PDF, 176 KB - ERGO Direkt Versicherungen
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Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für<br />
die Familien-Privathaftpflicht-Versicherung (2010)<br />
Diese Bedingungen gelten für Ihre Haftpflicht-Versicherung „Haftpflicht“ und „Haftpflicht-Premium“.<br />
Die zusätzlichen Leistungen aus „Haftpflicht-Premium“ sind „in kursiver Schrift“ hervorgehoben.<br />
1 Versichert ist, im Rahmen der Allgemeinen<br />
Bedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB<br />
2010) und der nachstehenden Besonderen Bedingungen<br />
und Risikobeschreibungen, Ihre Verpflichtung zu<br />
Schadens-Ersatz aufgrund gesetzlicher Vorschriften<br />
(gesetzliche Haftpflicht) als Privatperson aus den<br />
Gefahren des täglichen Lebens, insbesondere<br />
1.1 als Haushaltungsvorstand (z. B. aus der Aufsichtspflicht<br />
über Minderjährige),<br />
1.2 als Dienstherr der in Ihrem Haushalt tätigen Personen,<br />
1.3 als Inhaber (z. B. Eigentümer oder Mieter)<br />
• einer oder mehrerer Wohnungen (bei Wohnungseigentum<br />
als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnung.<br />
Eingeschlossen ist auch eine gemietete<br />
Ferienwohnung/Ferienhaus im Ausland.<br />
Bei Sondereigentümern sind Haftpflicht-Ansprüche<br />
der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen<br />
Beschädigung des Gemeinschaftseigentums versichert.<br />
Die Leistungs-Pflicht erstreckt sich aber nicht<br />
auf den Miteigentums-Anteil an dem gemeinschaftlichen<br />
Eigentum,<br />
• eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses einschließlich<br />
einer Einliegerwohnung,<br />
• eines im Inland gelegenen Zweifamilienhauses, wobei<br />
mindestens eine Wohnung von den versicherten<br />
Personen bewohnt werden muss. Einliegerwohnungen<br />
sind vom Versicherungs-Schutz nicht umfasst,<br />
• eines im Inland gelegenen Wochenend-/Ferienhauses<br />
oder ein auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten<br />
Wohnwagens,<br />
sofern sie von Ihnen ausschließlich zu Wohnzwecken<br />
verwendet werden, einschließlich der zugehörigen Garagen<br />
und Gärten sowie eines Schrebergartens.<br />
Hierbei ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht<br />
• aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen in den<br />
oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche<br />
Instandsetzung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen<br />
und Schneeräumen auf Gehwegen),<br />
Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Haftung des<br />
früheren Grundbesitzers<br />
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als früherer<br />
Besitzer aus § 836 Absatz 2 BGB, wenn die<br />
Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand.<br />
• aus der Vermietung von bis zu drei Garagen oder<br />
von nicht mehr als drei einzeln vermieteten Wohnräumen,<br />
nicht jedoch von Wohnungen oder Räumen<br />
zu gewerblichen Zwecken. Mitversichert ist auch die<br />
Vermietung der genannten Räumlichkeiten an Feriengäste.<br />
Werden mehr als drei Räume einzeln vermietet, entfällt<br />
die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen<br />
über die Vorsorge-Versicherung (Ziffer<br />
1.13 AHB 2010),<br />
Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Vermietung<br />
einer Wohnung<br />
Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus<br />
der Vermietung einer Eigentumswohnung oder einer<br />
Einliegerwohnung zu nicht gewerblichen Zwecken.<br />
Mitversichert ist auch die Vermietung der genannten<br />
Räumlichkeiten an Feriengäste.<br />
Wird mehr als eine Eigentumswohnung/ Einliegerwohnung<br />
vermietet, entfällt die Mitversicherung. Es<br />
gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorge-<br />
Versicherung (Ziffer 1.13 AHB 2010).<br />
Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Vermietung im<br />
Ausland<br />
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der<br />
Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses<br />
im Ausland.<br />
• als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten<br />
(Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-,<br />
Grabarbeiten) bis zu einer Bausumme von 50.000,00<br />
Euro je Bauvorhaben.<br />
Wenn dieser Betrag überschritten wird, entfällt die<br />
Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen<br />
über die Vorsorge-Versicherung (Ziffer 1.13 AHB<br />
2010).<br />
Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Bauherrenrisiko<br />
Mitversicherung besteht bis zu einer Bausumme von<br />
100.000,00 Euro anstatt 50.000,00 Euro je Bauvorhaben.<br />
1.4 als Radfahrer. Mitversichert sind Haftpflicht-Ansprüche<br />
aus der Teilnahme an Radrennen (gilt nicht für Lizenzfahrer)<br />
und den Vorbereitungen hierzu (Training). Ausgeschlossen<br />
bleiben Ansprüche aktiver Teilnehmer vom<br />
Beginn bis Ende des Rennens<br />
1.5 aus der Ausübung von Sport, ausgenommen Jagd und<br />
die Teilnahme an Pferde-, oder Kraftfahrzeug-Rennen<br />
sowie die Vorbereitung hierzu (Training),<br />
1.6 aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch<br />
von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition<br />
und Geschossen, nicht jedoch zu Jagdzwecken<br />
oder strafbaren Handlungen,<br />
1.7 als Reiter bei Benutzung fremder Pferde zu privaten<br />
Zwecken. Nicht versichert sind Haftpflicht-Ansprüche<br />
der Tierhalter oder -eigentümer,<br />
1.8 als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten<br />
Kleintieren und Bienen, nicht jedoch von Hunden,<br />
Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden<br />
Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder<br />
landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden,<br />
Stand 03/2012<br />
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<strong>ERGO</strong> <strong>Direkt</strong> <strong>Versicherungen</strong> – Familien-Privathaftpflicht-Versicherung<br />
1.9 aus Besitz oder Führen von privatgenutzten Wassersportfahrzeugen<br />
(z. B. Ruder-, Paddel-, Schlauchboote).<br />
Ausschlüsse siehe Ziffer 10,<br />
1.10 aus Schaden, welcher entsteht durch allmähliche Einwirkung<br />
der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder<br />
Feuchtigkeit, von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub<br />
und dergleichen).<br />
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht bei Gefahren<br />
eines Betriebs, Berufs, Dienstes, Amts (auch Ehrenamts),<br />
einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen<br />
aller Art oder einer ungewöhnlichen und gefährlichen<br />
Betätigung.<br />
