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Leitfaden für Praxissemester (09.2009) (application/pdf 49.3 KB)

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Das <strong>Praxissemester</strong> im Studiengang Public Health<br />

Dieser <strong>Leitfaden</strong> ist eine Ergänzung zur Praktikumsordnung vom 18.08.2005. Er regelt die<br />

fachbereichsspezifischen Belange und Anforderungen und gibt Hinweise <strong>für</strong> die<br />

Durchführung der <strong>Praxissemester</strong>.<br />

1. Ziele und Aufgaben<br />

1.1. Die begonnene berufsfeldspezifische Spezialisierung soll gemäß der fachspezifischen<br />

Prüfungsordnung durch ein <strong>Praxissemester</strong> und eine darauf aufbauende Abschlussarbeit<br />

abgerundet werden. Mit dem Praktikum sollen folgende ausbildungsrelevante Optionen<br />

ermöglicht werden:<br />

Spezialisierung auf ein konkretes Berufsfeld und Kennen lernen spezifischer<br />

institutioneller Arbeitsaufgaben und -strukturen;<br />

Erlernen spezifischer berufsfeldrelevanter Handlungskompetenzen und mögliche<br />

Integration/ Implementation bisher gelernter Methoden und Konzepte in die<br />

institutionellen Praxen;<br />

Vermittlung von Berufswissen und wissenschaftlichem Wissen durch die universitäre<br />

Begleitung des <strong>Praxissemester</strong>s;<br />

dialogische Vermittlung zwischen Bedarfen der Institutionen des Sozial- und<br />

Gesundheitswesens und universitärer Ausbildungsstruktur;<br />

verbesserte Einmündung in einen Beruf durch praktische, berufsfeldspezifische<br />

Kenntnisse.<br />

1.2. Während eines <strong>Praxissemester</strong>s sollten sich die Studierenden neben der fachlichen<br />

Thematik auch den wirtschaftlichen, organisatorischen und sozialen Problemen im<br />

Ausbildungsbetrieb/ in der Einrichtung widmen.<br />

1.3. Vier unterschiedliche Arten von Praktika sind möglich.<br />

a) Assisstenzpraxis: Im Rahmen dieses Praktikumstypus können Studierende im Rahmen ihres<br />

<strong>Praxissemester</strong>s ein konkretes Berufsfeld und die damit verbundenen Anforderungen,<br />

Aufgaben, institutionellen Strukturen und Prozessabläufe kennen lernen. Durch die Assistenz<br />

der professionell Tätigen und der damit verbundenen Übernahme von spezifischen Aufgaben<br />

erwerben sie berufsfeldspezifische Handlungskompetenz und Methoden.<br />

b) konzipierende Praxis : Im Rahmen konzipierender Praxis sollen in Absprache mit<br />

Institutionen des Sozial- und Gesundheitsbereiches Module, Praxismodelle und/oder<br />

Projektvorhaben entwickelt werden, die in die Praxis implementiert, durchgeführt und<br />

evaluiert werden. Dies eröffnet <strong>für</strong> die Studierenden eine große Praxisnähe und eine<br />

Umsetzung professioneller Kompetenzen: Analyse von Problemlagen und Defiziten,<br />

Konzeptualisierung von neuen Konzepte, ihre Umsetzung und Evaluierung in Praxisfeldern<br />

sowie das Einüben von Handlungsmethoden.<br />

c) Erkundende/forschende Praxis: Im Kontext dieses Praktikumstyps steht die Option,<br />

professionelle Handlungsfelder, berufliche Praxis, Institutionen sowie Lebenswelten der<br />

Nutzer gesundheitlicher und sozialer Dienstleistungen erkundend und forschend mit<br />

wissenschaftlichen Methoden zu erschließen (ethnographische Verfahren, biographische<br />

Interviews, Expertengespräche u.a.). Ziel ist es, reflexive Kompetenzen zu entwickeln und<br />

wissenschaftliches Wissen mit der Analyse von Praxiswissen in einen produktiven


Zusammenhang zu bringen. Die Entwicklung reflexiver Kompetenzen ist dabei als<br />

wesentliche Kernqualifikation späterer beruflicher Praxis zu werten.<br />

d) Forschungspraxis: Mit Forschungspraxis ist ein Praktikum intendiert, das sich<br />

wissenschaftlich und ergebnisorientiert ausrichtet. Konzeptionell sind dabei Formen von<br />

Praxisforschung denkbar, also ergebnisorientierte Untersuchungen von Praxisfeldern (auch<br />

auf Anfrage der Praxisfelder selbst) oder Beteiligungen der an Forschung interessierten<br />

