Artikel als PDF-Datei - Franz Hörmann
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Herbert R. Haeseler/<strong>Franz</strong> <strong>Hörmann</strong><br />
forderlichen Geldbetrags an den „potentiellen Käufer“!) „nachgewiesen“ werden! Die<br />
zukünftigen Einzahlungsströme hingegen sind ex ante überhaupt nicht nachweisbar. Darüber<br />
hinaus sind aber exakt diese Cash Flows bereits bilanziell zur Bewertung z.B. des<br />
Umlaufvermögens „gebunden“, sodass die Diskontierung zukünftiger Netto Cash Flows<br />
faktisch eine doppelte Berücksichtigung dieser Zahlungsströme in der Bilanz darstellt<br />
(Bewertung des Umlaufvermögens z.B. via retrograden Vergleichswerts einerseits, Bewertung<br />
von Anlagevermögen durch Abzinsung eben derselben Netto Cash Flows andererseits)<br />
– auch dies muss glasklar <strong>als</strong> Betrug bezeichnet werden!<br />
Banken vergeben Kredite angeblich dann, wenn die kreditsuchenden Unternehmen über<br />
„ausreichendes Eigenkapital“ verfügen. Was bedeutet dies z.B. bei der Bewertung mit historischen<br />
Anschaffungskosten? Wenn der Unternehmer ein Grundstück aufgrund mangelnder<br />
Informationen zu einem überhöhten (z.B. dem doppelten) Preis erworben hat, so<br />
besitzt er konsequent ein doppelt so hohes Eigenkapital – doppelt so hohe Sicherheit für<br />
den Kreditgeber, weil zu viel Geld bezahlt wurde, das überdies nicht mehr im Eigentum<br />
des Unternehmens steht? Im Falle der Bewertung zu „Marktpreisen“ muss lediglich ein<br />
Grundstücksverkauf in „ähnlicher Lage“ IRGENDWIE zustande gekommen sein bzw.<br />
„nachgewiesen“ werden. Selbstverständlich kann dem Käufer der Betrag dafür auch vorher<br />
geschenkt, günstig geliehen (d.h. von einer Bank „aus Luft“ erzeugt) oder in anderer<br />
Form bereitgestellt worden sein. Oftm<strong>als</strong> ermöglichen genau jene Banken solche De<strong>als</strong>,<br />
die danach wieder exakt diese Grundstücke <strong>als</strong> „Sicherheiten“ akzeptieren – es geht<br />
schließlich auch für Bankmanager nur darum, Umsätze nachzuweisen und daran gekoppelte<br />
Boni einzustreichen!<br />
4.4. Saldogrößen bieten keine Sicherheit!<br />
Eigenkapital stellt <strong>als</strong>o jenen Betrag dar, welcher (je nach der auf der Aktivseite angewandten<br />
Bewertungsmethode) nicht mehr dem Unternehmen zur Verfügung steht,<br />
zurzeit einem anderen Marktteilnehmer zur Verfügung steht oder in Zukunft vielleicht<br />
dem Unternehmen zur Verfügung stehen wird. Dieser nicht vorhandene Geldbetrag<br />
dient sodann den Banken <strong>als</strong> „Sicherheit“ zur Schöpfung von Geld „aus Luft“ (out of<br />
thin air) bei gleichzeitiger „Rückzahlungsverpflichtung“ und „Verzinsung“. Sollten Zinsen<br />
und Tilgung ausbleiben, können die Banken sich am „Eigenkapital“ des Unternehmens<br />
(<strong>als</strong>o dem dort nicht vorhandenen Geld) schadlos halten!<br />
Der auf Hausverstand gegründete Volksmund, der ja behauptet, es bekämen nur jene Bankkredite,<br />
die sie überhaupt nicht nötig hätten, hat diese Problematik somit längst durchschaut!<br />
Formal haben Unternehmer, deren Unternehmen hohes Eigenkapital ausweisen,<br />
keine Bankkredite nötig – nur (leider, leider!) handelt es sich bei den Zahlen auf dem Stück<br />
Papier (Bilanz) eben NICHT um gesetzliche Zahlungsmittel! Mit diesen Zahlen kann man<br />
eben auch keine Preise bezahlen! Daher benötigen die Unternehmer die Privatbanken <strong>als</strong><br />
Gelderfinder sogar ganz dringend. Sie erfinden für die Unternehmenseigentümer Geld, das<br />
sie dann <strong>als</strong> „Gewinne“ ausschütten können, einfach aus Luft, vorausgesetzt der „Saldo<br />
stimmt“. Dieser Saldo hat jedoch keinerlei nachvollziehbaren Bezug zu den zukünftigen<br />
458 Seicht, Jahrbuch für Controlling und Rechnungswesen 2011, LexisNexis