STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN - M/S VisuCom GmbH
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Nr. 21 Staatsanzeiger für das Land Hessen — 23. Mai 2005 Seite 1885<br />
terungen zum TV über Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und<br />
medizinisch-technischen Berufen aufgeführten Gesetze berücksichtigt<br />
sowie in den Erläuterungen zum TV über Angestellte im Pflegedienst<br />
das neue Krankenpflegegesetz i. d. F. des Art. 1 des o. g. Gesetzes vom<br />
16. Juli 2003 und das Altenpflegegesetz in der Neufassung der Bekanntmachung<br />
vom 25. August 2003 aufgenommen worden; gleichzeitig<br />
wurde die Kommentierung den geänderten Vorschriften angepasst.<br />
Ferner wurden die in den Erläuterungen zum TV über Angestellte in<br />
medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen in<br />
den Erläuterungen zum TV über Angestellte im Pflegedienst aufgelisteten<br />
länderspezifischen Ausbildungs- und Weiterbildungsregelungen<br />
auf den neuesten Stand gebracht sowie auf diese Bereiche betreffende<br />
Beschlüsse von Arbeitgebergremien hingewiesen.<br />
Die Aktualisierungen und Erweiterungen machen den Kommentar für<br />
die praktische Arbeit noch wertvoller.<br />
Das Werk befindet sich nunmehr auf dem Rechtsstand vom März 2004.<br />
Oberamtsrat Uwe Bauer<br />
Kommentar zum Bundes-Angestelltentarifvertrag — BAT —. Friedrich<br />
Wiese, Hermann Fohrmann, Joachim Jeske, Norbert G ö r -<br />
gens, Wolf Thiel, Manfred Hoffmann und Stefan Hebler.<br />
Loseblattwerk, ca. 8 670 S., 109 c einschließl. sieben Ordn. 187./188./<br />
189./190./191./192. Erg.Liefg. zum Hauptwerk (ohne Vergütungsordnungen),<br />
Richard Boorberg Verlag <strong>GmbH</strong> & Co KG, — edition moll —,<br />
70563 Stuttgart, 81673 München, ISBN 3-415-02513-6<br />
Dieser unverzichtbare Standardkommentar des Personalwesens enthält<br />
die Texte des BAT mit umfassenden und ausgewogenen Erläuterungen<br />
sowie eine Vielzahl ergänzender Tarifverträge. Eine wesentliche<br />
Arbeitserleichterung sind die Querverbindungen, die der Kommentar<br />
vom jeweils behandelten Tarifwerk zum allgemeinen Arbeitsrecht<br />
aufzeigt.<br />
Die 187. bis 192. Ergänzungslieferungen enthalten u. a. eine Neukommentierung<br />
des § 17 BAT unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen<br />
Rechtsprechung sowie die ab 1. Januar 2004 maßgebende 83 v. H.-<br />
Tabelle in der Mindestnettobeträge zum TV zur Regelung der Altersteilzeitarbeit.<br />
Darüber hinaus sind die Einleitung zum BAT im Hinblick auf die von<br />
den TV-Parteien in der Lohnrunde 2003/2004 vereinbarte Prozessvereinbarung<br />
für die Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts,<br />
die Erläuterungen zu § 37 BAT, die Richtlinien der TdL über die<br />
Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte sowie die<br />
Erl. 10 zu § 40 BAT, die Erl. 7 und 14 zu § 50 BAT, die Vorbemerkungen<br />
vor § 52 BAT unter Buchstabe 1, die Erläuterungen zu Nr. 12 SR<br />
2 d BAT und der Anhang 2 zur SR 2 d BAT aktualisiert worden.<br />
Außerdem ist die neueste Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit<br />
zu Krankenbezügen, zum Mutterschutz und zur Elternzeit, zu den Arbeitsbedingungen<br />
von Lehrkräften, zu befristeten Arbeitsverhältnissen,<br />
zur Zahlung von Gefahrenzulagen und zur Vollzugszulage nach<br />
den Zulagen-TVen v. 17. Mai 1982 ausgewertet und in die Kommentierung<br />
der entsprechenden Vorschriften eingearbeitet worden.<br />
Eine vollständige Neukommentierung des § 36 BAT. Ferner sind die<br />
durch nachstehende Gesetze und Verordnungen veranlassten Änderungen<br />
anderer im Kommentar abgedruckter bzw. in der Kommentierung<br />
das Gesetz zur Umsetzung familienrechtlicher Entscheidungen<br />
