24.10.2013 Aufrufe

orientierUnGsrAhMen - Marie Meierhofer Institut für das Kind

orientierUnGsrAhMen - Marie Meierhofer Institut für das Kind

orientierUnGsrAhMen - Marie Meierhofer Institut für das Kind

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

teiL 2 – LeitPrinziPien<br />

bAsis der LeitPrinziPien<br />

ein am <strong>Kind</strong>eswohl ausgerichtetes handeln<br />

berücksichtigt die bedürfnisse und<br />

rechte eines jeden <strong>Kind</strong>es.<br />

Als GrUndbedürFnisse von <strong>Kind</strong>ern gelten ihre<br />

Bedürfnisse nach<br />

> beständigen, liebevollen Beziehungen,<br />

> körperlicher Unversehrtheit und Sicherheit,<br />

> einer anregenden Umwelt,<br />

> individuellen und entwicklungsgerechten<br />

Erfahrungen,<br />

> Strukturen und Orientierung,<br />

> Hilfe beim Verstehen der Innen- und Aussenwelt,<br />

> stabilen und unterstützenden Gemeinschaften sowie<br />

> einer sicheren Zukunft <strong>für</strong> die Menschheit.<br />

<strong>Kind</strong>er lernen erst nach und nach, Bedürfnisse aufzuschieben<br />

und eine Vorstellung von Zukunft aufzubauen.<br />

Deshalb hat sich die Gestaltung des alltäglichen<br />

Lebens nach dem kindlichen, nicht nach dem Zeitbegriff<br />

der Erwachsenen zu richten.<br />

Eine wichtige Grundlage <strong>für</strong> bildungsorientiertes<br />

Denken und Handeln ist die Konvention der Vereinten<br />

Nationen über die Rechte des <strong>Kind</strong>es aus dem Jahr<br />

1989. Sie verpflichtet die Staaten, sich aktiv <strong>für</strong> <strong>das</strong><br />

Wohl jedes <strong>Kind</strong>es einzusetzen. Die Schweiz hat sie<br />

1997 ratifiziert und sich damit verpflichtet, die Interessen<br />

von <strong>Kind</strong>ern – ihre Rechte und ihre Bedürfnisse –<br />

vorrangig zu respektieren.<br />

Das GebäUde der <strong>Kind</strong>erreChte steht inhaltlich<br />

auf drei Säulen: den Rechten auf sChUtz, den<br />

Rechten auf FörderUnG und den Rechten auf<br />

PArtiziPAtion. Das Dach bildet die Orientierung<br />

am <strong>Kind</strong>eswohl. Das Fundament ist die Verpflichtung<br />

der Staaten, die <strong>Kind</strong>errechte bekanntzumachen und<br />

sich <strong>für</strong> deren Verwirklichung einzusetzen.<br />

34<br />

Als allgemeine Prinzipien der Konvention gelten die<br />

Rechte, die in den Artikeln 2, 3, 6 und 12 formuliert sind.<br />

> Artikel 2 enthält ein umfassendes Diskriminierungsverbot:<br />

Kein <strong>Kind</strong> darf aufgrund seiner Herkunft,<br />

seines Geschlechts oder anderer Merkmale diskriminiert<br />

werden.<br />

> Artikel 3 hält fest, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Wohl des <strong>Kind</strong>es bei<br />

allen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen<br />

Massnahmen von öffentlichen und privaten Einrichtungen<br />

vorrangig zu berücksichtigen ist.<br />

> Artikel 6 sichert jedem <strong>Kind</strong> ein grundlegendes<br />

Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung zu.<br />

> Artikel 12 beinhaltet <strong>das</strong> Recht jedes <strong>Kind</strong>es, zu allen<br />

Angelegenheiten, die es betreffen, gehört zu werden.<br />

Seine Meinung soll entsprechend seinem Alter und<br />

seiner Reife berücksichtigt werden.<br />

Besonders wichtig <strong>für</strong> die Themen Bildung, Betreuung<br />

und Erziehung sind ferner folgende Artikel der UN-<br />

Konvention über die Rechte des <strong>Kind</strong>es:<br />

> Artikel 18 hält fest, <strong>das</strong>s in erster Linie beide Eltern<br />

<strong>für</strong> die Erziehung des <strong>Kind</strong>es verantwortlich sind.<br />

Der Staat ist verpflichtet, die Eltern bei der Erfüllung<br />

dieser Aufgabe zu unterstützen. Er soll u. a.<br />

<strong>Kind</strong>ern berufstätiger Eltern die Nutzung von familienergänzenden<br />

Bildungs- und Betreuungseinrichtungen<br />

mit einer guten Qualität ermöglichen.<br />

> In Artikel 28 ist <strong>das</strong> Recht jedes <strong>Kind</strong>es auf Bildung<br />

festgehalten.<br />

> Artikel 29 formuliert als Bildungsziele die Förderung<br />

der Persönlichkeitsentwicklung des <strong>Kind</strong>es<br />

und seiner Begabungen, die Vorbereitung des <strong>Kind</strong>es<br />

auf ein aktives Erwachsenenleben, die Entwicklung<br />

der Achtung der grundlegenden Menschenrechte<br />

sowie kultureller und nationaler Werte des<br />

eigenen Landes und anderer Länder.<br />

> Artikel 31 hält <strong>das</strong> Recht des <strong>Kind</strong>es auf Freizeit<br />

und Spiel sowie auf die volle Beteiligung am kulturellen<br />

und künstlerischen Leben fest.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!