Studierenden an laufenden Forschungsvorhaben im Fachbereich »Human- und<br />

Gesundheitswissenschaften«.<br />

1.4. Das <strong>Praxissemester</strong> umfasst mindestens 540 Stunden. Es soll im fünften Fachsemester<br />

des Bachelorstudiums absolviert und zu Beginn des jeweiligen Semesters aufgenommen<br />

werden. Die zeitliche Organisation des <strong>Praxissemester</strong>s richtet sich nach den Gegebenheiten<br />

der Praktikumsstelle. Auch wenn keine Benotung der Praktikumsdurchführung stattfindet,<br />

muss eine Anmeldung im Modul 42/52 (Praktikumsdurchführung) erfolgen.<br />

1.5. Die benotete Prüfungsleistung ist ein Praxisbericht (ca. 15. Seiten), der bei der DozentIn<br />

des Seminars Praxisbegleitung (Modul 41/51) abgegeben wird.<br />

2. Durchführungsrichtlinien und Vorschriften<br />

Ablauf des <strong>Praxissemester</strong>s<br />

Praxisplatzsuche<br />

Anmeldung<br />

<strong>Praxissemester</strong>vereinbarung<br />

Anerkennung der Vereinbarung<br />

Begleitende Veranstaltungen<br />

Anerkennung des Praktikums<br />

Abbildung 1: Ablaufplan <strong>für</strong> das <strong>Praxissemester</strong>


2.1. Praxisplatzsuche<br />

Die Wahl der Praxisstelle ist den Studierenden freigestellt. Grundsätzlich ist jedoch vor<br />

Beginn der praktischen Tätigkeit die Zustimmung der oder des <strong>Praxissemester</strong>beauftragten<br />

einzuholen.<br />

<strong>Praxissemester</strong>suche<br />

Das Praxisbüro, die <strong>Praxissemester</strong>beauftragten und die Hochschullehrerinnen und<br />

Hochschullehrer sind bei der Suche nach einem geeigneten Praxisplatz behilflich.<br />

Das Praxisbüro verfügt über eine Datenbank, in der Einrichtungen gespeichert sind, die bereit<br />

sind, <strong>Praxissemester</strong>stellen zur Verfügung zu stellen. Besteht Interesse <strong>für</strong> einen bestimmten<br />

fachlichen Bereich, so kann evtl. die/der entsprechende Hochschullehrer/in weiterhelfen.<br />

Listen mit Praktikumsstellen, bei denen unsere Studierenden bisher waren, finden Sie auf<br />

stud.ip in der VA „PraxisCommunity@fb11.de.<br />

Aktuelle Angebote können Sie auf den Internetseiten und den Aushangstellen neben dem<br />

Praxisbüro, beim Career Center der Universität und auf den Internetseiten von UniTransfer<br />

einsehen.<br />

Spätere Arbeitgeber sind ebenfalls potentielle Ansprechpartner <strong>für</strong> <strong>Praxissemester</strong> – also<br />

Stellenangebote durch sehen!<br />

Mögliche Tätigkeitsbereiche<br />

Die <strong>Praxissemester</strong> sollen möglichst in Tätigkeitsbereichen durchgeführt werden, die der<br />

Ausbildungsrichtung entsprechen oder als verwandte Fachgebiete anzusehen sind. Das<br />

<strong>Praxissemester</strong> kann sowohl im Inland wie auch im Ausland absolviert werden.<br />

Tätigkeiten in Einrichtungen und Institutionen des Pflege- und Gesundheitswesens in denen<br />

Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung, Diagnostik, Therapie oder<br />

Rehabilitation angewendet werden<br />

z. B. Allgemeine Krankenhäuser, Fachkrankenhäuser <strong>für</strong> Geriatrie/ Psychiatrie/Sucht,<br />

Alten- und Pflegeheime, Rehabilitationskliniken, Ambulante Pflegedienste, Arztpraxen,<br />

Krankengymnastik- und Med. Massagepraxen, Einrichtungen zur gesundheitlichen<br />

Beratung (z.B. von chronisch Kranken, DrogenkonsumentInnen, Prostituierten etc.),<br />

Rettungsdienste, Kurkliniken, Sanatorien, Selbsthilfeorganisationen, Sportvereine<br />

Tätigkeiten in Einrichtungen und Institutionen des Gesundheitswesens, welche<br />

pflegewissenschaftliche, medizinisch- und gesundheitswissenschaftliche Interessen vertreten<br />

oder in diesen Disziplinen forschend und lehrend tätig sind<br />

z. B. Berufs- und Fachverbände im Pflege- und Gesundheitswesen, Berufsfach- und<br />

Hochschulen sowie Bildungs- und Forschungsinstitute <strong>für</strong> Pflege und Gesundheit,<br />

