Die UN-Konvention aus Sicht der Selbsthilfe _ SPD - ForseA
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Artikel 19<br />
Unabhängige Lebensführung und<br />
Einbeziehung in die Gemeinschaft (2)<br />
a) Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen gleichberechtigt die Möglichkeit<br />
haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit<br />
wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in beson<strong>der</strong>en Wohnformen<br />
zu leben;<br />
b) Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen Zugang zu einer Reihe von<br />
gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu H<strong>aus</strong>e und in<br />
Einrichtungen sowie zu sonstigen gemeindenahen<br />
Unterstützungsdiensten haben, einschließlich <strong>der</strong> persönlichen<br />
Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in <strong>der</strong> Gemeinschaft und<br />
<strong>der</strong> Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhin<strong>der</strong>ung von<br />
Isolation und Abson<strong>der</strong>ung von <strong>der</strong> Gemeinschaft notwendig ist;<br />
c) gemeindenahe <strong>Die</strong>nstleistungen und Einrichtungen für die<br />
Allgemeinheit Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong><br />
Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen<br />
Rechnung tragen.<br />
13.05.2009 Dr. Corina Zolle