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Standards und Anforderungen an ... - Bayerische Staatsforsten

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<strong>St<strong>an</strong>dards</strong> <strong>und</strong> <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> Holzerntemaßnahmen<br />

bei den <strong>Bayerische</strong>n <strong>Staatsforsten</strong> (BaySF)<br />

Neben den in der ZVU festgelegten Bedingungen für eingesetzte Arbeitskräfte, eingesetzte<br />

Arbeitsmittel <strong>und</strong> in Bezug auf die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen,<br />

insbesondere der Arbeitsschutzbestimmungen, gelten folgende allgemeine <strong>St<strong>an</strong>dards</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> forstliche Dienstleistungen bei den <strong>Bayerische</strong>n<br />

<strong>Staatsforsten</strong>.<br />

Auf evtl. Abweichungen von diesen Allgemeinen <strong>St<strong>an</strong>dards</strong> <strong>und</strong> <strong>Anforderungen</strong> wird<br />

ggf. in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen hingewiesen.<br />

TEILE A - E<br />

TEIL A Allgemeine <strong>St<strong>an</strong>dards</strong> <strong>und</strong> <strong>Anforderungen</strong>:<br />

� <strong>an</strong> alle Arbeitsverfahren<br />

� <strong>an</strong> alle eingesetzten Maschinen<br />

� <strong>an</strong> das eingesetzte Personal<br />

� <strong>an</strong> Arbeits-/ Einsatzvorbereitung bei forstlichen Dienstleistungen<br />

Arbeitsverfahren:<br />

TEIL B Hochmech<strong>an</strong>isierte Holzernte<br />

TEIL C Motorm<strong>an</strong>uelle Holzernte<br />

TEIL D Holzrückung Forwarder/Seilschlepper<br />

TEIL E Seilunterstützte Holzernteverfahren


Beschaffung<br />

TEIL A Allgemeine <strong>St<strong>an</strong>dards</strong> <strong>und</strong> <strong>Anforderungen</strong><br />

Allgemeine <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> alle Arbeitsverfahren<br />

Alle Arbeiten haben Wald <strong>und</strong> Boden schonend zu erfolgen.<br />

Wald schonend sind die Arbeiten, wenn<br />

• Kulturen, Verjüngungen, Vorbaugruppen <strong>und</strong> stehende Stämme nicht<br />

beschädigt werden;<br />

Boden schonend sind die Arbeiten, wenn<br />

• die Bestände nur auf den vorh<strong>an</strong>denen Rückewegen <strong>und</strong> Rückegassen<br />

befahren werden;<br />

• Ast- <strong>und</strong> Gipfelmaterial ist konsequent als „Reisigmatte“ (= Einbau von Ast-<br />

<strong>und</strong> Gipfelholz bei Nassstellen) zu verwenden.<br />

• Rückewege <strong>und</strong> Forststraßen nicht mehr als unvermeidbar be<strong>an</strong>sprucht werden;<br />

• bei geeigneter Witterung gearbeitet wird – die Entscheidung über den Abbruch<br />

<strong>und</strong> die Wiederaufnahme trifft die zuständige Einsatzleitung des jeweiligen<br />

Forstbetriebes.<br />

Allgemeine <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> alle eingesetzten Maschinen<br />

• Ausreichend dimensioniert – Eingesetzte Maschinen müssen dem Einsatzbereich<br />

<strong>und</strong> dessen Gesamtmasse <strong>an</strong>gepasst sein.<br />

• Technisch einw<strong>an</strong>dfreier Zust<strong>an</strong>d<br />

• Biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten <strong>und</strong> Sägekettenhaftöle<br />

• Ölunfall-Soforthilfe-Set mit mind. 35 l Fassungsvermögen ist immer auf jeder<br />

Maschine mitzuführen, bei Bedarf einzusetzen <strong>und</strong> auf Verl<strong>an</strong>gen vorzuzeigen.<br />

• Kraft- <strong>und</strong> Schmierstoffe sind nur in zugelassenen Behältern zu tr<strong>an</strong>sportieren<br />

<strong>und</strong> zu lagern (keine Lagerung <strong>und</strong> Bet<strong>an</strong>kung in Wasserschutzgebieten –<br />

