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Leitfaden für Praxissemester (09.2009) (application/pdf 49.3 KB)

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Tätigkeiten in Institutionen, Behörden oder Unternehmen, die spezifische Maßnahmen der<br />

Prävention und Gesundheitsförderung vorhalten:<br />

z.B. Betriebe, Behörden, (Hoch-) Schulen, Kindergärten, Strafvollzugsanstalten etc.<br />

2.2. Die Praxisstelle soll neben den vertraglichen Festlegungen u. a. gewährleisten, dass<br />

ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht,<br />

während des gesamten <strong>Praxissemester</strong>s ein dem Ausbildungsziel entsprechendes<br />

Arbeiten gewährleistet ist,<br />

zur Betreuung der berufspraktischen Tätigkeit ein sachkundiger Mitarbeiter zur<br />

Verfügung steht.<br />

2.3. Ein <strong>Praxissemester</strong> sollte in der Regel bei nur einer Praxisstelle durchgeführt werden. In<br />

Ausnahmefällen kann durch einen begründeten Antrag die Zweiteilung eines <strong>Praxissemester</strong>s<br />

genehmigt werden.<br />

Bewerbung<br />

Bei Fragen rund um die Bewerbung <strong>für</strong> eine <strong>Praxissemester</strong>stelle hilft Ihnen das Praxisbüro:<br />

Bewerbungsmappencheck, Initiativbewerbung, Online-Bewerbung, Bewerbung im Ausland,<br />

Vorbereitung des Interviews, etc. Eine umfassende Literaturauswahl steht im Büro zur<br />

Verfügung. Eine Online-Lernmodul zu Bewerbung <strong>für</strong> das Praktikum steht in der VA<br />

„PraxisCommunity@fb11.de auf stud.ip zur Verfügung.<br />

Anmeldung<br />

Vor Aufnahme des <strong>Praxissemester</strong>s erfolgt die Anmeldung im Praxisbüro. Dort werden die<br />

Anmeldungen geprüft und dann an die <strong>Praxissemester</strong>beauftragten des Studiengangs<br />

weitergeleitet.<br />

Reichen Sie bitte das Anmeldeformular zusammen mit einer Ausfertigung bzw. Kopie des<br />

<strong>Praxissemester</strong>vertrags, den Sie mit der Praxisstelle abschließen, ein. Soweit möglich, sollten<br />

Sie die Vordrucke des Studiengangs verwenden, Verträge der Praxisstelle können jedoch auch<br />

akzeptiert werden.<br />

Termine<br />

Die Anmeldung sollte spätestens zum Ende des 4. Fachsemesters i.d. Regel bis zum 15. Juli<br />

erfolgen.<br />

<strong>Praxissemester</strong>vereinbarung<br />

Die <strong>Praxissemester</strong>vereinbarung muss in dreifacher Ausfertigung abgeschlossen werden, je<br />

eine Ausfertigung erhalten die Studierenden sowie die Praxisstelle, die dritte Ausfertigung<br />

erhält das Studien- und Praxisbüro. Vor Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit muss der<br />

Vertrag von den Praxisbeauftragten anerkannt werden.<br />

3. Anforderungen und Anerkennung der Praxisphase<br />

3.1. Die in der <strong>Praxissemester</strong>ordnung vorgeschriebenen begleitenden Veranstaltungen<br />

(Module 41 bzw. 51: Praxisbegleitung und Module 43 bzw. 53 Praxisauswertung) erfolgen je<br />

nach Erfordernis als Einzel- oder Blockveranstaltung oder in Form einer internetbasierten<br />

Veranstaltung. Zu den Veranstaltungen, in denen auch Praxiserfahrungen mitgeteilt und<br />

ausgewertet werden, können auch Betreuer aus den Praxiseinrichtungen eingeladen werden.

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