Leitfaden für Praxissemester (09.2009) (application/pdf 49.3 KB)
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Das <strong>Praxissemester</strong> im Studiengang Public Health<br />
Dieser <strong>Leitfaden</strong> ist eine Ergänzung zur Praktikumsordnung vom 18.08.2005. Er regelt die<br />
fachbereichsspezifischen Belange und Anforderungen und gibt Hinweise <strong>für</strong> die<br />
Durchführung der <strong>Praxissemester</strong>.<br />
1. Ziele und Aufgaben<br />
1.1. Die begonnene berufsfeldspezifische Spezialisierung soll gemäß der fachspezifischen<br />
Prüfungsordnung durch ein <strong>Praxissemester</strong> und eine darauf aufbauende Abschlussarbeit<br />
abgerundet werden. Mit dem Praktikum sollen folgende ausbildungsrelevante Optionen<br />
ermöglicht werden:<br />
Spezialisierung auf ein konkretes Berufsfeld und Kennen lernen spezifischer<br />
institutioneller Arbeitsaufgaben und -strukturen;<br />
Erlernen spezifischer berufsfeldrelevanter Handlungskompetenzen und mögliche<br />
Integration/ Implementation bisher gelernter Methoden und Konzepte in die<br />
institutionellen Praxen;<br />
Vermittlung von Berufswissen und wissenschaftlichem Wissen durch die universitäre<br />
Begleitung des <strong>Praxissemester</strong>s;<br />
dialogische Vermittlung zwischen Bedarfen der Institutionen des Sozial- und<br />
Gesundheitswesens und universitärer Ausbildungsstruktur;<br />
verbesserte Einmündung in einen Beruf durch praktische, berufsfeldspezifische<br />
Kenntnisse.<br />
1.2. Während eines <strong>Praxissemester</strong>s sollten sich die Studierenden neben der fachlichen<br />
Thematik auch den wirtschaftlichen, organisatorischen und sozialen Problemen im<br />
Ausbildungsbetrieb/ in der Einrichtung widmen.<br />
1.3. Vier unterschiedliche Arten von Praktika sind möglich.<br />
a) Assisstenzpraxis: Im Rahmen dieses Praktikumstypus können Studierende im Rahmen ihres<br />
<strong>Praxissemester</strong>s ein konkretes Berufsfeld und die damit verbundenen Anforderungen,<br />
Aufgaben, institutionellen Strukturen und Prozessabläufe kennen lernen. Durch die Assistenz<br />
der professionell Tätigen und der damit verbundenen Übernahme von spezifischen Aufgaben<br />
erwerben sie berufsfeldspezifische Handlungskompetenz und Methoden.<br />
b) konzipierende Praxis : Im Rahmen konzipierender Praxis sollen in Absprache mit<br />
Institutionen des Sozial- und Gesundheitsbereiches Module, Praxismodelle und/oder<br />
Projektvorhaben entwickelt werden, die in die Praxis implementiert, durchgeführt und<br />
evaluiert werden. Dies eröffnet <strong>für</strong> die Studierenden eine große Praxisnähe und eine<br />
Umsetzung professioneller Kompetenzen: Analyse von Problemlagen und Defiziten,<br />
Konzeptualisierung von neuen Konzepte, ihre Umsetzung und Evaluierung in Praxisfeldern<br />
sowie das Einüben von Handlungsmethoden.<br />
c) Erkundende/forschende Praxis: Im Kontext dieses Praktikumstyps steht die Option,<br />
professionelle Handlungsfelder, berufliche Praxis, Institutionen sowie Lebenswelten der<br />
Nutzer gesundheitlicher und sozialer Dienstleistungen erkundend und forschend mit<br />
wissenschaftlichen Methoden zu erschließen (ethnographische Verfahren, biographische<br />
Interviews, Expertengespräche u.a.). Ziel ist es, reflexive Kompetenzen zu entwickeln und<br />
wissenschaftliches Wissen mit der Analyse von Praxiswissen in einen produktiven
Zusammenhang zu bringen. Die Entwicklung reflexiver Kompetenzen ist dabei als<br />
wesentliche Kernqualifikation späterer beruflicher Praxis zu werten.<br />
d) Forschungspraxis: Mit Forschungspraxis ist ein Praktikum intendiert, das sich<br />
wissenschaftlich und ergebnisorientiert ausrichtet. Konzeptionell sind dabei Formen von<br />
Praxisforschung denkbar, also ergebnisorientierte Untersuchungen von Praxisfeldern (auch<br />
auf Anfrage der Praxisfelder selbst) oder Beteiligungen der an Forschung interessierten<br />
Studierenden an laufenden Forschungsvorhaben im Fachbereich »Human- und<br />
Gesundheitswissenschaften«.<br />
1.4. Das <strong>Praxissemester</strong> umfasst mindestens 540 Stunden. Es soll im fünften Fachsemester<br />
des Bachelorstudiums absolviert und zu Beginn des jeweiligen Semesters aufgenommen<br />
