenschutz im Pfarrbüro - Datenschutz in der Katholischen Kirche
Datenschutz im Pfarrbüro - Datenschutz in der Katholischen Kirche
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Datenschutz</strong> <strong>im</strong> <strong>Pfarrbüro</strong> 20<br />
3. Hauswerbung <strong>Kirche</strong>nzeitung<br />
Die <strong>Kirche</strong>nzeitung (<strong>Kirche</strong>nbote) ersche<strong>in</strong>t <strong>im</strong> Auftrage des Bischofs. Sie hat Anteil am seel-<br />
sorgerischen Auftrag <strong>der</strong> <strong>Kirche</strong>. Zur Erfüllung ihres Auftrages muss sie Leser gew<strong>in</strong>nen und<br />
gezielt Werbung durchführen. Die hierbei genutzten Daten s<strong>in</strong>d für seelsorgerische Zwecke<br />
erhoben und gespeichert worden, so dass ke<strong>in</strong>e Durchbrechung <strong>der</strong> Zweckb<strong>in</strong>dung vorliegt.<br />
Der <strong>Kirche</strong>nzeitung (<strong>Kirche</strong>nboten) dürfen daher gemäß § 11 Abs. 1 Zi. 1 KDO Namen, Vor-<br />
namen und Anschriften von <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>demitglie<strong>der</strong>n überlassen werden. Bei e<strong>in</strong>er Wer-<br />
beaktion ist jedoch darauf zu achten, dass nur diejenigen Personen angesprochen werden,<br />
die nicht bereits Bezieher <strong>der</strong> <strong>Kirche</strong>nzeitung s<strong>in</strong>d.<br />
Soll an den Haustüren <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>demitglie<strong>der</strong> für den Bezug, <strong>der</strong> <strong>im</strong> Auftrag des Bischofs<br />
ersche<strong>in</strong>enden <strong>Kirche</strong>nzeitung geworben werden, so s<strong>in</strong>d zunächst die allgeme<strong>in</strong>en daten-<br />
schutzrechtlichen Regeln e<strong>in</strong>zuhalten, an die hier noch e<strong>in</strong>mal er<strong>in</strong>nert werden soll.<br />
1. Folgende Daten <strong>der</strong> katholischen Haushaltsvorstände können auf Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
KiZ aus dem Geme<strong>in</strong>demitglie<strong>der</strong>verzeichnis übermittelt werden: Vor- und Zuname,<br />
Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht und Familienstand. Die Daten dürfen nur für<br />
die Hauswerbung verwendet werden und s<strong>in</strong>d spätestens sechs Monate nach Ab-<br />
schluss <strong>der</strong> Werbeaktion dauerhaft physikalisch zu löschen.<br />
2. Die übermittelten Daten können mit den Bestandsdaten <strong>der</strong> Abonnentendatei abge-<br />
glichen werden.<br />
3. Die Werber erhalten, jeweils für ihren Bezirk, Listen mit den Namen und Anschriften<br />
<strong>der</strong> Personen, die sie aufsuchen wollen. Die Listen s<strong>in</strong>d nach Bearbeitung vollstän-<br />
dig an die <strong>Kirche</strong>nzeitung zurückzugeben. Den Werbern ist untersagt, sich hiervon<br />
Kopien zu fertigen o<strong>der</strong> die Daten für an<strong>der</strong>e Zwecke, als zur Durchführung <strong>der</strong><br />
Werbemaßnahme zu verwenden. Über das Datengehe<strong>im</strong>nis (§ 4 KDO) s<strong>in</strong>d sie zu<br />
belehren. Vor Aushändigung <strong>der</strong> Listen ist von ihnen die Verpflichtungserklärung<br />
nach § 4 KDO zu unterschreiben.<br />
4. Bei <strong>der</strong> E<strong>in</strong>schaltung von Fremdunternehmen ist darauf zu achten, dass diese sich<br />
schriftlich zur E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Vorschriften <strong>der</strong> Anordnung über den kirchlichen Da-<br />
tenschutz – KDO verpflichten. Die Vorschriften über die Auftragsdatenverarbeitung<br />
(§ 8 KDO) s<strong>in</strong>d zu beachten.<br />
5. Vor Durchführung <strong>der</strong> Werbeaktion ist den Pfarrämtern rechtzeitig e<strong>in</strong>e schriftliche<br />
Anzeige über die geplante Maßnahme, unter Angabe des Zeitraums <strong>in</strong> dem sie<br />
durchgeführt werden soll, zu übersenden.<br />
Probleme bestehen dann, wenn bei e<strong>in</strong>em Geme<strong>in</strong>demitglied e<strong>in</strong> Sperrvermerk wegen Ge-<br />
fahr für Leib und Leben e<strong>in</strong>getragen ist. Diese Daten können auch <strong>in</strong>nerhalb des kirchlichen<br />
Bereichs nicht ohne Rücksprache und Zust<strong>im</strong>mung <strong>der</strong> Betroffenen weitergegeben werden.<br />
Zu berücksichtigen ist dabei, dass trotz des Vertrauens <strong>in</strong> die Integrität <strong>der</strong> e<strong>in</strong>gesetzten<br />
Werber e<strong>in</strong> Missbrauch dieser Daten niemals vollständig ausgeschlossen werden kann.<br />
<strong>Datenschutz</strong>beauftragter <strong>der</strong> norddeutschen Bistümer Stand: Februar 2013