Eichanweisungen für Wärmezähler - ematem.org
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Eichanweisung <strong>für</strong> <strong>Wärmezähler</strong>, veröffentlicht im Amtsblatt f. d. Eichwesen Nr. 7/1999<br />
4 Stempelung<br />
Die Stempelung erfolgt prinzipiell nach den Festlegungen in den Bauartzulassungen. Im besonderen<br />
gilt:<br />
Besteht ein <strong>Wärmezähler</strong> aus Teilgeräten, so sind alle Teilgeräte wie eigene Messgeräte<br />
zu behandeln, also mit Eichstempeln zu versehen.<br />
5 Behandlung von Zählern, die nach den alten Eichvorschriften zugelassen<br />
sind<br />
Diese Zähler sind prinzipiell gleich wie Zähler zu behandeln, die nach den neuen Eichvorschriften<br />
zugelassen wurden. Es ist allerdings auf die im Punkt 1 angegebenen Entsprechungen<br />
bei den Bezeichnungen zu achten. Weiters entsprechen die metrologischen Klassen<br />
den in Tabelle 9 angegebenen Verhältnissen von q P /q i . Außerdem sei nochmals darauf<br />
hingewiesen, dass <strong>für</strong> Durchflusssensoren nur die Genauigkeitsklasse 3 anzuwenden ist.<br />
Tabelle 9: Metrologische Klassen und Verhältnisse q P /q i<br />
Metrologische Klasse q p < 15 m³/h q p ≥ 15 m³/h<br />
q P /q i q P /q i<br />
A 25 12,5<br />
B 50 25<br />
C 100 50<br />
6 Schlussbestimmungen<br />
Diese <strong>Eichanweisungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Wärmezähler</strong> treten mit 1. September 1999 in Kraft und ersetzen<br />
die bisherigen <strong>Eichanweisungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Wärmezähler</strong>, veröffentlicht im Amtsblatt <strong>für</strong> das Eichwesen<br />
Nr. 4/1995, Seite 294 - 306.<br />
GZ: 5539/99<br />
Der Leiter<br />
des<br />
Bundesamtes <strong>für</strong> Eich- und Vermessungswesen<br />
Dipl.-Ing. Hochwartner<br />
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