Stadtratssitzung am 11.05.2009 - Dettelbach
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PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2009<br />
Im Zuge der Dorferneuerungsmaßnahme „Ausbau der Scherenbachstraße“ ist das Gebäude abgebrochen<br />
worden. Die Freiw. Feuerwehr hat nun Ersatz für das weggefallene Gebäude und die<br />
dort bestehenden Einrichtungen beantragt. Insges<strong>am</strong>t liegen hierzu vier Varianten vor. Während<br />
die Verwaltung, vorbehaltlich der Befürwortung durch den Stadtrat, einen Umbau im Inneren des<br />
bestehenden Feuerwehrgerätehauses bzw. einen Anbau an der süd-westlichen Gebäudefront<br />
favorisieren würde, zielen die Überlegungen der Feuerwehr auf einen Anbau an der nordöstlichen<br />
(zum Bachlauf gewandten) Seite ab. Die Feuerwehr hat hierzu einen Vorschlag vorgelegt,<br />
der nach mehreren Gesprächen nochmals modifiziert worden ist. Anhand von Planskizzen<br />
(Lageplan, Grundriss, Ansichten) werden die Vorschläge vorgestellt. Die Verwaltung hat für den<br />
überarbeiteten Vorschlag der Feuerwehr aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Bachlauf (Gewässer<br />
3. Ordnung) eine Bauanfrage zur Überprüfung der grundsätzlichen Realisierbarkeit beim<br />
Landrats<strong>am</strong>t Kitzingen eingereicht. Das Ergebnis steht noch aus.<br />
Die Kosten für die vorstehenden Varianten sind von der Verwaltung überschlägig wie folgt ermittelt<br />
worden:<br />
• Ursprünglicher Vorschlag Fw. Schernau: ≈ 44.000 €<br />
• Modifizierter Vorschlag Fw. Schernau: ≈ 33.000 €<br />
• Anbau lt. Vorschlag Verwaltung: ≈ 26.000 €<br />
• Innenausbau m. Ständerwänden ≈ 15.000 €<br />
(2) Finanzielle Auswirkungen<br />
Im Haushaltsplan 2009 ist ein Ansatz von 15.000 € für die notwendigen Renovierungsmaßnahmen<br />
sowie für die Schaffung eines Sanitärtraktes für die dienstlichen Belange der Feuerwehr<br />
vorgesehen. Je nach Entscheidung des Stadtrats sind die entsprechenden Finanzmittel im<br />
Haushalt bereitzustellen und zu finanzieren.<br />
(3) Lösungsvarianten<br />
Vom Stadtrat wäre vom Grundsatz über den Antrag der Freiw. Feuerwehr sowie über die Art und<br />
den Umfang einer evtl. Baumaßnahme zu entscheiden. Denkbar wären demnach folgende Lösungsansätze:<br />
a) Grundsatzentscheidung zur Schaffung eines Sanitärtraktes:<br />
• Die Schaffung eines zusätzlichen Sanitärtraktes wird abgelehnt, nachdem die bisher<br />
vorhandenen Einrichtungen im ehem. Milchhaus insges<strong>am</strong>t von der Feuerwehr in Eigenregie<br />
hergestellt worden sind.<br />
• Der gewünschte Sanitärtrakt kann, soweit baurechtlich zulässig, entsprechend dem Vorschlag<br />
der<br />
Verwaltung als Innenausbau<br />
Verwaltung als Anbau an der süd-westlichen Gebäudefront<br />
Freiw. Feuerwehr als Anbau an der nord-östlichen (zum Bachlauf gewandten) Seite<br />
realisiert werden.<br />
b) Finanzierung der Maßnahme:<br />
• Eine finanzielle Beteiligung der Stadt an der Schaffung von Sanitärräumen wird abgelehnt,<br />
nachdem die bisher vorhandenen Einrichtungen im ehem. Milchhaus insges<strong>am</strong>t<br />
von der Feuerwehr in Eigenregie hergestellt worden sind. Außerdem hat die Stadt bereits<br />
einen Zuschuss für eine angedachte Außenrenovierung (3.000 DM) geleistet, über<br />
dessen Verwendung bis heute kein Nachweis geführt worden ist. Die vorstehend festgelegte<br />
Maßnahme kann von der Feuerwehr selbst umgesetzt werden. Die Verwaltung<br />
wird beauftragt, hierzu die weiteren Einzelheiten mit der Freiw. Feuerwehr abzustimmen<br />
und dem Stadtrat ein entsprechendes Konzept zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.<br />
• Die Stadt <strong>Dettelbach</strong> gewährt eine pauschale Zuwendung in Höhe von 10.000 €, wobei<br />
der bereits gewährte Betrag von 3.000 DM anzurechnen / nicht anzurechnen ist. Die<br />
Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Einzelheiten mit der Freiw. Feuerwehr abzustimmen<br />
und dem Stadtrat ein entsprechendes Konzept zur abschließenden Entscheidung<br />
vorzulegen.<br />
• Die Stadt <strong>Dettelbach</strong> übernimmt die ges<strong>am</strong>ten Materialkosten, wobei die bereits gewährte<br />
Zuwendung von 3.000 DM anzurechnen / nicht anzurechnen ist. Die Verwaltung<br />
wird beauftragt, die weiteren Einzelheiten mit der Freiw. Feuerwehr abzustimmen und<br />
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