Durch Licht zum Frieden - Großloge der Alten Freien und ...
Durch Licht zum Frieden - Großloge der Alten Freien und ...
Durch Licht zum Frieden - Großloge der Alten Freien und ...
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sind, sogar meist eingetragene Vereine. Zunächst einmal müssen die Logengrün<strong>der</strong><br />
sämtlich bereits Freimaurer sein o<strong>der</strong> <strong>zum</strong>indest gewesen sein. Die Mindestanzahl beträgt<br />
neun, unter denen sich wenigstens sieben Brr. Meister befinden. Unseren Gästen<br />
sei erläutert, das seit alter Zeit <strong>und</strong> aus handwerklicher Überlieferung je<strong>der</strong> Freimaurer<br />
zunächst die Stufen eines Lehrlings – nicht etwa eines Auszubildenden – <strong>und</strong> eines<br />
Gesellen durchschreiten muss, ehe als Freimaurermeister seine Aufnahme in den<br />
Freimaurerb<strong>und</strong> eigentlich abgeschlossen ist. Erst dann hat er alle Rechte eines Mitgliedes,<br />
auch das passive Wahlrecht.<br />
Wenn eine hinreichende Anzahl in diesem Sinne qualifizierter Freimaurer den Entschluss<br />
gefasst hat, eine Loge zu gründen, so kann je<strong>der</strong>zeit ein Verein, auch ein in<br />
das Vereinsregister einzutragen<strong>der</strong> Verein, gebildet werden. Dazu genügt es, eine Satzung<br />
zu beschließen <strong>und</strong> einen Vorstand zu wählen. Ein solcher Verein von Freimaurern<br />
kann sich „Freimaurerloge“ nennen <strong>und</strong> einen beliebigen Namen wählen. In den<br />
Augen <strong>der</strong> bestehenden Logen ist eine solche – wie es englisch heißt „self-styled lodge“,<br />
also eine „aus eigenen Gnaden“ selbsternannte Loge keine reguläre Freimaurerloge<br />
<strong>und</strong> ein freimaurerischer Verkehr mit dieser findet nicht statt. Um als ordnungsgemäße<br />
Loge angesehen zu werden <strong>und</strong> weltweite Anerkennung zu genießen muss<br />
eine Freimaurerloge einer anerkannten <strong>Großloge</strong> angehören. Dazu wird die als Verein<br />
mehr o<strong>der</strong> weniger formlos konstituierte Verbindung von Freimaurern an eine anerkannte<br />
<strong>Großloge</strong> die Bitte richten, in dieselbe aufgenommen zu werden <strong>und</strong> von<br />
dieser als Freimaurerloge nach den überlieferten Gepflogenheiten eingesetzt zu werden.<br />
Ein solches Ersuchen haben unsere Grün<strong>der</strong> von „<strong>Durch</strong> <strong>Licht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Frieden</strong>“ an<br />
die <strong>Großloge</strong> <strong>der</strong> <strong>Alten</strong> <strong>Freien</strong> <strong>und</strong> Angenommenen Maurer von Deutschland gerichtet,<br />
die allerdings im Jahre 1957 noch einen etwas an<strong>der</strong>en Namen trug. Bei <strong>der</strong> Neugründung<br />
einer Loge <strong>und</strong> insbeson<strong>der</strong>e dann, wenn die Gründung darauf zurückgeht,<br />
dass eine Reihe von Freimaurern sich von ihrer bisherigen Loge trennen, ist es häufig<br />
angezeigt, die Neubildung zunächst unter die Aufsicht einer bestehenden, selbständig<br />
arbeitenden Freimaurerloge zu geben. Man möchte sehen, ob die Absichten <strong>der</strong> Grün<strong>der</strong><br />
Bestand haben <strong>und</strong> ihrem Vorhaben Dauer vorhergesagt werden kann. Es hat immer<br />
wie<strong>der</strong> Gründungen von Logen gegeben, bei denen <strong>der</strong> Enthusiasmus <strong>der</strong> Väter<br />
bald verflogen ist. Solche „Eintagsfliegen“ möchte man nicht haben. Dass eine <strong>der</strong>artige<br />
Sorge, wenn sie denn bestanden haben sollte, bei unserer Loge „<strong>Durch</strong> <strong>Licht</strong> <strong>zum</strong><br />
<strong>Frieden</strong>“ unbegründet war, sehen wir nach 50 Jahren mehr als deutlich.<br />
Bereits am 19. November 1957 erfolgte <strong>der</strong> Gründungsbeschluss <strong>der</strong> Kasseler<br />
Brü<strong>der</strong>. Aber erst am l. August 1959 genehmigte die <strong>Großloge</strong> eine freimaurerische<br />
Vereinigung – ein heute nicht mehr benutzter Begriff – unter dem uns vertrauten Namen.<br />
Die freimaurerische Vereinigung wurde <strong>der</strong> Loge „Otto zu den 5 Türmen" in<br />
Northeim unterstellt. Am 25. November 1960 erhielt die freimaurerische Vereinigung<br />
ein Konstitutionspatent als Deputationsloge <strong>der</strong> Northeimer Loge. Nun konnte sie eigene<br />
freimaurerische Veranstaltungen durchführen, allerdings noch keine Suchenden,<br />
also nichtmaurerische Kandidaten, zu Freimaurern aufnehmen. Dies blieb ihrer Mutterloge<br />
vorbehalten.<br />
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