2 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Freiwilligentätigkeit<br />
Versichert ist ergänzend zu Ziffer 1 die gesetzliche<br />
Haftpflicht aus den Gefahren der Ausübung eines nicht<br />
öffentlichen Ehrenamts (sog. Freiwilligentätigkeiten<br />
wie z. B. im Bereich der Kranken- und Altenpflege,<br />
Behinderten- und Jugendarbeit, in Vereinen, in<br />
Bürgerinitiativen, Parteien, Interessenverbänden wie<br />
Natur- und Umweltschutz, der Freizeitgestaltung in<br />
Sportvereinen oder Musikgruppen). Kein<br />
Versicherungs-Schutz besteht für öffentliche<br />
Ehrenämter wie z. B. Bürgermeister, Laienrichter,<br />
Schöffen, Verwaltungs- und Personalrat oder<br />
freiwillige Feuerwehr.<br />
3 Mitversichert ist entsprechend der für Sie<br />
3.1<br />
vereinbarten Regelungen die gesetzliche Haftpflicht:<br />
Ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners<br />
oder vergleichbarer Partnerschaften nach ausländischem<br />
Recht,<br />
3.2 Ihrer Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder<br />
sowie die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungs-Nehmer<br />
lebenden Enkelkinder) wie folgt:<br />
• die Kinder müssen unverheiratet sein und nicht in<br />
einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben,<br />
• volljährige Kinder, jedoch nur, solange sie sich noch<br />
in einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden<br />
Berufsausbildung befinden (berufliche Erstausbildung<br />
- Lehre und/oder Studium -, nicht Referendarzeit,<br />
Fortbildungsmaßnahmen u. dgl.). Bei Ableistung<br />
des Grundwehr- oder Zivildienstes (einschließlich<br />
des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes) oder<br />
des freiwilligen sozialen Jahres vor, während oder<br />
im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der<br />
Versicherungs-Schutz bestehen. In unmittelbarem<br />
Anschluss an die Schul- oder Berufsausbildung ist<br />
eine Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz<br />
von längstens bis zu einem Jahr versichert.<br />
In dieser Zeit besteht auch Versicherungs-Schutz für<br />
Aushilfstätigkeiten,<br />
• Kinder nach Beendigung der Schul-/ Berufsausbildung<br />
und gleichzeitig vorliegender Arbeitslosigkeit<br />
in unmittelbarem Anschluss daran bis zu einem Jahr,<br />
• Kinder mit geistiger und körperlicher Behinderung.<br />
3.3 der in Ihrem Haushalt beschäftigten Personen aus dieser<br />
Tätigkeit gegenüber Dritten, sofern Schadens-Ereignis<br />
und ausgeübte Tätigkeit zusammenhängen. Mitversichert<br />
ist auch die gesetzliche Haftpflicht der Personen,<br />
die aufgrund Arbeitsvertrag oder Gefälligkeit Wohnung,<br />
Haus und Garten betreuen oder den Streudienst<br />
versehen.<br />
Ausgeschlossen sind Haftpflicht-Ansprüche aus Personenschäden,<br />
bei denen es sich um Arbeitsunfälle und<br />
Berufskrankheiten gemäß dem Sozialgesetzbuch in einem<br />
Betrieb handelt,<br />
3.4 im Falle ausdrücklicher Vereinbarung für:<br />
• den mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden<br />
Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft<br />
bzw. nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft und<br />
dessen Kinder bzw. Enkelkinder entsprechend der<br />
Ziffer 3.2, unter der Voraussetzung, dass der mitversicherte<br />
Partner namentlich im Versicherungs-Schein<br />
benannt ist. Die Mitversicherung für den Partner und<br />
dessen Kinder bzw. Enkelkinder, die nicht auch Ihre<br />
Kinder sind, endet mit der Aufhebung der häuslichen<br />
Gemeinschaft zwischen Ihnen und dem Partner,<br />
• Haftpflicht-Ansprüche des Partners und dessen Kinder<br />
bzw. Enkelkinder gegen Sie sowie aller mitversicherten<br />
Personen untereinander sind ausgeschlossen.<br />
Mitversichert sind jedoch Regressansprüche aus<br />
übergegangenem Recht von Trägern der Sozialversicherung,<br />
Bundesagentur für Arbeit und Sozialhilfeträger,<br />
privaten und öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern/Dienstherren<br />
wegen Personenschäden.<br />
4 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Schäden durch<br />
Deliktsunfähige (z.B. minderjährige Kinder)<br />
Wir leisten auf Ihren Antrag Schadens-Ersatz bis zur<br />
Höhe von 50.000,00 Euro je Schadens-Ereignis für<br />
Schäden, die durch mitversicherte minderjährige Kinder<br />
oder volljährige deliktsunfähige versicherte Personen<br />
hervorgerufen werden, ohne dass wir uns auf<br />
Deliktsunfähigkeit berufen.<br />
Wir leisten keinen Schadens-Ersatz, wenn:<br />
ein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungs-Träger)<br />
leistungspflichtig ist,<br />
der Geschädigte selbst aufsichtspflichtig war oder<br />
er von einem Aufsichtspflichtigen Schadens-Ersatz<br />
verlangen kann.<br />
5 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Gefälligkeitsschäden<br />
Verursacht eine versicherte Person einen Schaden bei<br />
privater unentgeltlicher Hilfeleistung für Dritte,<br />
werden wir uns auf Ihren Antrag nicht auf einen<br />
eventuellen stillschweigenden Haftungsverzicht<br />
(Gefälligkeitshaftung) berufen. Die Höchstentschädigung<br />
beträgt 50.000,00 Euro je Versicherungs-Fall.<br />
6 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Tagesmutter /<br />
Tageseltern<br />
Versichert ist jedoch die Haftpflicht aus der Ausübung<br />
einer Tätigkeit durch Beaufsichtigung von bis zu 5<br />
fremden nicht volljährigen Kindern (z.B. Tagesmutter /<br />
Tageseltern). Nicht versichert ist die gesetzliche<br />
Haftpflicht der beaufsichtigten Kinder. Die<br />
Regulierung von durch minderjährige Kinder<br />
verursachten Schäden (siehe Ziffer 4 der Bedingungen)<br />
gilt nicht für die beaufsichtigten Kinder.<br />
Stand 03/2012<br />
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7 Mitversichert ist<br />
<strong>ERGO</strong> <strong>Direkt</strong> <strong>Versicherungen</strong> – Familien-Privathaftpflicht-Versicherung<br />
7.1 die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Haushalt beschäftigten<br />
Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit.<br />
Das gleiche gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag<br />
oder gefälligkeitshalber Wohnung, Haus und<br />
Garten betreuen oder den Streudienst versehen.<br />
Ausgeschlossen sind Haftpflicht-Ansprüche aus Personenschäden,<br />
bei denen es sich um Arbeitsunfälle und<br />
Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch<br />
handelt.<br />
7.2 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden, gilt<br />
darüber hinaus Folgendes: Schäden am Arbeitsplatz<br />
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten<br />
