Informationsbroschüre - Gemeindeamt - Kanton Zürich
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Weiteres Vorgehen<br />
Rechtliche Vorkehren<br />
Damit die neu organisierten Betreibungsämter<br />
im Verlauf des Jahres 2010 ihren Betrieb ord-<br />
Betriebliche Vorkehren<br />
Daneben müssen die Gemeinden die erforderliche<br />
Infrastruktur bereitstellen (Büro- und<br />
Archivräume, EDV-Systeme) und das notwendige<br />
Personal engagieren. Ebenfalls zu beachten<br />
ist, dass bestehende Miet- und Arbeitsverhältnisse<br />
beendigt werden müssen, soweit<br />
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nungsmässig und fristgerecht aufnehmen können,<br />
müssen die Gemeinden insbesondere die<br />
folgenden rechtlichen Vorkehren treffen:<br />
Bis 31. Oktober 2008 Einreichung von Vorschlägen zur Bildung der<br />
neuen Betreibungskreise an den Regierungsrat<br />
Bis 31. Dezember 2008 Festlegung der Betreibungskreise durch<br />
den Regierungsrat<br />
Bis 28. Februar 2009 Einreichung der Vertragsentwürfe über die<br />
Zusammenarbeit der Gemeinden innerhalb<br />
der Betreibungskreise zur Vorprüfung beim<br />
<strong>Gemeindeamt</strong><br />
Bis 31. Mai 2009 Durchführung einer allfälligen Urnenabstimmung<br />
über die Wahl oder Ernennung der Betreibungs-<br />
beamtin oder des Betreibungsbeamten durch ein<br />
anderes Organ als die Stimmberechtigten des<br />
Betreibungskreises<br />
Bis 30. Juni 2009 Einreichung der Verträge zur Genehmigung<br />
durch den Regierungsrat<br />
sie nicht infolge Ablaufs der Amtsperiode ohne<br />
weiteres enden. Schliesslich müssen sie gemeinsam<br />
mit den Fachaufsichtsbehörden die<br />
Übergabe der Daten, der Akten und der laufenden<br />
Verfahren von den alten an die neuen<br />
Betreibungsämter sicherstellen.