sport rt
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Unsere Spo<strong>rt</strong>angebote für das 1. Halbjahr 2014<br />
beginnen am 08.01.2014 und enden am 30.06.2014<br />
Alle Spo<strong>rt</strong>angebote finden wöchentlich statt, außer an folgenden<br />
Terminen:<br />
Ÿ Rosenmontag 03.03.2014<br />
Ÿ Osterferien 14.04. - 26.04.2014<br />
Ÿ Maifeie<strong>rt</strong>ag 01.05.2014<br />
Ÿ Christi-Himmerlfah<strong>rt</strong> 29.05.2014<br />
Ÿ Pfingstmontag 09.06.2014<br />
Ÿ Fronleichnam 19.06.2014<br />
Anmeldung<br />
Die Anmeldung für unsere Spo<strong>rt</strong>angebote erfolgt<br />
ausschließlich schriftlich, per Post, Fax oder Mail.<br />
Die Anmeldung hat nur Gültigkeit, wenn bei Abgabe<br />
dem Tvg. Holsterhausen 1893 e.V. eine<br />
Einzugsermächtigung e<strong>rt</strong>eilt wird.<br />
Wir bitten um Beachtung, dass Sie keine<br />
Anmeldebestätigung erhalten.<br />
Sie erhalten nur dann eine Nachricht, wenn das von<br />
Ihnen ausgesuchte Spo<strong>rt</strong>angebot bereits belegt ist.<br />
Beiträge und Kursgebühren<br />
Der Tvg. Holsterhausen e.V. ist ein Spo<strong>rt</strong>verein, der<br />
über Mitgliedsbeiträge sein vielfältiges Angebot<br />
aufrechterhält. Deshalb können die meisten<br />
Angebote auch nur dann wahrgenommen werden,<br />
wenn eine formale Mitgliedschaft besteht.<br />
Eine Ausnahme bilden die gesundheitsbetonten<br />
Angebote, die von den Krankenkassen bezuschusst<br />
werden. Diese Angebote müssen und werden in<br />
Kursform angeboten, wo eine formale Mitgliedschaft<br />
nicht Voraussetzung ist. Die unterschiedlichen<br />
Beiträge und Kursgebühren richten sich nach der<br />
jeweils gültigen Beitrags- und Gebührenordnung.<br />
Beiträge und Kursgebühren werden halbjährlich bzw.<br />
vor Kursbeginn eingezogen – im Tvg. Fit-Club<br />
monatlich, bzw. vie<strong>rt</strong>eljährlich.<br />
Ausfall der Spo<strong>rt</strong>stunden<br />
Alle Angebote erfordern eine Mindestteilnehmerzahl<br />
von 10 Personen. Wird diese nicht erreicht, behält<br />
sich der Tvg. Holsterhausen 1893 e.V. vor, das<br />
Spo<strong>rt</strong>angebot nicht stattfinden zu lassen. Sie werden<br />
über den Ausfall unter Hinweis auf<br />
Alternativangebote telefonisch oder schriftlich<br />
unterrichtet.<br />
Versicherung<br />
Jedes Mitglied trägt selbst das Risiko eines<br />
Personen- oder Sachschadens aus seiner Tätigkeit<br />
im Verein. Wir empfehlen, wenn nicht vorhanden,<br />
eine private Haftpflichtversicherung bzw.<br />
Unfallversicherung abzuschließen. Auch eine<br />
Geschäftsbedingungen<br />
Haftung für persönliche Gegenstände kann nicht<br />
vorgenommen werden. Wir empfehlen, keine<br />
we<strong>rt</strong>volle Kleidung, Schlüssel, Geld usw. in den<br />
Umkleideräumen zu lassen.<br />
Beitrags- bzw. Kursgebührenerstattung<br />
Sollte das von Ihnen gewünschte Spo<strong>rt</strong>angebot nicht<br />
stattfinden, da die Mindestteilnehmerzahl nicht<br />
erreicht wurde, so erstatten wir Ihnen auf Wunsch<br />
den gesamten Beitrag zurück und ihre Mitgliedschaft<br />
wird annullie<strong>rt</strong>. Gegen Vorlage eines ärztlichen<br />
Attestes, aufgrund eines Wegzugs, bei Kleinkindern<br />
durch den Erhalt eines Kinderga<strong>rt</strong>enplatzes, kann<br />
eine Beitrags- bzw. Kursgebührerstattung erfolgen.<br />
Wir behalten jedoch die Grundbeiträge / bzw.<br />
Verwaltungspauschale in Höhe von 34 € bei<br />
Erwachsenen und 16 € bei Kindern und die bis<br />
dahin abgelaufenen Monatsbeiträge ein.<br />
Durch höhere Gewalt wie z.B. Schneechaos,<br />
kurzfristige Schließung städtischer Hallen,<br />
kurzfristiger Ausfall der Spo<strong>rt</strong>lehrkräfte, kann es zu<br />
einem Ausfall der Spo<strong>rt</strong>stunden kommen. Wir sind<br />
bemüht, stets unverzüglich für Ersatz zu sorgen.<br />
Sollte es zu einem Ausfall des Spo<strong>rt</strong>angebots von<br />
mehr als drei Wochen kommen, so können anteilig<br />
die Abteilungsbeiträge bzw. Kursgebühren<br />
rückerstattet werden.<br />
Eine Erstattung von einzelnen Stunden ist nicht<br />
möglich.<br />
Beitragsermäßigung<br />
- Bei Inanspruchnahme mehrerer Angebote, bei<br />
der eine Vereinsmitgliedschaft Voraussetzung<br />
ist, wird der Grundbeitrag nur einmal fällig.<br />
- Ab dem zweiten Geschwisterkind entfällt der<br />
Abteilungsbeitrag sowie die Sonderbeiträge für<br />
das erste Spo<strong>rt</strong>angebot.<br />
Kündigungen<br />
Kündigungen sind jeweils zum 15.5. und zum 15.11. ,<br />
also 6 Wochen vor Halbjahresende, möglich.<br />
tvg-holsterhausen.de<br />
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