Personen aus betrieblich und arbeitsvertraglich<br />
veranlassten Tätigkeiten für unmittelbar dem Arbeitgeber<br />
oder den Arbeitskollegen zugefügte Sachschäden<br />
bis zu einer Entschädigungsgrenze von 5.000,00 Euro<br />
je Versicherungs-Fall.<br />
Keine Entschädigung wird geleistet, wenn<br />
vorrangig die Betriebshaftpflichtversicherung in<br />
Anspruch zu nehmen ist,<br />
keine gesetzliche Verpflichtung auf Ersatz eines<br />
Schadens besteht.<br />
Die Ausschlüsse gemäß Ziffer 1.14 AHB 2010 gelten<br />
entsprechend.<br />
8 Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung<br />
Versichert ist – abweichend von Ziffer 1.14.17 AHB<br />
2010 - bis zu einer Höhe von 50.000,00 Euro je Versicherungs-Fall,<br />
begrenzt auf 100.000,00 Euro für alle<br />
Versicherungs-Fälle des Versicherungs-Jahrs Ihre gesetzliche<br />
Haftpflicht wegen Schäden durch Austausch,<br />
Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten<br />
und Programme Dritter und daraus resultierender Personen-,<br />
Sach- und Vermögens-Schäden, soweit<br />
• Daten durch Computer-Viren oder andere Schadprogramme<br />
gelöscht, unterdrückt, unbrauchbar gemacht<br />
oder verändert wurden (Datenveränderung),<br />
• Daten aus sonstigen Gründen bei Dritten verändert<br />
bzw. nicht oder fehlerhaft gespeichert wurden, jedoch<br />
nur, soweit sich die Ansprüche auf die Wiederherstellung<br />
der veränderten Daten richten,<br />
• der Zugang Dritter zum elektronischen Datenaustausch<br />
gestört wurde.<br />
Versicherungs-Schutz besteht – insoweit abweichend<br />
von Ziffer 1.14.12 AHB 2010 – für Versicherungs-<br />
Fälle im Ausland.<br />
Die gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflicht-<br />
Ansprüche in europäischen Staaten und nach dem<br />
Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.<br />
Kein Versicherungs-Schutz besteht für Schäden:<br />
• die dadurch entstehen, dass der Versicherungs-<br />
Nehmer bewusst unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme<br />
/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-<br />
Attacken) oder Software einsetzt, die geeignet ist,<br />
die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.<br />
B. Trojanische Pferde),<br />
• die in engem Zusammenhang mit massenhaft versandten<br />
vom Empfänger ungewollten elektronisch<br />
übertragenen Informationen stehen (z. B. Spamming)<br />
oder Dateien, mit denen widerrechtlich In-<br />
formationen über Internet-Nutzer gesammelt werden<br />
sollen (z. B. Cookies).<br />
Vor Eintritt des Versicherungs-Falls müssen die zur<br />
Verfügung gestellten Daten (z. B. Textinformationen,<br />
Bilder, Musikstücke) durch Sicherheitsmaßnahmen<br />
bzw. Sicherheitstechniken (z. B. Firewall, Virenscanner)<br />
gesichert oder geprüft werden. Die Sicherheitsmaßnahmen<br />
bzw. Sicherheitstechniken sind mindestens<br />
einmal im Monat zu aktualisieren und es sind regelmäßig<br />
die Sicherheitsupdates für Ihr Betriebssystem und<br />
die verwendete Software einzuspielen.<br />
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, können wir<br />
unter den Voraussetzungen der Ziffer 2 AHB 2010 den<br />
Vertrag kündigen oder Leistungen ganz oder teilweise<br />
kürzen. Die Kürzung kann bis zur vollständigen Leistungs-Freiheit<br />
führen.<br />
Nach Eintritt des Versicherungs-Falls haben Sie:<br />
• bei der Aufklärung des Versicherungs-Falls mitzuwirken<br />
und uns alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen,<br />
• den Versicherungs-Fall unverzüglich bei der zuständigen<br />
Polizeidienststelle anzuzeigen.<br />
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten sind wir unter<br />
den Voraussetzungen der Ziffer 3 AHB 2010 ganz oder<br />
teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei.<br />
Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung<br />
Statt 50.000,00 Euro beträgt die Höchstersatzleistung<br />
je Versicherungs-Fall 100.000,00 Euro, begrenzt auf<br />
200.000,00 Euro für alle Versicherungs-Fälle des Versicherungs-Jahrs.<br />
9 Photovoltaik-Anlagen<br />
Mitversichert ist ergänzend zu Ziffer 1.3 die gesetzliche<br />
Haftpflicht aus dem Betrieb von eigenen<br />
Photovoltaikanlagen bis zu einer Nennleistung von 15<br />
kWp. Wird die genannte Nennleistung überschritten besteht<br />
kein Versicherungs-Schutz. Die zur Erhöhung<br />
oder Erweiterung des versicherten Risikos (Ziffern 1.2<br />
und 1.13 AHB 2010) geltenden Regelungen sind nicht<br />
anwendbar. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer<br />
1.14.5 AHB 2010 – die von Ihnen mit dem örtlichen<br />
Netzbetreiber vereinbarte Freistellung von Ansprüchen<br />
Dritter wegen Personen- und Sachschäden, soweit Sie<br />
Ihrem Netzbetreiber aufgrund gesetzlicher Haftpflicht-<br />
Bestimmungen zum Schadens-Ersatz verpflichtet wären.<br />
Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Einspeisung<br />
Versichert ist darüber hinaus die Einspeisung von<br />
Elektrizität in das Netz des örtlichen Stromversorgers,<br />
nicht jedoch die Versorgung von Letztverbrauchern<br />
(z. B. private Haushalte).<br />
10 Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge<br />
10.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers,<br />
Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder<br />
Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen<br />
Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht<br />
werden.<br />
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<strong>ERGO</strong> <strong>Direkt</strong> <strong>Versicherungen</strong> – Familien-Privathaftpflicht-Versicherung<br />
10.2 Versichert ist aber die Haftpflicht wegen Schäden, die<br />
verursacht werden durch den Gebrauch von<br />
10.2.1 Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen,<br />
• die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben<br />
werden,<br />
• deren Fluggewicht zehn kg nicht übersteigt und<br />
• für die keine Versicherungs-Pflicht besteht.<br />
10.2.2 Wassersportfahrzeugen inklusive Windsurfbretter, ausgenommen<br />
eigener Segelboote und eigener oder fremder<br />
Wassersportfahrzeuge mit Motoren - auch Hilfsoder<br />
Außenbordmotoren - oder Treibsätzen.<br />
10.2.3 Schlauch-, Ruder- und Paddelboote, Surfboards sowie<br />
sonstige Wassersportfahrzeuge ohne Segel und ohne<br />
Treibsätze oder Motoren (auch Hilfs- oder Außenbordmotoren).<br />
10.2.4 Kitesurf-Boards und -Drachen.<br />
10.2.5 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Kraft-, Luft- und<br />
Wasserfahrzeuge<br />
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden,<br />
