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Durch Licht zum Frieden - Großloge der Alten Freien und ...

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sind, sogar meist eingetragene Vereine. Zunächst einmal müssen die Logengrün<strong>der</strong><br />

sämtlich bereits Freimaurer sein o<strong>der</strong> <strong>zum</strong>indest gewesen sein. Die Mindestanzahl beträgt<br />

neun, unter denen sich wenigstens sieben Brr. Meister befinden. Unseren Gästen<br />

sei erläutert, das seit alter Zeit <strong>und</strong> aus handwerklicher Überlieferung je<strong>der</strong> Freimaurer<br />

zunächst die Stufen eines Lehrlings – nicht etwa eines Auszubildenden – <strong>und</strong> eines<br />

Gesellen durchschreiten muss, ehe als Freimaurermeister seine Aufnahme in den<br />

Freimaurerb<strong>und</strong> eigentlich abgeschlossen ist. Erst dann hat er alle Rechte eines Mitgliedes,<br />

auch das passive Wahlrecht.<br />

Wenn eine hinreichende Anzahl in diesem Sinne qualifizierter Freimaurer den Entschluss<br />

gefasst hat, eine Loge zu gründen, so kann je<strong>der</strong>zeit ein Verein, auch ein in<br />

das Vereinsregister einzutragen<strong>der</strong> Verein, gebildet werden. Dazu genügt es, eine Satzung<br />

zu beschließen <strong>und</strong> einen Vorstand zu wählen. Ein solcher Verein von Freimaurern<br />

kann sich „Freimaurerloge“ nennen <strong>und</strong> einen beliebigen Namen wählen. In den<br />

Augen <strong>der</strong> bestehenden Logen ist eine solche – wie es englisch heißt „self-styled lodge“,<br />

also eine „aus eigenen Gnaden“ selbsternannte Loge keine reguläre Freimaurerloge<br />

<strong>und</strong> ein freimaurerischer Verkehr mit dieser findet nicht statt. Um als ordnungsgemäße<br />

Loge angesehen zu werden <strong>und</strong> weltweite Anerkennung zu genießen muss<br />

eine Freimaurerloge einer anerkannten <strong>Großloge</strong> angehören. Dazu wird die als Verein<br />

mehr o<strong>der</strong> weniger formlos konstituierte Verbindung von Freimaurern an eine anerkannte<br />

<strong>Großloge</strong> die Bitte richten, in dieselbe aufgenommen zu werden <strong>und</strong> von<br />

dieser als Freimaurerloge nach den überlieferten Gepflogenheiten eingesetzt zu werden.<br />

Ein solches Ersuchen haben unsere Grün<strong>der</strong> von „<strong>Durch</strong> <strong>Licht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Frieden</strong>“ an<br />

die <strong>Großloge</strong> <strong>der</strong> <strong>Alten</strong> <strong>Freien</strong> <strong>und</strong> Angenommenen Maurer von Deutschland gerichtet,<br />

die allerdings im Jahre 1957 noch einen etwas an<strong>der</strong>en Namen trug. Bei <strong>der</strong> Neugründung<br />

einer Loge <strong>und</strong> insbeson<strong>der</strong>e dann, wenn die Gründung darauf zurückgeht,<br />

dass eine Reihe von Freimaurern sich von ihrer bisherigen Loge trennen, ist es häufig<br />

angezeigt, die Neubildung zunächst unter die Aufsicht einer bestehenden, selbständig<br />

arbeitenden Freimaurerloge zu geben. Man möchte sehen, ob die Absichten <strong>der</strong> Grün<strong>der</strong><br />

Bestand haben <strong>und</strong> ihrem Vorhaben Dauer vorhergesagt werden kann. Es hat immer<br />

wie<strong>der</strong> Gründungen von Logen gegeben, bei denen <strong>der</strong> Enthusiasmus <strong>der</strong> Väter<br />

bald verflogen ist. Solche „Eintagsfliegen“ möchte man nicht haben. Dass eine <strong>der</strong>artige<br />

Sorge, wenn sie denn bestanden haben sollte, bei unserer Loge „<strong>Durch</strong> <strong>Licht</strong> <strong>zum</strong><br />

<strong>Frieden</strong>“ unbegründet war, sehen wir nach 50 Jahren mehr als deutlich.<br />

Bereits am 19. November 1957 erfolgte <strong>der</strong> Gründungsbeschluss <strong>der</strong> Kasseler<br />

Brü<strong>der</strong>. Aber erst am l. August 1959 genehmigte die <strong>Großloge</strong> eine freimaurerische<br />

Vereinigung – ein heute nicht mehr benutzter Begriff – unter dem uns vertrauten Namen.<br />

Die freimaurerische Vereinigung wurde <strong>der</strong> Loge „Otto zu den 5 Türmen" in<br />

Northeim unterstellt. Am 25. November 1960 erhielt die freimaurerische Vereinigung<br />

ein Konstitutionspatent als Deputationsloge <strong>der</strong> Northeimer Loge. Nun konnte sie eigene<br />

freimaurerische Veranstaltungen durchführen, allerdings noch keine Suchenden,<br />

also nichtmaurerische Kandidaten, zu Freimaurern aufnehmen. Dies blieb ihrer Mutterloge<br />

vorbehalten.<br />

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