PDF-Datei - DiAG, Muenster, Mitarbeitervertretungen
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Handlungsempfehlungen, die sich an das eigene Verhalten, aber auch an die Arbeitsorganisation<br />
richten. „Wer viel arbeitet, muss auch ‚viel tanken’“, empfahl der Referent, „gönne Dich Dir selbst“.<br />
Dritter Referent war der Rechtsanwalt Dr. Martin Wolmerath aus Hamm, der sich dem Thema<br />
„Diskriminierung am Arbeitsplatz“ widmete. Der Jurist, der seinen Vortrag mit zahlreichen<br />
Anekdoten, Bildern und Sprüchen auflockerte, stellte die rechtliche Bewertung und die rechtlichen<br />
Möglichkeiten nach Mobbing und Burnout dar. „Die juristische Seite ist für Betroffene höchst<br />
unbefriedigend“, sagte Wolmerath, vor Gericht kämen die Fälle meist erst am Ende eines<br />
Arbeitsverhältnisses, „wenn es zu spät ist“. Mobbing komme in Gesetzen unmittelbar nicht vor.<br />
Folglich müssten Dienstgeber und <strong>Mitarbeitervertretungen</strong> Dienstvereinbarungen abschließen, um<br />
Mobbing und Burnout zu begegnen. Immerhin sei das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf<br />
Mobbing anwendbar, und zwar, „sobald sich jemand benachteiligt fühlt“, wie Wolmerath betonte.<br />
Demzufolge habe der Arbeitgeber „geeignete Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung“ zu<br />
ergreifen, die allerdings nicht zwingend den Täter betreffen müssten. Auch seien Entschädigung und<br />
Schadensersatz vorgesehen, diese ergäben in der Regel jedoch maximal 10.000 Euro, „also relativ<br />
wenig im Kontext von Jahresarbeitsentgelten“. Daneben greife auch das nach dem Sozialgesetzbuch<br />
vorgesehene „Betriebliche Eingliederungs‐Management“, wenn es beispielsweise darum gehe,<br />
„krank machende Faktoren auszuschalten“ oder Folgen von Mobbing oder Burnout aufzuarbeiten.<br />
Zudem komme das Arbeitsschutzgesetz in Frage, demzufolge der Arbeitgeber alle mit der Arbeit<br />
verbundenen Gesundheitsgefährdungen zu ermitteln habe; diese müsse der Arbeitgeber abstellen,<br />
wobei er verpflichtet sei, die Wirksamkeit seiner Arbeitsschutzmaßnahmen zu überwachen. Diese<br />
Regelung gelte ausdrücklich auch für psychosoziale Gefährdungen am Arbeitsplatz, hob der Anwalt<br />
hervor.<br />
Die Vorträge wurden anschließend in drei kleineren Gruppen vertieft. Dabei klärten die Dienstgeber‐<br />
und Mitarbeitervertreter mit den Referenten Fragen zum Vortrag sowie zu Einzelfällen und<br />
Spezialsachverhalten.<br />
Zum Ende gab es eine offene Diskussionsrunde mit den Referenten zu „Präventionsmaßnahmen in<br />
kirchlich‐caritativen Einrichtungen“ unter besonderer Berücksichtigung der Verantwortung von<br />
Dienstgebern und <strong>Mitarbeitervertretungen</strong>. Prof. Zapf erklärte, beim Mobbing sei vorrangig zu<br />
klären, wie weit ein Konflikt bereits eskaliert sei. Dementsprechend seien entweder<br />
Konfliktmanagement und Mediation mit Personal‐ und Teamentwicklung oder halt eine<br />
Mobbingintervention gefragt, die entweder in eine „adäquate Heilung“ oder in eine Trennung<br />
zumindest von einem der Beteiligten münden müsste. Dr. Lorentzen beschrieb, dass es beim Burnout<br />
die Ansätze gebe, beim „überforderten ich“ anzusetzen oder die betrieblichen Rahmenbedingungen<br />
und Organisationsdetails zu optimieren. Dr. Walmerath empfahl, dass Dienstgeber und<br />
Mitarbeitervertreter eine Betriebsvereinbarung zum Thema „Partnerschaftliches Verhalten am<br />
Arbeitsplatz“ abschließen oder eine Beschwerdestelle für diesbezügliche Probleme einrichten sollten.<br />
Innerhalb einer Einrichtung könne auch eine Befragung der Mitarbeiter helfen, um die „Sorgen und<br />
Probleme der Kollegen“ zu erfragen, riet der frühere Betriebsrat Walmerath.<br />
„Die große Resonanz zeigt: Das Thema dieser Fachtagung geht ganz viele Menschen an, auch in<br />
Kirche und Caritas“, resümierte Ulrich Richartz von der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der<br />
<strong>Mitarbeitervertretungen</strong> im Bistum Münster zum Schluss der Fachtagung.<br />
Verfasst von Martin Wißmann, Fachstelle Kommunikation und Veranstaltungen Generalvikariat<br />
Münster