die verursacht werden durch den Gebrauch von<br />
Wassersportfahrzeugen mit Motoren bis zu vier Kilowatt<br />
(kW), soweit für das Führen keine behördliche<br />
Erlaubnis erforderlich ist,<br />
Windsurfbrettern und Segelbooten bis 20 qm Segelfläche,<br />
fremden Segelbooten über 20 qm Segelfläche, sofern<br />
Sie diese nur gelegentlich gebrauchen,<br />
nicht selbst fahrenden Landfahrzeugen (z. B. Fahrräder,<br />
Skateboards, Inlineskates oder Rollschuhe),<br />
Elektrofahrrädern,<br />
Kraftfahrzeugen, die ausschließlich auf nicht öffentlichen<br />
Wegen und Plätzen verkehren ohne Rücksicht<br />
auf eine Höchstgeschwindigkeit,<br />
motorgetriebenen Kranken-Fahrstühlen,<br />
motorgetriebenen Kinderfahrzeugen, Golfwagen,<br />
Aufsitzrasenmähern, Schneeräumgeräten und sonstige<br />
Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h<br />
Höchstgeschwindigkeit,<br />
sonstige Kraftfahrtzeuge mit nicht mehr als sechs<br />
km/h Höchstgeschwindigkeit,<br />
nicht versicherungspflichtigen Anhängern.<br />
10.2.6 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Wassersportrisiken<br />
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden<br />
die verursacht werden durch den Gebrauch von<br />
gemieteten oder geliehenen fremden Wasserfahrzeugen<br />
(z. B. fremde Jetski, Motorboot), soweit Sie über eine<br />
Erlaubnis zum Führen des entsprechen Wasserfahrzeugs<br />
verfügen und dieses über eine Leistung von nicht<br />
mehr als 75 kW verfügt. Ein Anspruch ist ausgeschlossen,<br />
soweit für den eingetretenen Schaden anderweitig<br />
Versicherungs-Schutz besteht. Schäden an den gemieteten<br />
oder geliehenen fremden Wasserfahrzeugen selbst<br />
sind nicht versichert.<br />
11 Für Auslandsaufenthalte gilt:<br />
Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 1.14.12<br />
AHB 2010 - die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland<br />
vorkommenden Schadens-Ereignissen bei vorübergehenden<br />
Auslandsaufenthalten innerhalb der Europäi-<br />
schen Union für drei Jahre und im außereuropäischen<br />
Ausland für ein Jahr.<br />
Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Auslandsaufenthalt in<br />
der Europäischen Union<br />
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 1.14.12<br />
AHB 2012 – die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland<br />
vorkommenden Schadens-Ereignissen innerhalb der<br />
Europäischen Union für eine unbegrenzte Aufenthaltsdauer<br />
anstatt für drei Jahre Auslandsaufenthalt.<br />
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden<br />
Benutzung oder Anmietung (nicht dem<br />
Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen oder<br />
Häusern gem. Ziffer 1.3.<br />
Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort<br />
außerhalb der Staaten, die der Europäischen<br />
Währungsunion angehören, liegt, gelten unsere Verpflichtungen<br />
mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der<br />
Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion<br />
gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.<br />
Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Auslandspraktika<br />
Eingeschlossen ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht<br />
für Auslandspraktika, innerhalb der Europäischen<br />
Union (unbegrenzt) und im außereuropäischen Ausland<br />
für ein Jahr.<br />
Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Kaution im Ausland<br />
Muss eine versicherte Person im Ausland durch behördliche<br />
Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung<br />
von Leistungen aufgrund ihrer gesetzlichen Haftpflicht<br />
hinterlegen, so stellen wir den erforderlichen Betrag<br />
bis zu 50.000,00 Euro je Versicherungs-Fall zur Verfügung.<br />
Wir rechnen die Kaution auf eine von uns zu leistende<br />
Schadensersatz-Zahlung an. Ist die Kaution höher<br />
als der zu leistende Schadens-Ersatz, so sind Sie<br />
zur Rückzahlung des Differenzbetrages verpflichtet.<br />
Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße<br />
oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadensersatz-Forderungen<br />
einbehalten wird oder die<br />
Kaution verfallen ist.<br />
Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Vorübergehender gewerbsmäßiger<br />
Auslandsaufenthalt eigener Kinder<br />
Mitversichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht<br />
Ihrer eigenen Kinder für einen zeitlich befristeten gewerbsmäßigen<br />
Auslandsaufenthalt (z. B. Au-Pair) von<br />
längstens einem Jahr, sofern die Voraussetzungen gemäß<br />
Ziffer 3.2 erfüllt sind.<br />
12 Pflegebedürftige Angehörige in Ihrem Haushalt<br />
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in häuslicher<br />
Gemeinschaft mit Ihnen lebenden Angehörigen,<br />
bei denen mindestens Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe<br />
1 im Sinne des Sozialgesetzbuches XI vorliegt.<br />
Stand 03/2012<br />
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<strong>ERGO</strong> <strong>Direkt</strong> <strong>Versicherungen</strong> – Familien-Privathaftpflicht-Versicherung<br />
13 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Vorübergehend in<br />
Ihrem Haushalt lebende Personen<br />
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht von vorübergehend<br />
in den Familienverbund eingegliederten unverheirateten<br />
Personen (z. B. Au-Pair, Austauschschüler)<br />
sowie von minderjährigen Übernachtungsgästen in<br />
Ihrem Haushalt (z. B. Enkelkinder auf Besuch), soweit<br />
nicht anderweitig Haftpflicht-Schutz besteht.<br />
14 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Alleinstehende<br />
Familienangehörige (Eltern/Großeltern) in Ihrem<br />
Haushalt<br />
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht in häuslicher<br />
Gemeinschaft mit Ihnen lebende Personen (z. B.<br />
Enkel, Eltern, Großeltern), sofern diese bei Ihnen behördlich<br />
gemeldet sind und keine eigene Privat-<br />
Haftpflicht-Versicherung besitzen. Eltern und Großeltern<br />
von Ihnen oder mitversicherten Personen sind<br />
auch mitversichert, wenn sie in einer Pflegeeinrichtung<br />
(z. B. Pflegeheim) leben und mindestens Pflegebedürftigkeit<br />
nach Pflegestufe 1 im Sinne des Sozialgesetzbuches<br />
XI vorliegt.<br />
15 Für den Einschluss von Mietsachschäden gilt:<br />
15.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 1.14.9 AHB<br />
2010 - die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung<br />
von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken<br />
gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus<br />
ergebenden Vermögens-Schäden. Die Höchstersatzleistung<br />
