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PDF, 176 KB - ERGO Direkt Versicherungen

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<strong>ERGO</strong> <strong>Direkt</strong> <strong>Versicherungen</strong> – Familien-Privathaftpflicht-Versicherung<br />

1.9 aus Besitz oder Führen von privatgenutzten Wassersportfahrzeugen<br />

(z. B. Ruder-, Paddel-, Schlauchboote).<br />

Ausschlüsse siehe Ziffer 10,<br />

1.10 aus Schaden, welcher entsteht durch allmähliche Einwirkung<br />

der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder<br />

Feuchtigkeit, von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub<br />

und dergleichen).<br />

Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht bei Gefahren<br />

eines Betriebs, Berufs, Dienstes, Amts (auch Ehrenamts),<br />

einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen<br />

aller Art oder einer ungewöhnlichen und gefährlichen<br />

Betätigung.<br />

2 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />

gilt darüber hinaus Folgendes: Freiwilligentätigkeit<br />

Versichert ist ergänzend zu Ziffer 1 die gesetzliche<br />

Haftpflicht aus den Gefahren der Ausübung eines nicht<br />

öffentlichen Ehrenamts (sog. Freiwilligentätigkeiten<br />

wie z. B. im Bereich der Kranken- und Altenpflege,<br />

Behinderten- und Jugendarbeit, in Vereinen, in<br />

Bürgerinitiativen, Parteien, Interessenverbänden wie<br />

Natur- und Umweltschutz, der Freizeitgestaltung in<br />

Sportvereinen oder Musikgruppen). Kein<br />

Versicherungs-Schutz besteht für öffentliche<br />

Ehrenämter wie z. B. Bürgermeister, Laienrichter,<br />

Schöffen, Verwaltungs- und Personalrat oder<br />

freiwillige Feuerwehr.<br />

3 Mitversichert ist entsprechend der für Sie<br />

3.1<br />

vereinbarten Regelungen die gesetzliche Haftpflicht:<br />

Ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners<br />

oder vergleichbarer Partnerschaften nach ausländischem<br />

Recht,<br />

3.2 Ihrer Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder<br />

sowie die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungs-Nehmer<br />

lebenden Enkelkinder) wie folgt:<br />

• die Kinder müssen unverheiratet sein und nicht in<br />

einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben,<br />

• volljährige Kinder, jedoch nur, solange sie sich noch<br />

in einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden<br />

Berufsausbildung befinden (berufliche Erstausbildung<br />

- Lehre und/oder Studium -, nicht Referendarzeit,<br />

Fortbildungsmaßnahmen u. dgl.). Bei Ableistung<br />

des Grundwehr- oder Zivildienstes (einschließlich<br />

des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes) oder<br />

des freiwilligen sozialen Jahres vor, während oder<br />

im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der<br />

Versicherungs-Schutz bestehen. In unmittelbarem<br />

Anschluss an die Schul- oder Berufsausbildung ist<br />

eine Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz<br />

von längstens bis zu einem Jahr versichert.<br />

In dieser Zeit besteht auch Versicherungs-Schutz für<br />

Aushilfstätigkeiten,<br />

• Kinder nach Beendigung der Schul-/ Berufsausbildung<br />

und gleichzeitig vorliegender Arbeitslosigkeit<br />

in unmittelbarem Anschluss daran bis zu einem Jahr,<br />

• Kinder mit geistiger und körperlicher Behinderung.<br />

3.3 der in Ihrem Haushalt beschäftigten Personen aus dieser<br />

Tätigkeit gegenüber Dritten, sofern Schadens-Ereignis<br />

und ausgeübte Tätigkeit zusammenhängen. Mitversichert<br />

ist auch die gesetzliche Haftpflicht der Personen,<br />

die aufgrund Arbeitsvertrag oder Gefälligkeit Wohnung,<br />

Haus und Garten betreuen oder den Streudienst<br />

versehen.<br />

Ausgeschlossen sind Haftpflicht-Ansprüche aus Personenschäden,<br />

bei denen es sich um Arbeitsunfälle und<br />

Berufskrankheiten gemäß dem Sozialgesetzbuch in einem<br />

Betrieb handelt,<br />

3.4 im Falle ausdrücklicher Vereinbarung für:<br />

• den mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden<br />

Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft<br />

bzw. nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft und<br />

dessen Kinder bzw. Enkelkinder entsprechend der<br />

Ziffer 3.2, unter der Voraussetzung, dass der mitversicherte<br />

Partner namentlich im Versicherungs-Schein<br />

benannt ist. Die Mitversicherung für den Partner und<br />

dessen Kinder bzw. Enkelkinder, die nicht auch Ihre<br />

Kinder sind, endet mit der Aufhebung der häuslichen<br />

Gemeinschaft zwischen Ihnen und dem Partner,<br />

• Haftpflicht-Ansprüche des Partners und dessen Kinder<br />

bzw. Enkelkinder gegen Sie sowie aller mitversicherten<br />

Personen untereinander sind ausgeschlossen.<br />

Mitversichert sind jedoch Regressansprüche aus<br />

übergegangenem Recht von Trägern der Sozialversicherung,<br />

Bundesagentur für Arbeit und Sozialhilfeträger,<br />

privaten und öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern/Dienstherren<br />

wegen Personenschäden.<br />

4 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />

gilt darüber hinaus Folgendes: Schäden durch<br />

Deliktsunfähige (z.B. minderjährige Kinder)<br />

Wir leisten auf Ihren Antrag Schadens-Ersatz bis zur<br />

Höhe von 50.000,00 Euro je Schadens-Ereignis für<br />

Schäden, die durch mitversicherte minderjährige Kinder<br />

oder volljährige deliktsunfähige versicherte Personen<br />

hervorgerufen werden, ohne dass wir uns auf<br />

Deliktsunfähigkeit berufen.<br />

Wir leisten keinen Schadens-Ersatz, wenn:<br />

ein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungs-Träger)<br />

leistungspflichtig ist,<br />

der Geschädigte selbst aufsichtspflichtig war oder<br />

er von einem Aufsichtspflichtigen Schadens-Ersatz<br />

verlangen kann.<br />

5 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />

gilt darüber hinaus Folgendes: Gefälligkeitsschäden<br />

Verursacht eine versicherte Person einen Schaden bei<br />

privater unentgeltlicher Hilfeleistung für Dritte,<br />

werden wir uns auf Ihren Antrag nicht auf einen<br />

eventuellen stillschweigenden Haftungsverzicht<br />

(Gefälligkeitshaftung) berufen. Die Höchstentschädigung<br />

beträgt 50.000,00 Euro je Versicherungs-Fall.<br />

6 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />

gilt darüber hinaus Folgendes: Tagesmutter /<br />

Tageseltern<br />

Versichert ist jedoch die Haftpflicht aus der Ausübung<br />

einer Tätigkeit durch Beaufsichtigung von bis zu 5<br />

fremden nicht volljährigen Kindern (z.B. Tagesmutter /<br />

Tageseltern). Nicht versichert ist die gesetzliche<br />

Haftpflicht der beaufsichtigten Kinder. Die<br />

Regulierung von durch minderjährige Kinder<br />

verursachten Schäden (siehe Ziffer 4 der Bedingungen)<br />

gilt nicht für die beaufsichtigten Kinder.<br />

Stand 03/2012<br />

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