des Bundesverfassungsgerichts v. 13. Dezember 2003, das Steueränderungsgesetz<br />
2003 v. 15. Dezember 2003, das Dritte Gesetz für moderne<br />
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23. Dezember 2003, das Gesetz zu<br />
Reformen am Arbeitsmarkt v. 24. Dezember 2003, das Vierte Gesetz für<br />
moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24. Dezember 2003, das<br />
Haushaltsbegleitgesetz 2004 v. 29. Dezember 2003, GKV-Modernisierungsgesetz<br />
v. 14. November 2003, die Achte Zuständigkeitsanpassungsverordnung<br />
v. 25. November 2003 eingearbeitet worden.<br />
Ferner sind die Rundschreiben des Bundesamtes für Finanzen v.<br />
29. August 2003, v. 9. Dezember 2003 und v. 15. Januar 2004 in die im<br />
Anhang zu § 31 BAT abgedruckte DA zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs<br />
eingearbeitet worden.<br />
Darüber hinaus sind das Fünftes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes<br />
und anderer Vorschriften v. 16. Februar 2002, das<br />
Steueränderungsgesetz 2003 v. 15. Dezember 2003, das Gesetz zur Reform<br />
am Arbeitsmarkt v. 24. Dezember 2003, das Haushaltsbegleitgesetz<br />
2004 v. 29. Dezember 2003, Haushaltsgesetz 2004 v. 18. Februar<br />
2004 eingearbeitet.<br />
Außerdem sind die Erl. 1 bis 20.1 zum TV ATZ unter Berücksichtigung<br />
der Folgerungen aus den Änderungen des Altersteilzeitgesetzes durch<br />
Art. 95 des dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt<br />
v. 23. Dezember 2003, aus der Einführung des ATV/ATV-K und<br />
aus dem Entwurf eines RV-Nachhaltigkeitsgesetzes vollständig überarbeitet<br />
und das im Anhang 1 zum TV ATZ abgedruckte Altersteilzeitgesetz<br />
auf den neusten Stand gebracht worden.<br />
In den Erläuterungen zum ATV/ATV-K ist sodann auf die Kündigung<br />
des Überleitungsabkommens durch die AKA e. V., auf die Änderung<br />
der Deckungsrückstellungsverordnung durch die VO v. 5. November<br />
2003, auf die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2004 und<br />
auf die Erhebung der vollen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung<br />
von Betriebsrenten eingegangen worden.<br />
Die ab 1. Januar 2005 maßgebenden Entgeltgrenzen in der Sozialversicherung<br />
(Anhang zu § 36 BAT) sowie der Beschluss der Mitgliederversammlung<br />
der TdL vom 2./3. September 2003 zu eintägigen Klassenfahrten<br />
von Lehrern (Erl. zu Nr. 3 der SR 2 1 I BAT) sind in das Werk<br />
aufgenommen worden. Des Weiteren wurde in den Erläuterungen zu<br />
§ 3 Buchst. d BAT auf die Nachfolgeregelung der ab 1. Januar 2005<br />
weggefallenen §§ 19, 20 BSHG hingewiesen, der Änderungs-TV Nr. 1<br />
vom 25. August 2004 zum Anwendungs-TV Land Berlin in diesen TV<br />
eingearbeitet und das Rdschr. der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger<br />
vom 27. Juli 2004 zur versicherungsrechtlichen Behandlung<br />
von Studenten, Praktikanten und ähnlichen Personen auszugsweise<br />
in die Erläuterungen zu den Praktikanten-Richtlinien aufgenommen.<br />
Ferner wurden die in den Vorbemerkungen zu Abschnitt III BAT, in<br />
den Erläuterungen zu den §§ 7, 11, 13, 15, 33, 36, 50, 52 BAT, im Anhang<br />
2 zur SR 2 d BAT und den Leistungs- und Prämien-Richtlinien zitierten<br />
Gesetze und Verordnungen auf den neuesten Stand gebracht.<br />
Darüber hinaus ist die neueste Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit<br />
zu Fragen der Eingruppierung (§ 22 BAT), des Bewährungsaufstiegs<br />
(§ 23a BAT), der vorübergehenden Ausübung einer höherwertigen<br />
Tätigkeit (§ 24 BAT), des Ortszuschlags (§ 29 BAT), der Zahlung<br />
von Wechselschicht- und Schichtzulagen (§ 33a BAT), der Zahlung<br />
von Krankenbezügen (§ 37 BAT), der Arbeitszeit von Lehrkräften<br />
