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Datenschutz im Pfarrbüro - Datenschutz in der Katholischen Kirche

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<strong>Datenschutz</strong> <strong>im</strong> <strong>Pfarrbüro</strong> 33<br />

zogenen Daten. Bei Schreibmasch<strong>in</strong>en mit E<strong>in</strong>malfarbbän<strong>der</strong>n s<strong>in</strong>d die geschriebenen Texte<br />

ebenfalls leicht rekonstruierbar. Volle Farbbandkassetten s<strong>in</strong>d daher zu sammeln und zuver-<br />

lässig zu vernichten.<br />

3. Beauftragung von Fremdunternehmen<br />

Die Vernichtung großer Mengen von Altmaterial durch Büromasch<strong>in</strong>en ist meist zu umständ-<br />

lich, da diese <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nur 4 bis 8 Seiten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Arbeitsgang vernichten können. Zu-<br />

dem müssen die zu vernichtenden Dokumente zuvor von Fremdkörpern, wie Büroklammern<br />

befreit werden, um das Mahlwerk nicht zu beschädigen. Deshalb werden für größere Akten-<br />

vernichtungen meist gewerbliche Anbieter mit entsprechend großen Aktenvernichtungsanla-<br />

gen e<strong>in</strong>geschaltet. Dabei ist folgendes zu beachten:<br />

- Es handelt sich um e<strong>in</strong>e Auftragsdatenverarbeitung <strong>im</strong> S<strong>in</strong>ne von § 8 KDO<br />

- Es ist daher e<strong>in</strong>e schriftliche Vere<strong>in</strong>barung, die das angewandte Verfahren<br />

festlegt, zu schließen (Hierfür kann das Muster hierfür auf <strong>der</strong> Webseite<br />

"www.datenschutz-kirche.de/node/47" verwendet werden.)<br />

- Dabei s<strong>in</strong>d zum<strong>in</strong>dest die Sicherheitsstufe, das Verfahren <strong>der</strong> Bereitstellung des<br />

Materials, die Übernahme, <strong>der</strong> gesicherte Transport bis zur endgültigen Vernich-<br />

tung und die Verschwiegenheitspflicht <strong>der</strong> Mitarbeiter zu regeln.<br />

- Der Auftragnehmer hat dabei auch die Regeln des kirchlichen <strong>Datenschutz</strong>es,<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die §§ 4 und 6 KDO zu beachten.<br />

Meist wird das Material gebündelt an den Auftragnehmer abgegeben. Dieser hat sich dabei<br />

schriftlich verpflichtet jeden Missbrauch auszuschließen. Wichtig ist beson<strong>der</strong>s darauf zu<br />

achten, dass das zu vernichtende Papiergut be<strong>im</strong> Verladen, Transport o<strong>der</strong> Bündeln nicht<br />

verlorengeht.<br />

Für e<strong>in</strong>e Vernichtung von Dokumenten, <strong>der</strong>en Inhalt <strong>der</strong> strafrechtlichen Verschwiegenheits-<br />

pflicht nach § 203 StGB unterliegen, wie die Familien-, Ehe-, Erziehungs- und Jugendbera-<br />

tungen, Suchtberatungen und Schwangerschaftsberatungen reicht das jedoch nicht aus! Die<br />

Wahrung dieser Gehe<strong>im</strong>nisse setzt voraus, dass <strong>der</strong> Berater ausschließt, das an<strong>der</strong>e, nicht<br />

autorisierte Personen vom Inhalt dieser Dokumente Kenntnis erlangen können. Bei e<strong>in</strong>er<br />

Übergabe an den Auftragnehmer ist diese Voraussetzung jedoch nicht gewährleistet. Daher<br />

kommt nur e<strong>in</strong> Verfahren <strong>in</strong> Frage, bei dem das zu vernichtende Material <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ver-<br />

schlossenen Spezialconta<strong>in</strong>er gesammelt wird, um anschließend <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er fahrbaren Vernich-<br />

tungsanlage vor Ort und <strong>in</strong> Beise<strong>in</strong> des Auftraggebers e<strong>in</strong>gefüllt und vernichtet wird.<br />

4. Löschen von Daten auf Magnetplatten, Bän<strong>der</strong>n und Disketten<br />

Löschen bedeutet das Unkenntlichmachen gespeicherter Daten. Die Betätigung <strong>der</strong> Lösch-<br />

taste auf dem PC reicht hierfür nicht aus. Die betroffene Datei wird lediglich, unter Verkür-<br />

zung des ersten Buchstabens ihres Namen <strong>in</strong> den Papierkorb des Rechners verschoben und<br />

ist dort je<strong>der</strong>zeit wie<strong>der</strong>herstellbar. Auch e<strong>in</strong> Leeren des Papierkorbs hat lediglich zur Folge,<br />

<strong>Datenschutz</strong>beauftragter <strong>der</strong> norddeutschen Bistümer Stand: Februar 2013

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