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Die UN-Konvention aus Sicht der Selbsthilfe _ SPD - ForseA

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Artikel 9<br />

Zugänglichkeit<br />

(1) Um Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen eine unabhängige Lebensführung und<br />

die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die<br />

Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit<br />

Behin<strong>der</strong>ungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu<br />

Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informationsund<br />

Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu an<strong>der</strong>en<br />

Einrichtungen und <strong>Die</strong>nsten, die <strong>der</strong> Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen<br />

Gebieten offenstehen o<strong>der</strong> für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten.<br />

<strong>Die</strong>se Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von<br />

Zugangshin<strong>der</strong>nissen und -barrieren einschließen, gelten unter an<strong>der</strong>em für<br />

a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie an<strong>der</strong>e Einrichtungen in Gebäuden<br />

und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer<br />

Einrichtungen und Arbeitsstätten;<br />

b) Informations-, Kommunikations- und an<strong>der</strong>e <strong>Die</strong>nste, einschließlich<br />

elektronischer <strong>Die</strong>nste und Notdienste.<br />

13.05.2009 Dr. Corina Zolle

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