werden. Die zeitliche Organisation des <strong>Praxissemester</strong>s richtet sich nach den Gegebenheiten<br />
der Praktikumsstelle. Auch wenn keine Benotung der Praktikumsdurchführung stattfindet,<br />
muss eine Anmeldung im Modul 42/52 (Praktikumsdurchführung) erfolgen.<br />
1.5. Die benotete Prüfungsleistung ist ein Praxisbericht (ca. 15. Seiten), der bei der DozentIn<br />
des Seminars Praxisbegleitung (Modul 41/51) abgegeben wird.<br />
2. Durchführungsrichtlinien und Vorschriften<br />
Ablauf des <strong>Praxissemester</strong>s<br />
Praxisplatzsuche<br />
Anmeldung<br />
<strong>Praxissemester</strong>vereinbarung<br />
Anerkennung der Vereinbarung<br />
Begleitende Veranstaltungen<br />
Anerkennung des Praktikums<br />
Abbildung 1: Ablaufplan <strong>für</strong> das <strong>Praxissemester</strong>
2.1. Praxisplatzsuche<br />
Die Wahl der Praxisstelle ist den Studierenden freigestellt. Grundsätzlich ist jedoch vor<br />
Beginn der praktischen Tätigkeit die Zustimmung der oder des <strong>Praxissemester</strong>beauftragten<br />
einzuholen.<br />
<strong>Praxissemester</strong>suche<br />
Das Praxisbüro, die <strong>Praxissemester</strong>beauftragten und die Hochschullehrerinnen und<br />
Hochschullehrer sind bei der Suche nach einem geeigneten Praxisplatz behilflich.<br />
Das Praxisbüro verfügt über eine Datenbank, in der Einrichtungen gespeichert sind, die bereit<br />
sind, <strong>Praxissemester</strong>stellen zur Verfügung zu stellen. Besteht Interesse <strong>für</strong> einen bestimmten<br />
fachlichen Bereich, so kann evtl. die/der entsprechende Hochschullehrer/in weiterhelfen.<br />
Listen mit Praktikumsstellen, bei denen unsere Studierenden bisher waren, finden Sie auf<br />
stud.ip in der VA „PraxisCommunity@fb11.de.<br />
Aktuelle Angebote können Sie auf den Internetseiten und den Aushangstellen neben dem<br />
Praxisbüro, beim Career Center der Universität und auf den Internetseiten von UniTransfer<br />
einsehen.<br />
Spätere Arbeitgeber sind ebenfalls potentielle Ansprechpartner <strong>für</strong> <strong>Praxissemester</strong> – also<br />
Stellenangebote durch sehen!<br />
Mögliche Tätigkeitsbereiche<br />
Die <strong>Praxissemester</strong> sollen möglichst in Tätigkeitsbereichen durchgeführt werden, die der<br />
Ausbildungsrichtung entsprechen oder als verwandte Fachgebiete anzusehen sind. Das<br />
<strong>Praxissemester</strong> kann sowohl im Inland wie auch im Ausland absolviert werden.<br />
Tätigkeiten in Einrichtungen und Institutionen des Pflege- und Gesundheitswesens in denen<br />
Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung, Diagnostik, Therapie oder<br />
Rehabilitation angewendet werden<br />
z. B. Allgemeine Krankenhäuser, Fachkrankenhäuser <strong>für</strong> Geriatrie/ Psychiatrie/Sucht,<br />
Alten- und Pflegeheime, Rehabilitationskliniken, Ambulante Pflegedienste, Arztpraxen,<br />
Krankengymnastik- und Med. Massagepraxen, Einrichtungen zur gesundheitlichen<br />
Beratung (z.B. von chronisch Kranken, DrogenkonsumentInnen, Prostituierten etc.),<br />
Rettungsdienste, Kurkliniken, Sanatorien, Selbsthilfeorganisationen, Sportvereine<br />
Tätigkeiten in Einrichtungen und Institutionen des Gesundheitswesens, welche<br />
pflegewissenschaftliche, medizinisch- und gesundheitswissenschaftliche Interessen vertreten<br />
oder in diesen Disziplinen forschend und lehrend tätig sind<br />
z. B. Berufs- und Fachverbände im Pflege- und Gesundheitswesen, Berufsfach- und<br />
Hochschulen sowie Bildungs- und Forschungsinstitute <strong>für</strong> Pflege und Gesundheit,<br />
Patientenberatungsstellen<br />
Tätigkeiten in staatlichen und öffentlich-rechtlichen Gesundheitsinstitutionen sowie den<br />
Trägern (einschl. ihrer Spitzenverbände) von Einrichtungen im Pflege- und Gesundheitswesen<br />
und der Sozialversicherung<br />
z.B. staatl. Behörden im Gesundheitswesen (z. B. Gesundheitsamt, Gesundheits- und<br />
Sozialministerium), Krankenkassen- und Krankenhausorganisationen als<br />
Körperschaften des öffentlichen Rechts. Träger von Einrichtungen im Pflege- und<br />
Gesundheitswesen können kirchliche (z. B. Caritas, Diakonisches Werk), öffentlichrechtliche<br />
(z. B. Stadt, Kreis, Land) und private Institutionen sein.
