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Die UN-Konvention aus Sicht der Selbsthilfe _ SPD - ForseA

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Mit <strong>der</strong> Ratifizierung des „Übereinkommens über die<br />

Rechte von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen“ (<strong>UN</strong>-<br />

<strong>Konvention</strong>) verpflichtet sich die Bundesrepublik<br />

Deutschland die freie Wahl des Aufenthaltsortes und<br />

ein Leben in <strong>der</strong> Gemeinde zu garantieren,<br />

Maßnahmen zur Vermeidung von Ausson<strong>der</strong>ung zu<br />

ergreifen und Ansprüche auf die erfor<strong>der</strong>liche<br />

persönliche Assistenz vorzusehen. Das<br />

gegenwärtige Unterstützungssystem für Menschen<br />

mit Behin<strong>der</strong>ung wird diesem Anspruch nicht<br />

gerecht.<br />

13.05.2009 Dr. Corina Zolle

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