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8<br />

L AUFBAHN DES GEHOBENEN D IENSTES<br />

Einstellungsvoraussetzungen <strong>für</strong> eine<br />

Ausbildung in der Laufbahn des gehobenen<br />

Dienstes im Verfassungsschutz<br />

des Bundes<br />

In den Vorbereitungsdienst <strong>für</strong> die Laufbahn des gehobenen<br />

Dienstes kann eingestellt werden, wer<br />

• die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife<br />

(schulischer und gegebenenfalls abgeschlossener praktischer<br />

Teil bis Einstellungstermin) oder eine andere zu einem<br />

Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder<br />

einen hochschulrechtlich als gleichwertig anerkannten<br />

Bildungsstand zum Zeitpunkt der Einstellung besitzt,<br />

• wer die Voraussetzung zur Berufung in das Beamtenverhältnis<br />

gemäß §7 (1) Nr. 1 Bundesbeamtengesetz erfüllt,<br />

• die Gewähr da<strong>für</strong> bietet, jederzeit <strong>für</strong> die freiheitliche demokratische<br />

Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes<br />

einzutreten,<br />

• sich in geordneten persönlichen und wirtschaftlichen<br />

Verhältnissen befindet,<br />

• nach seinen charakterlichen, geistigen und körperlichen<br />

Anlagen <strong>für</strong> die Laufbahn des gehobenen Dienstes geeignet<br />

erscheint.

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