je Versicherungs-Fall beträgt 300.000,00 Euro,<br />
begrenzt auf 600.000,00 Euro für alle Versicherungs-Fälle<br />
des Versicherungs-Jahrs.<br />
Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Mietsachschäden<br />
Statt 300.000,00 Euro beträgt die Höchstersatzleistung<br />
je Versicherungs-Fall 500.000,00 Euro, begrenzt auf<br />
1.000.000,00 Euro für alle Versicherungs-Fälle des<br />
Versicherungs-Jahrs.<br />
Ausgeschlossen sind Haftpflicht-Ansprüche wegen<br />
• Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,<br />
• Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und<br />
Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektround<br />
Gasgeräten,<br />
• Glasschäden – auch Schäden an Kunststoffverbindungen<br />
wie z. B. Plexiglas -, soweit Sie sich hiergegen<br />
besonders versichern können,<br />
• Schäden infolge von Schimmelbildung.<br />
15.2 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 1.14.9<br />
AHB 2010 – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung<br />
von mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen<br />
in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen<br />
und -häusern anlässlich von Reiseaufenthalten<br />
und der sich daraus ergebenden Vermögens-Schäden.<br />
Die Höchstersatzleistung je Versicherungs-Fall beträgt<br />
5.000,00 Euro, begrenzt auf 10.000,00 Euro für alle<br />
Versicherungs-Fälle des Versicherungs-Jahrs. Die Ausschlüsse<br />
nach Ziffer 15.1 gelten entsprechend. Der<br />
Selbstbehalt beträgt je Versicherungs-Fall 150,00 Euro.<br />
Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes:<br />
Die Höchstersatzleistung je Versicherungs-Fall aus der<br />
Beschädigung von mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen<br />
in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen<br />
und -häusern anlässlich von Reiseaufenthalten<br />
beträgt 10.000,00 Euro statt 5.000,00 Euro, begrenzt<br />
auf 20.000,00 Euro für alle Versicherungs-Fälle des<br />
Versicherungs-Jahrs. Die Ausschlüsse nach Ziffer 15.1<br />
gelten entsprechend. Der Selbstbehalt entfällt, sofern<br />
nicht nach Ziffer 1.8 AHB 2010 eine Selbstbeteiligung<br />
vereinbart ist.<br />
16 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Fremde gemietete und<br />
geliehene Sachen<br />
Mitversichert ist – abweichend von den Ziffer 1.14.9<br />
AHB 2010 – die gesetzliche Haftpflicht<br />
16.1<br />
16.2<br />
aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten,<br />
geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken,<br />
Gebäuden, Wohnungen und Räumen in Gebäuden<br />
und alle sich daraus ergebenden Vermögens-Schäden.<br />
Ausgeschlossen sind Haftpflicht-Ansprüche wegen:<br />
Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,<br />
Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und<br />
Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektround<br />
Gasgeräten,<br />
Glasschäden – auch Schäden an Kunststoffverbindungen<br />
wie z. B. Plexiglas -, soweit Sie sich<br />
hiergegen besonders versichern können,<br />
Schäden infolge von Schimmelbildung.<br />
aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust<br />
von sonstigen vorübergehend gemieteten, geliehenen,<br />
gepachteten oder in Obhut übernommenen Sachen<br />
bis zu einer Entschädigungsgrenze von bis zu<br />
50.000,00 Euro je Versicherungs-Fall.<br />
Keine Entschädigung wird geleistet für<br />
Sachen, die den versicherten Personen für mehr<br />
als drei Monate überlassen wurden, mit Ausnahme<br />
von elektrischen medizinischen Geräten, soweit<br />
kein anderer Versicherer leistungspflichtig<br />
ist. Als elektrische medizinische Geräte gelten z.<br />
B. 24-Stunden- EKG-Geräte und Dialysegeräte,<br />
nicht jedoch<br />
Hilfsmittel wie Hörgeräte, Rollstühle, Kranken-<br />
Betten etc.,<br />
Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten<br />
Personen dienen,<br />
Fahrzeuge und Sportgeräte,<br />
Geld, Urkunden und Wertpapiere,<br />
Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige<br />
Beanspruchung,<br />
Vermögens-Folgeschäden.<br />
17 Hunde, Pferde und Ponys<br />
17.1 Fremde Hunde, Pferde und Ponys<br />
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht<br />
• als Reiter bei Benutzung fremder Pferde oder Ponys<br />
und Fahrten mit Fuhrwerken (z. B. Kutschen, Schlit-<br />
Stand 03/2012<br />
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17.2<br />
<strong>ERGO</strong> <strong>Direkt</strong> <strong>Versicherungen</strong> – Familien-Privathaftpflicht-Versicherung<br />
ten) zu privaten Zwecken, auch bei Inanspruchnahme<br />
als Tierhüter,<br />
• aus dem Hüten fremder Hunde soweit dies gefälligkeitshalber<br />
und nur gelegentlich erfolgt.<br />
Nicht versichert ist das Hüten von Hunden,<br />
• deren Halter oder Eigentümer mit Ihnen in häuslicher<br />
Gemeinschaft lebt und/oder zu den durch diesen<br />
Vertrag mitversicherten Personen gehört,<br />
• die für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr<br />
als vier Wochen in Besitz bzw. Gewahrsam genommen<br />
sind.<br />
Eine bestehende Pferdehalter- bzw. Hundehalter-<br />
Haftpflicht-Versicherung ist vorrangig in Anspruch zu<br />
nehmen. Nicht vom Versicherungs-Schutz umfasst sind<br />
Haftpflicht-Ansprüche der Tierhalter oder Tiereigentümer.<br />
Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Vorsorge-<br />
Versicherung bei gesetzlicher Versicherungs-Pflicht<br />
für Hundehaltung<br />
Abweichend von Ziffer 1.13 AHB 2010 gelten die Regelungen<br />
der Vorsorge-Versicherung für das Halten von<br />
Hunden auch dann, wenn hierfür eine gesetzliche Versicherungs-Pflicht<br />
besteht.<br />
18 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden, gilt<br />
darüber hinaus Folgendes: Forderungsausfalldeckung<br />
18.1<br />
18.2<br />
Wir gewähren Ihnen und den versicherten Personen<br />
Versicherungs-Schutz für den Fall, dass Ihnen während<br />
der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten<br />
(Schadens-Verursacher) ein Privat-Haftpflicht-<br />
Schaden im Sinne der nachstehenden Bestimmungen<br />
zugefügt wird und die daraus entstehende Schadensersatz-Forderung<br />
wegen Zahlungsunfähigkeit des Schadens-Verursachers<br />
nicht durchgesetzt werden kann.<br />
Die Schadensersatz-Forderung muss mindestens<br />
1.500,00 Euro betragen. Wir leisten keine Entschädigung,<br />
soweit Leistungen aus einer bestehenden Schadens-Versicherung<br />
beansprucht werden können oder<br />
ein Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig<br />
ist oder Leistungen gemäß dem Opferentschädigungsgesetz<br />
