Datenschutz im Pfarrbüro - Datenschutz in der Katholischen Kirche
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<strong>Datenschutz</strong> <strong>im</strong> <strong>Pfarrbüro</strong> 4<br />
I. Die Meldedaten (Geme<strong>in</strong>demitglie<strong>der</strong>verzeichnis)<br />
Das Geme<strong>in</strong>demitglie<strong>der</strong>verzeichnis ist die wirksame und gleichzeitig notwendige Grundlage<br />
für e<strong>in</strong> ordnungsgemäße pastorale Versorgung <strong>in</strong> den <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den. Se<strong>in</strong> möglichst<br />
vollständiger und richtiger Inhalt ist für kirchliches Handeln daher von entscheiden<strong>der</strong> Be-<br />
deutung. Nach deutschem Recht erhalten wir diese Daten durch staatliche Übermittlung.<br />
Geregelt ist dies durch das Mel<strong>der</strong>echtsrahmengesetz des Bundes und die hierauf fußenden<br />
Meldegesetze <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>. Da es <strong>im</strong> norddeutschen Bereich neun Bundeslän<strong>der</strong> gibt, kann<br />
hier nur auf das Rahmengesetz des Bundes e<strong>in</strong>gegangen werden.<br />
Nach § 19 Abs. 1 Mel<strong>der</strong>echtsrahmengesetz (MRRG) hat die katholische <strong>Kirche</strong>, als öffent-<br />
liche Religionsgesellschaft gegenüber den E<strong>in</strong>wohnermeldeämtern Anspruch auf Übermitt-<br />
lung <strong>der</strong> Daten ihrer Mitglie<strong>der</strong>. Zudem dürfen ihr nach § 19 Abs. 2 MRRG e<strong>in</strong> Teil <strong>der</strong> Mel-<br />
dedaten von Familienmitglie<strong>der</strong>n, die e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en o<strong>der</strong> gar ke<strong>in</strong>er <strong>Kirche</strong> angehören eben-<br />
falls übermittelt werden (Familienverband). Allerd<strong>in</strong>gs hat <strong>der</strong> Betroffene <strong>in</strong> diesem Fall das<br />
Recht, e<strong>in</strong>er Übermittlung zu wi<strong>der</strong>sprechen und ist hierauf bei <strong>der</strong> Anmeldung h<strong>in</strong>zuweisen.<br />
Die Datenübermittlung erfolgt durch die kommunalen Meldeämter (kommunaler Datensatz).<br />
Dabei müssen jedoch gesetzlich zwei wesentliche Voraussetzungen vorliegen.<br />
a) Nach § 19 Abs. 1 MRRG dürfen den öffentlichen Religionsgesellschaften die Daten<br />
ihrer Mitglie<strong>der</strong> zur Erfüllung ihrer Aufgaben übermittelt werden.<br />
b) Nach § 19 Abs. 3 MRRG ist die Übermittlung "nur dann zulässig, wenn sichergestellt<br />
ist, dass bei dem Datenempfänger ausreichende <strong>Datenschutz</strong>maßnahmen ge-<br />
troffen s<strong>in</strong>d".<br />
Zur ersten Voraussetzung nehmen hier die Ausführungen zu Ziffer II. Stellung, ausreichen-<br />
de <strong>Datenschutz</strong>maßnahmen werden unter Ziffer III erläutert. E<strong>in</strong>e Veröffentlichung <strong>der</strong> Da-<br />
ten ist nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>geschränkten Umfange möglich und wird unter Ziffer IV dargelegt.<br />
Bevor wir hierzu kommen, wollen wir uns erst e<strong>in</strong>mal den Inhalt <strong>der</strong> Pfarrdatei anschauen.<br />
1. Der kommunale Datensatz<br />
Von den Mitglie<strong>der</strong>n bekommen wir folgende Daten:<br />
Familiennamen, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername,<br />
Tag und Ort <strong>der</strong> Geburt, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, gegenwärtige und letzte<br />
frühere Anschrift, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die<br />
letzte frühere Anschrift <strong>im</strong> Inland, Tag des E<strong>in</strong>- und Auszugs, Familienstand, be-<br />
schränkt auf die Angabe, ob verheiratet o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Lebenspartnerschaft führend o<strong>der</strong><br />
nicht; zusätzlich bei Verheirateten o<strong>der</strong> Lebenspartnern: Tag <strong>der</strong> Eheschließung o<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Begründung <strong>der</strong> Lebenspartnerschaft, Zahl <strong>der</strong> m<strong>in</strong><strong>der</strong>jährigen K<strong>in</strong><strong>der</strong>, Übermitt-<br />
lungssperren, Sterbetag und -ort.<br />
<strong>Datenschutz</strong>beauftragter <strong>der</strong> norddeutschen Bistümer Stand: Februar 2013