Patientenberatungsstellen<br />

Tätigkeiten in staatlichen und öffentlich-rechtlichen Gesundheitsinstitutionen sowie den<br />

Trägern (einschl. ihrer Spitzenverbände) von Einrichtungen im Pflege- und Gesundheitswesen<br />

und der Sozialversicherung<br />

z.B. staatl. Behörden im Gesundheitswesen (z. B. Gesundheitsamt, Gesundheits- und<br />

Sozialministerium), Krankenkassen- und Krankenhausorganisationen als<br />

Körperschaften des öffentlichen Rechts. Träger von Einrichtungen im Pflege- und<br />

Gesundheitswesen können kirchliche (z. B. Caritas, Diakonisches Werk), öffentlichrechtliche<br />

(z. B. Stadt, Kreis, Land) und private Institutionen sein.


Tätigkeiten in Institutionen, Behörden oder Unternehmen, die spezifische Maßnahmen der<br />

Prävention und Gesundheitsförderung vorhalten:<br />

z.B. Betriebe, Behörden, (Hoch-) Schulen, Kindergärten, Strafvollzugsanstalten etc.<br />

2.2. Die Praxisstelle soll neben den vertraglichen Festlegungen u. a. gewährleisten, dass<br />

ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht,<br />

während des gesamten <strong>Praxissemester</strong>s ein dem Ausbildungsziel entsprechendes<br />

Arbeiten gewährleistet ist,<br />

zur Betreuung der berufspraktischen Tätigkeit ein sachkundiger Mitarbeiter zur<br />

Verfügung steht.<br />

2.3. Ein <strong>Praxissemester</strong> sollte in der Regel bei nur einer Praxisstelle durchgeführt werden. In<br />

Ausnahmefällen kann durch einen begründeten Antrag die Zweiteilung eines <strong>Praxissemester</strong>s<br />

genehmigt werden.<br />

Bewerbung<br />

Bei Fragen rund um die Bewerbung <strong>für</strong> eine <strong>Praxissemester</strong>stelle hilft Ihnen das Praxisbüro:<br />

Bewerbungsmappencheck, Initiativbewerbung, Online-Bewerbung, Bewerbung im Ausland,<br />

Vorbereitung des Interviews, etc. Eine umfassende Literaturauswahl steht im Büro zur<br />

Verfügung. Eine Online-Lernmodul zu Bewerbung <strong>für</strong> das Praktikum steht in der VA<br />

„PraxisCommunity@fb11.de auf stud.ip zur Verfügung.<br />

Anmeldung<br />

Vor Aufnahme des <strong>Praxissemester</strong>s erfolgt die Anmeldung im Praxisbüro. Dort werden die<br />

Anmeldungen geprüft und dann an die <strong>Praxissemester</strong>beauftragten des Studiengangs<br />

weitergeleitet.<br />

Reichen Sie bitte das Anmeldeformular zusammen mit einer Ausfertigung bzw. Kopie des<br />

<strong>Praxissemester</strong>vertrags, den Sie mit der Praxisstelle abschließen, ein. Soweit möglich, sollten<br />

Sie die Vordrucke des Studiengangs verwenden, Verträge der Praxisstelle können jedoch auch<br />

akzeptiert werden.<br />

Termine<br />

Die Anmeldung sollte spätestens zum Ende des 4. Fachsemesters i.d. Regel bis zum 15. Juli<br />

erfolgen.<br />

<strong>Praxissemester</strong>vereinbarung<br />

Die <strong>Praxissemester</strong>vereinbarung muss in dreifacher Ausfertigung abgeschlossen werden, je<br />

eine Ausfertigung erhalten die Studierenden sowie die Praxisstelle, die dritte Ausfertigung<br />

erhält das Studien- und Praxisbüro. Vor Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit muss der<br />

Vertrag von den Praxisbeauftragten anerkannt werden.<br />

3. Anforderungen und Anerkennung der Praxisphase<br />

3.1. Die in der <strong>Praxissemester</strong>ordnung vorgeschriebenen begleitenden Veranstaltungen<br />

(Module 41 bzw. 51: Praxisbegleitung und Module 43 bzw. 53 Praxisauswertung) erfolgen je<br />

nach Erfordernis als Einzel- oder Blockveranstaltung oder in Form einer internetbasierten<br />

Veranstaltung. Zu den Veranstaltungen, in denen auch Praxiserfahrungen mitgeteilt und<br />

ausgewertet werden, können auch Betreuer aus den Praxiseinrichtungen eingeladen werden.