Regelungen der jeweiligen Wasserschutzverordnung beachten!)<br />

• Bei Radmaschinen sind Bogiebänder <strong>und</strong> Gleitschutzketten für schwierige<br />

Einsatzbedingungen vorzuhalten <strong>und</strong> auf Anforderung des Auftraggebers einzusetzen.<br />

• Alle Rückemaschinen mit Bogieachsen haben den Reifenfülldruck nach<br />

Vorgabe der BaySF einzustellen<br />

• Hinweise zur Vorgabe des Fülldrucks, zum Erwerb einer Fülldruck<strong>an</strong>zeige<br />

usw. erfolgt durch die Forsttechnik BaySF in Bodenwöhr<br />

• Der Forstbetrieb ist berechtigt, Maschinen, die den technischen <strong>Anforderungen</strong><br />

nicht entsprechen oder erhebliche Schäden <strong>an</strong> Best<strong>an</strong>d <strong>und</strong> Boden <strong>an</strong>richten,<br />

auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn <strong>an</strong>dere als die <strong>an</strong>gegebenen<br />

Maschinen zum Einsatz kommen.<br />

S. - 2 -


Beschaffung<br />

Allgemeine <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> das eingesetzte Personal<br />

• Neben den in den ZVU, Ziffer 4 gen<strong>an</strong>nten Voraussetzungen muss der<br />

Vertragspartner darüber hinaus sicher stellen, dass das eingesetzte Personal<br />

vor Beginn der Arbeiten Kenntnis über alle für die Verrichtung der Arbeiten<br />

relev<strong>an</strong>ten Informationen erl<strong>an</strong>gt, um diese in der geforderten Qualität durchführen<br />

zu können.<br />

• Mit Maschinenführern <strong>und</strong> Einsatzleitern des Unternehmers vor Ort müssen<br />

Besprechungen <strong>und</strong> Anweisungen in deutscher Sprache geführt werden können.<br />

Der Unternehmer benennt einen ver<strong>an</strong>twortlichen Einsatzleiter als Ansprechpartner<br />

für den Einatzleiter des jeweiligen Forstbetriebs.<br />

• Beim Einsatz von Subunternehmern ohne eigene Maschine muss der<br />

Vertragspartner neben der in den ZVU, Ziffer 8 gen<strong>an</strong>nten Voraussetzungen<br />

sicher stellen dass der Stausbescheid der BfA zu erbringen bzw. nachzuweisen<br />

ist oder dass eine Statusfeststellung bei der BfA be<strong>an</strong>tragt wurde.<br />

Arbeits-/ Einsatzvorbereitung<br />

• Arbeitseinweisung<br />

Bei Beginn der jeweiligen Arbeiten erfolgt eine detaillierte schriftliche Arbeitseinweisung.<br />

Diese Arbeitseinweisung wird gegenseitig unterschrieben. Die<br />

unterschriebene Arbeitseinweisung wird wesentlicher Vertragsbest<strong>an</strong>dteil.<br />

Die Hiebseinweisung bzw. Flächeneinweisung <strong>und</strong> ggf. Sortier<strong>an</strong>weisung erfolgt<br />

vor Ort mit Übergabe der schriftlichen Arbeitseinweisung.<br />

o Abstellmöglichkeiten für Schutzwagen, sowie T<strong>an</strong>k- <strong>und</strong><br />

Werkzeugcontainer sind vorh<strong>an</strong>den<br />

o Best<strong>an</strong>dsvorbereitung:<br />

• Verkehrssicherung<br />

� vorh<strong>an</strong>dene Feinerschließung eindeutig markiert <strong>und</strong><br />

aufzuschneidende Feinerschließung deutlich sichtbar trassiert<br />

o Die Arbeitsstelle ist nach den gültigen Bestimmungen abzusichern.<br />

o Private Forststraße (ZVU, Ziff. 6: Aufgabe Auftragnehmer) <strong>und</strong> ggf.<br />