Tätigkeiten in Institutionen, Behörden oder Unternehmen, die spezifische Maßnahmen der<br />
Prävention und Gesundheitsförderung vorhalten:<br />
z.B. Betriebe, Behörden, (Hoch-) Schulen, Kindergärten, Strafvollzugsanstalten etc.<br />
2.2. Die Praxisstelle soll neben den vertraglichen Festlegungen u. a. gewährleisten, dass<br />
ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht,<br />
während des gesamten <strong>Praxissemester</strong>s ein dem Ausbildungsziel entsprechendes<br />
Arbeiten gewährleistet ist,<br />
zur Betreuung der berufspraktischen Tätigkeit ein sachkundiger Mitarbeiter zur<br />
Verfügung steht.<br />
2.3. Ein <strong>Praxissemester</strong> sollte in der Regel bei nur einer Praxisstelle durchgeführt werden. In<br />
Ausnahmefällen kann durch einen begründeten Antrag die Zweiteilung eines <strong>Praxissemester</strong>s<br />
genehmigt werden.<br />
Bewerbung<br />
Bei Fragen rund um die Bewerbung <strong>für</strong> eine <strong>Praxissemester</strong>stelle hilft Ihnen das Praxisbüro:<br />
Bewerbungsmappencheck, Initiativbewerbung, Online-Bewerbung, Bewerbung im Ausland,<br />
Vorbereitung des Interviews, etc. Eine umfassende Literaturauswahl steht im Büro zur<br />
Verfügung. Eine Online-Lernmodul zu Bewerbung <strong>für</strong> das Praktikum steht in der VA<br />
„PraxisCommunity@fb11.de auf stud.ip zur Verfügung.<br />
Anmeldung<br />
Vor Aufnahme des <strong>Praxissemester</strong>s erfolgt die Anmeldung im Praxisbüro. Dort werden die<br />
Anmeldungen geprüft und dann an die <strong>Praxissemester</strong>beauftragten des Studiengangs<br />
weitergeleitet.<br />
Reichen Sie bitte das Anmeldeformular zusammen mit einer Ausfertigung bzw. Kopie des<br />
<strong>Praxissemester</strong>vertrags, den Sie mit der Praxisstelle abschließen, ein. Soweit möglich, sollten<br />
Sie die Vordrucke des Studiengangs verwenden, Verträge der Praxisstelle können jedoch auch<br />
akzeptiert werden.<br />
Termine<br />
Die Anmeldung sollte spätestens zum Ende des 4. Fachsemesters i.d. Regel bis zum 15. Juli<br />
erfolgen.<br />
<strong>Praxissemester</strong>vereinbarung<br />
Die <strong>Praxissemester</strong>vereinbarung muss in dreifacher Ausfertigung abgeschlossen werden, je<br />
eine Ausfertigung erhalten die Studierenden sowie die Praxisstelle, die dritte Ausfertigung<br />
erhält das Studien- und Praxisbüro. Vor Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit muss der<br />
Vertrag von den Praxisbeauftragten anerkannt werden.<br />
3. Anforderungen und Anerkennung der Praxisphase<br />
3.1. Die in der <strong>Praxissemester</strong>ordnung vorgeschriebenen begleitenden Veranstaltungen<br />
(Module 41 bzw. 51: Praxisbegleitung und Module 43 bzw. 53 Praxisauswertung) erfolgen je<br />
nach Erfordernis als Einzel- oder Blockveranstaltung oder in Form einer internetbasierten<br />
Veranstaltung. Zu den Veranstaltungen, in denen auch Praxiserfahrungen mitgeteilt und<br />
ausgewertet werden, können auch Betreuer aus den Praxiseinrichtungen eingeladen werden.
