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STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN - M/S VisuCom GmbH

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Nr. 21 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 23. Mai 2005 Seite 1885<br />

terungen zum TV über Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und<br />

medizinisch-technischen Berufen aufgeführten Gesetze berücksichtigt<br />

sowie in den Erläuterungen zum TV über Angestellte im Pflegedienst<br />

das neue Krankenpflegegesetz i. d. F. des Art. 1 des o. g. Gesetzes vom<br />

16. Juli 2003 und das Altenpflegegesetz in der Neufassung der Bekanntmachung<br />

vom 25. August 2003 aufgenommen worden; gleichzeitig<br />

wurde die Kommentierung den geänderten Vorschriften angepasst.<br />

Ferner wurden die in den Erläuterungen zum TV über Angestellte in<br />

medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen in<br />

den Erläuterungen zum TV über Angestellte im Pflegedienst aufgelisteten<br />

länderspezifischen Ausbildungs- und Weiterbildungsregelungen<br />

auf den neuesten Stand gebracht sowie auf diese Bereiche betreffende<br />

Beschlüsse von Arbeitgebergremien hingewiesen.<br />

Die Aktualisierungen und Erweiterungen machen den Kommentar für<br />

die praktische Arbeit noch wertvoller.<br />

Das Werk befindet sich nunmehr auf dem Rechtsstand vom März 2004.<br />

Oberamtsrat Uwe Bauer<br />

Kommentar zum Bundes-Angestelltentarifvertrag — BAT —. Friedrich<br />

Wiese, Hermann Fohrmann, Joachim Jeske, Norbert G ö r -<br />

gens, Wolf Thiel, Manfred Hoffmann und Stefan Hebler.<br />

Loseblattwerk, ca. 8 670 S., 109 c einschließl. sieben Ordn. 187./188./<br />

189./190./191./192. Erg.Liefg. zum Hauptwerk (ohne Vergütungsordnungen),<br />

Richard Boorberg Verlag <strong>GmbH</strong> & Co KG, — edition moll —,<br />

70563 Stuttgart, 81673 München, ISBN 3-415-02513-6<br />

Dieser unverzichtbare Standardkommentar des Personalwesens enthält<br />

die Texte des BAT mit umfassenden und ausgewogenen Erläuterungen<br />

sowie eine Vielzahl ergänzender Tarifverträge. Eine wesentliche<br />

Arbeitserleichterung sind die Querverbindungen, die der Kommentar<br />

vom jeweils behandelten Tarifwerk zum allgemeinen Arbeitsrecht<br />

aufzeigt.<br />

Die 187. bis 192. Ergänzungslieferungen enthalten u. a. eine Neukommentierung<br />

des § 17 BAT unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen<br />

Rechtsprechung sowie die ab 1. Januar 2004 maßgebende 83 v. H.-<br />

Tabelle in der Mindestnettobeträge zum TV zur Regelung der Altersteilzeitarbeit.<br />

Darüber hinaus sind die Einleitung zum BAT im Hinblick auf die von<br />

den TV-Parteien in der Lohnrunde 2003/2004 vereinbarte Prozessvereinbarung<br />

für die Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts,<br />

die Erläuterungen zu § 37 BAT, die Richtlinien der TdL über die<br />

Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte sowie die<br />

Erl. 10 zu § 40 BAT, die Erl. 7 und 14 zu § 50 BAT, die Vorbemerkungen<br />

vor § 52 BAT unter Buchstabe 1, die Erläuterungen zu Nr. 12 SR<br />

2 d BAT und der Anhang 2 zur SR 2 d BAT aktualisiert worden.<br />

Außerdem ist die neueste Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit<br />

zu Krankenbezügen, zum Mutterschutz und zur Elternzeit, zu den Arbeitsbedingungen<br />

von Lehrkräften, zu befristeten Arbeitsverhältnissen,<br />

zur Zahlung von Gefahrenzulagen und zur Vollzugszulage nach<br />

den Zulagen-TVen v. 17. Mai 1982 ausgewertet und in die Kommentierung<br />

der entsprechenden Vorschriften eingearbeitet worden.<br />

Eine vollständige Neukommentierung des § 36 BAT. Ferner sind die<br />

durch nachstehende Gesetze und Verordnungen veranlassten Änderungen<br />

anderer im Kommentar abgedruckter bzw. in der Kommentierung<br />

das Gesetz zur Umsetzung familienrechtlicher Entscheidungen<br />

des Bundesverfassungsgerichts v. 13. Dezember 2003, das Steueränderungsgesetz<br />

