Leitfaden für Praxissemester (09.2009) (application/pdf 49.3 KB)
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Zusammenhang zu bringen. Die Entwicklung reflexiver Kompetenzen ist dabei als<br />
wesentliche Kernqualifikation späterer beruflicher Praxis zu werten.<br />
d) Forschungspraxis: Mit Forschungspraxis ist ein Praktikum intendiert, das sich<br />
wissenschaftlich und ergebnisorientiert ausrichtet. Konzeptionell sind dabei Formen von<br />
Praxisforschung denkbar, also ergebnisorientierte Untersuchungen von Praxisfeldern (auch<br />
auf Anfrage der Praxisfelder selbst) oder Beteiligungen der an Forschung interessierten<br />
Studierenden an laufenden Forschungsvorhaben im Fachbereich »Human- und<br />
Gesundheitswissenschaften«.<br />
1.4. Das <strong>Praxissemester</strong> umfasst mindestens 540 Stunden. Es soll im fünften Fachsemester<br />
des Bachelorstudiums absolviert und zu Beginn des jeweiligen Semesters aufgenommen<br />
werden. Die zeitliche Organisation des <strong>Praxissemester</strong>s richtet sich nach den Gegebenheiten<br />
der Praktikumsstelle. Auch wenn keine Benotung der Praktikumsdurchführung stattfindet,<br />
muss eine Anmeldung im Modul 42/52 (Praktikumsdurchführung) erfolgen.<br />
1.5. Die benotete Prüfungsleistung ist ein Praxisbericht (ca. 15. Seiten), der bei der DozentIn<br />
des Seminars Praxisbegleitung (Modul 41/51) abgegeben wird.<br />
2. Durchführungsrichtlinien und Vorschriften<br />
Ablauf des <strong>Praxissemester</strong>s<br />
Praxisplatzsuche<br />
Anmeldung<br />
<strong>Praxissemester</strong>vereinbarung<br />
Anerkennung der Vereinbarung<br />
Begleitende Veranstaltungen<br />
Anerkennung des Praktikums<br />
Abbildung 1: Ablaufplan <strong>für</strong> das <strong>Praxissemester</strong>