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Stadtratssitzung am 11.05.2009 - Dettelbach

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PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2009<br />

Im Zuge der Dorferneuerungsmaßnahme „Ausbau der Scherenbachstraße“ ist das Gebäude abgebrochen<br />

worden. Die Freiw. Feuerwehr hat nun Ersatz für das weggefallene Gebäude und die<br />

dort bestehenden Einrichtungen beantragt. Insges<strong>am</strong>t liegen hierzu vier Varianten vor. Während<br />

die Verwaltung, vorbehaltlich der Befürwortung durch den Stadtrat, einen Umbau im Inneren des<br />

bestehenden Feuerwehrgerätehauses bzw. einen Anbau an der süd-westlichen Gebäudefront<br />

favorisieren würde, zielen die Überlegungen der Feuerwehr auf einen Anbau an der nordöstlichen<br />

(zum Bachlauf gewandten) Seite ab. Die Feuerwehr hat hierzu einen Vorschlag vorgelegt,<br />

der nach mehreren Gesprächen nochmals modifiziert worden ist. Anhand von Planskizzen<br />

(Lageplan, Grundriss, Ansichten) werden die Vorschläge vorgestellt. Die Verwaltung hat für den<br />

überarbeiteten Vorschlag der Feuerwehr aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Bachlauf (Gewässer<br />

3. Ordnung) eine Bauanfrage zur Überprüfung der grundsätzlichen Realisierbarkeit beim<br />

Landrats<strong>am</strong>t Kitzingen eingereicht. Das Ergebnis steht noch aus.<br />

Die Kosten für die vorstehenden Varianten sind von der Verwaltung überschlägig wie folgt ermittelt<br />

worden:<br />

• Ursprünglicher Vorschlag Fw. Schernau: ≈ 44.000 €<br />

• Modifizierter Vorschlag Fw. Schernau: ≈ 33.000 €<br />

• Anbau lt. Vorschlag Verwaltung: ≈ 26.000 €<br />

• Innenausbau m. Ständerwänden ≈ 15.000 €<br />

(2) Finanzielle Auswirkungen<br />

Im Haushaltsplan 2009 ist ein Ansatz von 15.000 € für die notwendigen Renovierungsmaßnahmen<br />

sowie für die Schaffung eines Sanitärtraktes für die dienstlichen Belange der Feuerwehr<br />

vorgesehen. Je nach Entscheidung des Stadtrats sind die entsprechenden Finanzmittel im<br />

Haushalt bereitzustellen und zu finanzieren.<br />

(3) Lösungsvarianten<br />

Vom Stadtrat wäre vom Grundsatz über den Antrag der Freiw. Feuerwehr sowie über die Art und<br />

den Umfang einer evtl. Baumaßnahme zu entscheiden. Denkbar wären demnach folgende Lösungsansätze:<br />

a) Grundsatzentscheidung zur Schaffung eines Sanitärtraktes:<br />

• Die Schaffung eines zusätzlichen Sanitärtraktes wird abgelehnt, nachdem die bisher<br />

vorhandenen Einrichtungen im ehem. Milchhaus insges<strong>am</strong>t von der Feuerwehr in Eigenregie<br />

hergestellt worden sind.<br />

• Der gewünschte Sanitärtrakt kann, soweit baurechtlich zulässig, entsprechend dem Vorschlag<br />

der<br />

Verwaltung als Innenausbau<br />

Verwaltung als Anbau an der süd-westlichen Gebäudefront<br />

Freiw. Feuerwehr als Anbau an der nord-östlichen (zum Bachlauf gewandten) Seite<br />

realisiert werden.<br />

b) Finanzierung der Maßnahme:<br />

• Eine finanzielle Beteiligung der Stadt an der Schaffung von Sanitärräumen wird abgelehnt,<br />

nachdem die bisher vorhandenen Einrichtungen im ehem. Milchhaus insges<strong>am</strong>t<br />

von der Feuerwehr in Eigenregie hergestellt worden sind. Außerdem hat die Stadt bereits<br />

einen Zuschuss für eine angedachte Außenrenovierung (3.000 DM) geleistet, über<br />

dessen Verwendung bis heute kein Nachweis geführt worden ist. Die vorstehend festgelegte<br />

Maßnahme kann von der Feuerwehr selbst umgesetzt werden. Die Verwaltung<br />

wird beauftragt, hierzu die weiteren Einzelheiten mit der Freiw. Feuerwehr abzustimmen<br />

und dem Stadtrat ein entsprechendes Konzept zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.<br />

• Die Stadt <strong>Dettelbach</strong> gewährt eine pauschale Zuwendung in Höhe von 10.000 €, wobei<br />

der bereits gewährte Betrag von 3.000 DM anzurechnen / nicht anzurechnen ist. Die<br />

Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Einzelheiten mit der Freiw. Feuerwehr abzustimmen<br />

und dem Stadtrat ein entsprechendes Konzept zur abschließenden Entscheidung<br />

vorzulegen.<br />

• Die Stadt <strong>Dettelbach</strong> übernimmt die ges<strong>am</strong>ten Materialkosten, wobei die bereits gewährte<br />

Zuwendung von 3.000 DM anzurechnen / nicht anzurechnen ist. Die Verwaltung<br />

wird beauftragt, die weiteren Einzelheiten mit der Freiw. Feuerwehr abzustimmen und<br />

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