Leitfaden für Praxissemester (09.2009) (application/pdf 49.3 KB)
Leitfaden für Praxissemester (09.2009) (application/pdf 49.3 KB)
Leitfaden für Praxissemester (09.2009) (application/pdf 49.3 KB)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Tätigkeiten in Institutionen, Behörden oder Unternehmen, die spezifische Maßnahmen der<br />
Prävention und Gesundheitsförderung vorhalten:<br />
z.B. Betriebe, Behörden, (Hoch-) Schulen, Kindergärten, Strafvollzugsanstalten etc.<br />
2.2. Die Praxisstelle soll neben den vertraglichen Festlegungen u. a. gewährleisten, dass<br />
ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht,<br />
während des gesamten <strong>Praxissemester</strong>s ein dem Ausbildungsziel entsprechendes<br />
Arbeiten gewährleistet ist,<br />
zur Betreuung der berufspraktischen Tätigkeit ein sachkundiger Mitarbeiter zur<br />
Verfügung steht.<br />
2.3. Ein <strong>Praxissemester</strong> sollte in der Regel bei nur einer Praxisstelle durchgeführt werden. In<br />
Ausnahmefällen kann durch einen begründeten Antrag die Zweiteilung eines <strong>Praxissemester</strong>s<br />
genehmigt werden.<br />
Bewerbung<br />
Bei Fragen rund um die Bewerbung <strong>für</strong> eine <strong>Praxissemester</strong>stelle hilft Ihnen das Praxisbüro:<br />
Bewerbungsmappencheck, Initiativbewerbung, Online-Bewerbung, Bewerbung im Ausland,<br />
Vorbereitung des Interviews, etc. Eine umfassende Literaturauswahl steht im Büro zur<br />
Verfügung. Eine Online-Lernmodul zu Bewerbung <strong>für</strong> das Praktikum steht in der VA<br />
„PraxisCommunity@fb11.de auf stud.ip zur Verfügung.<br />
Anmeldung<br />
Vor Aufnahme des <strong>Praxissemester</strong>s erfolgt die Anmeldung im Praxisbüro. Dort werden die<br />
Anmeldungen geprüft und dann an die <strong>Praxissemester</strong>beauftragten des Studiengangs<br />
weitergeleitet.<br />
Reichen Sie bitte das Anmeldeformular zusammen mit einer Ausfertigung bzw. Kopie des<br />
<strong>Praxissemester</strong>vertrags, den Sie mit der Praxisstelle abschließen, ein. Soweit möglich, sollten<br />
Sie die Vordrucke des Studiengangs verwenden, Verträge der Praxisstelle können jedoch auch<br />
akzeptiert werden.<br />
Termine<br />
Die Anmeldung sollte spätestens zum Ende des 4. Fachsemesters i.d. Regel bis zum 15. Juli<br />
erfolgen.<br />
<strong>Praxissemester</strong>vereinbarung<br />
Die <strong>Praxissemester</strong>vereinbarung muss in dreifacher Ausfertigung abgeschlossen werden, je<br />
eine Ausfertigung erhalten die Studierenden sowie die Praxisstelle, die dritte Ausfertigung<br />
erhält das Studien- und Praxisbüro. Vor Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit muss der<br />
Vertrag von den Praxisbeauftragten anerkannt werden.<br />
3. Anforderungen und Anerkennung der Praxisphase<br />
3.1. Die in der <strong>Praxissemester</strong>ordnung vorgeschriebenen begleitenden Veranstaltungen<br />
(Module 41 bzw. 51: Praxisbegleitung und Module 43 bzw. 53 Praxisauswertung) erfolgen je<br />
nach Erfordernis als Einzel- oder Blockveranstaltung oder in Form einer internetbasierten<br />
Veranstaltung. Zu den Veranstaltungen, in denen auch Praxiserfahrungen mitgeteilt und<br />
ausgewertet werden, können auch Betreuer aus den Praxiseinrichtungen eingeladen werden.