(Nr. 3 SR 2 l I BAT) und Hausmeistern (Nr. 4 SR 2 r BAT), der Befristung<br />
von Arbeitsverträgen (SR 2 y BAT, Anhänge 1, 2 und 4 zur SR 2 y<br />
BAT) sowie zur Zahlung von Mutterschaftsgeld bei Beurlaubung ohne<br />
Bezüge (Vorbem. 1 vor § 52 BAT) und zum Umzugs-TV ausgewertet<br />
und in die Kommentierung dieser Vorschriften eingearbeitet worden.<br />
Die Aktualisierungen und Erweiterungen machen das Werk noch wertvoller<br />
für die praktische Arbeit.<br />
Das Werk befindet sich nunmehr auf dem Rechtsstand vom Oktober<br />
2004.<br />
Oberamtsrat Uwe Bauer<br />
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Kommentar aufgrund der Rechtsprechung<br />
des Bundesarbeitsgerichts. Begründet von Prof. Dr. jur. Fritz<br />
Auffahrth, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts i. R., und Dr.<br />
jur. Rudolf S c h ö n h e r r , Personaldirektor i. R. Fortgeführt von Dr.<br />
Friedrich H. Heither, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht<br />
a. D., und Dr. Ulrike Heither, Rechtsanwältin. 3. Auflage,<br />
Loseblatt-Kommentar einschließlich Lieferungen 1/03, 2/03 und 1/04,<br />
2 988 Seiten, 12,8 � 18,5 cm, Dünndruckpapier, einschließlich 2 Spezialordnern,<br />
76,— Euro; Ergänzungen bei Bedarf. Erich Schmidt Verlag,<br />
Berlin, Bielefeld, München, ISBN 3-503-00171-9<br />
Der Rechtsprechungskommentar zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts<br />
wurde erstmals im Staatsanzeiger für das Land Hessen<br />
1994 (S. 3418) besprochen. Jedes Jahr erscheinen in der Regel etwa zwei<br />
Ergänzungslieferungen, welche ebenfalls jeweils besprochen wurden.<br />
Nunmehr liegen die Ergänzungslieferungen 1/03, 2/03 und 1/04 vor,<br />
welche sicherstellen, dass das Werk dem aktuellen Stand der Rechtsprechung<br />
des Bundesarbeitsgerichts entspricht.<br />
Die Lieferung berücksichtigt zunächst die vielfältigen Änderungen, die<br />
das Arbeitsgerichtsgesetz selbst erfahren hat. Dabei wurde zunächst<br />
der dem Kommentar vorangestellte Gesetzestext auf den neuesten<br />
Stand gebracht und innerhalb der Kommentierung der Gesetzestext<br />
aktualisiert. Soweit die Änderungen zu einer Veränderung der Rechtslage<br />
in Bezug auf die Kommentierung führen, wird am Ende des Paragraphen<br />
darauf hingewiesen, welche Kommentierungen nunmehr nicht<br />
mehr aktuell sind. Für den Anwender wäre es trotzdem schön, wenn<br />
zumindest bei den Paragraphen innerhalb der Kommentierung Gesetzesänderungen<br />
durch entsprechende Hinweise dokumentiert würden.<br />
Im Hinblick auf die damit für die Herausgeber verbundene große<br />
Mehrarbeit ist das Fehlen entsprechender Hinweise bei den jeweiligen<br />
Paragraphen jedoch durchaus verzeihlich.<br />
Unabhängig von den Gesetzesänderungen des Arbeitsgerichtsgesetzes<br />
wurden mit den Lieferungen das Abkürzungsverzeichnis und das<br />
Stichwortverzeichnis auf den neuesten Stand gebracht. Auch umfassen<br />
die Lieferungen natürlich wieder eine Vielzahl von Bereichen aus dem<br />
Arbeitsgerichtsgesetz, zu welchen sich das Bundesarbeitsgericht bis<br />
April 2004 geäußert hat.<br />
Die hinzugekommene neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts<br />
befasst sich in den Entscheidungen unter anderem mit folgenden<br />
Themenbereichen:<br />
— dem Begriff des Arbeitnehmers,<br />
— der Frage der Parteifähigkeit,<br />
— der Frage der Bestimmtheit des Klageantrages,<br />
— Fragen der Widerklage,<br />
— Fragen aus dem Bereich der Feststellungsklagen,<br />
— Fragen zu Entfristungsklagen,<br />
— Fragen der Berufungseinlegung,<br />
— Fragen der Revision,<br />
— Fragen der Urteilsabsetzung,<br />
— der Frage der Beweisverwertung von heimlichen Videoaufnahmen,<br />
— der Frage der Wiederaufnahme des Verfahrens,