2003 v. 15. Dezember 2003, das Dritte Gesetz für moderne<br />

Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23. Dezember 2003, das Gesetz zu<br />

Reformen am Arbeitsmarkt v. 24. Dezember 2003, das Vierte Gesetz für<br />

moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24. Dezember 2003, das<br />

Haushaltsbegleitgesetz 2004 v. 29. Dezember 2003, GKV-Modernisierungsgesetz<br />

v. 14. November 2003, die Achte Zuständigkeitsanpassungsverordnung<br />

v. 25. November 2003 eingearbeitet worden.<br />

Ferner sind die Rundschreiben des Bundesamtes für Finanzen v.<br />

29. August 2003, v. 9. Dezember 2003 und v. 15. Januar 2004 in die im<br />

Anhang zu § 31 BAT abgedruckte DA zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs<br />

eingearbeitet worden.<br />

Darüber hinaus sind das Fünftes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes<br />

und anderer Vorschriften v. 16. Februar 2002, das<br />

Steueränderungsgesetz 2003 v. 15. Dezember 2003, das Gesetz zur Reform<br />

am Arbeitsmarkt v. 24. Dezember 2003, das Haushaltsbegleitgesetz<br />

2004 v. 29. Dezember 2003, Haushaltsgesetz 2004 v. 18. Februar<br />

2004 eingearbeitet.<br />

Außerdem sind die Erl. 1 bis 20.1 zum TV ATZ unter Berücksichtigung<br />

der Folgerungen aus den Änderungen des Altersteilzeitgesetzes durch<br />

Art. 95 des dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt<br />

v. 23. Dezember 2003, aus der Einführung des ATV/ATV-K und<br />

aus dem Entwurf eines RV-Nachhaltigkeitsgesetzes vollständig überarbeitet<br />

und das im Anhang 1 zum TV ATZ abgedruckte Altersteilzeitgesetz<br />

auf den neusten Stand gebracht worden.<br />

In den Erläuterungen zum ATV/ATV-K ist sodann auf die Kündigung<br />

des Überleitungsabkommens durch die AKA e. V., auf die Änderung<br />

der Deckungsrückstellungsverordnung durch die VO v. 5. November<br />

2003, auf die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2004 und<br />

auf die Erhebung der vollen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung<br />

von Betriebsrenten eingegangen worden.<br />

Die ab 1. Januar 2005 maßgebenden Entgeltgrenzen in der Sozialversicherung<br />

(Anhang zu § 36 BAT) sowie der Beschluss der Mitgliederversammlung<br />

der TdL vom 2./3. September 2003 zu eintägigen Klassenfahrten<br />

von Lehrern (Erl. zu Nr. 3 der SR 2 1 I BAT) sind in das Werk<br />

aufgenommen worden. Des Weiteren wurde in den Erläuterungen zu<br />

§ 3 Buchst. d BAT auf die Nachfolgeregelung der ab 1. Januar 2005<br />

weggefallenen §§ 19, 20 BSHG hingewiesen, der Änderungs-TV Nr. 1<br />

vom 25. August 2004 zum Anwendungs-TV Land Berlin in diesen TV<br />

eingearbeitet und das Rdschr. der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger<br />

vom 27. Juli 2004 zur versicherungsrechtlichen Behandlung<br />

von Studenten, Praktikanten und ähnlichen Personen auszugsweise<br />

in die Erläuterungen zu den Praktikanten-Richtlinien aufgenommen.<br />

Ferner wurden die in den Vorbemerkungen zu Abschnitt III BAT, in<br />

den Erläuterungen zu den §§ 7, 11, 13, 15, 33, 36, 50, 52 BAT, im Anhang<br />

2 zur SR 2 d BAT und den Leistungs- und Prämien-Richtlinien zitierten<br />

Gesetze und Verordnungen auf den neuesten Stand gebracht.<br />

Darüber hinaus ist die neueste Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit<br />

