Thüringer Aufnahmepunktanweisung - Freistaat Thüringen
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und die AP in der AP-Übersicht (APÜ) darzustellen. Diese Nachweise sind digital zu führen.<br />
(2) Alle bei der Bestimmung und Berechnung von AP entstehenden Nachweise sind unverzüglich<br />
nach Abschluss der Arbeiten im Zusammenhang mit der einzureichenden Liegenschaftsvermessung<br />
zur Übernahme in das Liegenschaftskataster einzureichen. Die abschließende<br />
Feststellung der Übernahmefähigkeit und die Übernahme in das Liegenschaftskataster<br />
sind durch das TLVermGeo in den Unterlagen zu bestätigen.<br />
5.2 Netzentwurf, Netzriss<br />
(1) Größere Arbeiten am AP-Feld sind mit dem zuständigen Katasterbereich vorab abzustimmen.<br />
Für den Netzentwurf gelten die Darstellungsregeln der Anlage 1.<br />
(2) Nach abgeschlossener Berechnung der AP ist auf der Grundlage des Netzentwurfs ein<br />
Netzriss nach Maßgabe der Anlage 1, Blätter 2 und 3 herzustellen.<br />
(3) Über die Bestimmung von AP sollen bei Bedarf Hinweise gegeben werden, die Auskunft<br />
über Besonderheiten während der Messung, Zustand der Anschlusspunkte, festgestellte<br />
Spannungen im übergeordneten Netz u. ä. geben sollen. Die Hinweise sind zu den Akten<br />
zu nehmen.<br />
5.3 AP-Beschreibung<br />
Die Sicherung und topographische Einmessung der AP ist durch eine AP-Beschreibung<br />
nach Anlage 2 nachzuweisen. In der Lageskizze sind neben den Sicherungs- und Suchmaßen<br />
bei jedem Punkt die Art der Vermarkung und deren Höhe bei Hoch- und Tieflagen,<br />
bezogen auf das umliegende Gelände, anzugeben. Der eigentliche AP wird durch größere<br />
Darstellung und einen waagerechten Strich unter der Punktnummer gekennzeichnet. Werden<br />
seitens einer Vermessungsstelle Veränderungen festgestellt, sind die ergänzten Kopien<br />
als Änderungsmeldungen mit dem Übernahmeantrag einzureichen. Die Originale sind<br />
entsprechend zu berichtigen.<br />
5.4 AP-Übersicht (APÜ)<br />
Die APÜ werden von den Katasterbereichen in geeigneter Weise anlassbezogen erzeugt<br />
und sollen einen Überblick über die räumliche Verteilung der Lagefestpunkte geben.<br />
5.5 AP-Akten<br />
Die AP-Akten werden im zuständigen Katasterbereich aufbewahrt und gemarkungsweise<br />
abgelegt. Folgende Unterlagen sind beizufügen:<br />
a) Inhaltsverzeichnis,<br />
b) Hinweise,<br />
08/2009