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Wortlaut zum Örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK) Nr. 5.00 und ...

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Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> <strong>ÖEK</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> Pirching am Traubenberg Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Für die Stiefing ist im Rahmen der Abflussuntersuchungen Steiermark 2010 eine Untersuchung<br />

mit Ausweisung der Hochwasserabflussgebiete (HQ30/HQ100-Bereiche) vorgesehen.<br />

Es ist zu beachten, dass Hochwassergefährdungen auch durch nicht untersuchte<br />

Gewässer möglich sind <strong>und</strong> daher im Anlassfall zu berücksichtigen sind.<br />

Hinsichtlich des Umganges mit wasserbedingten Naturgefahren, insbesondere mit<br />

hochwassergefährdeten Flächen, in der örtlichen Raumordnung sind das Programm zur<br />

hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume (LGBl. <strong>Nr</strong>. 117/2005) <strong>und</strong> die<br />

Leitlinie für die Durchführung der örtlichen Raumordnung <strong>und</strong> von Bauverfahren bei<br />

Gefährdungen durch wasserbedingte Naturgefahren (herausgegeben vom Amt der<br />

Stmk. Landesregierung, FA13B, FA19A, im Dezember 2008) heranzuziehen. Die Förderungen<br />

von Schutzmaßnahmen wird in den Richtlinien für die B<strong>und</strong>eswasserbauverwaltung<br />

(RIWA-T, herausgegeben im Juli 2006) geregelt.<br />

1.2.1.2.2 Freihaltung der Uferstreifen entlang natürlicher Gewässer<br />

Die Freihaltung von Uferstreifen entlang natürlicher Gewässer hat gemäß dem Entwicklungsprogramm<br />

für Wasserwirtschaft, LGBl. <strong>Nr</strong>. 85/1989, <strong>und</strong> dem Wasserrechtsgesetz<br />

von 1959 idgF zu erfolgen. Demnach ist zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Gewässer<br />

<strong>und</strong> ihrer maßgeblichen Uferbereiche ein Uferstreifen von mindestens 10 m<br />

Breite vor künftigen Bebauungen <strong>und</strong> Intensivnutzung freizuhalten. Ausnahmen sind<br />

bei Baulückenschließungen geringen Ausmaßes zulässig, wobei jedoch gewässerökologische<br />

<strong>und</strong> schutzwasserbauliche Interessen zu berücksichtigen sind. Zur Beurteilung<br />

der ökologischen Funktion des jeweiligen Uferstreifens bzw. zur genauen Festlegung<br />

der Uferstreifenbreite ist im Bedarfsfall das Einvernehmen mit der Baubezirksleitung<br />

bzw. dem Bezirksnaturschutzbeauftragten herzustellen.<br />

1.2.1.2.3 Hangrutschgefährdete Flächen, Meliorationsflächen, Quellen<br />

Im Gemeindegebiet von Pirching am Traubenberg gibt es zahlreiche hangrutschgefährdete<br />

Flächen, wie auch aus der nachfolgenden Übersicht (Quelle: Digitaler Atlas Steiermark<br />

2010) ersichtlich ist. Diese, sowie Meliorationsflächen <strong>und</strong> Quellschutzgebiete<br />

werden im <strong>Örtlichen</strong> Entwicklungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>5.00</strong> gem. Planzeichenverordnung ersichtlich<br />

gemacht.<br />

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