erbracht werden.<br />
Der von der Ausfalldeckung erfasste Umfang der gesetzlichen<br />
Haftpflicht des Schadens-Verursachers und<br />
die Höhe der Entschädigung richten sich in entsprechender<br />
Anwendung nach dem Deckungsumfang der<br />
vorliegenden Familien-Privat-Haftpflicht-Versicherung.<br />
Der Ausschluss des Vorsatzes nach Ziffer 1.14.1<br />
AHB 2010 findet jedoch keine Anwendung. Versicherungs-Schutz<br />
besteht zudem auch für die Eigenschaft<br />
des Schadens-Verursachers als privater Tierhalter oder<br />
–hüter.<br />
Kein Versicherungs-Schutz besteht für<br />
Schäden im Zusammenhang mit Verleih, Vermietung,<br />
Verpachtung, Verwahrung oder Verkauf von<br />
Sachen oder der Vereinbarung zu erbringender<br />
Leistungen,<br />
Schäden aus neu hinzugekommenen Risiken (Ziffern<br />
1.2 und 1.13 AHB 2010),<br />
Verzugszinsen und Vertragsstrafen.<br />
18.3<br />
18.4<br />
18.5<br />
Versicherungs-Schutz besteht für Personen- oder Sachschäden<br />
infolge von Schadens-Ereignissen, die während<br />
der Wirksamkeit dieses Vertrags in Deutschland<br />
oder anlässlich eines vorübergehenden , bis zu drei<br />
Jahre dauernden Auslandsaufenthalts des Versicherten<br />
bzw. Befindens einer Sache des Versicherten in einem<br />
Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Schweiz<br />
oder Norwegens, eintreten.<br />
Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass die versicherte<br />
Person einen rechtskräftigen vollstreckbaren<br />
Titel gegen den Schadens-Verursacher im streitigen<br />
Verfahren vor einem Gericht im Geltungsbereich der<br />
Europäischen Union, der Schweiz oder Norwegen oder<br />
ein notarielles Schuldanerkenntnis des Schadens-<br />
Verursachers vor einem Notar eines dieser Staaten erwirkt<br />
hat und jede sinnvolle Zwangsvollstreckung aus<br />
diesem Titel gegen den Schadens-Verursacher erfolglos<br />
geblieben ist.<br />
Vollstreckungsversuche gelten als erfolglos, wenn die<br />
versicherte Person nachweist, dass:<br />
eine Zwangsvollstreckung (Sach-, Immobiliaroder<br />
Forderungspfändung) nicht oder nicht zur<br />
vollen Befriedigung geführt hat oder<br />
eine selbst teilweise Befriedigung aussichtslos erscheint,<br />
z. B. weil der Schadens-Verursacher in<br />
den letzten drei Jahren eine eidesstattliche Versicherung<br />
abgegeben hat.<br />
Die Entschädigung wird nur geleistet gegen Aushändigung<br />
des Original-Titels, der Original-Unterlagen und<br />
sonstiger Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass ein<br />
Versicherungs-Fall im Sinne der Forderungsausfalldeckung<br />
vorliegt.<br />
Die versicherten Personen sind verpflichtet, ihre Ansprüche<br />
gegen den Schadens-Verursacher in Höhe der<br />
Entschädigungsleistung an uns abzutreten. Hierfür ist<br />
eine gesonderte Abtretungserklärung abzugeben.<br />
19 Für den Einschluss von Sachschäden durch<br />
häusliche Abwässer gilt:<br />
Eingeschlossen sind - abweichend von Ziffer 1.14.16<br />
AHB 2010 - Haftpflicht-Ansprüche wegen Sachschäden<br />
durch häusliche Abwässer.<br />
20 Für die Versicherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden<br />
- außer Anlagenrisiko (Restrisiko) - gilt:<br />
20.1 Versichert ist im Umfang des Vertrags, wobei Vermögens-Schäden<br />
wie Sachschäden behandelt werden, Ihre<br />
gesetzliche Haftpflicht für unmittelbare oder mittelbare<br />
Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen<br />
oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers<br />
einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden)<br />
mit Ausnahme der Haftpflicht als Inhaber von Anlagen<br />
zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen<br />
und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe.<br />
20.2 Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Versicherungs-Fall<br />
zur Abwendung oder Minderung des Schadens<br />
für geboten halten durften (Rettungskosten), sowie<br />
außergerichtliche Gutachterkosten werden von uns insoweit<br />
übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigungsleistung<br />
die Versicherungs-Summe für Sachschäden<br />
nicht übersteigen. Für Gerichts- und Anwalts-<br />
Stand 03/2012<br />
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<strong>ERGO</strong> <strong>Direkt</strong> <strong>Versicherungen</strong> – Familien-Privathaftpflicht-Versicherung<br />
kosten bleibt es bei der Regelung der Allgemeinen Bedingungen<br />
für die Haftpflicht-Versicherung (AHB 2010).<br />
20.3 Auf unsere Weisung aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche<br />
Gutachterkosten sind auch insoweit zu<br />
ersetzen, als sie zusammen mit der Entschädigung die<br />
Versicherungs-Summe für Sachschäden übersteigen.<br />
Unsere Billigung von Maßnahmen von Ihnen oder Dritten<br />
zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt<br />
nicht als Weisung von uns.<br />
20.4 Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber<br />
• von Kleingebinden bis 50 l/kg je Einzelgebinde und<br />
mit einem Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen<br />
Behälter bis 500 l/kg,<br />
Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes:<br />
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber<br />
von Kleingebinden bis 100 l/kg (anstatt 50 l/kg) je<br />
Einzelgebinde und mit einem Gesamtfassungsvermögen<br />
der vorhandenen Behälter bis 1000 l/kg (anstatt 500<br />
l/kg).<br />
• von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen<br />
Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten<br />
Stoffe,<br />
für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-,<br />
Sach- und Vermögens-Schäden) von Veränderungen<br />
der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit<br />
eines Gewässers einschließlich der Grundwassers<br />
(Gewässerschäden).<br />
Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes:<br />
Zusätzlich eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht<br />
als Inhaber eines ober- oder unterirdischen, an der<br />
Postanschrift befindlichen Heizöltanks, bis zu einem<br />
Gesamtfassungsvermögen von 10.000 Liter.<br />
20.5 Ausgeschlossen sind Haftpflicht-Ansprüche gegen die<br />
Personen (Sie oder jeden Mitversicherten), die den<br />
Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz<br />
dienenden Gesetzen, Verordnungen, an<br />
Sie gerichtete behördliche Anordnungen oder Verfügungen<br />
herbeigeführt haben.<br />
Ausgeschlossen sind Haftpflicht-Ansprüche wegen<br />
Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen,<br />
anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr,<br />
inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik<br />
oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen<br />
oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das<br />
gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit<br />
sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.<br />
21 Für Vermögens-Schäden gilt:<br />
21.1 Im Rahmen des Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht<br />
wegen Vermögens-Schäden im Sinne der Ziffer 1.2<br />
AHB 2010 aus Schadens-Ereignissen mitversichert, die<br />
während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten<br />
sind. Die Höchstersatzleistung je Versicherungs-Fall<br />
beträgt 50.000,00 Euro, begrenzt auf 100.000,00 Euro<br />
für alle Versicherungs-Fälle des Versicherungs-Jahrs.<br />
Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Vermögens-Schäden<br />
Statt 50.000,00 Euro beträgt die Höchstersatzleistung<br />
je Versicherungs-Fall 100.000,00 Euro, begrenzt auf<br />
200.000,00 Euro für alle Versicherungs-Fälle des Versicherungs-Jahrs.<br />
21.2 Ausgeschlossen sind Haftpflicht-Ansprüche aus<br />
21.2.1 Schäden, die durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrage<br />
oder für ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder<br />
gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen,<br />
21.2.2 Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche,<br />
Gerüche, Erschütterungen),<br />
21.2.3 planender, beratender, bau- oder montagegeleitender,<br />
prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit,<br />
21.2.4 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-,<br />
Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen<br />
wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller<br />
Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung,<br />
21.2.5 der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und<br />
Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts,<br />
21.2.6 Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen,<br />
21.2.7 Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich<br />
verbundene Unternehmen,<br />
21.2.8 Vermittlungsgeschäften aller Art,<br />
21.2.9 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung,<br />
Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung,<br />
Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung,<br />
21.2.10 vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen<br />
Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen<br />
des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher<br />
Pflichtverletzung,<br />
21.2.11 Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld,<br />
Wertpapieren und Wertsachen.<br />
22 Umweltschäden gemäß Umweltschadens-Gesetz<br />
22.1 Mitversichert sind abweichend von Ziffer 1.1 AHB<br />
2010 öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur<br />
Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadens-Gesetz<br />
(USchadG), soweit während der Wirksamkeit<br />
des Versicherungs-Vertrags<br />
• die schadensverursachenden Emissionen plötzlich,<br />
unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt<br />
gelangt sind oder<br />
• die sonstige Schadens-Verursachung plötzlich, unfallartig<br />
und bestimmungswidrig erfolgt ist.<br />
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadens-<br />
Verursachung besteht Versicherungs-Schutz für Umweltschäden<br />
durch Lagerung, Verwendung oder anderen<br />
Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließlich<br />
dann, wenn der Umweltschaden auf einen<br />
Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler<br />
dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch besteht<br />
kein Versicherungs-Schutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt<br />
des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem<br />
Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt<br />
werden können (Entwicklungsrisiko).<br />
Umweltschaden ist eine<br />
• Schädigung von geschützten Arten und natürlichen<br />
Lebensräumen,<br />
Stand 03/2012<br />
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• Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,<br />
• Schädigung des Bodens.<br />
Mitversichert sind, teilweise abweichend von Ziffer<br />
1.14.9 AHB 2010, Pflichten oder Ansprüche wegen<br />
Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten<br />
oder geliehenen Grundstücken, soweit diese<br />
Grundstücke vom Versicherungs-Schutz dieses Vertrags<br />
erfasst sind.<br />
22.2 Nicht versichert sind<br />
22.2.1 Pflichten oder Ansprüche soweit sich diese gegen die<br />
Personen (Versicherungs-Nehmer oder ein Mitversicherter)<br />
richten, die den Schaden dadurch verursacht<br />
haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen<br />
oder an den Versicherungs-Nehmer gerichteten behördlichen<br />
Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz<br />
dienen, abweichen.<br />
22.2.2 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden<br />
• die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf<br />
genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen,<br />
• die durch gewerbliche Abwässer von unterirdischen<br />
Abwasseranlagen ausgehen,<br />
• für die der Versicherungs-Nehmer aus einem anderen<br />
Versicherungs-Vertrag (z. B. Gewässerschaden-<br />
Haftpflicht-Versicherung) Versicherungs-Schutz hat<br />
oder hätte erlangen können.<br />
22.3 Die Höhe der für Umweltschäden vereinbarten Versicherungs-Summe<br />
beträgt bis zu 5.000.000,00 Euro je<br />
Schadens-Fall. Mehrere zeitlich zusammenhängende<br />
Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein<br />
einziges Schadens-Ereignis. Unsere Höchstleistung für<br />
alle in einem Versicherungs-Jahr eingetretenen Schadens-Fälle<br />
beträgt 10.000.000,00 Euro.<br />
22.4 Versichert sind abweichend von Ziffer 1.14.12 AHB<br />
2010 und Ziffer 11 dieser Bedingungen im Umfang dieses<br />
Versicherungs-Vertrags im Geltungsbereich der<br />
EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004(35/EG) eintretende<br />
Versicherungs-Fälle. Versicherungs-Schutz besteht insoweit<br />
abweichend von Ziffer 1.14.12 AHB 2010 auch<br />
für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen<br />
anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese<br />
Pflichten oder Ansprüche den Umfang der oben genannten<br />
EU-Richtlinie nicht überschreiten.<br />
23 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Verlust von Privatschlüsseln<br />
23.1 Mitversichert ist – in Ergänzung von Ziffer 1.2 AHB<br />
2010 und abweichend von Ziffer 1.14.2 und 1.14.9<br />
