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Artikel als PDF-Datei - Franz Hörmann

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Herbert R. Haeseler/<strong>Franz</strong> <strong>Hörmann</strong><br />

forderlichen Geldbetrags an den „potentiellen Käufer“!) „nachgewiesen“ werden! Die<br />

zukünftigen Einzahlungsströme hingegen sind ex ante überhaupt nicht nachweisbar. Darüber<br />

hinaus sind aber exakt diese Cash Flows bereits bilanziell zur Bewertung z.B. des<br />

Umlaufvermögens „gebunden“, sodass die Diskontierung zukünftiger Netto Cash Flows<br />

faktisch eine doppelte Berücksichtigung dieser Zahlungsströme in der Bilanz darstellt<br />

(Bewertung des Umlaufvermögens z.B. via retrograden Vergleichswerts einerseits, Bewertung<br />

von Anlagevermögen durch Abzinsung eben derselben Netto Cash Flows andererseits)<br />

– auch dies muss glasklar <strong>als</strong> Betrug bezeichnet werden!<br />

Banken vergeben Kredite angeblich dann, wenn die kreditsuchenden Unternehmen über<br />

„ausreichendes Eigenkapital“ verfügen. Was bedeutet dies z.B. bei der Bewertung mit historischen<br />

Anschaffungskosten? Wenn der Unternehmer ein Grundstück aufgrund mangelnder<br />

Informationen zu einem überhöhten (z.B. dem doppelten) Preis erworben hat, so<br />

besitzt er konsequent ein doppelt so hohes Eigenkapital – doppelt so hohe Sicherheit für<br />

den Kreditgeber, weil zu viel Geld bezahlt wurde, das überdies nicht mehr im Eigentum<br />

des Unternehmens steht? Im Falle der Bewertung zu „Marktpreisen“ muss lediglich ein<br />

Grundstücksverkauf in „ähnlicher Lage“ IRGENDWIE zustande gekommen sein bzw.<br />

„nachgewiesen“ werden. Selbstverständlich kann dem Käufer der Betrag dafür auch vorher<br />

geschenkt, günstig geliehen (d.h. von einer Bank „aus Luft“ erzeugt) oder in anderer<br />

Form bereitgestellt worden sein. Oftm<strong>als</strong> ermöglichen genau jene Banken solche De<strong>als</strong>,<br />

die danach wieder exakt diese Grundstücke <strong>als</strong> „Sicherheiten“ akzeptieren – es geht<br />

schließlich auch für Bankmanager nur darum, Umsätze nachzuweisen und daran gekoppelte<br />

Boni einzustreichen!<br />

4.4. Saldogrößen bieten keine Sicherheit!<br />

Eigenkapital stellt <strong>als</strong>o jenen Betrag dar, welcher (je nach der auf der Aktivseite angewandten<br />

Bewertungsmethode) nicht mehr dem Unternehmen zur Verfügung steht,<br />

zurzeit einem anderen Marktteilnehmer zur Verfügung steht oder in Zukunft vielleicht<br />

dem Unternehmen zur Verfügung stehen wird. Dieser nicht vorhandene Geldbetrag<br />

dient sodann den Banken <strong>als</strong> „Sicherheit“ zur Schöpfung von Geld „aus Luft“ (out of<br />

thin air) bei gleichzeitiger „Rückzahlungsverpflichtung“ und „Verzinsung“. Sollten Zinsen<br />

und Tilgung ausbleiben, können die Banken sich am „Eigenkapital“ des Unternehmens<br />

(<strong>als</strong>o dem dort nicht vorhandenen Geld) schadlos halten!<br />

Der auf Hausverstand gegründete Volksmund, der ja behauptet, es bekämen nur jene Bankkredite,<br />

die sie überhaupt nicht nötig hätten, hat diese Problematik somit längst durchschaut!<br />

Formal haben Unternehmer, deren Unternehmen hohes Eigenkapital ausweisen,<br />

keine Bankkredite nötig – nur (leider, leider!) handelt es sich bei den Zahlen auf dem Stück<br />

Papier (Bilanz) eben NICHT um gesetzliche Zahlungsmittel! Mit diesen Zahlen kann man<br />

eben auch keine Preise bezahlen! Daher benötigen die Unternehmer die Privatbanken <strong>als</strong><br />

Gelderfinder sogar ganz dringend. Sie erfinden für die Unternehmenseigentümer Geld, das<br />

sie dann <strong>als</strong> „Gewinne“ ausschütten können, einfach aus Luft, vorausgesetzt der „Saldo<br />

stimmt“. Dieser Saldo hat jedoch keinerlei nachvollziehbaren Bezug zu den zukünftigen<br />

458 Seicht, Jahrbuch für Controlling und Rechnungswesen 2011, LexisNexis

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