öffentliche Straße sperren<br />

o Sicherheitsabstände im Hieb einhalten<br />

Der Einsatzleiter des Forstbetriebes entscheidet, ob <strong>und</strong> w<strong>an</strong>n ein Weg zusätzlich<br />

zu Sperrschild <strong>und</strong> Absperrb<strong>an</strong>d mit Posten gesperrt werden muss,<br />

der Forstbetrieb stellt diese Posten auf eigene Rechnung.<br />

S. - 3 -


Beschaffung<br />

TEIL B Hochmech<strong>an</strong>isierte Holzernte<br />

Technische Anforderung <strong>an</strong> Harvester<br />

• Vermessungssystem nach dem KWF-Pflichtenheft<br />

• Dokumentierte Kontrolle (im Einsatztagebuch) des Vermessungssystems 1x<br />

pro Woche bzw. nach dem Wechsel des Best<strong>an</strong>des – die Dokumentation ist<br />

auf Verl<strong>an</strong>gen vorzuzeigen.<br />

• Ein nachvollziehbares Kurzprotokoll über den aktuellen St<strong>an</strong>d der<br />

aufgearbeiteten Mengen, gegliedert nach Sortimenten, muss jederzeit verfügbar<br />

sein.<br />

Anforderung <strong>an</strong> Arbeitsverfahren<br />

• Auf die Einhaltung der vorgegebenen Mindestzopfstärken (i.d.R. 12 – 14 cm<br />

bei St<strong>an</strong>dardlängen, 7 – 8 cm bei Industrieholz) <strong>und</strong> Längen in Verbindung mit<br />

einer erlösoptimierten Aushaltung ist zu achten.<br />

• Die Bestände sind vollständig auf g<strong>an</strong>zer Fläche zu bearbeiten.<br />

• Es darf ausschließlich auf markierten Rückegassen gefahren werden. Ist eine<br />

ausreichende Feinerschließung noch nicht vorh<strong>an</strong>den erfolgt ein Aufhieb der<br />

Rückegassen auf eine Breite von 4m, soweit vom Einsatzleiter keine <strong>an</strong>derslautenden<br />

Vorgaben erfolgen.<br />

• Um größtmögliche Bodenschonung zu erreichen, ist Ast- <strong>und</strong> Gipfelmaterial<br />

konsequent als „Reisigmatte“ (= Einbau von Ast- <strong>und</strong> Gipfelholz bei Nassstellen)<br />

in die Rückegassen einzubauen.<br />

• Bei entsprechenden Witterungsbedingungen k<strong>an</strong>n die zuständige Einsatzleitung<br />

des Forstbetriebes nach eigenem Ermessen den Einsatz von Bogiebändern<br />

oder Gleitschutzketten verl<strong>an</strong>gen bzw. den Einsatz unterbrechen.<br />

• Es darf ausschließlich auf markierten Rückegassen gefahren werden. Soweit<br />

noch keine ausreichende Feinerschließung vorh<strong>an</strong>den ist erfolgt der Aufhieb<br />

der Gassen auf eine Breite von 4 m.<br />

• Nur zur Fällung markierte Bäume dürfen entnommen werden. Dabei sind markierte<br />

Z-Bäume besonders zu schonen. Schäden am verbleibenden Best<strong>an</strong>d<br />

<strong>und</strong> <strong>an</strong> der Verjüngung sind zu vermeiden. Auf Auslesebäume ist besonders<br />

zu achten: keine Schäden <strong>an</strong> mehr als 5 Prozent der markierten Auslesebäume.<br />

• Keine Holzverletzungen am geernteten Holz (richtiger Anpressdruck, <strong>an</strong><br />

Best<strong>an</strong>desstärke <strong>an</strong>gepasstes Aggregat)<br />

• Der Harvesterfahrer hat dem Forwarderfahrer mitzuteilen, welche Rückegassen<br />

oder Best<strong>an</strong>desbereiche mit besonderer Vorsicht befahren werden müssen.<br />

Diese Informationen werden zugleich dem jeweiligen Einsatzleiter des<br />

Forstbetriebes mitgeteilt.<br />

• Die Rückung hat der Aufarbeitung unmittelbar zu verfolgen.<br />

• Dem Auftraggeber ist wöchentlich das Protokoll über die eingeschlagenen<br />

Mengen, gegliedert nach Sortimenten, zu übermitteln.<br />

S. - 4 -


Beschaffung<br />

• Rückegassenarmierung:<br />

Gipfel <strong>und</strong> Äste sind gr<strong>und</strong>sätzlich quer zur Gasse abzulegen. Gipfelstücke<br />

sollen aufgr<strong>und</strong> der besseren Tragfähigkeit nicht unter 4 m eingekürzt werden.<br />

