Die UN-Konvention aus Sicht der Selbsthilfe _ SPD - ForseA
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Artikel 9<br />
Zugänglichkeit<br />
(1) Um Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen eine unabhängige Lebensführung und<br />
die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die<br />
Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit<br />
Behin<strong>der</strong>ungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu<br />
Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informationsund<br />
Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu an<strong>der</strong>en<br />
Einrichtungen und <strong>Die</strong>nsten, die <strong>der</strong> Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen<br />
Gebieten offenstehen o<strong>der</strong> für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten.<br />
<strong>Die</strong>se Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von<br />
Zugangshin<strong>der</strong>nissen und -barrieren einschließen, gelten unter an<strong>der</strong>em für<br />
a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie an<strong>der</strong>e Einrichtungen in Gebäuden<br />
und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer<br />
Einrichtungen und Arbeitsstätten;<br />
b) Informations-, Kommunikations- und an<strong>der</strong>e <strong>Die</strong>nste, einschließlich<br />
elektronischer <strong>Die</strong>nste und Notdienste.<br />
13.05.2009 Dr. Corina Zolle