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Die UN-Konvention aus Sicht der Selbsthilfe _ SPD - ForseA

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Artikel 14<br />

Freiheit und Sicherheit <strong>der</strong> Person<br />

(1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten gewährleisten,<br />

a) dass Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />

gleichberechtigt mit an<strong>der</strong>en das Recht auf<br />

persönliche Freiheit und Sicherheit genießen;<br />

b) dass Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />

gleichberechtigt mit an<strong>der</strong>en die Freiheit nicht<br />

rechtswidrig o<strong>der</strong> willkürlich entzogen wird, dass<br />

jede Freiheitsentziehung im Einklang mit dem<br />

Gesetz erfolgt und dass das Vorliegen einer<br />

Behin<strong>der</strong>ung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung<br />

rechtfertigt.<br />

13.05.2009 Dr. Corina Zolle

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