Insbesondere Nassstellen sind durch Einbau von Gipfeln <strong>und</strong> Ästen zu stabilisieren.<br />

Auf nährstoffarmen St<strong>an</strong>dorten ist das Reisig im Best<strong>an</strong>d zu belassen<br />

<strong>und</strong> Nassstellen mit einem Knüppeldamm zu stabilisieren.<br />

Bei Durchforstungen ist das Gipfelstück jedes aufgearbeiteten Baumes ungekürzt<br />

<strong>und</strong> nicht entastet in einer Mindestlänge von 4 m quer über der Rückegasse<br />

abzulegen. Längere <strong>und</strong> stärkere Gipfelstücke aus Endnutzungen bzw.<br />

starkastige aus Schneebruch- oder Kiefernbeständen werden aufgetrennt <strong>und</strong><br />

entastet.<br />

• Gräben:<br />

Fixlängen sind so l<strong>an</strong>ge in den Graben zu legen, bis er vollständig gefüllt ist.<br />

Bei Sortimenten kürzer als 4 m sind zwei Längen hinterein<strong>an</strong>der einzubauen.<br />

Astmaterial <strong>und</strong> 2-m-Stücke dürfen im Bereich von Gräben nicht zur Rückegassenarmierung<br />

verwendet werden; die Wasserführung muss erhalten bleiben.<br />

Bei Ende der Maßnahme sind diese Hölzer wieder auszubauen.<br />

• Nassstellen:<br />

Nassstellen sind durch Einbau von Gipfeln, Ästen <strong>und</strong> wenn nötig durch geringwertige<br />

Sortimente zu stabilisieren (Rücksprache mit dem Einsatzleiter des<br />

FB, soweit nicht in der Arbeitseinweisung geregelt).<br />

Zusätzlich zu den Gipfelstücken sind Stammteile, aus denen keine Fixlängen<br />

geschnitten werden können, in mindestens 4 m l<strong>an</strong>gen Stücken so l<strong>an</strong>ge quer<br />

in der Rückegasse abzulegen, bis eine entsprechende Tragfähigkeit entst<strong>an</strong>den<br />

ist. Das <strong>an</strong>fallende Astmaterial wird auf den Knüppeldamm gelegt. (Siehe<br />

ggf. Losbeschreibung Ziff. 4 (1) bzgl. „Anteile eingeschränkte Befahrbarkeit<br />

der Rückegassen in Prozent“)<br />

• Straßengräben:<br />

Fixlängen sind sol<strong>an</strong>ge längs in den Graben zu legen, bis er vollständig gefüllt<br />

ist. Bei Längen unter 5 m werden zwei Stücke nebenein<strong>an</strong>der gelegt, damit<br />

die Ausfahrt des Forwarders in jede Richtung möglich ist.<br />

Bei vorh<strong>an</strong>denen Längsdurchlässen werden von einer Seite Fixlängen eingebaut,<br />

bis die Rohrhöhe überschritten ist. Bei Ende der Maßnahme sind diese<br />

Hölzer wieder auszubauen.<br />

S. - 5 -


Beschaffung<br />

TEIL C Motorm<strong>an</strong>uelle Holzernte<br />

Bei motorm<strong>an</strong>ueller Holzernte ist unbedingt die Fällordnung einzuhalten (eine systematische<br />

Feinerschließung mit dauerhafter Markierung ist für die Orientierung im<br />

Hieb Voraussetzung).<br />

Folgende Mindest<strong>an</strong>forderungen sind einzuhalten:<br />

• Die Bestände sind vollständig auf g<strong>an</strong>zer Fläche zu bearbeiten.<br />

• Schneidetechnik <strong>an</strong> die Situation <strong>an</strong>passen <strong>und</strong> ordnungsgemäß ausführen<br />

