Die UN-Konvention aus Sicht der Selbsthilfe _ SPD - ForseA
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Artikel 12<br />
Gleiche Anerkennung vor dem Recht<br />
(5) Vorbehaltlich dieses Artikels treffen die<br />
Vertragsstaaten alle geeigneten und wirksamen<br />
Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen<br />
mit Behin<strong>der</strong>ungen das gleiche Recht wie an<strong>der</strong>e<br />
haben, Eigentum zu besitzen o<strong>der</strong> zu erben, ihre<br />
finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln und<br />
gleichen Zugang zu Bankdarlehen, Hypotheken und<br />
an<strong>der</strong>en Finanzkrediten zu haben, und<br />
gewährleisten, dass Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />
nicht willkürlich ihr Eigentum entzogen wird.<br />
13.05.2009 Dr. Corina Zolle