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Werkbuch Vernetzung. Chancen und Stolpersteine interdisziplinärer ...

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„Also nehmen Sie mal das XXX-<br />

Jugendamt, die haben tolle Kon-<br />

zepte. . . . Und die Leitung des<br />

Jugendamtes‚ hervorragend!’“<br />

„Es haben ganz viele so wahn-<br />

sinnige Ängste davor, wenn sie<br />

das Jugendamt mit so einer<br />

Maßnahme, sei es denn nur 4<br />

St<strong>und</strong>en Erziehungsbeistand-<br />

schaft, reinlassen, dass dann die<br />

Kinder weg sind. Das ist immer<br />

noch so in den Köpfen drin, das<br />

ist wie einbetoniert.“<br />

„Man lässt das Jugendamt auch<br />

gern allein mit dieser Doppel-<br />

seite von ‚Kinder fördern’ <strong>und</strong><br />

‚Kinder aber auch schützen’.<br />

Fördern wollen sie alle. Aber<br />

die polizeistaatliche Seite, die<br />

Verantwortungsseite, wenn was<br />

schief geht, das soll das Jugend-<br />

amt allein tragen. Und das geht<br />

natürlich irgendwo auch nicht.“<br />

76 DIE PARTNER DER VERNETZUNG UND DIE ANALYSE DER STRUKTUREN<br />

Zusammenhang mit Frühen Hilfen <strong>und</strong> Kinderschutz sind die„allgemeine Förderung der Erziehung<br />

in der Familie“, <strong>und</strong> dabei die Familienbildung (§ 16 SGB VIII) sowie die so genannten „Hilfen zur<br />

Erziehung“ mit der Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII), der Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31<br />

SGB VIII) oder den gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter <strong>und</strong> Kinder (§19 SGB VIII). Eben-<br />

so haben andere Angebote der Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe wie etwa Kindertageseinrichtungen bzw.<br />

-krippen (§§ 22 – 26 SGB VIII) eine wichtige, insbesondere auch kompensatorische Funktion im<br />

Bereich der Frühen Hilfen.<br />

Die Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe setzt sich aus öffentlicher Jugendhilfe mit den beiden Säulen Verwal-<br />

tung des Jugendamtes <strong>und</strong> Jugendhilfeausschuss (zu denen u. a. planende <strong>und</strong> hoheitliche Aufgaben<br />

gehören) einerseits <strong>und</strong> den freien Trägern der Jugendhilfe wie den Spitzenverbänden der Freien<br />

Wohlfahrtspfl ege oder privatgewerblichen Anbietern bzw. Trägern (denen die praktische Durch-<br />

führung von Aufgaben der Jugendhilfe in der Regel obliegt) andererseits zusammen. Die Aufgaben<br />

der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden von den Kreisen <strong>und</strong> kreisfreien Städten<br />

wahrgenommen. Inhaltlich erstrecken sich die Angebote der freien Träger der Jugendhilfe von Kin-<br />

dertageseinrichtungen über Familienbildung <strong>und</strong> Beratung bis zu ambulanten, teilstationären <strong>und</strong><br />

stationären Hilfen zur Erziehung.<br />

DAS JUGENDAMT ALS ÖFFENTLICHER TRÄGER DER JUGENDHILFE<br />

Im Allgemeinen sind von den Aufgaben des Jugendamtes hauptsächlich die Ausschnitte im Bewusstsein<br />

der Öffentlichkeit bzw. der anderen Professionen, in denen es um die Sicherstellung des Kindeswohls<br />

<strong>und</strong> damit unter Umständen um die Herausnahme von Kindern geht. Dabei sind die Aufgaben<br />

der Jugendämter auch in Bezug auf die frühe Kindheit von der Förderung der Erziehung in der<br />

Familie (z. B. Beratung in Fragen der Erziehung) über die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen<br />

<strong>und</strong> in Tagespfl ege, den Hilfen zur Erziehung, der Beratung bei Adoptionen, beim Sorge- <strong>und</strong><br />

Umgangsrecht, der Unterstützung von Gerichten (z. B. bei familiengerichtlichen Entscheidungen)<br />

bis zu Amtsvorm<strong>und</strong>schaften (z. B. bei minderjährigen Eltern) weit gespannt.<br />

Auch die interne Organisation <strong>und</strong> Arbeitsweise der Jugendämter ist den meisten anderen Professionen<br />

häufi g wenig bekannt. In der Gesamttendenz hat sich seit den 80-er Jahren des vergangenen<br />

Jahrh<strong>und</strong>erts eine Entwicklung von einem allgemeinen sozial(pädagogischen) Dienst (ASD) mit<br />

Spezialdiensten (z. B. für Pfl egekinder, Vorm<strong>und</strong>schaften, Kindertagesbetreuungen) hin zu einer Sozialraumorientierung<br />

mit regionalen Zuständigkeiten innerhalb der Kommunen in gemischten <strong>und</strong><br />

entspezialisierten Teams als konsequenter Umsetzung des im SGB VIII verankerten Prinzips eines<br />

lebensweltorientierten Ansatzes entwickelt. In der Regel fi nden sich meist Mischformen mit sozialraumorientierten<br />

Teams <strong>und</strong> wenigen Spezialdiensten (z. B. Kinderschutzteams).<br />

Das Jugendamt ist aufgr<strong>und</strong> seines gesetzlichen Auftrages, einerseits Hilfen bereitzustellen, die Eltern<br />

in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgabe unterstützen <strong>und</strong> Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch<br />

VIII zu vergeben, andererseits als Vertreter der staatlichen Gemeinschaft über die Betätigung<br />

der Eltern zu wachen <strong>und</strong> Kinder „vor Gefahren für ihr Wohl“ zu schützen, in Bezug auf die Wahrnehmung<br />

des Kinderschutzes in einer besonderen Position, die Hilfe <strong>und</strong> Kontrolle in sich vereint.<br />

Die Rolle des Jugendamtes ist daher spannungsreich, zumal die Jugendämter der kommunalen<br />

Selbstverwaltung unterliegen <strong>und</strong> in ihrer Arbeit daher nicht nur durch die rechtlichen Vorgaben,<br />

sondern entscheidend von den jeweiligen organisatorischen, personellen <strong>und</strong> fi nanziellen Entschei-

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