• Wurzel<strong>an</strong>läufe beischneiden<br />

• Waldbart entfernen<br />

• Reisig von Wegen <strong>und</strong> aus Gräben entfernen, etc.<br />

• Verwendung von biologisch schnell abbaubarem Kettenhaftöl <strong>und</strong> Alkylatbenzin.<br />

S. - 6 -


Beschaffung<br />

TEIL D Holzrückung<br />

Technische Anforderung <strong>an</strong> Forwarder / Skidder mit Bogieachse<br />

• Bogiebänder sind auf Anforderung einzusetzen:<br />

o Mind. Traktionsbänder auf dem Vorderwagen<br />

o Baltic-Bänder oder vergleichbare breitstegige Bänder für den Hinterwagen<br />

bzw. unter der Klemmb<strong>an</strong>k/Rückez<strong>an</strong>ge/Rückekr<strong>an</strong><br />

• Bei Beginn der Arbeit muß eine Überprüfung des eingestellten Fülldrucks<br />

jederzeit möglich sein, z.B. durch eine Fülldruck<strong>an</strong>zeige.<br />

Anforderung <strong>an</strong> Arbeitsverfahren<br />

• Es darf ausschließlich auf markierten Rückegassen gefahren werden.<br />

• Die Rückung hat sich <strong>an</strong> den herrschenden Wetterbedingungen zu orientieren.<br />

Bei Trockenheit sind zuerst die gefährdeten Rückegassen zu befahren. In<br />

„weichen“ Rückegassen ist bei ungünstiger Witterung immer vollständig zu rücken,<br />

es dürfen keine Sortimente liegen gelassen werden.<br />

• Holz wird gr<strong>und</strong>sätzlich nur bei der Ausfahrt geladen.<br />

• Auf Weichböden ist die Ladekapazität der Tragschlepper bei Bedarf/nach<br />

Aufforderung durch den Forstbetriebs zu reduzieren (Anweisung durch den<br />

Einsatzleiter)<br />

• Bei der Gefahr, dass Rückegassenabschnitte einbrechen, ist bei der nächsten<br />

Leerfahrt zusätzliches Gipfelmaterial <strong>und</strong> Reisig mitzubringen <strong>und</strong> einzubauen.<br />

Findet sich nicht genügend Material, wird auf geringwertige St<strong>an</strong>dardlängen<br />

zurückgegriffen.<br />

• Bei beginnender „Gleisbildung“ (Fahrspuren > 10 cm Tiefe) sofort Kontakt mit<br />

dem Einsatzleiter, um das weitere Vorgehen abzusprechen.<br />

• Fällt bei der Holzaufarbeitung nicht genügend Material <strong>an</strong>, hat der<br />

Forwarderfahrer vor der ersten Überfahrt Gräben, Straßengräben <strong>und</strong> Nassstellen<br />

durch Aufnahme geeigneten Materials <strong>an</strong>dernorts <strong>und</strong> Zubringung zu<br />

sichern. (siehe Losbeschreibung Ziff. 4 (1) � Anteile eingeschränkter Befahrbarkeit<br />

der Rückegassen in Prozent)<br />

• Bei der Rückung von L<strong>an</strong>gholzsortimenten wird zusätzlich ein Querholz über<br />

den Graben gelegt, um die Grabenk<strong>an</strong>te vor schleifendem Holz zu schützen.<br />

Die eingebauten Fixlängen werden erst nach der letzten Überfahrt aus Gräben<br />

<strong>und</strong> Straßengräben entfernt. Dabei wird mit der Greifz<strong>an</strong>ge jede Wasser stauende<br />

Barriere entfernt.<br />

• Polterung: St<strong>an</strong>dardlängen werden maximal bis zu einer Höhe von 4,00 m gestapelt.<br />

Kleinmengen unter 15 fm entl<strong>an</strong>g einer Forststraße sind stets nach<br />

Abschluss der Rückearbeiten zu einem Polter zusammenzufahren. Das Holz<br />

ist <strong>an</strong> den LKW-fahrbaren Forststraßen fachgerecht zu lagern. Dabei ist das<br />

Holz sortimentsweise zu trennen <strong>und</strong> stirnseitig bündig zu poltern. Bei <strong>an</strong>geschriebenem<br />

Holz müssen die Stämme so gelagert werden, dass die <strong>an</strong>geschriebene<br />