Inhalt der Module Praxisbegleitung (41/51) und Praxisauswertung (43/53): In den Modulen<br />
sollen nicht nur organisatorische Fragen und Probleme mit der Praxis besprochen werden,<br />
sondern die Praxiserfahrungen (praktisches Wissen) mit dem im Studium erworbenen<br />
wissenschaftlichen Wissen reflexiv vermittelt werden. Je nach Modell der durchgeführten<br />
Praxis kann die Praxisbegleitung aber auch dazu dienen, die von den Studierenden im<br />
Rahmen ihrer Praxisvorhaben zu implementierenden Konzepte mit zu unterstützten oder<br />
Prozesse erkundender und forschender Praxis zu moderieren.<br />
3.2. Die Prüfungsleistung im Modul Praxisbegleitung (41/51) ist ein Praktikumsbericht, der<br />
folgende Punkte enthalten soll:<br />
eine kurze Darstellung der Praktikumsstelle,<br />
die Art der praktischen Tätigkeit und Aufgabenstellungen,<br />
die Beschreibung der durchgeführten Arbeiten bzw. Projekte,<br />
Auswertung und Interpretation der Arbeitsergebnisse hinsichtlich der<br />
Aufgabenstellung und unter Einbeziehung von Fachliteratur, Überlegungen zum<br />
Theorie-Praxistransfer<br />
Reflexion der gewonnen Erfahrungen<br />
3.3. Die Prüfungsleistung im Modul Praxisauswertung (43/53) ist:<br />
eine mündliche Präsentation/Reflexion der Praxiserfahrung<br />
3.4. Das Modul „Praxisdurchführung“ (42/52) bleibt unbenotet.<br />
4. Gründe <strong>für</strong> die Nichtanerkennung<br />
4.1. Die Anerkennung des <strong>Praxissemester</strong>s wird grundsätzlich in folgenden Fällen verweigert:<br />
Die Praxisstelle erklärt schriftlich, dass die durchgeführte berufspraktische Tätigkeit<br />
nicht den Anforderungen des Ausbildungsziels entsprochen hat,<br />
die Praxisstelle weist nach, dass den Verpflichtungen aus dem geschlossenen<br />
<strong>Praxissemester</strong>vertrag nicht nachgekommen wurde,<br />
an den vorgesehenen praxissemesterbegleitenden Veranstaltungen wurde nicht<br />
teilgenommen.<br />
die oder der Studierende war wegen nachgewiesener Krankheit oder anderer<br />
anerkannter triftiger Gründe in mehr als 1/3 der im <strong>Praxissemester</strong>vertrag vereinbarten<br />
Arbeitszeit nicht arbeitsfähig.<br />
4.2. Wird ein <strong>Praxissemester</strong> wegen fehlender Voraussetzungen zunächst nicht anerkannt,<br />
bestimmt die oder der <strong>Praxissemester</strong>beauftragte die Auflagen, nach deren Erfüllung eine<br />
spätere Anerkennung erfolgen könnte.<br />
5. Anerkennung von äquivalenten Tätigkeiten<br />
5.1. Der einschlägige Abschluss einer Lehre wird grundsätzlich nicht auf die verlangte<br />
berufspraktische Tätigkeit im <strong>Praxissemester</strong> angerechnet. Dies gilt auch <strong>für</strong> berufspraktische<br />
Tätigkeiten, die vor der Aufnahme des Studiums durchgeführt wurden.<br />
5.2. Berufspraktische Tätigkeiten, die während des Studiums durchgeführt wurden und mit<br />
den Anforderungen als äquivalente Tätigkeiten anzusehen sind, können in Ausnahmefällen
teilweise <strong>für</strong> das <strong>Praxissemester</strong> angerechnet werden. Die Entscheidung über die<br />
Anerkennung trifft die oder der <strong>Praxissemester</strong>beauftragte.<br />
6. Ansprechpartner<br />
<strong>Praxissemester</strong>beauftragte (Anerkennung, fachliche Fragen)<br />
Prof. Dr. Henning Schmidt-Semisch<br />
Grazer Straße 4, Raum 3050<br />
28359 Bremen<br />
Telefon: +49.421 218 3164<br />
Email: schmidt-semisch@uni-bremen.de<br />
Martina Wachtlin<br />
Grazer Straße 4, Raum 3070<br />
28359 Bremen<br />
Telefon: +49 421 218 4456<br />
Email: wachtlin@uni-bremen.de<br />
Organisatorische Fragen, Praktikumssuche, Auslandspraktikum<br />
Praxisbüro/Career Service<br />
Beate Heitzhausen<br />
Grazer Straße 2, Raum 0250<br />
28359 Bremen<br />
Telefon: +49 421 218 3166<br />
Email: heitzhausen@uni-bremen.de<br />
Internet: www.fb11.uni-bremen.de