Die UN-Konvention aus Sicht der Selbsthilfe _ SPD - ForseA
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Artikel 14<br />
Freiheit und Sicherheit <strong>der</strong> Person<br />
(1) <strong>Die</strong> Vertragsstaaten gewährleisten,<br />
a) dass Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />
gleichberechtigt mit an<strong>der</strong>en das Recht auf<br />
persönliche Freiheit und Sicherheit genießen;<br />
b) dass Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />
gleichberechtigt mit an<strong>der</strong>en die Freiheit nicht<br />
rechtswidrig o<strong>der</strong> willkürlich entzogen wird, dass<br />
jede Freiheitsentziehung im Einklang mit dem<br />
Gesetz erfolgt und dass das Vorliegen einer<br />
Behin<strong>der</strong>ung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung<br />
rechtfertigt.<br />
13.05.2009 Dr. Corina Zolle