zu Fragen der Eingruppierung (§ 22 BAT), des Bewährungsaufstiegs<br />

(§ 23a BAT), der vorübergehenden Ausübung einer höherwertigen<br />

Tätigkeit (§ 24 BAT), des Ortszuschlags (§ 29 BAT), der Zahlung<br />

von Wechselschicht- und Schichtzulagen (§ 33a BAT), der Zahlung<br />

von Krankenbezügen (§ 37 BAT), der Arbeitszeit von Lehrkräften<br />

(Nr. 3 SR 2 l I BAT) und Hausmeistern (Nr. 4 SR 2 r BAT), der Befristung<br />

von Arbeitsverträgen (SR 2 y BAT, Anhänge 1, 2 und 4 zur SR 2 y<br />

BAT) sowie zur Zahlung von Mutterschaftsgeld bei Beurlaubung ohne<br />

Bezüge (Vorbem. 1 vor § 52 BAT) und zum Umzugs-TV ausgewertet<br />

und in die Kommentierung dieser Vorschriften eingearbeitet worden.<br />

Die Aktualisierungen und Erweiterungen machen das Werk noch wertvoller<br />

für die praktische Arbeit.<br />

Das Werk befindet sich nunmehr auf dem Rechtsstand vom Oktober<br />

2004.<br />

Oberamtsrat Uwe Bauer<br />

Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Kommentar aufgrund der Rechtsprechung<br />

des Bundesarbeitsgerichts. Begründet von Prof. Dr. jur. Fritz<br />

Auffahrth, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts i. R., und Dr.<br />

jur. Rudolf S c h ö n h e r r , Personaldirektor i. R. Fortgeführt von Dr.<br />

Friedrich H. Heither, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht<br />

a. D., und Dr. Ulrike Heither, Rechtsanwältin. 3. Auflage,<br />

Loseblatt-Kommentar einschließlich Lieferungen 1/03, 2/03 und 1/04,<br />

2 988 Seiten, 12,8 � 18,5 cm, Dünndruckpapier, einschließlich 2 Spezialordnern,<br />

76,— Euro; Ergänzungen bei Bedarf. Erich Schmidt Verlag,<br />

Berlin, Bielefeld, München, ISBN 3-503-00171-9<br />

Der Rechtsprechungskommentar zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts<br />

wurde erstmals im Staatsanzeiger für das Land Hessen<br />

1994 (S. 3418) besprochen. Jedes Jahr erscheinen in der Regel etwa zwei<br />

Ergänzungslieferungen, welche ebenfalls jeweils besprochen wurden.<br />

Nunmehr liegen die Ergänzungslieferungen 1/03, 2/03 und 1/04 vor,<br />

welche sicherstellen, dass das Werk dem aktuellen Stand der Rechtsprechung<br />

des Bundesarbeitsgerichts entspricht.<br />

Die Lieferung berücksichtigt zunächst die vielfältigen Änderungen, die<br />

das Arbeitsgerichtsgesetz selbst erfahren hat. Dabei wurde zunächst<br />

der dem Kommentar vorangestellte Gesetzestext auf den neuesten<br />

Stand gebracht und innerhalb der Kommentierung der Gesetzestext<br />

aktualisiert. Soweit die Änderungen zu einer Veränderung der Rechtslage<br />

in Bezug auf die Kommentierung führen, wird am Ende des Paragraphen<br />

darauf hingewiesen, welche Kommentierungen nunmehr nicht<br />

mehr aktuell sind. Für den Anwender wäre es trotzdem schön, wenn<br />

zumindest bei den Paragraphen innerhalb der Kommentierung Gesetzesänderungen<br />

durch entsprechende Hinweise dokumentiert würden.<br />

Im Hinblick auf die damit für die Herausgeber verbundene große<br />

Mehrarbeit ist das Fehlen entsprechender Hinweise bei den jeweiligen<br />

Paragraphen jedoch durchaus verzeihlich.<br />

Unabhängig von den Gesetzesänderungen des Arbeitsgerichtsgesetzes<br />

wurden mit den Lieferungen das Abkürzungsverzeichnis und das<br />

Stichwortverzeichnis auf den neuesten Stand gebracht. Auch umfassen<br />

die Lieferungen natürlich wieder eine Vielzahl von Bereichen aus dem<br />

Arbeitsgerichtsgesetz, zu welchen sich das Bundesarbeitsgericht bis<br />

April 2004 geäußert hat.<br />

Die hinzugekommene neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts<br />

befasst sich in den Entscheidungen unter anderem mit folgenden<br />

Themenbereichen:<br />

— dem Begriff des Arbeitnehmers,<br />

— der Frage der Parteifähigkeit,<br />

— der Frage der Bestimmtheit des Klageantrages,<br />

— Fragen der Widerklage,<br />

— Fragen aus dem Bereich der Feststellungsklagen,<br />

— Fragen zu Entfristungsklagen,<br />

— Fragen der Berufungseinlegung,<br />

— Fragen der Revision,<br />

— Fragen der Urteilsabsetzung,<br />

— der Frage der Beweisverwertung von heimlichen Videoaufnahmen,<br />

— der Frage der Wiederaufnahme des Verfahrens,

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