PDF, 176 KB - ERGO Direkt Versicherungen
PDF, 176 KB - ERGO Direkt Versicherungen
PDF, 176 KB - ERGO Direkt Versicherungen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>ERGO</strong> <strong>Direkt</strong> <strong>Versicherungen</strong> – Familien-Privathaftpflicht-Versicherung<br />
• Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,<br />
• Schädigung des Bodens.<br />
Mitversichert sind, teilweise abweichend von Ziffer<br />
1.14.9 AHB 2010, Pflichten oder Ansprüche wegen<br />
Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten<br />
oder geliehenen Grundstücken, soweit diese<br />
Grundstücke vom Versicherungs-Schutz dieses Vertrags<br />
erfasst sind.<br />
22.2 Nicht versichert sind<br />
22.2.1 Pflichten oder Ansprüche soweit sich diese gegen die<br />
Personen (Versicherungs-Nehmer oder ein Mitversicherter)<br />
richten, die den Schaden dadurch verursacht<br />
haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen<br />
oder an den Versicherungs-Nehmer gerichteten behördlichen<br />
Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz<br />
dienen, abweichen.<br />
22.2.2 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden<br />
• die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf<br />
genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen,<br />
• die durch gewerbliche Abwässer von unterirdischen<br />
Abwasseranlagen ausgehen,<br />
• für die der Versicherungs-Nehmer aus einem anderen<br />
Versicherungs-Vertrag (z. B. Gewässerschaden-<br />
Haftpflicht-Versicherung) Versicherungs-Schutz hat<br />
oder hätte erlangen können.<br />
22.3 Die Höhe der für Umweltschäden vereinbarten Versicherungs-Summe<br />
beträgt bis zu 5.000.000,00 Euro je<br />
Schadens-Fall. Mehrere zeitlich zusammenhängende<br />
Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein<br />
einziges Schadens-Ereignis. Unsere Höchstleistung für<br />
alle in einem Versicherungs-Jahr eingetretenen Schadens-Fälle<br />
beträgt 10.000.000,00 Euro.<br />
22.4 Versichert sind abweichend von Ziffer 1.14.12 AHB<br />
2010 und Ziffer 11 dieser Bedingungen im Umfang dieses<br />
Versicherungs-Vertrags im Geltungsbereich der<br />
EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004(35/EG) eintretende<br />
Versicherungs-Fälle. Versicherungs-Schutz besteht insoweit<br />
abweichend von Ziffer 1.14.12 AHB 2010 auch<br />
für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen<br />
anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese<br />
Pflichten oder Ansprüche den Umfang der oben genannten<br />
EU-Richtlinie nicht überschreiten.<br />
23 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Verlust von Privatschlüsseln<br />
23.1 Mitversichert ist – in Ergänzung von Ziffer 1.2 AHB<br />
2010 und abweichend von Ziffer 1.14.2 und 1.14.9<br />
AHB 2010 – die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen<br />
von fremden Schlüsseln, die zu privaten<br />
Zwecken überlassen wurden, sofern sich diese<br />
rechtmäßig in Ihrem Gewahrsam befunden haben.<br />
Codekarten werden Schlüsseln gleichgesetzt.<br />
Der Versicherungs-Schutz beschränkt sich auf gesetzliche<br />
Haftpflicht-Ansprüche wegen der Kosten für die<br />
notwendige Auswechselung von Zylindern in Schlössern<br />
und Schließanlagen sowie für vorübergehende.<br />
Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz<br />
bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an<br />
welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.<br />
Bei Sondereigentümern sind Haftpflicht-Ansprüche der<br />
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer versichert. Die<br />
Leistungs-Pflicht erstreckt sich aber nicht auf den Miteigentums-Anteil<br />
an dem gemeinschaftlichen Eigentum.<br />
23.2 Ausgeschlossen bleiben Haftpflicht-Ansprüche aus<br />
• dem Abhandenkommen von Schlüsseln, die Ihnen im<br />
Rahmen von Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnissen<br />
überlassen wurden,<br />
• dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie<br />
sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen.<br />
23.3 Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungs-Fall<br />
5.000,00 Euro, begrenzt auf 10.000,00 Euro für alle<br />
Versicherungs-Fälle des Versicherungs-Jahrs.<br />
24 Ansprüche aus Benachteiligungen für Privatpersonen<br />
24.1 Der Versicherer bietet dem Versicherungs-Nehmer und<br />
den mitversicherten Personen – abweichend von Ziffer<br />
1.14.19 AHB 2010 – Versicherungs-Schutz für den<br />
Fall, dass der Versicherungs-Nehmer oder mitversicherte<br />
Personen aufgrund gesetzlicher Haftpflicht-<br />
24.2<br />
Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen Benachteiligungen<br />
aus den in Ziffer 24.2 genannten Gründen<br />
für einen Personen-, Sach-, oder Vermögens-Schaden<br />
auf Schadens-Ersatz in Anspruch genommen werden.<br />
Für den Versicherungs-Nehmer besteht Versicherungs-<br />
Schutz als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder<br />
sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen.<br />
Beschäftigte Personen sind auch Bewerberinnen<br />
und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie<br />
die Personen deren Beschäftigungs-Verhältnis beendet<br />
ist.<br />
Gründe für eine Benachteiligung sind die Rasse, die<br />
ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die<br />
Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die<br />
sexuelle Identität.<br />
24.3 Versicherungs-Fall ist – abweichend von Ziffer 1.1<br />
AHB 2010 - die erstmalige Geltendmachung eines<br />
Haftpflicht-Anspruchs gegen den Versicherungs-<br />
24.4<br />
Nehmer oder eine mitversicherte Person während der<br />
Dauer des Versicherungs-Vertrages. Im Sinne dieses<br />
Vertrages ist ein Haftpflicht-Anspruch geltend gemacht,<br />
wenn gegen den Versicherungs-Nehmer oder eine mitversicherte<br />
Person ein Anspruch schriftlich erhoben<br />
wird oder ein Dritter dem Versicherungs-Nehmer oder<br />
einer mitversicherten Person schriftlich mitteilt, einen<br />
Anspruch gegen den Versicherungs-Nehmer oder eine<br />
mitversicherte Person zu haben.<br />
Die Anspruchserhebung sowie die zugrunde liegende<br />
Benachteiligung müssen während der Wirksamkeit der<br />
Versicherung erfolgt sein. Wird eine Benachteiligung<br />
durch fahrlässige Unterlassung verursacht, gilt sie im<br />
Zweifel als an dem Tag begangen, an welchem die versäumte<br />
Handlung spätestens hätte vorgenommen werden<br />
müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden.<br />
24.5 Die Versicherungs-Summe beträgt je Versicherungs-<br />
Fall 1.000.000,00 Euro für Personen-Schäden und<br />
50.000,00 Euro für Sach- und Vermögens-Schäden. Die<br />
Höchstersatzleistung für alle Versicherungs-Fälle des<br />
Versicherungs-Jahrs beträgt für Personen-Schäden<br />
2.000.000,00 Euro und 100.000,00 Euro für Sach- und<br />
Vermögens-Schäden.<br />
Stand 03/2012<br />
Seite 8 von 9