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L AUFBAHN DES GEHOBENEN D IENSTES<br />

Status während bzw. nach Ende der<br />

Ausbildung, Probezeit, Ernennung<br />

Während der dreijährigen Ausbildung befinden sich die Auszubildenden<br />

als Regierungsinspektoranwärter/innen im Beamtenverhältnis<br />

auf Widerruf.<br />

Nach bestandener Laufbahnprüfung werden die Anwärter und<br />

Anwärterinnen zum/zur Regierungsinspektor/in im Beamtenverhältnis<br />

auf Probe ernannt und erhalten vom Zeitpunkt der<br />

Ernennung an Bezüge der Besoldungsgruppe A 9 des Bundesbesoldungsgesetzes.<br />

Die Probezeit dauert drei Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss<br />

der Probezeit wird das Beamtenverhältnis auf Probe in<br />

ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt.<br />

Als Beförderungsämter kommen bei entsprechender Eignung,<br />

Befähigung und fachlicher Leistung<br />

Regierungsoberinspektor/in,<br />

Regierungsamtmann/frau,<br />

Regierungsamtsrat/rätin bis zum<br />

Regierungsoberamtsrat/rätin (Besoldungsgruppe A 13g)<br />

in Betracht.<br />

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