PDF, 176 KB - ERGO Direkt Versicherungen
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<strong>ERGO</strong> <strong>Direkt</strong> <strong>Versicherungen</strong> – Familien-Privathaftpflicht-Versicherung<br />
1.9 aus Besitz oder Führen von privatgenutzten Wassersportfahrzeugen<br />
(z. B. Ruder-, Paddel-, Schlauchboote).<br />
Ausschlüsse siehe Ziffer 10,<br />
1.10 aus Schaden, welcher entsteht durch allmähliche Einwirkung<br />
der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder<br />
Feuchtigkeit, von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub<br />
und dergleichen).<br />
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht bei Gefahren<br />
eines Betriebs, Berufs, Dienstes, Amts (auch Ehrenamts),<br />
einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen<br />
aller Art oder einer ungewöhnlichen und gefährlichen<br />
Betätigung.<br />
2 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Freiwilligentätigkeit<br />
Versichert ist ergänzend zu Ziffer 1 die gesetzliche<br />
Haftpflicht aus den Gefahren der Ausübung eines nicht<br />
öffentlichen Ehrenamts (sog. Freiwilligentätigkeiten<br />
wie z. B. im Bereich der Kranken- und Altenpflege,<br />
Behinderten- und Jugendarbeit, in Vereinen, in<br />
Bürgerinitiativen, Parteien, Interessenverbänden wie<br />
Natur- und Umweltschutz, der Freizeitgestaltung in<br />
Sportvereinen oder Musikgruppen). Kein<br />
Versicherungs-Schutz besteht für öffentliche<br />
Ehrenämter wie z. B. Bürgermeister, Laienrichter,<br />
Schöffen, Verwaltungs- und Personalrat oder<br />
freiwillige Feuerwehr.<br />
3 Mitversichert ist entsprechend der für Sie<br />
3.1<br />
vereinbarten Regelungen die gesetzliche Haftpflicht:<br />
Ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners<br />
oder vergleichbarer Partnerschaften nach ausländischem<br />
Recht,<br />
3.2 Ihrer Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder<br />
sowie die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungs-Nehmer<br />
lebenden Enkelkinder) wie folgt:<br />
• die Kinder müssen unverheiratet sein und nicht in<br />
einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben,<br />
• volljährige Kinder, jedoch nur, solange sie sich noch<br />
in einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden<br />
Berufsausbildung befinden (berufliche Erstausbildung<br />
- Lehre und/oder Studium -, nicht Referendarzeit,<br />
Fortbildungsmaßnahmen u. dgl.). Bei Ableistung<br />
des Grundwehr- oder Zivildienstes (einschließlich<br />
des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes) oder<br />
des freiwilligen sozialen Jahres vor, während oder<br />
im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der<br />
Versicherungs-Schutz bestehen. In unmittelbarem<br />
Anschluss an die Schul- oder Berufsausbildung ist<br />
eine Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz<br />
von längstens bis zu einem Jahr versichert.<br />
In dieser Zeit besteht auch Versicherungs-Schutz für<br />
Aushilfstätigkeiten,<br />
• Kinder nach Beendigung der Schul-/ Berufsausbildung<br />
und gleichzeitig vorliegender Arbeitslosigkeit<br />
in unmittelbarem Anschluss daran bis zu einem Jahr,<br />
• Kinder mit geistiger und körperlicher Behinderung.<br />
3.3 der in Ihrem Haushalt beschäftigten Personen aus dieser<br />
Tätigkeit gegenüber Dritten, sofern Schadens-Ereignis<br />
und ausgeübte Tätigkeit zusammenhängen. Mitversichert<br />
ist auch die gesetzliche Haftpflicht der Personen,<br />
die aufgrund Arbeitsvertrag oder Gefälligkeit Wohnung,<br />
Haus und Garten betreuen oder den Streudienst<br />
versehen.<br />
Ausgeschlossen sind Haftpflicht-Ansprüche aus Personenschäden,<br />
bei denen es sich um Arbeitsunfälle und<br />
Berufskrankheiten gemäß dem Sozialgesetzbuch in einem<br />
Betrieb handelt,<br />
3.4 im Falle ausdrücklicher Vereinbarung für:<br />
• den mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden<br />
Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft<br />
bzw. nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft und<br />
dessen Kinder bzw. Enkelkinder entsprechend der<br />
Ziffer 3.2, unter der Voraussetzung, dass der mitversicherte<br />
Partner namentlich im Versicherungs-Schein<br />
benannt ist. Die Mitversicherung für den Partner und<br />
dessen Kinder bzw. Enkelkinder, die nicht auch Ihre<br />
Kinder sind, endet mit der Aufhebung der häuslichen<br />
Gemeinschaft zwischen Ihnen und dem Partner,<br />
• Haftpflicht-Ansprüche des Partners und dessen Kinder<br />
bzw. Enkelkinder gegen Sie sowie aller mitversicherten<br />
Personen untereinander sind ausgeschlossen.<br />
Mitversichert sind jedoch Regressansprüche aus<br />
übergegangenem Recht von Trägern der Sozialversicherung,<br />
Bundesagentur für Arbeit und Sozialhilfeträger,<br />
privaten und öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern/Dienstherren<br />
wegen Personenschäden.<br />
4 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Schäden durch<br />
Deliktsunfähige (z.B. minderjährige Kinder)<br />
Wir leisten auf Ihren Antrag Schadens-Ersatz bis zur<br />
Höhe von 50.000,00 Euro je Schadens-Ereignis für<br />
Schäden, die durch mitversicherte minderjährige Kinder<br />
oder volljährige deliktsunfähige versicherte Personen<br />
hervorgerufen werden, ohne dass wir uns auf<br />
Deliktsunfähigkeit berufen.<br />
Wir leisten keinen Schadens-Ersatz, wenn:<br />
ein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungs-Träger)<br />
leistungspflichtig ist,<br />
der Geschädigte selbst aufsichtspflichtig war oder<br />
er von einem Aufsichtspflichtigen Schadens-Ersatz<br />
verlangen kann.<br />
5 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Gefälligkeitsschäden<br />
Verursacht eine versicherte Person einen Schaden bei<br />
privater unentgeltlicher Hilfeleistung für Dritte,<br />
werden wir uns auf Ihren Antrag nicht auf einen<br />
eventuellen stillschweigenden Haftungsverzicht<br />
(Gefälligkeitshaftung) berufen. Die Höchstentschädigung<br />
beträgt 50.000,00 Euro je Versicherungs-Fall.<br />
6 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Tagesmutter /<br />
Tageseltern<br />
Versichert ist jedoch die Haftpflicht aus der Ausübung<br />
einer Tätigkeit durch Beaufsichtigung von bis zu 5<br />
fremden nicht volljährigen Kindern (z.B. Tagesmutter /<br />
Tageseltern). Nicht versichert ist die gesetzliche<br />
Haftpflicht der beaufsichtigten Kinder. Die<br />
Regulierung von durch minderjährige Kinder<br />
verursachten Schäden (siehe Ziffer 4 der Bedingungen)<br />
gilt nicht für die beaufsichtigten Kinder.<br />
Stand 03/2012<br />
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