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L AUFBAHN DES GEHOBENEN D IENSTES<br />
Status während bzw. nach Ende der<br />
Ausbildung, Probezeit, Ernennung<br />
Während der dreijährigen Ausbildung befinden sich die Auszubildenden<br />
als Regierungsinspektoranwärter/innen im Beamtenverhältnis<br />
auf Widerruf.<br />
Nach bestandener Laufbahnprüfung werden die Anwärter und<br />
Anwärterinnen zum/zur Regierungsinspektor/in im Beamtenverhältnis<br />
auf Probe ernannt und erhalten vom Zeitpunkt der<br />
Ernennung an Bezüge der Besoldungsgruppe A 9 des Bundesbesoldungsgesetzes.<br />
Die Probezeit dauert drei Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss<br />
der Probezeit wird das Beamtenverhältnis auf Probe in<br />
ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt.<br />
Als Beförderungsämter kommen bei entsprechender Eignung,<br />
Befähigung und fachlicher Leistung<br />
Regierungsoberinspektor/in,<br />
Regierungsamtmann/frau,<br />
Regierungsamtsrat/rätin bis zum<br />
Regierungsoberamtsrat/rätin (Besoldungsgruppe A 13g)<br />
in Betracht.<br />
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