Seite vorne oder seitlich abgelesen werden k<strong>an</strong>n. Eine Lagerung<br />

in Gräben ist nicht zulässig, Forststraßen sind freizuhalten. Die Polter dürfen<br />

nicht in das Forststraßenb<strong>an</strong>kett hineinragen.<br />

S. - 7 -


Beschaffung<br />

• Am Ende jeden Werktages wird die Forststraße abgezogen <strong>und</strong> von herumliegenden<br />

Ästen geräumt.<br />

Für das Rücken <strong>und</strong> Lagern sind folgende <strong>St<strong>an</strong>dards</strong> festgelegt:<br />

• Vollständige Rückung<br />

• Rückefahrzeuge nicht überladen<br />

• Verjüngung schonen<br />

• Gassenr<strong>an</strong>dbäume nicht beschädigen<br />

• Gr<strong>und</strong>bruch vermeiden: Rückegassen <strong>und</strong> –wege müssen dauerhaft befahrbar<br />

bleiben.<br />

• Schlagabraum aus Gräben <strong>und</strong> von Forststraßen entfernen, Durchlässe<br />

freihalten, ggf. freimachen<br />

• Die Lagerung erfolgt sorten- <strong>und</strong> losweise getrennt, stirnseitig bündig gepoltert<br />

<strong>an</strong> den vom Einsatzleiter des Forstbetriebs vorgesehenen Lagerplätzen.<br />

• Die Lagerung hat auf Unterlagen zu erfolgen. Äste <strong>und</strong> Kronenteile sind in den<br />

Poltern nicht zulässig.<br />

• Bruchschäden am Holz sind zu vermeiden<br />

• Die Polterung <strong>an</strong> oder zwischen Bäumen ist nicht zulässig. Eine Beschädigung<br />

von R<strong>an</strong>dbäumen <strong>an</strong> Lagestreifen <strong>und</strong> –plätzen ist zu vermeiden.<br />

• Keine Polterung auf der Fahrbahn (Wendeplatte), im Graben oder im Best<strong>an</strong>d.<br />

• Polter für Lkw-Kr<strong>an</strong> erreichbar (Stämme max. 7m von der Wegmitte entfernt<br />

poltern)<br />

• Befahrbarkeit der Forststraßen während <strong>und</strong> nach Beendigung der Arbeiten sicherstellen<br />

(befahrbar für Pkw, z.B. Rettungswagen)<br />

• Auf die Poltersicherheit ist zu achten. (gegen Abrollen sichern)<br />

• Aufgearbeitete Sortimente sind deutlich getrennt vonein<strong>an</strong>der zu lagern. (Gewährleistung<br />

der richtigen Loszuordnung)<br />

• Starke Beschädigungen <strong>an</strong> den Forststraßen sind zu vermeiden.<br />

• Die Lagerung hat so zu erfolgen dass ein Waldmaß erhoben werden k<strong>an</strong>n.<br />

• Bei Bringung von Energieholz bzw. Gipfelstücken zur Weiterverarbeitung<br />

durch Mobilhacker hat die Lagerung der entsprechenden Sortimente senkrecht<br />

zur Forsttrasse zu erfolgen. (Mindestgröße je Polter ca. 30 srm)<br />

S. - 8 -


Beschaffung<br />

TEIL E Seilunterstützte Holzernte<br />

Der Auftragnehmer hat vor Abgabe des Angebotes die Möglichkeit, die vorh<strong>an</strong>denen<br />

Möglichkeiten zur Lagerung des Holzes, die Absp<strong>an</strong>nmöglichkeiten für Berg- <strong>und</strong><br />

Tal<strong>an</strong>ker, die voraussichtliche Zahl der benötigten Seillinien sowie die voraussichtlich<br />

benötigte Anzahl von Sätteln im Gelände zu besichtigen <strong>und</strong> einzuschätzen.<br />

Eine spätere Preis<strong>an</strong>passung aufgr<strong>und</strong> dieser Kriterien wird ausgeschlossen.<br />

Die zu bearbeitenden Bestände werden von Vertretern des Auftraggebers bis zum<br />

Maßnahmebeginn vollständig ausgezeichnet. Der Auftragnehmer erhält geeignete<br />

