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Analyse von gefährlichen Kreuzungen und Einmündungen mit ...

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16 Theoretischer Hintergr<strong>und</strong><br />

• Abschätzung der Leistungsfähigkeit (SN 640 835)<br />

Die Norm stellt ein Verfahren zum Er<strong>mit</strong>teln der Leistungsfähigkeit <strong>von</strong> isolierten Lichtsignalanlagen<br />

vor. Sie macht Aussagen über Leistungsfähigkeit, Stau, Wartezeit <strong>und</strong> Abgasemissionen<br />

unter Berücksichtigung der Parameter Fahrstreifenzahl, Fahrstreifenbreite, Fahrstreifenlänge,<br />

Längsneigung, Abbiegeradien, Bus- <strong>und</strong> Tramhaltestellen in Knotenzufahrten bzw. -wegfahrten.<br />

Bei Verkehrsströmen ohne Phasentrennung werden zusätzlich die Frequenzen der vortrittsberechtigten<br />

Fahrzeuge <strong>und</strong> die Fahrstreifenbenutzung bei mehrspurigen Knotenzufahrten<br />

als Parameter berücksichtigt.<br />

• Gestaltung der Signalgeber (SN 640 836)<br />

Die Norm für die Ausführung der Signalgeber umfasst:<br />

− Gestaltung für verschiedene Fahrzeugkategorien <strong>und</strong> Fussgänger<br />

− Lichter (Erkennbarkeit, Grösse, Phantomlicht, Farbe)<br />

− Blenden (Abschirm-, Kontrast- <strong>und</strong> Sichtblenden)<br />

− Anbringung (Masten, Ausleger, Signalbrücken)<br />

− Anforderung an Anzahl <strong>und</strong> Lage<br />

− Kombination <strong>mit</strong> anderen Signalen<br />

Der Inhalt dieser Norm wurde am 5.1.96 als Weisung des Eidgenössischen Departementes für<br />

Umwelt, Verkehr, Energie <strong>und</strong> Kommuniktion (UVEK) erlassen.<br />

• Übergangs- <strong>und</strong> Mindestzeiten (SN 640 837)<br />

Die Norm legt die Gelbzeiten in Abhängigkeit <strong>von</strong> Verkehrsart, Geschwindigkeit <strong>und</strong> der Länge<br />

der Fussgängerstreifen sowie die Rot-/Gelbzeiten fest. Im weiteren werden für die verschiedenen<br />

Fahrzeugkategorien <strong>und</strong> für Fussgänger die Mindestzeiten - zur Gewährung eines sicheren<br />

Verkehrsablaufes - festgelegt.<br />

Der Inhalt dieser Norm wurde am 5.1.96 als Weisung des Eidgenössischen Departementes für<br />

Umwelt, Verkehr, Energie <strong>und</strong> Kommuniktion (UVEK) erlassen.<br />

• Zwischenzeiten (SN 640 838)<br />

Die Norm legt ein einfaches Verfahren zum Er<strong>mit</strong>teln der Zwischenzeiten an Lichtsignalanlagen<br />

fest, um einen sicheren Verkehrsablauf zu erreichen. Das Verfahren beruht auf vier Parametern<br />

pro Verkehrsart - auf dem Einfahr- <strong>und</strong> Räumintervall sowie der Einfahr- <strong>und</strong> Räumgeschwindigkeit.<br />

Diese Parameter wurden aus Messungen des Anfahr- <strong>und</strong> Räumverhaltens so bestimmt,<br />

dass die Wahrscheinlichkeit für Konflikte beim Phasenwechsel unter einer definierten Schwelle<br />

liegt. Im Signallageplan sind die Anfahr- <strong>und</strong> Räumwege der nicht verträglichen Verkehrsströme<br />

zu messen, <strong>und</strong> zusammen <strong>mit</strong> den vier Parametern werden daraus die Zwischenzeiten <strong>mit</strong><br />

einfachen Formen er<strong>mit</strong>telt.<br />

Der Inhalt dieser Norm wurde am 5.1.96 als Weisung des Eidgenössischen Departementes für<br />

Umwelt, Verkehr, Energie <strong>und</strong> Kommuniktion (UVEK) erlassen.

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