AHB 2010 – die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen<br />
von fremden Schlüsseln, die zu privaten<br />
Zwecken überlassen wurden, sofern sich diese<br />
rechtmäßig in Ihrem Gewahrsam befunden haben.<br />
Codekarten werden Schlüsseln gleichgesetzt.<br />
Der Versicherungs-Schutz beschränkt sich auf gesetzliche<br />
Haftpflicht-Ansprüche wegen der Kosten für die<br />
notwendige Auswechselung von Zylindern in Schlössern<br />
und Schließanlagen sowie für vorübergehende.<br />
Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz<br />
bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an<br />
welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.<br />
Bei Sondereigentümern sind Haftpflicht-Ansprüche der<br />
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer versichert. Die<br />
Leistungs-Pflicht erstreckt sich aber nicht auf den Miteigentums-Anteil<br />
an dem gemeinschaftlichen Eigentum.<br />
23.2 Ausgeschlossen bleiben Haftpflicht-Ansprüche aus<br />
• dem Abhandenkommen von Schlüsseln, die Ihnen im<br />
Rahmen von Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnissen<br />
überlassen wurden,<br />
• dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie<br />
sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen.<br />
23.3 Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungs-Fall<br />
5.000,00 Euro, begrenzt auf 10.000,00 Euro für alle<br />
Versicherungs-Fälle des Versicherungs-Jahrs.<br />
24 Ansprüche aus Benachteiligungen für Privatpersonen<br />
24.1 Der Versicherer bietet dem Versicherungs-Nehmer und<br />
den mitversicherten Personen – abweichend von Ziffer<br />
1.14.19 AHB 2010 – Versicherungs-Schutz für den<br />
Fall, dass der Versicherungs-Nehmer oder mitversicherte<br />
Personen aufgrund gesetzlicher Haftpflicht-<br />
24.2<br />
Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen Benachteiligungen<br />
aus den in Ziffer 24.2 genannten Gründen<br />
für einen Personen-, Sach-, oder Vermögens-Schaden<br />
auf Schadens-Ersatz in Anspruch genommen werden.<br />
Für den Versicherungs-Nehmer besteht Versicherungs-<br />
Schutz als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder<br />
sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen.<br />
Beschäftigte Personen sind auch Bewerberinnen<br />
und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie<br />
die Personen deren Beschäftigungs-Verhältnis beendet<br />
ist.<br />
Gründe für eine Benachteiligung sind die Rasse, die<br />
ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die<br />
Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die<br />
sexuelle Identität.<br />
24.3 Versicherungs-Fall ist – abweichend von Ziffer 1.1<br />
AHB 2010 - die erstmalige Geltendmachung eines<br />
Haftpflicht-Anspruchs gegen den Versicherungs-<br />
24.4<br />
Nehmer oder eine mitversicherte Person während der<br />
Dauer des Versicherungs-Vertrages. Im Sinne dieses<br />
Vertrages ist ein Haftpflicht-Anspruch geltend gemacht,<br />
wenn gegen den Versicherungs-Nehmer oder eine mitversicherte<br />
Person ein Anspruch schriftlich erhoben<br />
wird oder ein Dritter dem Versicherungs-Nehmer oder<br />
einer mitversicherten Person schriftlich mitteilt, einen<br />
Anspruch gegen den Versicherungs-Nehmer oder eine<br />
mitversicherte Person zu haben.<br />
Die Anspruchserhebung sowie die zugrunde liegende<br />
Benachteiligung müssen während der Wirksamkeit der<br />
Versicherung erfolgt sein. Wird eine Benachteiligung<br />
durch fahrlässige Unterlassung verursacht, gilt sie im<br />
Zweifel als an dem Tag begangen, an welchem die versäumte<br />
Handlung spätestens hätte vorgenommen werden<br />
müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden.<br />
24.5 Die Versicherungs-Summe beträgt je Versicherungs-<br />
Fall 1.000.000,00 Euro für Personen-Schäden und<br />
50.000,00 Euro für Sach- und Vermögens-Schäden. Die<br />
Höchstersatzleistung für alle Versicherungs-Fälle des<br />
Versicherungs-Jahrs beträgt für Personen-Schäden<br />
2.000.000,00 Euro und 100.000,00 Euro für Sach- und<br />
Vermögens-Schäden.<br />
Stand 03/2012<br />
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Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Sach- und Vermögens-Schäden<br />
Statt 50.000,00 Euro beträgt die Höchstersatzleistung<br />
je Versicherungs-Fall 100.000,00 Euro, begrenzt auf<br />
200.000,00 Euro für alle Versicherungs-Fälle des Versicherungs-Jahrs.<br />
24.6 Nicht versichert sind Haftpflicht-Ansprüche<br />
• gegen den Versicherungs-Nehmer und/oder die mitversicherten<br />
Personen, soweit sie den Schaden durch<br />
wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift,<br />
Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch<br />
sonstige wissentliche Pflichtverletzung herbeigeführt<br />
haben; dem Versicherungs-Nehmer und/oder den<br />
mitversicherten Personen werden die Handlungen<br />
oder Unterlassungen nicht zugerechnet, die ohne ihr<br />
Wissen begangen worden sind,<br />
• die von den mitversicherten Personen gemäß Ziffern<br />
3.1, 3.2 und 3.4 geltend gemacht werden,<br />
• teilweise abweichend von Ziffer 11, welche vor Gerichten<br />
außerhalb Deutschlands geltend gemacht<br />
werden – dies gilt auch im Falle der Vollstreckung<br />
von Urteilen, die außerhalb Deutschlands gefällt<br />
wurden wegen Verletzung oder Nichtbeachtung des<br />
Rechts ausländischer Staaten,<br />
• auf Entschädigung und/oder Schadens-Ersatz mit<br />
Strafcharakter; hierunter fallen auch Strafen, Bußund<br />
Ordnungs- oder Zwangsgelder, die gegen den<br />
Versicherungs-Nehmer oder die mitversicherten<br />
Personen verhängt worden sind,<br />
• wegen Gehalt, rückwirkenden Lohnzahlungen, Pensionen,<br />
Renten, Ruhegeldern, betrieblicher Altersversorgung,<br />
Abfindungszahlungen im Zusammenhang<br />
mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen<br />
und Sozialplänen sowie Ansprüche aus Personen-<br />
Schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und<br />
Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungs-<br />
Nehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.<br />
25 Nicht versicherte Risiken<br />
Ausgenommen von der Versicherung und besonders zu<br />
versichern ist, was nicht nach dem Antrag ausdrücklich<br />
in Versicherung gegeben oder nach Besonderen Bedingungen<br />
und Risikobeschreibungen ohne besonderen<br />
Beitrag mitversichert ist; insbesondere die Haftpflicht<br />
aus Tätigkeiten, die weder dem versicherten Risiko eigen<br />
noch sonst ihm zuzurechnen sind.<br />
Stand 03/2012<br />
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