Inhalt der Module Praxisbegleitung (41/51) und Praxisauswertung (43/53): In den Modulen<br />

sollen nicht nur organisatorische Fragen und Probleme mit der Praxis besprochen werden,<br />

sondern die Praxiserfahrungen (praktisches Wissen) mit dem im Studium erworbenen<br />

wissenschaftlichen Wissen reflexiv vermittelt werden. Je nach Modell der durchgeführten<br />

Praxis kann die Praxisbegleitung aber auch dazu dienen, die von den Studierenden im<br />

Rahmen ihrer Praxisvorhaben zu implementierenden Konzepte mit zu unterstützten oder<br />

Prozesse erkundender und forschender Praxis zu moderieren.<br />

3.2. Die Prüfungsleistung im Modul Praxisbegleitung (41/51) ist ein Praktikumsbericht, der<br />

folgende Punkte enthalten soll:<br />

eine kurze Darstellung der Praktikumsstelle,<br />

die Art der praktischen Tätigkeit und Aufgabenstellungen,<br />

die Beschreibung der durchgeführten Arbeiten bzw. Projekte,<br />

Auswertung und Interpretation der Arbeitsergebnisse hinsichtlich der<br />

Aufgabenstellung und unter Einbeziehung von Fachliteratur, Überlegungen zum<br />

Theorie-Praxistransfer<br />

Reflexion der gewonnen Erfahrungen<br />

3.3. Die Prüfungsleistung im Modul Praxisauswertung (43/53) ist:<br />

eine mündliche Präsentation/Reflexion der Praxiserfahrung<br />

3.4. Das Modul „Praxisdurchführung“ (42/52) bleibt unbenotet.<br />

4. Gründe <strong>für</strong> die Nichtanerkennung<br />

4.1. Die Anerkennung des <strong>Praxissemester</strong>s wird grundsätzlich in folgenden Fällen verweigert:<br />

Die Praxisstelle erklärt schriftlich, dass die durchgeführte berufspraktische Tätigkeit<br />

nicht den Anforderungen des Ausbildungsziels entsprochen hat,<br />

die Praxisstelle weist nach, dass den Verpflichtungen aus dem geschlossenen<br />

<strong>Praxissemester</strong>vertrag nicht nachgekommen wurde,<br />

an den vorgesehenen praxissemesterbegleitenden Veranstaltungen wurde nicht<br />

teilgenommen.<br />

die oder der Studierende war wegen nachgewiesener Krankheit oder anderer<br />

anerkannter triftiger Gründe in mehr als 1/3 der im <strong>Praxissemester</strong>vertrag vereinbarten<br />

Arbeitszeit nicht arbeitsfähig.<br />

4.2. Wird ein <strong>Praxissemester</strong> wegen fehlender Voraussetzungen zunächst nicht anerkannt,<br />

bestimmt die oder der <strong>Praxissemester</strong>beauftragte die Auflagen, nach deren Erfüllung eine<br />

spätere Anerkennung erfolgen könnte.<br />

5. Anerkennung von äquivalenten Tätigkeiten<br />

5.1. Der einschlägige Abschluss einer Lehre wird grundsätzlich nicht auf die verlangte<br />

berufspraktische Tätigkeit im <strong>Praxissemester</strong> angerechnet. Dies gilt auch <strong>für</strong> berufspraktische<br />

Tätigkeiten, die vor der Aufnahme des Studiums durchgeführt wurden.<br />

5.2. Berufspraktische Tätigkeiten, die während des Studiums durchgeführt wurden und mit<br />

den Anforderungen als äquivalente Tätigkeiten anzusehen sind, können in Ausnahmefällen


teilweise <strong>für</strong> das <strong>Praxissemester</strong> angerechnet werden. Die Entscheidung über die<br />

Anerkennung trifft die oder der <strong>Praxissemester</strong>beauftragte.<br />

6. Ansprechpartner<br />

<strong>Praxissemester</strong>beauftragte (Anerkennung, fachliche Fragen)<br />

Prof. Dr. Henning Schmidt-Semisch<br />

Grazer Straße 4, Raum 3050<br />

28359 Bremen<br />

Telefon: +49.421 218 3164<br />

Email: schmidt-semisch@uni-bremen.de<br />

Martina Wachtlin<br />

Grazer Straße 4, Raum 3070<br />

28359 Bremen<br />

Telefon: +49 421 218 4456<br />

Email: wachtlin@uni-bremen.de<br />

Organisatorische Fragen, Praktikumssuche, Auslandspraktikum<br />

Praxisbüro/Career Service<br />

Beate Heitzhausen<br />

Grazer Straße 2, Raum 0250<br />

28359 Bremen<br />

Telefon: +49 421 218 3166<br />

Email: heitzhausen@uni-bremen.de<br />

Internet: www.fb11.uni-bremen.de

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