Karten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zeitnah zur Zuschlagserteilungserteilung<br />

<strong>und</strong> in Absprache mit dem Auftraggeber, die gepl<strong>an</strong>ten Seillinien zu trassieren. Die<br />

Trassen sind ausreichend früh vor Maßnahmenbeginn mit den Einsatzleitern des<br />

Forstbetriebes festzulegen, dass dem Forstbetrieb ausreichend Zeit für die Best<strong>an</strong>dsvorbereitung<br />

(Auszeichnen) bleibt.<br />

<strong>St<strong>an</strong>dards</strong> für Seilunterstützte Arbeitsverfahren<br />

• Die Seilung hat unter größtmöglicher Sorgfalt zu erfolgen. Schäden am Best<strong>an</strong>d<br />

sind zu minimieren, vorh<strong>an</strong>dene Naturverjüngung ist möglichst zu schonen.<br />

• Alle ausgezeichneten Bäume – <strong>und</strong> nur diese – sind zu entnehmen.<br />

• Auf Totholz ist zu achten <strong>und</strong> darf nur im Falle einer Gefährdung für die Aufarbeitung<br />

bearbeitet werden. Auf keinen Fall darf Totholz in das Sortiment<br />

„Energieholz“ geschnitten werden. Umgeschnittenes Totholz verbleibt in jedem<br />

Fall im Best<strong>an</strong>d.<br />

• Markierte Z-Bäume sind bei der Aufarbeitung/Bringung besonders zu schonen.<br />

• Die Trassenbreite ist während der Arbeiten auf einer Trasse möglichst schmal<br />

zu halten. Der abschließende Trassenaufhieb beschädigter Stämme erfolgt in<br />

Absprache mit dem Einsatzleiter des Auftraggebers.<br />

• Zur Vermeidung einer Seilbringung im Bodenzug sind Sättel in ausreichender<br />

Anzahl <strong>und</strong> Höhe <strong>an</strong>zubringen. Insbesondere im Bereich sensibler St<strong>an</strong>dorte<br />

ist darauf zu achten das ein Streifen des Holzes auf dem Boden vermieden<br />

wird.<br />

• Beim Absp<strong>an</strong>nen der Stützen <strong>und</strong> des Seilgerätes sind, soweit technisch möglich<br />

<strong>und</strong> sinnvoll, Stammschoner zu verwenden.<br />

• Als Anker- <strong>und</strong> Absp<strong>an</strong>nbäume verwendete Fichten, sowie Bäume am<br />

Trassenr<strong>an</strong>d, die durch die Seilung erheblich beschädigt wurden sind in Absprache<br />

mit dem Einsatzleiter abschließend zu seilen oder käferwirksam zu<br />

entrinden. Die hierfür entstehenden Kosten sind im Entgelt für die aufgearbeiteten<br />

Sortimente enthalten.<br />

• die Höhe der Stöcke gefällter Stämme erfolgt in Absprache mit dem Einsatzleiter<br />

des jeweiligen Forstbetriebes.<br />

• Die Beh<strong>an</strong>dlung von Gipfelholz <strong>und</strong> x-Holz wird in den hiebsweisen<br />

Leistungsbeschreibungen vorgegeben. Ist diesbezüglich keine Vereinbarung<br />

getroffen, ist im Best<strong>an</strong>d verbleibendes, bruttaugliches Material käferwirksam<br />

zu beh<strong>an</strong>deln.<br />

S. - 9 -


Beschaffung<br />

• Durchlässe <strong>und</strong> Gräben dürfen nicht durch Schlagabraum oder gelagertes<br />

Holz verlegt werden.<br />

• Forststrassen, Wege <strong>und</strong> Steige sind nach Abschluss der Maßnahme von<br />

Schlagabraum zu befreien.<br />

• Dem Auftraggeber ist wöchentlich ein Protokoll über die eingeschlagenen<br />

Sortimente <strong>und</strong> Mengen zu übermitteln (Wochenmeldung).<br />

• Soweit vom Auftraggeber <strong>an</strong>geordnet, ist Holz zu messen <strong>und</strong> <strong>an</strong>zuschreiben.<br />

