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8<br />
L AUFBAHN DES GEHOBENEN D IENSTES<br />
Einstellungsvoraussetzungen <strong>für</strong> eine<br />
Ausbildung in der Laufbahn des gehobenen<br />
Dienstes im Verfassungsschutz<br />
des Bundes<br />
In den Vorbereitungsdienst <strong>für</strong> die Laufbahn des gehobenen<br />
Dienstes kann eingestellt werden, wer<br />
• die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife<br />
(schulischer und gegebenenfalls abgeschlossener praktischer<br />
Teil bis Einstellungstermin) oder eine andere zu einem<br />
Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder<br />
einen hochschulrechtlich als gleichwertig anerkannten<br />
Bildungsstand zum Zeitpunkt der Einstellung besitzt,<br />
• wer die Voraussetzung zur Berufung in das Beamtenverhältnis<br />
gemäß §7 (1) Nr. 1 Bundesbeamtengesetz erfüllt,<br />
• die Gewähr da<strong>für</strong> bietet, jederzeit <strong>für</strong> die freiheitliche demokratische<br />
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes<br />
einzutreten,<br />
• sich in geordneten persönlichen und wirtschaftlichen<br />
Verhältnissen befindet,<br />
• nach seinen charakterlichen, geistigen und körperlichen<br />
Anlagen <strong>für</strong> die Laufbahn des gehobenen Dienstes geeignet<br />
erscheint.