Die Vergütung hierfür richtet sich nach dem in der Vergütungsvereinbarung<br />

vereinbarten Zuschlag.<br />

• Keine Holzverletzungen am geernteten Holz bei Vollbaumverfahren mit <strong>an</strong>schließender<br />

Aufarbeitung <strong>und</strong> Sortierung mit Harvester/Prozessor (richtiger<br />

Anpressdruck, <strong>an</strong> Best<strong>an</strong>dsstärke <strong>an</strong>gepasstes Aggregat)<br />

• Bei Aufarbeitung oder Sortierung der Vollbäume durch BaySF-eigene Waldarbeiter<br />

(insbes. bei kombinierten Verfahren) sind die gesetzlich festgelegten<br />

Arbeitszeiten der Waldarbeiter zu beachten.<br />

• Bei Sortimentsverfahren können zur Erhöhung der Stückmasse nach<br />

Rücksprache mit dem Einsatzleiter des Forstbetriebes Doppellängen geseilt<br />

werden, sofern hierbei die best<strong>an</strong>ds- <strong>und</strong> verjüngungsschonende Bringung<br />

möglich ist.<br />

<strong>St<strong>an</strong>dards</strong> für Rückung <strong>und</strong> Lagerung<br />

• Die Lagerung erfolgt sorten- <strong>und</strong> losweise getrennt, stirnseitig bündig gepoltert<br />

<strong>an</strong> den vom Einsatzleiter des Forstbetriebs vorgesehenen Lagerplätzen.<br />

Sofern kein ausreichender Lagerplatz vorh<strong>an</strong>den ist, wird in der hiebsweisen<br />

Leistungsbeschreibung darauf hingewiesen. In diesen Fällen ist das eingeschlagene<br />

Holz mit Mobilbagger/Forwarder/Lkw <strong>an</strong> geeignete Lagerplätze zu<br />

tr<strong>an</strong>sportieren <strong>und</strong> dort sortenrein zu lagern. Die Holzlagerung nur mit dem auf<br />

der Seil<strong>an</strong>lage montiertem Sortierkr<strong>an</strong> ist nicht ausreichend.<br />

• Äste <strong>und</strong> Kronenteile sind in den Poltern nicht zulässig.<br />

• Bruchschäden am Holz sind zu vermeiden.<br />

• Die Polterung <strong>an</strong> oder zwischen Bäumen, im Best<strong>an</strong>d, auf der Fahrbahn<br />

(Wendeplatte) oder im Graben ist nicht zulässig. Eine Beschädigung von<br />

R<strong>an</strong>dbäumen <strong>an</strong> Lagerstreifen <strong>und</strong> –plätzen ist zu vermeiden. Die Lagerung<br />

hat auf Unterlagen zu erfolgen. Es ist sicher zu stellen, dass während der Arbeiten<br />

die Forststraßen befahrbar sind. Aufgr<strong>und</strong> begrenzter Platzverhältnisse<br />

können hierbei nach Rücksprache mit dem jeweiligen Einsatzleiter des Forstbetriebs<br />

verfahrensbedingte Abweichungen zugelassen werden.<br />

• Polter für Lkw-Kr<strong>an</strong> erreichbar (Stämme max. 7m von der Wegmitte entfernt<br />

poltern)<br />

• Die Polterhöhe darf, soweit in der Arbeitseinweisung nicht <strong>an</strong>ders festgelegt,<br />

4,00 Meter nicht überschreiten. Auf die Poltersicherheit ist zu achten.<br />

• Aufgearbeitete Sortimente sind deutlich getrennt vonein<strong>an</strong>der zu lagern. (Gewährleistung<br />

der richtigen Loszuordnung)<br />

• Starke Beschädigungen <strong>an</strong> den Forststraßen sind zu vermeiden.<br />

• Die Lagerung hat so zu erfolgen dass ein Waldmaß erhoben werden k<strong>an</strong>n.<br />

S. - 10 -


Beschaffung<br />

• Bei Aushaltung <strong>und</strong> Bringung von Energieholz bzw. Gipfelstücken zur<br />

Weiterverarbeitung durch Mobilhacker hat die Lagerung der entsprechenden<br />

Sortimente möglichst senkrecht zur Forsttrasse zu erfolgen.<br />

S. - 11 -

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